BVS Industrie-Elektronik GmbH
Hanau-Wolfgang
Rechenbeispiel: Ein Unternehmen stattet einen Mitarbeiter mit einem Dienstfahrrad aus. Der Arbeitnehmer darf das Rad auch für private Fahrten nutzen und tut das auch. Grundlage für die Berechnung des geldwerten Vorteils ist der Bruttolistenpreis des Fahrrads abgerundet auf 100 Euro. In unserem Fall sind das 1500 Euro. Der Arbeitgeber schlägt 0,25 Prozent dieses Preises (3,75 Euro) monatlich auf das Bruttogehalt des Arbeitnehmers auf.
Quelle: NVL, BMF, OFD Koblenz, letzte Änderung W.V.R. am 15.02.2023 Autor(en): Wolff von Rechenberg |
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Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg betreut als Redakteur die Fachportale der reimus.NET sowie das Controlling-Journal. Der gelernte Zeitungsredakteur arbeitete als Wirtschafts- und Verbraucherjournalist für verschiedene Onlinemedien und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln. |
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