Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft mbH
Ulm
Rechenbeispiel: Ein Unternehmen stattet einen Mitarbeiter mit einem Dienstfahrrad aus. Der Arbeitnehmer darf das Rad auch für private Fahrten nutzen und tut das auch. Grundlage für die Berechnung des geldwerten Vorteils ist der Bruttolistenpreis des Fahrrads abgerundet auf 100 Euro. In unserem Fall sind das 1500 Euro. Der Arbeitgeber schlägt 0,25 Prozent dieses Preises (3,75 Euro) monatlich auf das Bruttogehalt des Arbeitnehmers auf.
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Quelle: NVL, BMF, OFD Koblenz, letzte Änderung W.V.R. am 15.02.2023 Autor(en): Wolff von Rechenberg |
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Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln. |
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