Neuerungen im (Anti-)Geldwäsche-Gesetz: Das müssen Sie wissen

RA Marcus Reinberg erklärt die neuen Regeln

RA Dr. Marcus Reinberg
Die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung steht seit geraumer Zeit ganz oben auf der Agenda der Europäischen Union und der Bundesregierung. In diesem Jahr folgt nun eine weitere Verschärfung des (Anti-)Geldwäsche-Gesetzes (GwG): Sowohl das Gesetz zur strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche als auch der Entwurf zum neuen Transparenzregister und Finanzinformationsgesetz wurden kürzlich vom Bundestag verabschiedet. Was sich jetzt ändert, lesen Sie im Folgenden.

Strengere Sorgfaltspflichten

Bereits im März 2021 wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung von Geldwäsche unter anderem der Umfang der strafrechtlichen Haftung natürlicher Personen erweitert sowie härtere Strafen für Geldwäschedelikte eingeführt. Auch sogenannte "Enabler", also Steuerberater, Notare, Makler und andere Dienstleister, wurden mit dem neuen Gesetz explizit in den Straftatbestand der Geldwäsche aufgenommen. Damit kann eine Strafbarkeit bereits vorliegen, wenn ein Beteiligter, z.B. an einem Immobilienkauf, die kriminelle Herkunft eines Vermögenswertes zur Bezahlung bereits leichtfertig nicht erkennt oder in Kauf nimmt oder sogar hilft, etwas Kriminelles zu verschleiern.

Neben Banken und Finanzinstituten sind Anti-Geldwäsche-Richtlinien und sogenannte Know-Your-Customer-Prozesse, bei denen vor einem Geschäftsabschluss die Identität der Kunden geprüft wird, nun auch in folgenden Sektoren verschärft worden:
  • Versicherungs-, Immobilien- und Rechtsbranche
  • Galerien für Kunst ab 10.000 EUR, egal ob bar oder unbar bezahlt wird, Edelmetallhändler sogar bereits ab Käufen von 2.000 EUR
  • Krypto-Börsen
  • Unternehmen mit Transaktionen in Höhe von mehr als 10.000 Euro. Damit wird bereits der Kauf einer teuren Armbanduhr nach dem Geldwäschegesetz relevant.

Ende Juni 2021 wurden weitere Änderungen des GwG veröffentlicht, die ab August 2021 in Kraft treten sollen. So haben Vertragspartner bei Aufnahme einer komplexeren Geschäftsbeziehung oder Transaktion fast immer die Pflicht der Erhebung von Angaben zum Zwecke der Identifizierung aller wirtschaftlich Berechtigten. Beim "Brötchen kaufen" gilt dies allerdings zumindest bis jetzt weiterhin nicht, auch wenn hier häufig ein Bargeschäft vorliegt.

Neben Vor- und Nachnamen sind, soweit dies in Anbetracht des Risikos der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung angemessen ist, weitere Identifizierungsmerkmale zu erheben. Zur Überprüfung der erhobenen Angaben hat sich der Verpflichtete vor allem aber darüber hinaus durch risikoangemessene Maßnahmen zu vergewissern, dass die Angaben zutreffend sind, was Transaktionen erheblich langsamer machen dürfte.

Neugestaltung des Transparenzregisters

Das Transparenzregister erfasst die sogenannten wirtschaftlichen Berechtigten, wenn diese nicht direkt auftreten, sondern sich einer weiteren Person bedienen. Immer wenn hinter einer Person eine andere Person steht, das gilt auch für Firmen (juristische Personen), muss diese Struktur dem Transparenzregister gemeldet werden, bis am Ende eine natürliche Person steht. Man will so unter anderem auch die Entscheidungsträger transparent machen. Bisher mussten bereits in einem anderen Register eigetragene Informationen nicht erneut gemeldet werden.

Das sogenannte Transparenz-Finanzinformationsgesetz dient neben der Umsetzung der EU-Finanzinformationsrichtlinie auch der Schaffung von datenseitigen Voraussetzungen für die im Jahr 2021 anstehende europäische Transparenzregistervernetzung: Ziel ist es, ein Vollregister zu erstellen, durch das sämtliche Mitteilungsfiktionen entfallen. Das bedeutet, Meldepflichtige müssen zukünftig nunmehr alle Daten der wirtschaftlich Berechtigten zur Eintragung in das Register melden. Im Rahmen dieser "Meldepflicht für alle" stehen dann sämtliche Informationen zum Zweck der europaweiten Vernetzung im Transparenzregister zur Verfügung. Für Meldepflichtige ist dies allerdings mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden: Auch eine Nachmeldung der wirtschaftlich Berechtigten ist erforderlich.

So müssen etwa AGs und GmbHs die relevanten Daten bis zum 31.03.2022 nachtragen, alle anderen Verpflichteten bis zum 31.12.2022. Eine Ausnahmeregelung "zur Stärkung des Ehrenamtes und Verringerung der bürokratischen Belastung" gilt nur für Vereine: Anhand der im Vereinsregister eingetragenen Daten erstellt die registerführende Stelle automatisch eine Eintragung ins Transparenzregister, ohne dass es einer Mitteilung bedarf.

Kommentar

Ob sich die strengeren Pflichten zur Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten sowie die Dokumentation und Prüfung dieser im neuen Transparenzregister wirklich lohnen und zur Geldwäsche-Bekämpfung beitragen, wird sich vermutlich erst im Laufe der Zeit zeigen. Grundsätzlich gilt aber: Auch die vielen legalen Teilnehmer am Wirtschaftsleben sollten berücksichtigt werden. Anstelle immer komplexer werdenden Melde-, Aufklärungs- und Nachweispflichten, die faktisch zu einer Kriminalisierung eines jeden Immobilien-Käufers führen und die bestehenden Kontrolleinrichtungen des Staates noch mehr belasten, sollte über Systeme nachgedacht werden, die freie Investitionen in Deutschland weiter ermöglichen. Die Verunsicherung im Umgang mit den aktuellen Vorschriften auf Seiten aller Beteiligten wird die Dauer einer Transaktion weiter verlängern und so möglicherweise teils gute Geschäfte verhindern.



letzte Änderung R.D.M.R. am 05.04.2023
Autor(en):  RA Dr. Marcus Reinberg
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Andriy Popov


Autor:in
Herr RA Dr. Marcus Reinberg
Marcus Reinberg ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im internationalen Unternehmens-, Gesellschafts- und Vertragsrecht. Er studierte unter anderem internationales Recht in Hongkong. Zuletzt folgte eine Spezialisierung auf Anti-Geldwäsche- und Compliance-Themen.
Homepage | weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Webtipps

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Teamlead Finance & Accounting (m/w/d)
Was als Zusammenschluss bedeutender Getränkehändler und Logistiker begann, hat sich nun zu einem starken Unternehmen entwickelt. Egal ob Berufseinsteiger, Berufserfahrener, Quereinsteiger, Schüler oder Student, der Unternehmenserfolg von Splendid Drinks hat rund 1.400 Gesichter – Menschen, die si... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (m/w/d) – Debitoren / Kreditoren
H‑O‑T bietet Hightech-Know-how in den Bereichen Härte­technik, Nitrier­technik und Beschichtungs­technik. H‑O‑T erfindet, entwickelt und realisiert unverzichtbare technologische Lösungen für die Industrie, mit denen Reibung und Verschleiß entscheidend reduziert werden, um Komponenten noch sichere... Mehr Infos >>

Process Expert Accounting & Reporting (w/m/d)
Du verbindest exzellentes Accounting- & Reporting-Know-how mit tiefem Prozessverständnis? Vom kleinsten Detail bis hin zum großen Ganzen behältst Du alles im Blick? Und das am liebsten in einem Unternehmen, das bunte Lebensläufe und ein Miteinander auf Augenhöhe schätzt? Perfekt! Bewirb Dich jetz... Mehr Infos >>

Manager Group Accounting (m/w/d)
ORAFOL-Produkte findet man überall auf der Welt: auf Flugzeugen, Autos, Ortsschildern, Sicherheitswesten und vielem mehr. Unser Anspruch an uns selbst ist dabei nicht nur, nie stehen zu bleiben und unsere Produkte immer weiterzuentwickeln. Als Spezialist in der Veredlung von Kunststoffen suchen w... Mehr Infos >>

Fachkraft Rechnungswesen mit Fokus Kreditoren und Digitalisierung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Haushalt
Die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung ist ein Wirtschaftsunternehmen des Freistaats Bayern. Mit rund 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei LOTTO Bayern und den Bayerischen Spielbanken sorgen wir für verant­wortungs­bewusstes Glücksspiel mit einem technisch sicheren Spielablauf fü... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Sie suchen einen erfüllenden Job, der 365 mal im Jahr Sinn ergibt? Bewerben Sie sich bei der NGD! Erziehen – Fördern – Pflegen – Heilen … Mit rund 70-jähriger Erfahrung im sozialen Dienstleistungsbereich wirkt die Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie mit ihren ca. 5.700 Mitarbeitenden in rund 3... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter*in
Das Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik (Albert-Einstein-Institut) ist die weltweit größte Forschungs­einrichtung zur Allgemeinen Relativitäts­theorie und darüber hinausgehenden Themen. Das Institut befindet sich in Potsdam‑Golm und in Hannover. Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

Logo290122.png
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

PLC Businessplan

Sie benötigen Hilfe bei der Erstellung Ihres Businessplans? Der automatisierte Businessplan hilft Ihnen systematisch bei der Erstellung und das automatisiert und ohne viel Dateneingabe.
 Mehr Informationen >>

Nutzwertanalyse

Die Nutzwertanalyse ist eine Methode zur quantitativen Bewertung des Nutzens von Entscheidungsalternativen, die wegen fehlender numerischer oder monetärer Vergleichskriterien nicht oder schwer miteinander vergleichbar sind.
Mehr Informationen >>

Meilensteintrendanalyse

Meilensteintrendanalyse.png
Diese auf Excel basierende Meilensteintrendanalyse ist ein effizientes grafisches Werkzeug zur Verfolgung von Projektmeilensteinen. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>