Aktiv-Passiv-Minderung

Redaktion RWP
Eine weitere Möglichkeit der Wertveränderungen in der Bilanz ist die Aktiv-Passiv-Minderung. Diese sogenannte Bilanzverkürzung liegt immer dann vor, wenn ein Geschäftsfall das Abnehmen eines Aktiv- sowie eines Passivpostens bewirkt. Die Bilanz nimmt folglich in der Summe um diese Minderung ab.

Beispiel

Geschäftsfall

Die fällige Lieferantenrechnung über 3.570 € wird ohne Skonto durch Banküberweisung bezahlt.  Es werden die Bilanzposten Kreditinstitute/Bank und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen berührt.

Beide Bilanzposten werden um 3.570 € verringert. Die Bilanzsumme wird ebenfalls um 3.570 € verringert. Die Bilanzgleichung bleibt erhalten.

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letzte Änderung Redaktion RWP am 04.03.2024

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