Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) veröffentlicht. Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs steht die Anpassung des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) an die Grundsätze internationaler Rechnungslegungsstandards. Im Zuge der Reform werden ferner verschiedene Richtlinien der Europäischen Kommission in nationales Recht umgesetzt.

„Das geplante Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz stärkt das HGB als eigenständige deutsche Alternative zur internationalen Rechnungslegung nach IFRS“, erklärt Dr. Bernd Rödl, Geschäftsführender Partner von Rödl & Partner. „Familienunternehmen und mittelständischen Gesellschaften, die sich gegen die Umstellung auf die komplexen IFRS entschieden haben, können auch in Zukunft auf das deutsche Handelsgesetzbuch setzen. Durch das BilMoG werden die Bemühungen, spezielle IFRS für kleine und mittelständische Unternehmen zu schaffen, aus deutscher Sicht überflüssig.“
Die Annäherung an die IFRS erfordert aber auch Zugeständnisse: „Durch die Einführung der Fair Value-Bewertung wird das
Vorsichtsprinzip langsam ausgehöhlt“, betont Rödl. „Dadurch werden zukünftige Gewinne in die Bilanz aufgenommen, die noch gar nicht realisiert wurden. Damit nähert sich die konservative Bilanzierung deutscher Prägung der auf Hoffnungen basierenden angloamerikanischen Rechnungslegung weiter an.“
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Zu begrüßen sind die geplanten Erleichterungen für kleinere Unternehmen. Durch die Anhebung der Schwellenwerte auf 500.000 EUR Umsatz und 50.000 EUR Gewinn pro Geschäftsjahr werden zahlreiche Unternehmen von der Verpflichtung zur Bilanzierung befreit. Allerdings ist fraglich, ob die angestrebte Entlastung von 1 Mrd. Euro realistisch ist. Eine nach HGB erstellte Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung bilden weiterhin die Grundlage für die Ausschüttungsbemessung. Darüber hinaus wurde die Bedeutung der Bilanz durch das Rating-Verfahren nach Basel II aufgewertet. „Gerade viele kleinere Unternehmen stellen eine Bilanz auf, um bessere Chancen für die Finanzierung zu erhalten. Es ist davon auszugehen, dass Mittelständler weiterhin freiwillig bilanzieren, auch wenn sie zukünftig nach dem HGB dazu nicht mehr verpflichtet sind“, erklärt Dr. Bernd Keller, Partner von Rödl & Partner.
Durch das BilMoG wird die Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses deutlich erhöht. „Durch Streichung unzeitgemäßer Wahlrechte und beispielsweise Änderungen in der Rückstellungsbewertung oder einer Aktivierungspflicht für selbstgeschaffene immaterielles Anlagevermögen wird das neue HGB international besser vergleichbar und den gestiegenen Informationsbedürfnissen besser gerecht“, betont Dr. Peter Bömelburg, Geschäftsführender Partner von Rödl & Partner. „Dies ist ein lange überfälliger Schritt zur Internationalisierung des deutschen Bilanzrechts. Für die Unternehmen ist dies von großem Vorteil, weil die Darstellung ihrer Finanzlage z.B. gegenüber internationalen Investoren oder Kreditinstituten jetzt besser vergleichbar ist.“
Für kapitalmarktorientierte Unternehmen und international tätige Unternehmen, die bereits nach IFRS bilanzieren, sieht das BilMoG eine wichtige Erleichterung vor: Der
Jahresabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS) wird zukünftig als befreiend anerkannt. Dies war bisher nur für den Konzernabschluss möglich. Die hierfür erforderlichen flankierenden Maßnahmen im Gesellschafts- und Steuerrecht sind jedoch noch offen. „Zumindest wird aber durch das BilMoG und die damit einhergehende Internationalisierung der Rechnungslegung für mittelständische Unternehmen eine spätere Umstellung von HGB auf IFRS erleichtert oder eventuell überflüssig“, so Bömelburg.
Der 234-Seiten starke Referentenentwurf präzisiert die bereits am 16. Oktober 2007 durch das Bundesjustizministerium vorgestellten Eckpunkte der Reform. Folgende Punkte sind dabei für die Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch von großer Bedeutung:
- Selbstgeschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte können zukünftig in der Bilanz aktiviert werden. Dahinter verbergen sich Entwicklungskosten, beispielsweise für die Entwicklung von Patenten. Die Aktivierung der Investitionen in diesem Bereich stärkt das Eigenkapital innovationsstarker Unternehmen und verbessert erheblich deren Finanzierungsmöglichkeiten.
- Die Einführung der Fair Value-Bewertung von Finanzinstrumenten und Hedge-Accounting führt zu einer großen Umstellung für mittelständische Unternehmen, weil damit erstmals unrealisierte Gewinne in der Bilanz ausgewiesen werden müssen. Für Unternehmen, die bereits Derivate nutzen, besteht die Gefahr, dass durch deren Ausweis in der Bilanz die Basis für die steuerliche Gewinnermittlung erhöht wird. Dies würde insbesondere große Familienunternehmen treffen.
- Zweckgesellschaften auch ohne Mehrheitsbeteiligung müssen in Zukunft unter bestimmten Voraussetzungen in den Konsolidierungskreis einbezogen werden. Dies muss als Antwort auf die älteren und neueren "Bilanzkrisen" gewertet werden.
- Die für Familienunternehmen besonders gravierende Reform der Rückstellungsbilanzierung wird durch eine großzügige 15-Jahresfrist entschärft. Zukünftig sind Rückstellungen, insbesondere auch Pensionsrückstellungen, nach marktüblichen Sätzen, die von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht werden, abzuzinsen. Der niedrigere Zinssatz führt zur Erhöhung der Pensionsrückstellungen in der Bilanz, die Differenz kann aber auf 15 Jahre verteilt werden. Direkte steuerliche Konsequenzen ergeben sich bei Pensionsrückstellungen nicht, da es hier steuerliche Spezialvorschriften gibt.
„Insgesamt könnte sich dem Mittelstand durch ein reformiertes HGB eine echte Alternative zur Bilanzierung nach IFRS bieten“ erklärt Keller abschließend. „Man befindet sich auf dem richtigen Weg, aber viele Details sind noch zu klären. Dabei dürfen die Bedürfnisse des Mittelstands auch weiterhin nicht vergessen werden.“
www.roedl.de
letzte Änderung am 16.08.2018
Quelle:
Rödl & Partner
Bild:
Dr. Bernd Rödl und Dr. Christian Rödl blicken optimistisch in die Zukunft
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