Anlagevermögen

Redaktion RWP
Das Anlagevermögen umfasst nach §247 Abs. 2 HGB alle Gegenstände eines Unternehmens, welche diesem länger dienen. Zu den Gegenständen gehören immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen sowie Finanzanlagen. Die Bewertung der Gegenstände erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Die Gliederung des Anlagevermögens auf der Aktivseite der Bilanz ergibt sich aus §266 [2] HGB.

Kurzgefasst sieht der schematische Aufbau wie folgt aus:

A. Anlagevermögen

  1. Immaterielle Vermögensgegenstände
    1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
    2. Geschäfts- oder Firmenwert
    3. Geleistete Anzahlungen
  2. Sachanlagen
    1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
    2. Technische Anlagen und Maschinen
    3. Andere Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung
    4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
  3. Finanzanlagen
    1. Anteile an verbundene Unternehmen
    2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen
    3. Beteiligungen
    4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Ausleihungsverhältnis Besteht
    5. Wertpapiere des Anlagevermögens
    6. Sonstige Ausleihungen

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letzte Änderung Redaktion RWP am 27.09.2024

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