Nun ist es üblich, dass ein Unternehmen nur dann den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers erhält, wenn der Abschluss nach GAAP-Richtlinien erstellt wurde. Daher sind lediglich solche Unternehmen zum GAAP-konformen Erstellen verpflichtet, die den Bestätigungsvermerk dringend benötigen, z.B. große, kapitalmarktorientierte Unternehmen. Alle Unternehmen, die an einer US-amerikanischen Börse gehandelt werden – dies gilt auch für ausländische Firmen – müssen ihre Jahresabschlüsse somit unter Berücksichtigung dieser Grundsätze aufstellen.
Während im HGB der Gläubigerschutz als oberstes Ziel der Rechnungslegung gilt, verfolgen die GAAP in erster Linie die Informationsfunktion. Unterschiede sind auch bei der Ausschüttungs- und Besteuerungsfunktion festzustellen: In Deutschland wird hierfür zwingend der Einzelabschluss herangezogen, in den USA hingegen sind diese unerheblich. Entscheidend ist hier der Konzernabschluss, der für sämtliche Gewinnausschüttungen als Grundlage dient. Auch das Maßgeblichkeitsprinzip (bzw. das Prinzip der umgekehrten Maßgeblichkeit - seit Einführung des BilMoG aufgehoben), das in Deutschland die Einheit von Handels- und Steuerbilanz vorschreibt, wird in den USA nicht gefordert.
Ein Jahresabschluss nach US-GAAP enthält:
Ein Lagebericht ist nicht erforderlich.
Weitere Gegensätze lassen sich in den Bewertungsgrundsätzen erkennen: Die US-GAAP weisen deutlich weniger Wahlrechte auf. Dass die Anschaffungskosten grundsätzlich als Höchstgrenze für Vermögensgegenstände anzusetzen sind, wie es § 253 Abs. 1 HGB festlegt, wird nach GAAP z.B. durch die Bilanzierung von Finanzinstrumenten zum Börsenwert durchbrochen. Die Bildung von Rückstellungen ist auf 'ungewisse Verbindlichkeiten' und 'drohende Verluste aus schwebenden Geschäften' beschränkt. Die GuV ist nach Umsatzkostenverfahren zu erstellen; das Gesamtkostenverfahren ist nicht zulässig. Es besteht für die Aufstellung keine verpflichtende Gliederungsvorschrift.
Aus der starken Ausrichtung auf die Information der Shareholder (fair presentation) ergeben sich folgende nachgelagerte Prinzipien:
Das Going-Concern-Prinzip, das von der Fortführung des Unternehmens ausgeht, bildet die Basis sowohl der deutschen, als auch der US-amerikanischen Rechnungslegung.
Quellen:
- Busse von Colbe, W. (Hrsg): Lexikon des Rechnungswesens, 3. Aufl., München 1994.
- Schultz, V.: Basiswissen Rechnungswesen, 4. Aufl., München 2006.
- Schneck, O.(Hrsg.): Lexikon der Betriebswirtschaft, 6. Aufl., München 2005.
letzte Änderung Redaktion RWP am 16.08.2018 |
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