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| Schlussbilanz | Schlussbilanzkonto |
| Die Form der Schlussbilanz ist in § 266 HGB vorgeschrieben. | Es gibt keine besonderen Formvorschriften. |
| Gleichartige Positionen sind zusammenfasst. | Jede Position hat ein eigenes Bestandskonto. |
| Die Kontenseiten heißen „Aktiva“ und „Passiva“. | Die Kontenseiten heißen „Soll“ und „Haben“. |
Aktivkonten an EBKTatsächlich gebucht werden müssen die einzelnen Anfangsbestände der einzelnen Bestandskonten, z. B. „Technische Anlagen und Maschinen“ oder „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“. Der Buchungssatz ist dann beispielsweise:
Technische Anlagen und Maschinen an EBKWenn die Anfangsbestände der Passivkonten, z. B. „Eigenkapital“ oder „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“, gebucht werden, wird grundsätzlich folgender Buchungssatz verwendet:
EBK an PassivkontenAuch in diesem Fall sind die Anfangsbestände der einzelnen Passivkonten einzeln zu buchen. Moderne Buchführungsprogramme nehmen diese Buchungen automatisch vor. Im Standardkontenrahmen SKR04 heißt das Standard-EBK übrigens „9000 Saldenvorträge, Sachkonten“.
SBK an Aktivkonten
Passivkonten an SBK






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letzte Änderung S.P. am 16.03.2023 Autor(en): Stefan Parsch |
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Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg. |
| weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge | |
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