Häusliches Arbeitszimmer absetzen - Beispiel-Berechnung

Ulf Matzen
Viele Menschen arbeiten in einem häuslichen Arbeitszimmer oder nutzen dieses zumindest für einen Teil ihrer Tätigkeit. Dazu gehören Lehrer, Unternehmer, selbstständige Handelsvertreter, Gutachter, Übersetzer, Texter und Journalisten. So mancher ist auch in der Corona-Zeit auf das Homeoffice umgestiegen und dabei geblieben. Aber: Ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer abzusetzen, ist gar nicht so einfach.

In welchen Fällen lässt sich ein häusliches Arbeitszimmer absetzen?

Grundsätzlich kann man ein häusliches Arbeitszimmer gar nicht absetzen. Es gibt jedoch ein paar löbliche Ausnahmen. Liegen diese vor, können Selbstständige die Kosten für das Arbeitszimmer als Betriebsausgaben absetzen, Arbeitnehmer als Werbungskosten. Für Veranlagungszeiträume seit 2023 gelten neue Regeln. Bis Ende 2022 gilt:
  • Wenn das Arbeitszimmer Mittelpunkt der gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit ist, können die gesamten Kosten dafür von der Steuer abgesetzt werden. Dies wäre zum Beispiel bei einem freiberuflichen Werbetexter der Fall, der ausschließlich zu Hause arbeitet. Die Kosten sind im Einzelnen nachzuweisen.
  • Steht jemandem für seine berufliche oder betriebliche Tätigkeit kein anderweitiger Arbeitsplatz zur Verfügung, können bis zu 1.250 Euro im Jahr an einzeln nachgewiesenen Arbeitszimmerkosten abgesetzt werden. Dies wäre zum Beispiel der Fall bei einem Handelsvertreter, der normalerweise unterwegs ist und Kunden besucht, aber in der Firma, für die er tätig ist, keinen eigenen Schreibtisch für seine Büroarbeiten hat. Oder bei einem Lehrer, der in der Schule keinen Arbeitsplatz hat, um in Ruhe Arbeiten zu korrigieren oder seinen Unterricht vorzubereiten. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers sollte vorliegen. 

Ab 2023 gibt es nur noch eine Ausnahme, in der ein häusliches Arbeitszimmer in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden kann: Es muss den Mittelpunkt der beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit bilden. Dann können die nachgewiesenen Kosten für das Arbeitszimmer komplett abgesetzt werden. Alternativ kann auch ein pauschaler Betrag von 1.260 Euro im Jahr abgesetzt werden. Dann ist kein Einzelnachweis der entstandenen Kosten erforderlich. Wird das häusliche Arbeitszimmer jedoch nicht das ganze Jahr über genutzt oder war es zeitweise nicht der Mittelpunkt der Tätigkeit, muss der pauschale Betrag entsprechend anteilig gekürzt werden (mehr zur Jahrespauschale in diesem Beitrag >>).    
Beispiel: Das häusliche Arbeitszimmer wurde erst im April eingerichtet. Es konnte also nur neun Monate lang genutzt werden. Die Pauschale ist daher um 3/12 von 1.260 Euro zu kürzen: 1.260 - 315 = 945 Euro absetzbarer Betrag.

Was macht ein häusliches Arbeitszimmer aus?

Nicht jedes Zimmer gilt für das Finanzamt als häusliches Arbeitszimmer. So reicht eine Arbeitsecke in einem Schlaf- oder Wohnzimmer nicht aus. Es muss schon ein abgeschlossener Raum sein, der in Ausstattung und Funktion einem Büro entspricht. Das Zimmer muss sich außerdem in der "häuslichen Sphäre" des eigenen Wohnbereichs befinden - also nicht zum Beispiel in einer Gartenhütte oder in einem Wohnwagen auf einem Freizeitgrundstück. Nicht anerkannt werden Lagerräume, Heizungskeller etc. Räume in Keller und Dachboden sind grundsätzlich möglich, allerdings nur, wenn sie Teil der Wohnung sind.
Ein häusliches Arbeitszimmer muss zu mindestens 90 % zum Arbeiten genutzt werden. Es sollten keine größeren Gegenstände darin stehen, die mit Arbeit nichts zu tun haben (Bett, Schlagzeug, Modelleisenbahn ...). In der restlichen Wohnung muss noch genug Platz zum Wohnen sein.

Wie weist man die Arbeitszimmerkosten nach?

Zunächst einmal ist der Anteil der Fläche des Arbeitszimmers an der Wohnfläche der Wohnung zu ermitteln. Die gesamte Wohnfläche findet sich im Miet- oder Kaufvertrag. Die Arbeitszimmerfläche kann ausgemessen werden. Teilweise verlangt das Finanzamt eine Grundriss-Zeichnung. Die Fläche des Arbeitszimmers wird durch die Gesamtwohnfläche geteilt und mit 100 multipliziert.
Beispiel: Die Wohnfläche beträgt 80 qm. Die Arbeitszimmerfläche sind 12 qm. 

(12 / 80) x 100 = 15. Der Arbeitszimmeranteil beträgt also 15 %.

Das bedeutet: 15 % der sogenannten allgemeinen Raumkosten sind absetzbar. 

Dazu gehören: 

Mietwohnung: Kaltmiete und Nebenkosten inklusive Grundsteuer, Heizung, Warmwasser, Kaltwasser, Abwasser, Straßenreinigung, Abfallentsorgung, vom Mieter zu zahlende Versicherungen, ggf. Schornsteinfegerkosten, Stromkosten, die eigene Hausratsversicherung und ggf. auch nachweisbare Reinigungskosten. Ebenso der Mitgliedsbeitrag zum Mieterverein.

Eigenheim oder Eigentumswohnung: Die üblichen Nebenkosten wie oben genannt, zusätzlich aber auch die Gebäudeabschreibung, soweit vorhanden. Denn: Für selbst genutzte Immobilien gibt es keine Gebäudeabschreibung, Ausnahmen sind Denkmalschutz und Immobilien in Sanierungsgebieten. Anteilig absetzbar sind außerdem mögliche Schuldzinsen für Kredite, die zur Anschaffung, Herstellung oder Reparatur der Immobilie aufgenommen wurden. Ebenso Renovierungskosten, die das komplette Haus oder die ganze Wohnung oder Allgemeinflächen betreffen (neues Dach, neue Heizung, Treppenhaus). Auch Rechtsschutzversicherungen für Eigentümer oder Beiträge zum Hauseigentümerverein sind anteilig absetzbar.   

Voll absetzbar:

In voller Höhe absetzbar sind Kosten, die ausschließlich für das Arbeitszimmer anfallen. Zum Beispiel, wenn dieses renoviert wird und sich Farben und Tapeten ausschließlich dem häuslichen Arbeitszimmer zuordnen lassen. Auch die Ausstattung (Teppich, Lampe, Gardinen) ist voll absetzbar. Bei teuren Kunstgegenständen als Deko verliert das Finanzamt jedoch den Humor.

Besonderheiten gelten für beruflich genutzte Arbeitsmittel wie Büromöbel oder Computer. Gelten diese nicht mehr als geringwertige Wirtschaftsgüter, müssen sie über ihren Nutzungszeitraum abgeschrieben werden. Die Grenze liegt bei einem Wert von 800 Euro ohne und 952 Euro inklusive Umsatzsteuer für den Einzelgegenstand. Sie gilt auch für Arbeitnehmer, die diese Arbeitsmittel selbst bezahlen. Alles darunter kann im Anschaffungsjahr voll abgesetzt werden.
 

Berechnungsbeispiel für Mietwohnung mit Arbeitszimmeranteil 15 %

Anteilig absetzbar:

Kaltmiete pro Monat: 700 Euro. 
700 x 12 = 8.400 Euro. 
8.400 x 15 % = absetzbar 1.260 Euro.

Heizkosten: 
Gezahlte Abschläge laut Jahresabrechnung: 12 x 80 = 960.
960 x 15 % = 144 Euro.
Nachzahlung für Vorjahr 120 Euro. 120 x 15 % = 18 Euro.
Absetzbar: 144 + 18 = 162 Euro.

Kaltwasser und Abwasser:
Gezahlte Abschläge: 12 x 18 Euro = 216 Euro
216 x 15 % = absetzbar 32,40 Euro.

Strom:
Abschlag 12 x 70 Euro = 840 Euro
plus Nachzahlung 60 Euro = 900 Euro.
900 x 15 % = absetzbar 135 Euro.

Sonstige, nicht verbrauchsabhängige Betriebskosten (Grundsteuer, Gebäudeversicherung etc.):
12 x 92 Euro = 1.104 Euro
1.104 x 15 % = absetzbar 165,60 Euro.

Anteilig absetzbare Kosten: 1.260 + 162 + 32,40 + 135 + 165,60 = 1.755 Euro.
 
Voll absetzbar (Arbeitsmittel, GWG):

Schreibtischstuhl: 88 Euro.

1.755 + 88 = 1.843 Euro.

Es ergibt sich ein absetzbarer Gesamtbetrag von 1.843 Euro.

Was ist die Homeoffice-Pauschale?

Die Homeoffice-Pauschale wurde 2020 insbesondere für Arbeitnehmer geschaffen, die wegen Corona im Homeoffice arbeiten mussten, ohne ein regelrechtes häusliches Arbeitszimmer zu haben. Die Regelung wurde auf Dauer übernommen, ab 2023 mit erhöhten Sätzen.

Arbeitnehmer können ab 1.1.2023 für jeden Kalendertag, an dem sie ihre berufliche Tätigkeit ausschließlich zu Hause ausüben, sechs Euro als Werbungskosten absetzen. Die Pauschale kann für höchstens 210 Tage in Anspruch genommen werden. Der Höchstbetrag liegt 2023 bei 1.260 Euro.
Beispiel: 2 Tage pro Woche im Homeoffice. Es wurde in 49 Kalenderwochen gearbeitet. 49 x 2 = 98 Tage x 6 Euro = 588 Euro absetzbarer Betrag.




letzte Änderung U.M. am 23.11.2023
Autor(en):  Ulf Matzen


Autor:in
Herr Ulf Matzen
Ulf Matzen ist Volljurist und schreibt freiberuflich Beiträge für Online-Portale und Unternehmen. Ein wichtiges Thema ist dabei das Immobilienrecht, aber auch das Verbraucherrecht ist häufig vertreten. Ulf Matzen ist Mitautor des Lexikons "Immobilien-Fachwissen von A-Z" (Grabener-Verlag) sowie von Kundenzeitungen und Ratgebern.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige
thumbnail_rechnungswesenportal_elo-logo_60x60.pngDie E-Rechnungspflicht kommt

ELO stellt Ihnen die ideale Softwarelösung für die Verarbeitung von E-Rechnungen zur Verfügung. Für effiziente digitale Buchhaltungsabläufe – auch in Kombination mit DATEV.

Mehr erfahren >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen

Stellenanzeigen

Buchhalter (m/w/d)
Das Familienunternehmen Hedtke ist das modernste Mobilitätszentrum der Rhein-Main-Region für die Premiummarken Volvo, Jaguar Land Rover und LEVC. Dabei garantieren erfahrene, gut ausgebildete Mitarbeiter und die Servicekultur eines Familienunternehmens auch seit vielen Jahren höchste Kundenzufrie... Mehr Infos >>

Mitarbeiter:in Buchhaltung & Controlling (w/m/d)
Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (Stiftung EVZ) ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Sie unterstützt Überlebende nationalsozialistischer Verfolgung und stärkt das Engagement ihrer Nachkommen, agiert gemeinsam mit jungen Menschen für lebendiges Erinnern an die Schicksal... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Finanz- und Anlagenbuchhaltung
AccorInvest ist Eigentümer und Betreiber eines Immobilienportfolios von mehr als 700 Hotels, die sich in Besitz und Pacht in 25 Ländern Europas, Lateinamerikas und Asiens befinden. In Europa investiert der Konzern in den Ausbau seines Immobilienportfolios durch Hotelrenovierungen und neue Hotelen... Mehr Infos >>

Bürokaufmann (all genders)
Wir suchen eine(n) engagierte(n) Assistent:in der Finanzbuchhaltung (m/w/d), um unser Team bei you zu verstärken. Diese Position spielt eine zentrale Rolle in unserer Finanzabteilung und ist verantwortlich für die Bearbeitung und Verbuchung von Rechnungen sowie die Betreuu... Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d)
Die Immobiliengesellschaft von vinzenzmurr, die BVG Verwaltung GmbH & Co. KG, betreut einen umfangreichen Immobilienbestand mit Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie einige gewerbliche WEG-Einheiten überwiegend im Herzen von München. Mehr Infos >>

Mitarbeiter Finanzbuchhaltung (m/w/d)
HOPPE, europaweit Marktführer in der Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Beschlagsystemen für Türen und Fenster, ist mit rund 2.300 Mitarbeitern international tätig. In dem eigentümer­geführten Familien-Unternehmen ist die wertebasierte und sinnorientierte Unter­nehmens­führung die Basis... Mehr Infos >>

Sachbearbeitung mit den Aufgabenschwerpunkten Rechnungswesen und Aus- und Fortbildung
Beim Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hessen ist in der Abteilung 1 im Dezernat 11 – Verwaltung – zum nächst­möglichen Zeitpunkt eine Stelle für die Sachbearbeitung mit den Aufgaben­schwerpunkten Rechnungswesen und Aus- und Fortbildung zu besetzen. Mehr Infos >>

Leiter (m/w/d) Inventar- und Materialmanagement
Als Unternehmen, das mit über 500 Berufen in 130 Ländern vertreten ist, bieten wir hohe Umwelt- und Sicherheitsstandards, strenge ethische Grundsätze, eine Kultur der Innovation und vielseitige Entwicklungsmöglichkeiten. Werden Sie Teil eines globalen Teams, an dessen Mission schon jetzt rund 100... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>


Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Tool "doppelte Buchführung" für Buchhaltungs-Übungen

PantherMedia_Randolf-Berold_400x250.jpg
Dieses Excel-Tool zur Buchhaltung besteht aus 8 verschiedenen Tabellenblättern. Es besteht die Möglichkeit Buchhaltungsaufgaben zu berechnen und zum Abschluss zu bringen. Im Excel-Tool sind viele Formeln verbaut, die im Nachhinein mit einem Zellschutz versehen sind.  
Mehr Informationen >>

Forderungsverwaltung mit integrierter Kundendatenbank

Bild_Forderungsuebersicht.png
Mit dieser Excel-Vorlage können Sie Kundendatenbanken verwalten von bis zu 5.000 Kunden inkl. aller relevanten Kundendaten. Sie erhalten kundenbezogene Zuordnung von vergangenen und aktuellen Projekten (inkl. des akt. Status). Es gibt ein intelligentes Suchsystem nach Firma, Vor- oder Nachname, Straße, PLZ oder Stadt.
Mehr Informationen >>

ARAP Excel-Tool aktiv. Rechnungsabgrenzung leicht gemacht

Rechnungsabgrenzungsposten bilden beim Jahresabschluss Aufwendungen und Erträge, die dem Geschäftsjahr zuzuordnen sind, zu dem sie unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung wirtschaftlich gehören. Dieses ARAP Excel Tool übernimmt zuverlässig und genau monatliche zeitliche Abgrenzung und ermittelt den exakten Betrag automatisch.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>