Wir schreiben das Jahr 2020: Das Coronavirus geht um. Unternehmen schicken ihre Mitarbeiter zum Schutz vor Ansteckung ins Homeoffice. Nie arbeiteten mehr Arbeitnehmer von zuhause. Doch auch ohne Krisen bieten immer mehr Unternehmen Homeoffice an. Dabei fallen Kosten für Telefon und Internet an, die der Arbeitnehmer in der Regel erst einmal selbst trägt.
Da meist der private Anschluss verwendet wird, muss in einen privaten und einen beruflichen Anteil der Nutzungskosten unterschieden werden. Den beruflichen Anteil kann der Arbeitgeber steuerfrei erstatten. Tut er das nicht, besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, die durch das Homeoffice entstandenen Mehrkosten bei der Telekommunikation als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen.
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