Homeoffice: Telekommunikationskosten absetzen

Erstattung der Kosten durch Arbeitgeber oder als Werbungskosten absetzen

Stefan Parsch
 

Wir schreiben das Jahr 2020: Das Coronavirus geht um. Unternehmen schicken ihre Mitarbeiter zum Schutz vor Ansteckung ins Homeoffice. Nie arbeiteten mehr Arbeitnehmer von zuhause. Doch auch ohne Krisen bieten immer mehr Unternehmen Homeoffice an. Dabei fallen Kosten für Telefon und Internet an, die der Arbeitnehmer in der Regel erst einmal selbst trägt.

Da meist der private Anschluss verwendet wird, muss in einen privaten und einen beruflichen Anteil der Nutzungskosten unterschieden werden. Den beruflichen Anteil kann der Arbeitgeber steuerfrei erstatten. Tut er das nicht, besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, die durch das Homeoffice entstandenen Mehrkosten bei der Telekommunikation als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen.

Kostenerstattung durch den Arbeitgeber

In der Regel gibt der Arbeitgeber einem Angestellten die Arbeitsmittel an die Hand, die dieser für die Ausübung seiner Tätigkeit benötigt. Berufliche Aufwendungen des Arbeitnehmers werden erstattet, das gilt auch für das Homeoffice. Abweichend davon können Arbeitsvertragsparteien vereinbaren, dass der Arbeitnehmer private Geräte auf eigene Kosten nutzt. Die Industrie- und Handelskammer Magdeburg (IHK) rät auf ihrer Internetseite, eine solche Regelung schriftlich zu vereinbaren.

Letzte Änderung W.V.R am 13.11.2023

Autor(en): Stefan Parsch
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