Umsatzsteuer - Erhalt von sonstigen Leistungen durch Unternehmen

Redaktion RWP

1. Fall (Leistung Inland vom Inland):

Das Unternehmen A bezieht Exporttipps beim Unternehmen B. Beide Unternehmen sind in Deutschland ansässig.

Unternehmen B muss die Umsatzsteuer zahlen (§1 und §13a UStG). Das Unternehmen A kann bei diesem Geschäftsvorfall die Vorsteuer geltend machen (§15 UStG). Hier muss Unternehmer A eine normale Rechnung erhalten.

Buchungssatz:

3100 (SKR03) / 5900 (SKR04) Fremdleistungen 10.000,00 EUR
1576 (SKR03) / 1406 (SKR04) abziehbare VSt. 19% 1.900,00 EUR
an 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) Bank 11.900,00 EUR


2. Fall (Leistung Inland vom EU Gemeinschaftsgebiet):

Der Unternehmer A lässt sich im Bereich des Exports durch das in Spanien sitzende Unternehmen C beraten.

In dieser Konstellation ist der Ort der Leistung nach §3a Abs. 2  UStG bei dem Unternehmen A. Durch das Reverse-Charge-Verfahren des § 13b Abs. 5 UStG muss das Unternehmen A die Umsatzsteuer zahlen. Dieser Betrag kann von A als Vorsteuer durch §15 Abs. 1 UStG zurückgefordert werden. 

Buchungssatz:

3123 (SKR03) / 5923 (SKR04) Sonst. Leistungen eines im anderen EU-Land... 10.000,00 EUR
1577 (SKR03) / 1407 (SKR04) abziehbare VSt. 19% nach 13b UStG
1.900,00 EUR
an 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) Bank 10.000,00 EUR
1787 (SKR03) / 3837 (SKR04) Umsatzsteuer 19% nach 13b UStG 1.900,00 EUR

3. Fall (Leistung Inland vom Drittland):

Durch das in Norwegen ansässige Unternehmen D erhält das Unternehmen A eine kostenpflichtige Exportberatung.

In diesen Geschäftsvorfall verhält es sich genauso wie im 2. Fall. Der Unternehmer A muss die Umsatzsteuer zahlen und kann die entsprechende Vorsteuer geltend machen. 

Buchungssatz:

3125 (SKR03) / 5925 (SKR04) Leistungen eines im Ausland ansässigen... 10.000,00 EUR
1577 (SKR03) / 1407 (SKR04) abziehbare VSt. 19% nach 13b UStG 1.900,00 EUR
an 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) Bank 10.000,00 EUR
1787 (SKR03) / 3837 (SKR04) Umsatzsteuer 19% nach 13b UStG 1.900,00 EUR

Zurück zur Übersicht Umsatzsteuer allgemeine Fälle >>




letzte Änderung R. am 11.01.2024
Autor(en):  Redaktion RWP

Webtipps
Foren Beiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

06.04.2017 12:16:18 - Gast

Ich hätte eine Frage...
Welcher Text muss auf die Rechnung?

Fall 1: Wenn ein in Deutschland ansässiges Unternehmen, ein Werkzeug ins EU Ausland MIT deutscher MwSt. berechnet?

Fall 2: Wenn ein in Deutschland ansässiges Unternehmen, ein Werkzeug innerhalb Deutschlands OHNE MwSt. berechnet?

Das Werkzeug verbleibt am Produktionsstandort um die Ware zu produzieren. Es erfolgt keine Warenbewegung!

Vielen Dank im Voraus für die Vorschläge!
[ Zitieren | Name ]

06.04.2017 13:19:58 - wvr

Lieber Gast,

für solche Fragen empfiehlt sich das Forum von Rechnungswesen-Portal.de.
https://www.rechnungswesen-portal.de/Forum/
Um Ihre Frage dort zu stellen, müssen Sie registrierter Nutzer sein. Diese Anmeldung ist kostenlos, verpflichtet zu nichts und kann jederzeit wieder beendet werden.
Beste Grüße
wvr
[ Zitieren | Name ]

24.11.2018 00:01:51 - Katrin

Ich bin freelancerin ohne Wohnsitz in Deutschland (offiziell abgemeldet) und möchte für ein in Deutschland steuerpflichtiges Unternehmen Kleinstleistungen in Rechnung stellen. Das Unternehmen verlangt eine steuerkonforme Rechnung. Wie muss ich vorgehen?
[ Zitieren | Name ]

15.08.2020 17:54:36 - lisari

Hallo,

der obige Beitrag verwirrt mich jetzt komplett. Entweder sind hier wirklich mehrere Fehler enthalten oder ich habe bis jetzt enorm viel falsch verstanden.

1. Fehler
Zitat
2. Fall (Leistung Inland <-- EU Gemeinschaftsgebiet): (...)
In dieser Konstellation ist der Ort der Leistung nach §3a Abs. 2  UStG bei dem Unternehmen A. Durch das Reverse-Charge-Verfahren des § 13b Abs. 5 UStG muss das Unternehmen A die Umsatzsteuer zahlen. Dieser Betrag kann von A als Vorsteuer durch §15 Abs. 1 UStG zurückgefordert werden. In diesem Fall müssen die USt-Ident.-Nr. auf der Rechnung enthalten sein, sowie der Vermerk, dass der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist.

Aus § 15 Abs. (1) Nr. 4 UStG ergibt sich das nicht. Dort heißt es:
Zitat
(1) Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen: (...)
die Steuer für Leistungen im Sinne des § 13b Absatz 1 und 2, die für sein Unternehmen ausgeführt worden sind.
und zwar ohne weitere Bedingungen, es muss nicht mal eine Rechnung vorliegen.

2. Fehler:
Zitat
Zusätzlich muss ein Eintrag in der zusammenfassenden Meldung erfolgen.
Das scheint auch nicht zu stimmen, ergibt sich jedenfalls nicht aus § 18a UStG. Woraus sollte diese Pflicht resultieren?

3. Fehler:
Zitat
3. Fall (Leistung Inland <-- Drittland): (...)
Der Unternehmer A muss die Umsatzsteuer zahlen und kann die entsprechende Vorsteuer geltend machen. Eine ordnungsgemäße Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis wird von D mit ausgestellt.
Eine ordnungsgemäße Rechnung ist in § 15 Abs. (1) Nr. 4 UStG nicht genannt, die Vorsteuer kann gezogen werden, wenn die Leistung ausgeführt ist.  

Können Sie bitte mal sagen, ob meine Anmerkungen zutreffen oder woraus sich diese Pflichten ergeben? Ich bin gerade ziemlich verunsichert.

Gruß
Lisa
[ Zitieren | Name ]

16.08.2020 18:34:50 - sogehts

Hallo @lisari

Es ist nicht gut, sich an Beiträge anzuhängen, die schon Jahre alt sind! und man zudem einen eigenen Beitrag erstellt hat mit dem gleichen Thema.
Deine Anmerkungen treffen zu - es gibt keine Vorschrift, wie eine Rechnung aus dem Ausland (Drittland) formmäßig aussehen muss. Lieferanten im Ausland müssen sich an ihr lokales Recht halten. In der EU gibt es "nur" die Pflicht, die UStID (Käufer und Verkäufer) zu nennen und den Hinweis auf Reverse Charge.

Die ZM bzw. das Äquivalent in den anderen Ländern ist in der EU vom Verkäufer auszufüllen, nicht vom Käufer.
[ Zitieren | Name ]

16.08.2020 20:48:24 - lisari

Ja, ich wollte mich auch gar nicht an diesen Beitrag "anhängen". Ich habe unter dem Fachinfo-Beitrag einen Kommentar verfasst, der dann seltsamerweise an irgendeinen alten Beitrag angehängt wurde. Das Forum hier "benimmt" sich anders als diejenigen, die ich bisher kenne.

Dass der gleiche Beitrag nochmal erschien, lag an den Anfangsschwierigkeiten, es wollte mir einfach nicht gleingen, einen neuen Beitrag zu erstellen. Daher ist jetzt manches doppelt.

Trotzdem ist mir nicht klar, wieso die Informationen falsch sind, möglicherweise veraltet? In dem Fall wäre es doch sinnvoll, das zu aktualisieren. Du bestätigst ja auch, dass in dem Beitrag nicht alles passt.

Gruß
Lisa
[ Zitieren | Name ]

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie als StudentIn oder Auszubildene(r) Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de zum Vorzugspreis von 39,- EUR für 2 Jahre. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge, ausgewählte sonst kostenpflichtige Excel-Vorlagen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Weitere Informationen zum Ausbildungspaket >>
LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Controller:in (w/m/d)
Raab Entertainment ist ein Medienunternehmen mit Sitz in Hürth bei Köln. Wir produzieren unter Anderem die Formate mit Stefan Raab, und auch Vieles mehr. Wir produzieren Audio und Podcast. Wir vermarkten intelligente Lösungen für Werbung. Wir erfinden Ideen und Erlebnisse für alle Plattformen und... Mehr Infos >>

Steuern – Finanzen – Controlling (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Mitarbeiter*in Controlling Forschungsprojekte in Teilzeit (all genders)
Die Fraunhofer-Einrichtung für Additive Produktionstechnologien IAPT in Hamburg zählt zu den führenden Institutionen für die Industrialisierung der Additiven Produktion. Wie der Name schon verrät, dreht sich in der Fraunhofer-Einrichtung für Additive Produktionstechnologien IAPT alles um Additive... Mehr Infos >>

Bezügerechner (d/m/w) für den Fachdienst Personal
Die Stadt Celle ist mit ca. 70.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ein Oberzentrum im Wirtschaftsraum Hannover. Die Kreisstadt überrascht mit großer Vielfalt an nationalen und internationalen Branchen und Unternehmen. Bei der Stadt Celle verstehen sich mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeite... Mehr Infos >>

Controllerin / Controller für Bundesbau mit Fokus auf Abrechnung und Datenmanagement (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Controllerin / Controller im Fachgebiet Finanzen (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Controller Infrastrukturmanagement (m/w/d)
Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG sorgt als Tochterunternehmen des DVV-Konzerns dafür, dass die Mobilität in unserer Stadt heute und morgen nach Plan läuft. Wir bringen täglich über 150.000 Fahrgäste sicher, schnell und zuverlässig an ihr Ziel. Zudem sind wir zentraler Treiber, Gestalter und... Mehr Infos >>

Kaufmännischer Sachbearbeiter (m/w/d) Controlling
Die HBT GmbH (Hauhinco Bergbautechnik) mit Ihrem Hauptsitz in Lünen, NRW ist ein international ausgerichtetes Unternehmen für den Spezialmaschinenbau. HBT entwickelt, konstruiert, produziert und vertreibt modernste Hochleistungstechnologie für den untertägigen Steinkohlenbergbau. Das HBT-... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Tool Bilanz- und Erfolgsanalyse

Bilanzanalyse-Tool 290px.jpg
Aus Bilanz und G+V werden alle gängigen Bilanz- und Erfolgskennzahlen errechnet und versucht, die Bewertung der Zahlen mit den Ampelfarben grün, gelb und rot deutlich zu machen. Die Ableitung bzw. Berechnung der Kennzahlen wird ausführlich dargestellt.

Jetzt hier für 34,- EUR downloaden >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

QL_Brandmark_CMYK_v1.jpg
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>