Steuererleichterungen und wichtige gesetzliche Änderungen 2022

Alexander Rodosek
Als Unternehmer oder Selbständiger sollten Sie über wichtige steuerliche Gesetzesänderungen stets informiert sein. Sei es, um Steuervorteile für Ihr Unternehmer möglichst effektiv nutzen zu können, neue Verpflichtungen zu kennen oder für Ihre Arbeitnehmer eine möglichst steuerschonende Vergütung sicherzustellen. Wenn Sie als Einzelunternehmer oder Unternehmer mit mehreren Angestellten tätig sind, fasst dieser Beitrag alle wichtigen steuerlichen Informationen zusammen, die Sie für das Jahr 2022 im Blick haben sollten.

Hintergrund der aktuellen Änderungen

Der Regierungswechsel aus dem Jahr 2021 bringt aktuell die ersten für die Bürger spürbaren gesetzlichen Änderungen mit sich. Eine zentrale Rolle spielt dabei das Steuerentlastungsgesetz 2022, welches im Mai diesen Jahres von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde. Zudem wirken sich noch einige Nachläufer der Gesetzgebung aus der Corona-Pandemie auf das Jahr 2022 aus – und das nicht unerheblich. Weitere Regelungen trifft hier das 4. Corona-Steuerhilfegesetz. Die Verabschiedung des Bundestags erfolgte hier ebenfalls im Mai 2022. Der Bundesrat verabschiedete das Gesetz im Juni 2022. Änderungen an dem Gesetz sind daher theoretisch noch möglich, aber unwahrscheinlich.

Neben den Änderungen aus den beiden Gesetzen laufen einige temporäre Änderungen betreffend vorheriger Veranlagungszeiträume in 2022 aus. Dies betrifft insbesondere den so genannten "Corona-Bonus" für Arbeitnehmer.

Fristen

Ein heikles Thema – insbesondere für Unternehmer – sind steuerlich einzuhaltende Fristen. Hier ändert sich einiges. Neben verschiedenen Verlängerungen läuft eine zentrale Frist jedoch aus.


Verlängerung der (Re-)Investitionsfristen nach §7g und §6b EStG – Investitionsabzugsbeträge und Übertragung von stillen Reserven

Sowohl der Investitionsabzugsbetrag nach §7g EStG als auch die Rücklage zur Übertragung von Veräußerungsgewinnen nach §6b EStG bieten Steuerpflichtigen die Möglichkeit, in Wirtschaftsjahren mit hohen steuerlichen Ergebnissen Gewinne steuerfrei zu übertragen oder Anschaffungskosten bereits vor Anschaffung steuerlich geltend zu machen. Eine endlose "Steuerfreistellung" war und ist jedoch nicht möglich. Beide Regelungen sind an das Tätigen von unter Umständen hohen Investitionen gebunden. Für dies hatten und haben Unternehmen grundsätzlich einige Jahre Zeit.

Problematisch war es, wenn die Reinvestitionsfristen innerhalb der Jahre 2020 und 2021 ausliefen und Unternehmer so in den wirtschaftlich schwierigen Umständen der Corona-Pandemie gezwungen gewesen wären, hohe Beträge auszugeben oder Steuernachzahlungen in Kauf zu nehmen. Hier hatte der Gesetzgeber früh eingegriffen und Reinvestitionsfristen für "geparkte Gewinne" oder gebildete Abzugsbeträge verlängert. Damit diese Fristen nicht in 2022 auslaufen und Investitionen fällig werden, schafft der Gesetzgeber im 4. Corona-Steuerhilfegesetz erneut Entlastung und verlängert die für beide Normen die Reinvestition von 2022 auf 2023 erneut um ein Jahr. Im Ergebnis bedeutet das, dass in der Vergangenheit gebildete Rücklagen oder Abzugsbeträge welche in 2022 fällig würden, erst in 2023 auf dann neu angeschaffte Wirtschaftsgüter übertragen werden müssen. Auf eine Übertragung und damit einhergehende Neuanschaffung in 2023 kommen Unternehmer auch damit jedoch nicht herum [1].

Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen der Jahre 2021 und 2022

Um Steuerzahler und Steuerberater zu entlasten, werden mit dem 4. Corona-Steuerhilfegesetz Fristverlängerungen bei der Abgabe von Steuererklärungen eingeführt. Steuererklärungen für das Jahr 2021 sind demnach ausnahmsweise bei Erstellung und Abgabe durch den Steuerpflichtigen bis Ende September 2022, in Fällen der Abgabe durch einen Steuerberater sogar erst bis Ende Juni 2023 abzugeben und einzureichen.

In weiser Voraussicht werden auch die Abgabefristen für Steuererklärungen der Jahre 2022 bis 2024 bzw. 2025 verlängert. Die Verlängerungen fallen jedoch geringer aus, als für den Veranlagungszeitraum 2021 und betragen in nicht-beratenden Fällen die Abgabe zu Ende August und in beratenden Fällen die Abgabe zum Ende des Monats April 2024.

Ablauf der Frist für die Auszahlung des steuerfreien "Corona-Bonus"

Steuerlich war es in der Corona-Pandemie wahrscheinlich eine der öffentlichkeitswirksamsten Regelungen: der "Corona-Bonus". Bis zu 1.500 Euro konnten Arbeitgeber nach §3 Nr. 11a EStG steuer- und sozialversicherungsfrei an ihre Mitarbeiter auszahlen. Die Auszahlungen hatten bis zum 31. März 2022 zu erfolgen. Streitig ist, ob der Bonus bei Mehrfahrbeschäftigten bis zur Summe von 1.500 Euro insgesamt oder je Arbeitgeber möglich war. Der Wortlaut des Gesetzes lässt recht eindeutig darauf schließen, dass eine mehrfache Auszahlung in jeweils voller Höhe von 1.500 Euro bei Mehrfachbeschäftigten je Arbeitgeber möglich ist. Wichtig ist zu beachten, dass der Bonus "zusätzlich zu dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" und "zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise" geleistet werden muss. Die Möglichkeit zur steuerfreien Auszahlung des Corona-Bonus wurde und wird voraussichtlich in 2022 nicht verlängert.

Steueränderungen mit Gewinnauswirkung

Bei den steuerlichen Anpassungen mit direkter Gewinnauswirkung handelt es sich um die effektivsten Maßnahmen für Unternehmer und Selbstständige tatsächlich Steuern zu sparen oder zumindest steuerliche Einsparungen zeitlich vorzuziehen.

Zu den wichtigsten Anpassungen des 4. Corona-Steuerhilfegesetzes gehören die Verlängerung der Möglichkeit zur degressiven Afa bei beweglichen Wirtschaftsgütern die bis zum 01.01.2023 angeschafft werden, die erweiterte Verlustverrechnung in Form eines größeren Verlustrücktrags bis zu 10 Mio. Euro (sonst 1 Mio. Euro) für die Veranlagungszeiträume 2022 und 2023 sowie die dauerhafte Erweiterung des Verlustrücktrags auf zwei Jahre (vorher 1 Jahr). Daneben akzeptiert die Finanzverwaltung seit 2020 nun die verkürzte Nutzungsdauer von bestimmten digitalen Wirtschaftsgütern von einem Jahr n (Digital-AfA). 2022 erfolge hierzu die Klarstellung, dass es seitens der Verwaltung nicht beanstandet wird, wenn die volle Abschreibung bei unterjähriger Anschaffung vollständig erfolgt und nicht auf zwei Veranlagungszeiträume aufgeteilt wird.

Nachteilig für Selbständige und Steuerpflichtige mit schwankenden Einkommen ist die dauerhafte Neuregelung des §10d EStG, zu der bislang nicht gesondert seitens der Regierung Stellung genommen wurde. Hier entfällt die Möglichkeit, auf den Verlustrücktrag teilweise zu verzichten und damit Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen effektiv steuerlich nutzen zu können. Die Tragweite dieser gesetzlichen Änderung mag vielen Selbständigen noch nicht bewusst sein. Es handelt sich dabei um eine Änderung, die so nicht hätte sein müssen und die in einem "Steuerhilfegesetz" eigentlich nichts verloren hat.

Wichtige Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Da die Einkommensteuer in Deutschland auf Einkommen aus Angestelltenverhältnissen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als Quellsteuer in Form der Lohnsteuer vom Arbeitgeber erhoben und abgeführt wird, betreffen steuerliche Änderungen, welche sich auf Einkommen von Arbeitnehmern auswirken sollen, in der Praxis auch den Arbeitgeber. Sei es, weil die Mitarbeiter Informationen zu etwaigen Änderungen bei Ihnen erfragen oder weil Sie als Arbeitgeber ganz praktisch für die Abwicklung der Löhne verantwortlich sind.

Hier sind die wichtigsten Änderungen, welche Sie und Ihre Arbeitnehmer betreffen, im Überblick:
  1. Auszahlung einer Energiepreispauschale in Höhe von voraussichtlich 300 Euro für Angestellte (und auch für Selbstständige). Die Auszahlung der Energiepreispauschale soll über den Arbeitgeber erfolgen und ist steuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei. Für Selbständige soll eine Verrechnung über die Steuervorauszahlungen erfolgen.
  2. Verlängerung der Home-Office Pauschale bis zum 31.12.2022
  3. Eine geplante Anhebung der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer wurde rückwirkend zum 01.01.2022 angehoben. Pendler können dann ab dem 21. Entfernungskilometer 0,38 Euro geltend machen. Der bisherige Satz lag bei 0,35 Euro. Die Regelung gilt bis 2026.
  4. Anhebung der Werbungskostenpauschale (der sogenannte "Arbeitnehmer-Pauschbetrag") von 1.000 Euro auf 1.200 Euro rückwirkend zum 1.1.2022
  5. Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 rückwirkend zum 1.1.2022 von 9.984 Euro auf 10.347 Euro.
  6. Der Mindestlohn und die Einkommensgrenzen für Mini- und Midi-jobs werden voraussichtlich zum 01.10.2022 angehoben. Der Mindestlohn steigt sodann von 10,45 Euro auf 12 Euro brutto je Stunde. Bereits in den vergangenen Jahren wurde dieser schrittweise erhöht. Damit geringfügig Beschäftigte weiterhin eine gewisse Stundenanzahl im Monat ableisten können, wird die Grenze der Mini-Jobs ab Oktober 2022 von 450 Euro auf 520 Euro monatlich erhöht. Entsprechend steigt auf die monatliche Verdienstgrenze für Midi-Jobs von 1.300 Euro auf 1.600 Euro. Der Einkommensbereich der so genannten "Gleitzone" beläuft sich dann künftig auf 520 Euro bis 1.600 Euro.

Durch die rückwirkenden Änderungen – insb. die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags und des Grundfreibetrags – können sich Nach- und Korrekturzahlungen an die Arbeitnehmer seitens der Arbeitgeber ergeben, die Sie als Arbeitgeber jedoch mit den abgeführten oder noch abzuführenden Lohnsteuerzahlungen verrechnen können. Insofern sollten sich keine zusätzlichen Liquiditätsbelastungen ergeben.

 

Fußnote:
[1] So geregelt im 4. Corona-Steuerhilfegesetz.




letzte Änderung A.R. am 10.08.2022
Autor(en):  Alexander Rodosek


Autor:in
Herr Alexander Rodosek
ist Mitgründer der Plattformen meinBafoeg.de und dasElterngeld.de. Als Geschäftsführer leitet er in seinem Unternehmen die Bereiche Recht und Finanzen. Rodosek absolvierte ein Wirtschaftsrechtstudium (LL.B.) in Köln und erwarb den Master in Wirtschaftsprüfung, Steuern, Recht und Finanzen (M.Sc.). Er verfügt über Berufserfahrung in der Versicherungswirtschaft, verfasst regelmäßig Fachbeiträge für Controlling-Portal.de und arbeitet als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften der TH Köln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie als StudentIn oder Auszubildene(r) Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de zum Vorzugspreis von 39,- EUR für 2 Jahre. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge, ausgewählte sonst kostenpflichtige Excel-Vorlagen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Weitere Informationen zum Ausbildungspaket >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen

Stellenanzeigen

Sachbearbeiter*in (m/w/d) Drittmittelverwaltung
Das Max-Planck-Institut für Infektionsbiologie in Berlin-Mitte ist eines von 85 For­schungs­instituten der Max-Planck-Gesellschaft zur För­derung der Wissenschaften e.V. und ist welt­weit eine der führenden Insti­tutionen für die Grundlagen­forschung auf dem Gebiet der Infektionskrankheiten. Zur ... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in Beteiligungsmanagement
Willkommen im einwohnerstärksten Kreis Schleswig-Holsteins. Mit rund 1.300 Beschäftigten engagieren wir uns in unterschiedlichen Fachgebieten für das Wohl von ca. 320.000 Menschen – individuell, freundlich und verbindlich. Mehr Infos >>

Referent* Konzernrechnungswesen
Unsere Abteilungen Controlling, Treasury, Rechnungswesen und Steuern sind eng miteinander verzahnt. Wir steuern den nationalen und internationalen Zahlungsstrom, managen finanzwirtschaftliche Risiken und bilden Schnittstellen zu Banken und dem Kapitalmarkt. Dabei behalten wir unsere wirtschaftlic... Mehr Infos >>

Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter (m/w/d) Finanzen und Controlling
Der Großmarkt Obst, Gemüse und Blumen ist das zentrale Handels- und Logistikzentrum für frisches Obst und Gemüse sowie Blumen. Als das „grüne Herz der Stadt“ und einer der bedeutendsten Großmärkte Europas versorgt er die Bevölkerung Norddeutschlands sowie von Teilen Südskandinaviens und Osteuropa... Mehr Infos >>

Tax Manager* Konzernsteuern
Unsere Abteilungen Controlling, Treasury, Rechnungswesen und Steuern sind eng miteinander verzahnt. Wir steuern den nationalen und internationalen Zahlungsstrom, managen finanzwirtschaftliche Risiken und bilden Schnittstellen zu Banken und dem Kapitalmarkt. Dabei behalten wir unsere wirtschaftlic... Mehr Infos >>

Personal­sachbearbeiter (m/w/d) mit dem Schwerpunkt Lohn- und Gehalts­abrechnung
Mit ca. 320 Beschäftigten und 55-jähriger Erfahrung stellen wir bei Nordfolien in Steinfeld innovative Verpackungen und ausgereifte Produkte her, die unsere Kunden­produkte schützen, das Leben verbessern und die Umwelt schonen. Dafür nutzen wir unsere einzig­artigen Fähigkeiten, unsere Führungs­p... Mehr Infos >>

Senior Coordinator Accounting (m/w/d)
FINGERSPITZENGEFÜHL... nicht nur bei der vor­wiegend hand­werkl­ichen Fertigung unserer Instrumente, sondern auch im Um­gang mit unseren Kunden und Mit­arbeitern hat uns an die Spitze des inter­nationalen Klavier­baus geführt. Seit über 170 Jahren steht der Name Steinway weltweit für die Ver­bind... Mehr Infos >>

Senior Bilanzbuchhalter (m/w/d)
mey zählt zu den führenden Marken im Bereich Dessous, Tag- und Nacht­wäsche für Damen und Herren in Europa. Wir designen, produ­zieren und ver­markten unsere Produkte mit Kreati­vi­tät, Leiden­schaft und Sinn fürs Detail. Als inhaber­ge­führtes Familien­unter­nehmen legen wir seit 1928 großen Wer... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>
Neu! Ihre Werbung hier. Jetzt Banner oder Tipp-Anzeige auf Klick-Basis buchen. Weitere Infos hier >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

Logo290122.png
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>
ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

PLC Businessplan

Sie benötigen Hilfe bei der Erstellung Ihres Businessplans? Der automatisierte Businessplan hilft Ihnen systematisch bei der Erstellung und das automatisiert und ohne viel Dateneingabe.
 Mehr Informationen >>

Nutzwertanalyse

Die Nutzwertanalyse ist eine Methode zur quantitativen Bewertung des Nutzens von Entscheidungsalternativen, die wegen fehlender numerischer oder monetärer Vergleichskriterien nicht oder schwer miteinander vergleichbar sind.
Mehr Informationen >>

Meilensteintrendanalyse

Meilensteintrendanalyse.png
Diese auf Excel basierende Meilensteintrendanalyse ist ein effizientes grafisches Werkzeug zur Verfolgung von Projektmeilensteinen. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 24,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

Erfolgreich mit Fernstudium

Fernkurse.jpgEin modernes Fernstudium bietet viele Vorteile. Sie selbst bestimmen, wann und wo Sie lernen - umfassend betreut von einem Team kompetenter Fernlehrer. Wir stellen Ihnen einige interessante Fernkurse bzw. Studiengänge zum Bilanzbuchhalter detailliert vor >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.