Degressive Abschreibung (AfA): Das müssen Unternehmer wissen

Wolff von Rechenberg

Was ist degressive Abschreibung?

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden über die Nutzungsdauer nach einer gewählten Abschreibungsmethode abgeschrieben. Dabei steht der Unternehmer vor der Wahl zwischen linearer Abschreibung und degressiver Abschreibung. Linear schreibt er also beispielsweise eine Maschine mit jährlich gleich hohen Beträgen ab. Alternativ kann der Unternehmer die Kosten der Maschine auch degressiv abschreiben. Dabei sinkt die Höhe der abgeschriebenen Beträge von Jahr zu Jahr. In den ersten Jahren kann das Unternehmen also sehr hohe Beträge abschreiben.
Wichtig: Für Wirtschaftsgüter, die in den Wirtschaftsjahren 2020, 2021 und 2022 angeschafft wurden, ist die degressive Abschreibung steuerlich erlaubt. Dies hat sich in der Vergangenheit oft geändert. Allerdings darf der Abschreibungssatz maximal das 2,5-Fache des linearen Abschreibungssatzes betragen und 25 % nicht übersteigen.

Bei degressiver Abschreibung schreibt man in der Regel einen festen Prozentsatz des Buchwertes des Wirtschaftsgutes ab, den sogenannten Abschreibungssatz. Dieses Verfahren heißt geometrisch-degressives Verfahren (in Abgrenzung zum arithmetisch-degressiven Verfahren).

Die Formel lautet:
Abschreibungsbetrag = Abschreibungssatz × Buchwert des Vorjahres

Im Lauf der Jahre sinkt die Höhe der Beträge, erreicht theoretisch jedoch nie den Nullwert. Deswegen gilt die Regel: Fallen die jährlichen Abschreibungsbeträge beim degressiven Verfahren unter die Höhe der Beträge bei linearer Abschreibung, ist der Rest der Anschaffungskosten linear abzuschreiben.

Beispiel: Ein Unternehmen hat 2021 für 60.000 Euro ein Blockheizkraftwerk errichtet, das laut AfA über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abzuschreiben ist. Das Unternehmen wählt die degressive Abschreibung. Als Abschreibungssatz wählt das Unternehmen 25 %. Die Abschreibung erfolgt nach folgendem Plan:
  1. 2021: Abschreibungsbetrag = 15.000 Euro
  2. 2022: Abschreibungsbetrag = 25 % × 45.000 Euro = 11.250 Euro
  3. 2023: Abschreibungsbetrag = 25 % × 33.750 Euro = 8.438 Euro
  4. 2024: Abschreibungsbetrag = 25 % × 25.313 Euro = 6.328 Euro
  5. 2025: Abschreibungsbetrag = 25 % × 18.985 Euro = 4.746 Euro
  6. 2026: Abschreibungsbetrag = 25 % × 14.239 Euro = 3.560 Euro
  7. 2027: Abschreibungsbetrag = 2.670 Euro (Wechsel zur linearen Abschreibung)
  8. 2028: Abschreibungsbetrag = 2.670 Euro
  9. 2029: Abschreibungsbetrag = 2.670 Euro
  10. 2030: Abschreibungsbetrag = 2.668 Euro

Das Beispiel zeigt: Mit der degressiven Abschreibung verlagert ein Unternehmen den weit überwiegenden Teil der Steuerersparnis in die ersten Jahre der Nutzungsdauer. Der Unternehmer hat den höchsten erlaubten Abschreibungssatz gewählt. Im siebten Jahr ist der Steuerzahler zur linearen Abschreibung gewechselt, weil die Abschreibungsbeträge in diesem Jahr auf das Niveau der Beträge bei linearer Abschreibung fallen (Buchwert: 10.679 Euro für 4 Jahre).

Degressive AfA im Steuerrecht

Vorteile der degressiven Abschreibung gegenüber der linearen Abschreibung: Die degressive Abschreibung entspricht oft eher der tatsächlichen Wertentwicklung des Wirtschaftsgutes. Außerdem ermöglicht das degressive Verfahren höhere Abschreibungen in den ersten Nutzungsjahren. Nachteil der degressiven Abschreibung: Sie ist steuerrechtlich nicht dauerhaft erlaubt. Der Gesetzgeber hat die Methode immer wieder erlaubt und verboten. Für Wirtschaftsgüter, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft wurden, ist die Methode erlaubt. Auch die Konditionen haben sich immer wieder verändert.

Anschaffungszeitraum Regeln für degressive AfA
2020 bis 2022 Abschreibungssatz darf höchstens das 2,5-fache des linearen Abschreibungsprozentsatzes betragen, maximal 25 %
2011 bis 2019 Nicht erlaubt
2009 bis 2010 Abschreibungssatz darf höchstens das 2,5-fache des linearen Abschreibungsprozentsatzes betragen, maximal 25 %
2008 Nicht erlaubt
2006 bis 2007 Abschreibungssatz darf höchstens das 3-fache des linearen Abschreibungsprozentsatzes betragen, maximal 30 %
2001 bis 2005 Abschreibungssatz darf höchstens das 2-fache des linearen Abschreibungsprozentsatzes betragen, maximal 20 %


Experten-Tipp:
Die Göttinger Steuerberaterkanzlei Vesting & Partner weist darauf hin, dass die degressive AfA mit der Sonder-AfA (maximal 20 % der Anschaffungskosten) für bewegliche Wirtschaftsgüter für kleine und mittlere Betriebe und dem Investitionsabzugsbetrag (maximal 50 % der Anschaffungskosten ab 1.1.2020, maximal 40% bis 31.12.2019) kombiniert werden kann (Quelle: s. Webtipps)

Degressive Abschreibung im Handelsrecht

Das Handelsrecht erlaubt die degressive Abschreibung dauerhaft in § 253 Abs. 3 S. 1 Handelsgesetzbuch (HGB). Das gilt sowohl für die geometrisch-degressive als auch für die arithmetisch-degressive Abschreibung und für die digitale Abschreibung, die einen Sonderfall der arithmetisch-degressiven Abschreibung darstellt. Allerdings dürfen Unternehmen die degressive Abschreibung nur dann wählen, wenn sie der tatsächlichen Wertentwicklung entsprechen. Steuerliche Erwägungen dürfen bei der Entscheidung keine Rolle spielen.




Quelle: Haufe, sevdesk, steuertipps.de, welt-der-bwl.de, Stb. Vesting & Partner (vesting-stb.de)
letzte Änderung W.V.R. am 30.06.2022
Autor(en):  Wolff von Rechenberg


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
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