Verjährungsfristen: Verjährung von Forderungen verhindern

Mit Tabelle der wichtigsten Verjährungsfristen

Stefan Parsch
Für Kauf- und Dienstleistungsverträge gelten Verjährungsfristen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Nur innerhalb einer solchen Frist besteht ein Rechtsanspruch darauf, dass entsprechende Rechnungen beglichen werden. Um offene Rechnungen sollten sich Unternehmen regelmäßig kümmern, sonst hat der Schuldner nach Ablauf der Frist das Recht, die Zahlung zu verweigern.

Gesetzliche Regelungen zur Verjährung

Alle Ansprüche aus Verträgen, die im Wirtschaftsleben geschlossen werden, unterliegen Verjährungsfristen. Für manche Sachverhalte gelten spezielle Fristen (siehe Tabelle am Ende des Artikels), üblicherweise kann aber von der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB) ausgegangen werden.

Dabei ist zu beachten, dass die Verjährungsfrist erst am Ende des Jahres beginnt, in dem eine Leistung erbracht wurde (§ 199 Abs. 1 BGB) – das Rechnungsdatum ist dabei nicht maßgeblich. Wenn also im Februar 2022 ein Produkt verkauft oder eine Dienstleistung vollendet wurde, beginnt die Verjährungsfrist erst am 31.12.2022 und läuft entsprechend am 31.12.2025 ab. Mit Jahresbeginn 2026 kann der Schuldner die Zahlung verweigern.

Allerdings muss der Schuldner sich dabei ausdrücklich auf dieses Recht nach § 214 Abs. 1 BGB berufen. Denn grundsätzlich besteht der Anspruch des Gläubigers über den Ablauf der Verjährungsfrist hinaus. Der Gläubiger kann also auch nach Ende der Verjährungsfrist mahnen oder eine Rechnung stellen, wenn er davon ausgeht, dass der Schuldner sich nicht auf die Verjährung berufen wird.

Besser ist es jedoch, offene Forderungen im Blick zu behalten. Aus den verschiedensten Gründen kann es im Unternehmensalltag dennoch geschehen, dass bei offenen Rechnungen die Verjährung droht. Dann gibt es verschiedene Möglichkeiten, das Ende der Verjährungsfrist hinauszuschieben: die Hemmung (§ 203 ff. BGB), der Mahnbescheid (§ 692 ZPO– Zivilprozessordnung), der Vollstreckungsbescheid (§ 699 ZPO).

Möglichkeiten, die Verjährung zu hemmen

Eine Hemmung der Verjährung bewirkt, dass der Zeitraum, für den die Hemmung wirksam ist, nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet wird (§ 209 BGB). Wenn eine Maßnahme die Verjährung für sechs Monate hemmt, verschiebt sich das Ende der Verjährungsfrist um ein halbes Jahr nach hinten.

Die §§ 203–206 BGB nennen mehrere Gründe, aus denen die Verjährung gehemmt wird. Einer dieser Gründe sind Verhandlungen zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner über die vom Gläubiger geltend gemachten Ansprüche (§ 203 BGB). Für den Fall, dass später gerichtlich über die Verjährungsfrist gestritten wird, sollte der Gläubiger diese Verhandlungen gerichtsfest dokumentieren – idealerweise mit einer vom Schuldner unterschriebenen Bestätigung. Scheitern die Verhandlungen, tritt die Verjährung frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein (§ 203 Satz 2 BGB).

Gehemmt wird die Verjährung auch durch eine Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger, die dem Schuldner vorübergehend das Recht zur Leistungsverweigerung zugesteht (§ 205 BGB). Dies kann beispielsweise in Form einer Stundung geschehen. Ebenso ist die Verjährung gehemmt, wenn der Gläubiger innerhalb der letzten sechs Monate der Verjährungsfrist durch höhere Gewalt an der Rechtsverfolgung gehindert wird (§ 206 BGB).

Gesetzlich handelt es sich bei den beiden Schritten, die im Folgenden beschrieben werden, um weitere Möglichkeiten zur Hemmung der Verjährung, nämlich nach § 204 BGB, der die Verjährungshemmung durch Rechtsverfolgung regelt. Neben weiteren juristischen Maßnahmen bewirken eine Hemmung der Verjährung:
  • die Zustellung des Mahnbescheids im Mahnverfahren oder des Europäischen Zahlungsbefehls im Europäischen Mahnverfahren (§ 214 Abs. 1 Nr. 3 BGB)
  • die Erhebung der Klage auf Leistung oder auf Feststellung des Anspruchs, auf Erteilung der Vollstreckungsklausel oder auf Erlass des Vollstreckungsurteils (§ 214 Abs. 1 Nr. 1 BGB)

Mahnbescheid beantragen

Wer als Gläubiger den Klageweg beschreitet, muss die Gebühr mit der Beantragung des Mahnbescheids vorschießen; die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Höhe der Hauptforderung. Hat der Gläubiger mit seiner Klage Erfolg, muss der Schuldner neben seinen Schulden auch die Gerichtskosten begleichen. Wenn der Kläger vor Gericht unterliegt oder die Klage Erfolg hat, aber nicht vollstreckt werden kann, weil der Schuldner nicht zahlungsfähig ist, bleibt der Kläger auf den Kosten sitzen.

Deshalb sollte der Gläubiger zuvor auf anderen Wegen versuchen, den Schuldner zu einer Zahlung zu bewegen, etwa durch ein persönliches Gespräch. Schon eine Ratenzahlung (Abschlags- oder Zinszahlung), eine Sicherheitsleistung oder eine schriftliche Anerkennung der Gläubigeransprüche durch den Schuldner bewirkt einen Neubeginn der Verjährung (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB) – dann bleiben dem Gläubiger also weitere drei Jahre (ab dem Tag nach der Ratenzahlung gerechnet), um die offene Forderung einzutreiben.

Eine einfache Mahnung per Post, selbst eine "letzte Mahnung", hat keine hemmende Wirkung, nur ein beim zuständigen Amtsgericht erwirkter Mahnbescheid (§§ 689, 692 ZPO). Der entsprechende Antrag kann heute in der Regel über Online-Formulare gestellt werden, allerdings muss der Antragsteller sehr genau darauf achten, alle erforderlichen Angaben (§ 692 ZPO) korrekt und detailliert zu machen. In manchen Fällen kann es ratsam sein, fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Das Amtsgericht prüft nicht, ob eine vom Antragsteller beanspruchte Geldsumme berechtigt ist, sondern lediglich, ob das Mahnverfahren zulässig ist. Es ist nicht zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte effektive Jahreszins höher ist als gesetzlich erlaubt (§ 688 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) oder wenn die Leistung, für die das Geld verlangt wird, noch nicht erbracht wurde (§ 688 Abs. 2 Nr. 2 ZPO).

Die hemmende Wirkung setzt nach § 214 Abs. 1 Nr. 3 BGB mit der Zustellung des Mahnbescheids beim Schuldner ein. Durch eine hohe Belastung der Gerichte kann sich die Zustellung verzögern. In diesem Fall gilt nach § 167 ZPO, dass „diese Wirkung bereits mit Eingang des Antrags“ eintritt, wenn die Zustellung "demnächst" erfolgt.

Der Schuldner hat nach der Zustellung zwei Wochen Zeit, um seine Schulden zu begleichen oder dem Mahnbescheid zu widersprechen (§ 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO). Wenn der Schuldner widerspricht, landet der Fall vor Gericht (§ 696 Abs. 1 ZPO). Wenn der Schuldner weder zahlt noch Widerspruch erhebt, hat der Gläubiger sechs Monate Zeit, den Vollstreckungsbescheid zu beantragen. Geschieht bis dahin nichts, verliert der Mahnbescheid seine verjährungshemmende Wirkung (§ 701 ZPO).

Vollstreckungsbescheid beantragen

Frühestens nach Ablauf der Widerspruchsfrist (§ 699 Abs. 1 Satz 2 ZPO) kann der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid beantragen. Wieder hat der Schuldner 14 Tage Zeit, zu zahlen oder Einspruch einzulegen. Erfolgt in dieser Zeit kein Einspruch, ist der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und 30 Jahre lang gültig (§ 197 Abs. 1 Nr. 3). Das ist viel Zeit und außerdem stehen dem Gläubiger jetzt verschiedene Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung zur Verfügung, darunter die Pfändung von Wertgegenständen, Lohn- oder Kontopfändung und die Zwangsversteigerung von Immobilien des Schuldners.

Bei einem Einspruch kommt es, wie beim Mahnbescheid, zu einem Gerichtsverfahren (§ 700 Abs. 3 ZPO). Doch wenn ein Unternehmer immer wieder den Klageweg beschreiten muss, um seine Forderungen einzutreiben, sollte er sich Maßnahmen überlegen, wie solche Verfahren künftig verhindert werden können.

Tipps zur Verringerung offener Rechnungen

  • Eine Rechnung sollte stets zeitnah zur erbrachten Leistung gestellt werden, wenn diese Leistung dem Kunden noch gegenwärtig ist.
  • Die Form der Rechnung sollte immer den Vorgaben in § 14 UStG (Umsatzsteuergesetz) entsprechen, denn Kunden könnten Formfehler zum Anlass nehmen, erst einmal nicht zu zahlen.
  • Wenn es die Zeit erlaubt, wäre ein persönliches Gespräch mit dem Kunden sinnvoll, sobald er die in der Rechnung genannte Zahlungsfrist nicht einhält. Die Ergebnisse des Gesprächs sollten schriftlich festgehalten und dem Kunden zugesandt werden mit der Anmerkung, dass bei der nächsten Mahnung Gebühren fällig werden.
  • Offene Rechnungen sollten nicht erst dann angegangen werden, wenn eine Verjährung droht, denn dann kann man schnell gezwungen sein, einen Mahnbescheid zu beantragen, um die Verjährungsfrist zu hemmen. Besser sind eine regelmäßige Erhebung und Bearbeitung offener Rechnungen, z. B. monatlich oder vierteljährlich.
  • Zwar ist es üblich, einen säumigen Kunden dreimal zu mahnen, aber es gibt keine Vorschrift dafür. Gleich die erste schriftliche Mahnung kann also mit "letzte Mahnung" überschrieben sein.

Sollte schließlich doch der Fall eintreten, dass der Kunde sich auf die Verjährung beruft und nicht zahlt, ist die Forderung uneinbringlich geworden. Dann kann ein Unternehmer, der bei der Umsatzsteuer der Sollversteuerung unterliegt, sich die für die offene Rechnung bereits bezahlte Umsatzsteuer beim Finanzamt zurückholen (Berichtigung der geschuldeten Steuer, § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG).

Übersicht: Gesetzliche Verjährungsfristen

Verjährungsfrist Gegenstand der Verjährung Rechtliche Grundlage
6 Monate Ersatzansprüche wegen der Veränderung oder Verschlechterung einer Mietsache, auch einer Wohnung § 548 BGB*
1 Jahr Ansprüche aus gewerblichen Transportverträgen nach §§ 407 ff. HGB § 439 HGB**
2 Jahre Mängelansprüche im Zusammenhang mit Kauf- und Werkverträgen; Ansprüche des Reisenden beim Reisevertrag § 438 BGB,
§ 651j BGB
3 Jahre regelmäßige Verjährungsfrist, u. a. Ansprüche auf Zahlung eines Kaufpreises oder einer Miete, Lohn- und Zinsansprüche § 195 BGB
5 Jahre Mängelansprüche bei Bauwerken und bei Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Bau stehen § 438 BGB,
§ 634a BGB
10 Jahre Ansprüche auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück und damit verbundene Rechte § 196 BGB
30 Jahre Herausgabeansprüche aus Eigentum, rechtskräftig festgestellte Ansprüche u. a.; Mängelansprüche im Zusammenhang mit Grundbucheinträgen § 197 BGB,
§ 438 BGB
* Bürgerliches Gesetzbuch, ** Handelsgesetzbuch




letzte Änderung S.P. am 06.04.2023
Autor(en):  Stefan Parsch
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Andriy Popov


Autor:in
Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Neueste Stellenangebote

Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Experte Konzernbilanzierung & Financial Reporting (d/m/w)
Die VR Smart Finanz AG zählt zur DZ BANK Gruppe und damit zu den Eckpfeilern des Allfinanzangebotes der Genossenschaftlichen FinanzGruppe. In Deiner Rolle als Experte:in für Konzernbilanzierung und Financial Reporting bist Du Teil eines Teams, dass die Erstellung der monatlichen Einzel- und Konze... Mehr Infos >>

Accountant General Ledger (gn) Vollzeit/Teilzeit
Deine Aufgabe bei DKV Mobility? Als Teil einer führenden europäischen B2B Plattform für On-the-Road Paymentlösungen, arbeitest Du in einem spannenden Umfeld. Unsere Aufgaben definieren sich durch unseren Purpose: To drive the transition towards an efficient and sustainable future of mobility. Wir... Mehr Infos >>

Stellvertretende Leitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Seit Generationen kümmern wir uns um die Erfassung und Abrechnung von Heizenergie, Wasser und Strom in den verschiedensten Immobilienarten. Dank unserer digitalen Messtechniken können wir Kunden und Kundinnen verlässliche Daten über ihren Energieverbrauch zur Verfügung stellen und machen damit Ei... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter*in
Das Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik (Albert-Einstein-Institut) ist die weltweit größte Forschungs­einrichtung zur Allgemeinen Relativitäts­theorie und darüber hinausgehenden Themen. Das Institut befindet sich in Potsdam‑Golm und in Hannover. Mehr Infos >>

Teamleitung Finanzen (m/w/d)
Wir bieten eine interessante und anspruchsvolle Tätigkeit in einem dynamischen, anregenden und unterstützenden internationalen Forschungs­umfeld. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), je nach persönlicher Qualifikation und Erfahrung bis zur Entgel... Mehr Infos >>

Referent (m/w/d) Konzernabschluss
Diakoneo ist eines der größten Gesundheits- und Sozial­unternehmen in Deutschland. Als international vernetztes diakonisches Unter­nehmen in Süddeutsch­land begleitet Diakoneo Menschen, die in ihren Lebens­situationen verlässliche Unter­stützung suchen. Mit rund 10.000 Mitarbeitenden in über 200 ... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Kreditorenbuchhaltung / Rechnungsprüfung
Scheidt & Bachmann kennst du nicht? Und ob! Wenn du schon einmal mit der Bahn gefahren bist, in einem Parkhaus geparkt, an einer Tankstelle bezahlt oder einen Ticketautomaten benutzt hast, bist du mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits mit unseren Produkten in Berührung gekommen. Weltweit entwickel... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Lohnbuchhaltung (w/m/d)
Wir bei der HLB suchen nach motivierten Teamplayern, die richtig mit anpacken und die Mobilität der Zukunft mit eigenen Ideen aktiv mitgestalten. Im Gegenzug bieten wir dir ein modernes Umfeld mit regionalem Bezug. Dabei setzen wir auf Stabilität und Vertrauen – für unsere Kunden ebenso wie für d... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Erfolgreich mit Fernstudium

Fernkurse.jpgEin modernes Fernstudium bietet viele Vorteile. Sie selbst bestimmen, wann und wo Sie lernen - umfassend betreut von einem Team kompetenter Fernlehrer. Wir stellen Ihnen einige interessante Fernkurse bzw. Studiengänge zum Bilanzbuchhalter detailliert vor >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.