Revision

Redaktion RWP
Revision und Wirtschaftsprüfung (im Folgenden Kontrolle) sind als Unterbegriffe des Begriffes Überwachung zu bezeichnen. Zeitpunkt der Überwachungshandlung und die Abhängigkeit des Überwachenden vom Überwachungsobjekt sind mögliche Unterscheidungsmerkmale von Revision und Kontrolle. [1]

Eine nachträgliche Prüfung abgeschlossener Tatbestände durch Personen, die von dem zu überwachenden Prozess oder Verantwortungsbereich weder direkt noch indirekt abhängig sind, bezeichnet man als Revision. Die Revision kann durch eigene Mitarbeiter oder fremde Personen erfolgen und kann regelmäßig oder unregelmäßig vorgenommen werden. Sie ist ein prozessunabhängiger, von außen in das System hineingreifender Überwachungsvorgang. [2]


Unter Kontrolle versteht man eine laufende Überwachung des Betriebsprozesses durch Mitarbeiter, die dem kontrollierten Bereich angehören. Kontrollen sind als prozessabhängige, systeminterne Überwachungsvorgänge zu verstehen. Aufgrund von großen Betrugsfällen in den zwanziger Jahren in Amerika wurde das Konzept der internen Kontrolle entwickelt. Zur internen Kontrolle gehören:
  • Internal check: Verhinderungen von Veruntreuungen / Trennung von vollziehenden, verbuchenden und verwaltenden Tätigkeiten
  • Internal accounting control: Einhaltung der Vorschriften zur Verarbeitung der Abrechnungsdaten, wie zum Beispiel Kontenpläne, Formularwesen etc.
  • Internal administrative control: alle Verfahrens- und Verwaltungsanweisungen (Arbeits- und Dienstanweisungen) überprüfen, ob sie die wirtschaftliche Erfüllung der Unternehmenspolitik ermöglichen [3]

Die interne Kontrolle bezieht sich auf das gesamte Netz laufender innerbetrieblicher Kontrollen (kaufmännische, produktions- und fertigungsbezogene Kontrollen etc.). Sie hat einen vorbeugenden Charakter. Unterschieden wird in Verfahrens- und Ergebniskontrolle. Mit Hilfe der internen Kontrolle kann festgestellt oder veranlasst werden, dass vorgegebene Pläne, Anweisungen und Richtlinien befolgt werden. Ihre Richtigkeit und Zweckmäßigkeit kann jedoch nicht ermittelt werden.

Überprüft wird die interne Kontrolle durch die interne Revision, welche man somit als unabhängiges Untersuchungsinstrument zur Prüfung von Arbeitsvorgängen des Finanz- und Rechnungswesens, sowie anderer Arbeitsgebiete verstehen kann. Sie ist eine Überwachung, die die Wirksamkeit anderer Kontrollen nachprüft und beurteilt. Angewandte Verfahren werden auf ihre Zweckmäßigkeit überprüft und ggf. Verbesserungsvorschläge vorgestellt.


Quellen:
  • [1] Vgl. Bramsemann, 1978, S.34 ff.
  • [2] Vgl. Serfling, 1992, S.60
  • [3] Vgl. ebenda, S.60 ff.

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letzte Änderung Redaktion RWP am 13.02.2024

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