Bei Skonto handelt es sich um einen
Preisnachlass auf
Rechnungen, wenn diese in einer
festgesetzten Frist bezahlt werden. Die Formulierung einer Skontovereinbarung kann z.B. wie folgt aussehen: Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen können 2% Skonto vom Rechnungsbetrag abgezogen werden, ansonsten zahlbar innerhalb von 30 Tagen ohne Abzüge.
Gängige Skonto Vereinbarungen haben in der Regel eine Frist von ca. zwei Wochen und einen
Rechnungsbetragsnachlass bis zu 5%.[1] Dabei gilt es zu beachten, dass die Vereinbarungen unbedingt schriftlich vorgenommen werden.
Skonto berechnen
Die Berechnung des Skontos erfolgt in der Regel auf den
Bruttorechnungsbetrag. Hierbei wird der angegebene Prozentsatz vom Rechnungsbetrag abgezogen.
Beispiel: Rechnungsbetrag 150 EUR brutto und 2% Skonto = 150 EUR * 2% = 3 EUR Skontobetrag = 147 EUR Zahlbetrag
Es muss dabei beachtet werden, dass eine
Umsatzsteuerkorrektur durchgeführt werden muss.
Wie Skonto richtig gebucht wird, können Sie in diesem Beitrag erfahren >>
Häufig wird auch in der Praxis neben dem einfachen Skonto auch ein
gestaffeltes System verwendet. Hierbei gewährt der Lieferant verschiedene Skontofristen bei denen der Skontoabzug sinkt, je länger die Zahlung aufgeschoben wird.
Für einen Lieferanten bietet das Skonto den Vorteil, dass die Kunden die Rechnungen schneller bezahlen und somit seine Forderungen schneller zu
liquiden Mitteln werden. Bei der Gewährung von Skonto entstehen dem Lieferanten keine Kosten, da das Skonto bereits in der
Preiskalkulation des Produktes enthalten ist. Der Kunde hat den Vorteil, dass er bei rechtzeitiger Bezahlung eine Art zusätzlichen Rabatt nutzen kann und somit Geld spart.
Anzeige
Skript Kostenrechnung
Umfassendes Skript für Studenten, Auszubildende und angehende Bilanzbuchhalter zu allen prüfungsrelevanten Themen aus der Kosten- und Leistungsrechnung als ebook im pdf-Format.
Preis 9,90 EUR,
Details hier >> (Für Premiummitglieder frei!)
Inklusive umfangreicher Übungsaufgaben und Lösungen.
Skonto ziehen oder Zahlungsziel voll ausnutzen?
Wenn der Lieferant dem Kunden ein Zahlungsziel ohne Abzüge gewährt, wird von einem
Lieferantenkredit gesprochen. Hierbei erhält der Kunde die Möglichkeit die Rechnung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ohne Strafen (
Mahngebühren, Zinsen) zu zahlen. Wenn der Lieferant dem Kunden neben diesen Kredit auch einen
Skontoabzug gewährt, wird nur der Zeitraum zwischen Ablauf des Skontozahlungsziels und dem allgemeinen Zahlungsziel als Lieferantenkredit bezeichnet.
Der Lieferantenkredit wird in der Regel als
Absatzförderungsinstrument angewendet, sodass der Kunde die Möglichkeit hat aus den generierten Umsätzen die Rechnung zu bezahlen und somit häufiger bei dem Lieferanten bestellen kann, da der benötigte
Kapitalbedarf vom Kunden geringer ist. Der mögliche Zinsgewinn durch die Gewährung eines Lieferantenkredites steht beim Lieferanten nicht im Vordergrund.[2]
Die Aufnahme eines Lieferantenkredites ist sehr einfach, da hierbei keine
Bonität oder Sicherheiten erforderlich sind. Die einzige Sicherheit, die in der Regel abgewendet wird, ist der
Eigentumsvorbehalt.
Das Nutzen eines Lieferantenkredites und der Verzicht auf die Nutzung des gewährten Skonto können bei dem Kunden zu einem
hohen Zinsaufwand führen. Daher kann es für den Kunden von Vorteil sein, wenn er den Rechnungsbetrag unter Ausnutzung des gewährten Skonto mit dem
Kontokorrentkredit seiner Bank bezahlt.
Um die Vorteilhaftigkeit dieses Vorgehens zu berechnen muss der Zinssatz für den Lieferantenkredit mit folgender Formel berechnet und mit dem Zinssatz des Kontokorrentkredites verglichen werden:
p = ((Zielverkaufspreis / Barverkaufspreis) – 1) * (360 / (Zahlungsziel – Skontofrist)) [3]
Wenn dieser Wert größer ist als der Zinssatz des Kontokorrentkredits, sollte der Lieferantenkredit nicht genutzt werden, stattdessen sollte die Rechnung mit Hilfe des Kontokorrentkredites beglichen werden.
Ist der errechnete Zinssatz kleiner als der vom Kontokorrentkredit, so sollte der Lieferantenkredit in Anspruch genommen werden, um somit eine höhere
Zinsbelastung durch den Kontokorrentkredit zu vermeiden.
Beispiel für die Berechnung des Vorteils aus Skonto
Folgendes Beispiel verdeutlicht dies noch mal. Der Unternehmer erhält von seinem Lieferanten die Möglichkeit innerhalb von 30 Tagen seine Rechnung zu zahlen und wenn er innerhalb von 10 Tagen zahlt kann er 1% vom Rechnungsbetrag abziehen. Bei seiner Hausbank ist der Zinssatz für den Kontokorrentkredit mit 12,25% p.a. festgesetzt.
Die Berechnung ergibt für den Lieferantenkredit einen Zinssatz 18,18% p.a. somit sollte der der Unternehmer den Kontokorrentkredit der Bank nutzen, um die Rechnung abzüglich Skonto zu bezahlen.
Ein Beispiel für ein gestaffeltes System zeigt die folgende Abbildung. In dieser Berechnung kann abgelesen werden, bis zu welcher Skontofrist die Nutzung des Kontokorrentkredites günstiger ist.
Das für die Vergleichsrechnung verwendete MS Excel Tool können Sie
hier herunterladen >>
Quellen:
[1] vgl.
http://www.gruenderlexikon.de/skonto-674.html
[2] vgl. Einführung in die allgemeine BWL; Wöhe; 1993; Verlag Franz Vahlen; S.888
[3]
http://de.wikipedia.org/wiki/Skonto
letzte Änderung Alexander Wildt
am 14.07.2024
|
Autor:in
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter
Tragen Sie sich für den
kostenfreien und unverbindlichen
Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern.
Beispiel-Newsletter >>
Jetzt Newsletter gratis erhalten
Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen?
Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten.
Mehr Infos >>