Beruf: Buchhalter

Alexander Wildt

1. Allgemeines zum Buchhalter

Buchhalter sind im Unternehmen für die Verbuchung anfallender Geschäftsvorfälle verantwortlich. Sie übernehmen unter anderem das Buchen der Erträge und Aufwendungen, das Bearbeiten der Lohn- und Gehaltsabrechnung oder bearbeiten Steuersachverhalte. Mit ihrer Arbeit bilden sie die Grundlage für die zu treffenden Handlungsentscheidungen der Geschäftsleitung, die hierfür die Auswertungen des Buchhalters nutzen. Buchhalter übernehmen ebenfalls Tätigkeiten im operativen Jahres- und Monatsabschluss.

Besonders qualifizierte Buchhalter können anhand verlässlicher Zahlen Entscheidungshilfen für die Unternehmensleitung ableiten. Diese Buchhalter haben die Möglichkeit durch eine Fortbildung Bilanzbuchhalter zu werden. Der Bilanzbuchhalter ist somit direkt eine Qualifikation für höhere Positionen im Unternehmen. Hierunter fällt zum Beispiel die Leitung des Rechnungswesen.


2. Voraussetzung

Als Voraussetzung für die Tätigkeit als Buchhalter gilt in der Praxis eine abgeschlossene Ausbildung in einem kaufmännischen Beruf. Die Bezeichnung Buchhalter ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Dadurch ist es möglich, Angestellte, die im Rechnungswesen des Unternehmens arbeiten, auch ohne kaufmännische Berufsausbildung als Buchhalter zu bezeichnen.

Es werden Aus- und Weiterbildungen zum Buchhalter angeboten. Diese dauern im Schnitt bei einer Vollzeitausbildung zwischen 5 Monaten und einem Jahr. Die Ausbildung ist eine nicht einheitliche Fortbildung und wird von privaten Bildungsinstituten angeboten. Die Voraussetzung für diese Weiter- bzw. Ausbildungen ist kaufmännische Praxiserfahrungen.

3. Spezielles zum Buchhalter

Es gibt zudem weitere Bezeichnungen des Buchhalters. Je nach Einsatzgebiet gibt es unter anderem den Lohnbuchhalter oder den Finanzbuchhalter. Diese spezialisierten Buchhalter finden in mittleren und größeren Unternehmen ihr Einsatzgebiet, da diese oft ihr Rechnungswesen unterteilen und somit eine Spezifikation des Buchhalters auf dem Gebiet des Rechnungswesens vornehmen.

Kreditoren- und Debitorenbuchhalter

Kreditorenbuchhalter sind einzig für das Buchen von Eingangsrechnungen (Lieferantenrechnungen) zuständig. Debitorenbuchhalter dagegen nur für die Buchung der Ausgangsrechnungen, also der Rechnungen die das eigene Unternehmen für seine Lieferungen oder Leistungen erstellt.

Lohnbuchhalter

Die Lohnbuchhalter sind Buchhalter, die primär in der Lohnbuchhaltung des Unternehmens arbeiten. Sie sind für die Lohn- und Gehaltsauszahlungen zuständig sowie für die Einhaltung der fristgerechten Zahlungen der Sozialabgaben und Steuern. Lohnbuchhalter überprüfen die Einhaltung geltender Tarifrechtsbestimmungen sowie des Arbeitsrechts. Lohnbuchhalter ist ebenfalls keine geschützte Berufsbezeichnung und kann somit für jeden Angestellten, der in der Lohnbuchhaltung arbeitet, verwendet werden. Es existieren für diesen Beruf Weiter- bzw. Ausbildungen, die als Lehrschwerpunkt die Lohnbuchhaltung haben.

Finanzbuchhalter

Finanzbuchhalter arbeiten in der Finanzbuchhaltung von Unternehmen und sind spezialisiert auf die Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung. Außerdem sind sie für die Verbuchung von Reisekosten zuständig, kontrollieren das Mahnwesen und übernehmen Tätigkeiten im operativen Jahres- und Monatsabschluss. Wie beim Lohnbuchhalter handelt es sich auch hier um keine geschützte Berufsbezeichnung. Durch entsprechende Weiterbildungen können sich Buchhalter auf dieses Gebiet spezialisieren.  

4. Bilanzbuchhalter

Der Bilanzbuchhalter ist für die vollständige Leitung, Kontrolle und Organisation des Rechnungswesens im Unternehmen verantwortlich. Zu seinen Aufgabengebieten gehört die Erstellung des Jahresabschlusses und die Bewertung von Grenzfällen in der Bilanzierung. Der Bilanzbuchhalter wertet das Zahlenmaterial des Rechnungswesens aus und entwickelt daraufhin Berichte für die Unternehmensführung und unterstützt sie durch Empfehlungen und Beratungen.

Die Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter erfordert eine mindestens dreijährige, abgeschlossene kaufmännische Lehre oder die Ausbildung zum Steuerfachangestellten. Zusätzlich müssen drei Jahre Berufspraxis im betrieblichen Rechnungswesen nachgewiesen werden. Die Prüfung kann bei der IHK abgelegt werden. Dabei erhält man die Bezeichnung  „geprüfter Bilanzbuchhalter“. Alternativ kann die Ausbildung an einem privaten Institut durchgeführt werden. Die dort erreichbare Bezeichnung lautet „Bilanzbuchhalter“. Die Bezeichnung „geprüfter Bilanzbuchhalter" ist eine geschützte Berufsbezeichnung und darf nur von Personen getragen werden, welche die entsprechende Prüfung erfolgreich absolviert haben.

Am 01.11.2007 wurde die Prüfungsordnung von Bilanzbuchhaltern umgestellt. Das Ziel der Umstellung war dabei die Anpassung der Ausbildung und Prüfung an den realen Unternehmensalltag. Die bisherigen Fächer Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, EDV und Recht wurden aufgegeben. Statt dessen werden durch die neue Prüfung Tätigkeitsbereiche festgeschrieben, zum Beispiel „Erstellung einer Kosten- und Leistungsrechnung" oder „Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards".

Die Prüfung wurde in drei Prüfungsteile unterschieden. Die Prüfungszulassung wurde so aufgebaut, dass jeweils der vorangegangene Prüfungsteil bestanden sein muss, um zum nächsten Prüfungsteil zugelassen zu werden. Somit muss der Prüfungsteil A, bestehend aus den Prüfungen für „Erstellung einer Kosten- und Leistungsrechnung" und „Finanzwirtschaftliches Management", bestanden sein, um zum Prüfungsteil B zugelassen zu werden. Für den Prüfungsteil C muss dementsprechend A und B bestanden worden sein.

Einen Vergleich von Kursen (Fernstudium) für die Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter finden Sie in diesem Beitrag >>.





letzte Änderung Alexander Wildt am 03.02.2023

Literaturhinweise
Webtipps
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22.04.2015 15:26:26 - Jeff

Hallo. Darf ich mich als Ex-Finanzbeamter im mittleren Dienst als (Finanz) Buchhalter selbständig machen? Z. B. für kleinere Firmen die laufende Buchhaltung machen.
Vielleicht auch sowas Ähnliches wie Lohnsteuerhilfeverein.


MfG

Jeff
[ Zitieren | Name ]

24.04.2015 08:38:25 - Gast

Hallo Jeff,

alle Regeln für selbstständige Buchhalter finden Sie in diesem Beitrag:
http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Gesetze/Selbststaendige-Bilanzbuchhalter-Rechte-Pflichten-Fallen.html
Eigentlich sollte es kein Problem sein mit Ihrer Qualifikation geben.

Viel Erfolg
[ Zitieren | Name ]

24.04.2015 08:41:04 - wvr

Liebe Leser,

bitte hinterlassen Sie in den Kommentaren nur Anmerkungen direkt zum Text. Für Fragen zu Einzelfällen ist unser Forum der bessere Ort.
http://www.rechnungswesen-portal.de/Forum/

Vielen Dank
Die Redaktion
[ Zitieren | Name ]

17.01.2016 09:56:58 - Boye

Sehr geehrter Herr Wildt,
wir haben eine UG gegründet,und wir möchten die monatlichen Buchungen selbst erledigen (SKR 03). Wir hatten einen Steuerberater, der uns leider nicht mit einbezogen hatte. Wir benötigen verständliche Fachliteratur um richtig mit Lex ware basis zu buchen. Den Jahresabschluß soll ein Steuerberater übernehmen. Können Sie uns helfen?
Mit freundlichen Grüßen
Johanna Boye
[ Zitieren | Name ]

18.01.2016 11:47:14 - wvr

Liebe Leser,

bitte nutzen Sie die Kommentare nur für Anmerkungen direkt zum Artikel. Fragen zu Einzefällen stellen Sie bitte in unserem Forum. Dort können sie von anderen Nutzern gefunden und beantwortet werden.

Vielen Dank
Die Redaktion
[ Zitieren | Name ]

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