Verpflegungsmehraufwendungen bei Inlandsreisen

Anna Werner
Mehraufwendungen für Verpflegung, die dem Arbeitnehmer aus Anlass einer Dienstreise oder eines Dienstganges entstehen, können vom Arbeitgeber nach entsprechender Vereinbarung (einzelvertraglich oder durch eine Betriebsvereinbarung) bis zur Höhe bestimmter Pauschbeträge lohnsteuerfrei ersetzt werden. Ein Einzelnachweis der tatsächlichen Verpflegungsmehraufwendungen ist nicht zulässig. 

Bei betrieblich veranlassten Auswärtstätigkeiten im Inland können die Verpflegungsmehraufwendungen bis zu folgenden Beträgen pro Kalendertag steuer- und sozialversicherungsfrei erstattet werden (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 EStG): 
  • 28 Euro bei einer Abwesenheit von 24 Stunden
  • 14 Euro bei einer Abwesenheit von weniger als 24 Stunden, aber mindestens 8 Stunden
  • weniger als 8 Stunden, keine Pauschale

Maßgebend ist die Dauer der Abwesenheit von der Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte. Die berufliche Abwesenheit von diesen  ist an jedem Kalendertag gesondert zu ermitteln. 

Die Mitternachtsregel 

Führt der Arbeitnehmer mehrere Dienstreisen an einem Kalendertag durch, sind die Abwesenheitszeiten an diesem Kalendertag zusammenzurechnen. Es besteht lediglich eine Sonderregelung für Auswärtstätigkeiten, die nach 16 Uhr begonnen und vor 8 Uhr des nachfolgenden Tages beendet werden, ohne dass eine Übernachtung stattfindet (§ 4 Abs. 5 S. 2 EStG). In diesen Fällen wird die gesamte Auswärtstätigkeit an beiden Tagen dem Kalendertag der überwiegenden Abwesenheit zugerechnet. 

Wenn eine berufliche Tätigkeit sowohl im Inland als auch im Ausland ausgeübt wird, ist für diesen Tag der entsprechende Auslandpauschbetrag maßgebend, selbst dann, wenn die überwiegende Zeit im Inland verbracht wird (R 9.6 Abs. 3 Satz 3 LStR 2011).


Beispiel

Der Arbeitnehmer beginnt die Dienstreise am 9.03.2012 um 17:00 Uhr und kehrt am 10.03.2012 um 6.00 Uhr ohne Übernachtung zurück. Am 10.03.2012 um 12.00 Uhr beginnt er eine andere Dienstreise, die um 18.00 Uhr beendet wird.

Lösung

Abwesenheit 09.03.2012: 7 Stunden
Abwesenheit 10.03.2012: Nachtreise: 6 Stunden, weitere Auswärtstätigkeit: 6 Stunden.

Die gesamte Auswärtstätigkeit vom 9.03.2022 auf den 10.03.2022 wird zu einer Auswärtstätigkeit von 13 Stunden zusammengerechnet. Sie wird dem 9.03.2022 zugerechnet, weil die überwiegende Abwesenheit auf diesen Tag entfällt. Es ergibt sich die Dauer von 13 Stunden und damit eine Pauschale von 14 Euro.

Am 10.03.2022 kann keine Pauschale in Anspruch genommen werden, weil die Abwesenheit der Nachtreise dem 09.03 zugerechnet wird und die weitere Auswärtstätigkeit am 10.03.2022 nur 6 Stunden dauerte.

Längerfristige Auswärtstätigkeit im Inland (mehr als drei Monate)

Bei einer längerfristigen vorübergehenden Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte beschränkt sich der steuerfreie Arbeitgeberersatz bzw. Werbungskostenabzug der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen auf die ersten drei Monate (§ 4 Abs. 5 Nr. 5 S. 5 EStG).

Eine Ausnahme besteht dann, wenn die auswärtige Tätigkeitsstätte nur an ein bis zwei Tagen wöchentlich aufgesucht wird. Eine längerfristige vorübergehende Auswärtstätigkeit ist noch als dieselbe Auswärtstätigkeit zu beurteilen, wenn der Arbeitnehmer nach einer Unterbrechung die Auswärtstätigkeit mit gleichem Inhalt, am gleichen Ort und in zeitlichem Zusammenhang mit der bisherigen Tätigkeit ausübt. Eine urlaubs- oder krankheitsbedingte Unterbrechung bei derselben Auswärtstätigkeit ist unbeachtet (R 9.6 Abs. 4 LStR).

Wird die Auswärtstätigkeit aus beruflichen Gründen für mindestens vier Wochen unterbrochen, zum Beispiel durch eine vorübergehende Tätigkeit an der regelmäßigen Arbeitsstätte, beginnt nach Wiederaufnahme der Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte eine neue Dreimonatsfrist für den Abzug der Pauschbeträge (R 9.6 Abs. 4 LStR).

Wenn die Auswärtstätigkeit auf einem Fahrzeug oder auf dem Schiff erfolgt, ist in diesen Fällen der unbegrenzte Abzug der Verpflegungsmehraufwendung demnach gerechtfertigt (BFH-Urteil vom 24.02.2011 VI R 66/10).

Betriebsindividuelle Verpflegungspauschalen

Der Arbeitgeber kann seinem Arbeitnehmer auf Grund arbeitsrechtlicher oder sonstiger Vorschriften höhere als auch niedrigere Pauschalen als die oben genannten Pauschalen erstatten sowie die Pauschalen nach anderen Zeitvoraussetzungen festsetzten.

Erstattet der Arbeitgeber höhere Verpflegungsmehraufwendungen, so entsteht dadurch lohnsteuerpflichtiger und damit beitragspflichtiger Arbeitslohn. Der Differenzbetrag zwischen den steuerfreien Pauschbeträgen und den tatsächlichen Erstattungsbeträgen wird dem steuerpflichtigen Arbeitslohn zugerechnet.

Die Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen können mit Vergütungen für Fahrtkosten und Übernachtungskosten zusammengerechnet werden. In diesem Fall ist nur die Summe der Erstattungen steuerpflichtig, welche die Summe der steuerfreien Einzelvergütungen übersteigt. Ausnahmsweise ist es auch zulässig, die vom Arbeitgeber über die steuerfreien Pauschbeträge gezahlten Verpflegungsmehraufwendungen, die die steuerfrei erstattbaren Pauschbeträge um nicht mehr als 100 Prozent übersteigen, mit einem Pauschsteuersatz von 25 % zu besteuern (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG). Darüber hinausgehende Beträge gehören zum steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn und sind  individuell nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte zu versteuern.

Alternativ kann mit dem für den Betrieb zuständigen Finanzamt eine Pauschalbesteuerung unter Anwendung eines abgestimmten Steuersatzes vereinbart werden (§ 40 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 EStG).  

Beispiel

Ein Arbeitgeber ersetzt aufgrund seiner betriebsinternen Reisekostenordnung bei einer Abwesenheit von 15 Stunden eine Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen von 30 Euro. Bei einer 15-stündigen Abwesenheit kann der Arbeitgeber die Verpflegungsmehraufwendungen nur in Höhe von 14 Euro steuerfrei erstatten. 

Für den steuerpflichtigen Teilbetrag von 14 Euro (100 % der steuerfreien Verpflegungspauschale von 14 Euro) besteht die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung mit 25 %. Der verbleibende steuerpflichtige Betrag in Höhe von 2 Euro ist sozialversicherungspflichtig und unterliegt der individuellen Besteuerung.  

Stand: 2023



letzte Änderung R. am 05.03.2025
Autor(en):  Anna Werner

Foren Beiträge
Excel-Tools

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

08.08.2012 16:17:57 - Wolfgang

Guten Tag.
Im Artikel steht im letzten Absatz, dass pauschale Versteuerung bis 100% über Tagesgeldersatz erfolgen kann.
Was passiert, wenn der Betrag drüber ist?
a. Freibetrag: nur der darüber liegende Betrag muss persönlich versteuert werden?
b. Freigrenze: der komplette Betrag über der Pauschale muss persönlich versteuer werden?
Danke
Wolfgang.

ps. jetzt auch mit Email:)
[ Zitieren | Name ]

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

KI, die Ihre Arbeit im Rechnungswesen erleichtert

Bild_CoPilot_200x150px.png
Sie haben Praxisfragen im Rechnungswesen? Klären Sie diese einfach im Dialog mit dem neuen KI-Assistenten CoPilot Finance. Er liefert Ihnen präzise Antworten, indem er auf die rechtssicheren Fachinhalte von Haufe Finance Office zugreift. Überzeugen Sie sich selbst und testen Sie 4 Wochen kostenlos.   

Jetzt kennenlernen!

Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Controller (m/w/d)
BUTZBACH – THE DOOR COMPANY. Wir bauen Tore. Große Tore. Kleine Tore. Schnelle Tore. Spezielle Tore. Aber vor allem bauen wir langlebige und qualitativ hochwertige Tore. Unser Versprechen an unsere Kunden ist, dass wir für ihre Probleme eine individuelle Lösung finden. Und dass sie diese Lösung j... Mehr Infos >>

Financial Accountant / Buchhalter (m/w/d)
Die activ factoring AG ist eine Tochtergesellschaft der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Österreichs größte und erfolgreichste Regionalbank. Wir sind einer der führenden Factoring-Dienstleister in Deutschland und auch Ansprechpartner für maßgeschneiderte Lösungen zur Forderungsfinanzierung... Mehr Infos >>

Senior Controller*in (w/m/div)
Du arbeitest gerne authentisch auf Augenhöhe von Mensch zu Mensch? Dann komm zu uns! Wir, die Sparda-Bank Berlin mit ca. 800 Kolleg*innen, sind als Genossenschaftsbank im und für den Osten von Deutschland tätig. Für unsere 460.000 Privatkund*innen arbeiten wir alle täglich daran positive Kundener... Mehr Infos >>

Controller (M/W/D) in Vollzeit - Schwerpunkt Abteilungscontrolling & Reporting
Wir sind immer auf der Suche nach engagierten Talenten, die unsere dynamische Organisation verstärken. Mit einem kollegialen, kooperativen und innovativen Arbeitsumfeld sowie guten Entwicklungsmöglichkeiten ist dies die perfekte Gelegenheit für alle, die mit Leidenschaft etwas im Gesundheitswesen... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Wir bei Ravensburger sind beides: ein global agierendes Unternehmen und eine große Familie. Als buntes Team voller unterschiedlicher Charaktere mit Herz und Leidenschaft für unser Gemeinschaftswerk bieten wir vielfältige Unterhaltungsangebote für Kinder und Familien. Unser Antrieb? Das Warum. Den... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in Rechnungswesen / Drittmittel in Teil- (50 %) oder Vollzeit
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungsstellen im In- und Ausland Grundlagenforschung auf natur- und geistesw... Mehr Infos >>

Controllerin / Controller (m/w/d) Schwerpunkt Projekt und Vertrieb
Ob beim Bahnfahren, Parken, Tanken bzw. Laden oder bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs – mit großer Wahrscheinlichkeit hast du dabei schon unsere Technik genutzt. Seit über 150 Jahren entwickeln wir innovative und nachhaltige Systeme für eine Mobilitätsinfrastruktur, die weltweit Mensche... Mehr Infos >>

Schleifring GmbH
In Kürze: Bei SCHLEIFRING erwartet Sie in unserem international ausgerichteten, produzierenden Unternehmen eine vielseitige Controlling-Rolle mit großem Gestaltungsspielraum. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen. Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>