Verpflegungsmehraufwendungen bei Inlandsreisen

Anna Werner
Mehraufwendungen für Verpflegung, die dem Arbeitnehmer aus Anlass einer Dienstreise oder eines Dienstganges entstehen, können vom Arbeitgeber nach entsprechender Vereinbarung (einzelvertraglich oder durch eine Betriebsvereinbarung) bis zur Höhe bestimmter Pauschbeträge lohnsteuerfrei ersetzt werden. Ein Einzelnachweis der tatsächlichen Verpflegungsmehraufwendungen ist nicht zulässig. 

Bei betrieblich veranlassten Auswärtstätigkeiten im Inland können die Verpflegungsmehraufwendungen bis zu folgenden Beträgen pro Kalendertag steuer- und sozialversicherungsfrei erstattet werden (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 EStG): 
  • 28 Euro bei einer Abwesenheit von 24 Stunden
  • 14 Euro bei einer Abwesenheit von weniger als 24 Stunden, aber mindestens 8 Stunden
  • weniger als 8 Stunden, keine Pauschale

Maßgebend ist die Dauer der Abwesenheit von der Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte. Die berufliche Abwesenheit von diesen  ist an jedem Kalendertag gesondert zu ermitteln. 

Die Mitternachtsregel 

Führt der Arbeitnehmer mehrere Dienstreisen an einem Kalendertag durch, sind die Abwesenheitszeiten an diesem Kalendertag zusammenzurechnen. Es besteht lediglich eine Sonderregelung für Auswärtstätigkeiten, die nach 16 Uhr begonnen und vor 8 Uhr des nachfolgenden Tages beendet werden, ohne dass eine Übernachtung stattfindet (§ 4 Abs. 5 S. 2 EStG). In diesen Fällen wird die gesamte Auswärtstätigkeit an beiden Tagen dem Kalendertag der überwiegenden Abwesenheit zugerechnet. 

Wenn eine berufliche Tätigkeit sowohl im Inland als auch im Ausland ausgeübt wird, ist für diesen Tag der entsprechende Auslandpauschbetrag maßgebend, selbst dann, wenn die überwiegende Zeit im Inland verbracht wird (R 9.6 Abs. 3 Satz 3 LStR 2011).


Beispiel

Der Arbeitnehmer beginnt die Dienstreise am 9.03.2012 um 17:00 Uhr und kehrt am 10.03.2012 um 6.00 Uhr ohne Übernachtung zurück. Am 10.03.2012 um 12.00 Uhr beginnt er eine andere Dienstreise, die um 18.00 Uhr beendet wird.

Lösung

Abwesenheit 09.03.2012: 7 Stunden
Abwesenheit 10.03.2012: Nachtreise: 6 Stunden, weitere Auswärtstätigkeit: 6 Stunden.

Die gesamte Auswärtstätigkeit vom 9.03.2022 auf den 10.03.2022 wird zu einer Auswärtstätigkeit von 13 Stunden zusammengerechnet. Sie wird dem 9.03.2022 zugerechnet, weil die überwiegende Abwesenheit auf diesen Tag entfällt. Es ergibt sich die Dauer von 13 Stunden und damit eine Pauschale von 14 Euro.

Am 10.03.2022 kann keine Pauschale in Anspruch genommen werden, weil die Abwesenheit der Nachtreise dem 09.03 zugerechnet wird und die weitere Auswärtstätigkeit am 10.03.2022 nur 6 Stunden dauerte.

Längerfristige Auswärtstätigkeit im Inland (mehr als drei Monate)

Bei einer längerfristigen vorübergehenden Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte beschränkt sich der steuerfreie Arbeitgeberersatz bzw. Werbungskostenabzug der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen auf die ersten drei Monate (§ 4 Abs. 5 Nr. 5 S. 5 EStG).

Eine Ausnahme besteht dann, wenn die auswärtige Tätigkeitsstätte nur an ein bis zwei Tagen wöchentlich aufgesucht wird. Eine längerfristige vorübergehende Auswärtstätigkeit ist noch als dieselbe Auswärtstätigkeit zu beurteilen, wenn der Arbeitnehmer nach einer Unterbrechung die Auswärtstätigkeit mit gleichem Inhalt, am gleichen Ort und in zeitlichem Zusammenhang mit der bisherigen Tätigkeit ausübt. Eine urlaubs- oder krankheitsbedingte Unterbrechung bei derselben Auswärtstätigkeit ist unbeachtet (R 9.6 Abs. 4 LStR).

Wird die Auswärtstätigkeit aus beruflichen Gründen für mindestens vier Wochen unterbrochen, zum Beispiel durch eine vorübergehende Tätigkeit an der regelmäßigen Arbeitsstätte, beginnt nach Wiederaufnahme der Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte eine neue Dreimonatsfrist für den Abzug der Pauschbeträge (R 9.6 Abs. 4 LStR).

Wenn die Auswärtstätigkeit auf einem Fahrzeug oder auf dem Schiff erfolgt, ist in diesen Fällen der unbegrenzte Abzug der Verpflegungsmehraufwendung demnach gerechtfertigt (BFH-Urteil vom 24.02.2011 VI R 66/10).

Betriebsindividuelle Verpflegungspauschalen

Der Arbeitgeber kann seinem Arbeitnehmer auf Grund arbeitsrechtlicher oder sonstiger Vorschriften höhere als auch niedrigere Pauschalen als die oben genannten Pauschalen erstatten sowie die Pauschalen nach anderen Zeitvoraussetzungen festsetzten.

Erstattet der Arbeitgeber höhere Verpflegungsmehraufwendungen, so entsteht dadurch lohnsteuerpflichtiger und damit beitragspflichtiger Arbeitslohn. Der Differenzbetrag zwischen den steuerfreien Pauschbeträgen und den tatsächlichen Erstattungsbeträgen wird dem steuerpflichtigen Arbeitslohn zugerechnet.

Die Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen können mit Vergütungen für Fahrtkosten und Übernachtungskosten zusammengerechnet werden. In diesem Fall ist nur die Summe der Erstattungen steuerpflichtig, welche die Summe der steuerfreien Einzelvergütungen übersteigt. Ausnahmsweise ist es auch zulässig, die vom Arbeitgeber über die steuerfreien Pauschbeträge gezahlten Verpflegungsmehraufwendungen, die die steuerfrei erstattbaren Pauschbeträge um nicht mehr als 100 Prozent übersteigen, mit einem Pauschsteuersatz von 25 % zu besteuern (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG). Darüber hinausgehende Beträge gehören zum steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn und sind  individuell nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte zu versteuern.

Alternativ kann mit dem für den Betrieb zuständigen Finanzamt eine Pauschalbesteuerung unter Anwendung eines abgestimmten Steuersatzes vereinbart werden (§ 40 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 EStG).  

Beispiel

Ein Arbeitgeber ersetzt aufgrund seiner betriebsinternen Reisekostenordnung bei einer Abwesenheit von 15 Stunden eine Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen von 30 Euro. Bei einer 15-stündigen Abwesenheit kann der Arbeitgeber die Verpflegungsmehraufwendungen nur in Höhe von 14 Euro steuerfrei erstatten. 

Für den steuerpflichtigen Teilbetrag von 14 Euro (100 % der steuerfreien Verpflegungspauschale von 14 Euro) besteht die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung mit 25 %. Der verbleibende steuerpflichtige Betrag in Höhe von 2 Euro ist sozialversicherungspflichtig und unterliegt der individuellen Besteuerung.  

Stand: 2023



letzte Änderung R. am 05.03.2025
Autor(en):  Anna Werner

Foren Beiträge
Excel-Tools

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

08.08.2012 16:17:57 - Wolfgang

Guten Tag.
Im Artikel steht im letzten Absatz, dass pauschale Versteuerung bis 100% über Tagesgeldersatz erfolgen kann.
Was passiert, wenn der Betrag drüber ist?
a. Freibetrag: nur der darüber liegende Betrag muss persönlich versteuert werden?
b. Freigrenze: der komplette Betrag über der Pauschale muss persönlich versteuer werden?
Danke
Wolfgang.

ps. jetzt auch mit Email:)
[ Zitieren | Name ]

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

BillingEngine - Die Maschine für Ihre E-Rechnungen

stock-image-80062228-M_Smarterpix_photographee.eu.jpg
Alles, was die E-Rechnungspflicht von Ihnen verlangt – in einer Anwendung.
  • E‑Rechnungen versenden
  • E‑Rechnungen empfangen
  • Belegerfassung per KI
  • GoBD-konforme Archivierung
Preise: Von 0,- bis 12,- EUR netto monatlich.

Jetzt hier testen und E-Rechnungen versenden!
Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Operative:r Speditionscontroller:in (m/w/d)
Noerpel-Gruppe – mit einem Jahresumsatz von über 710 Millionen Euro sind wir einer der führenden Logistik­dienstleister in Süddeutschland und Export-Spitzenreiter in Europa. Als Familien­unternehmen mit über hundert­jähriger Tradition wissen wir, dieser Erfolg kommt nicht von ungefähr. Unsere Erf... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
MEKRA Lang GmbH & Co. KG ist weltweit führender Hersteller von Spiegelsystemen für Nutzfahrzeuge sowie von Kamera-Monitor-Systemen speziell für Automotive-Anwendungen. Als innovativer und anerkannter Experte für indirekte Sicht arbeiten wir mit allen namhaften Nutzfahrzeugherstellern zusammen und... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
PlanET Biogastechnik GmbH plant, entwickelt und konstruiert Biogasanlagen für Landwirtschaft sowie Industrie im nationalen wie auch internationalen Markt. Auf unserem erfolgreichen Weg brauchen wir dich als Verstärkung. Bringe deine Ideen bei uns ein und verwirkliche dich bei uns. In unserem fami... Mehr Infos >>

Senior Accounting & Payroll Specialist – Steuern & Lohn- und Gehaltsabrechnung (m/w/d)
Als Senior Tax & Accounting Specialist (m/w/d) übernimmst du die fachliche Verantwortung für unsere steuerlichen und buchhalterischen Kernthemen und wirst zur ersten Anlaufstelle für alle Fragen rund um Umsatzsteuer, Lohnsteuer/Einkommensteuer und Sozialversicherung. Du verantwortest unse... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Buchhaltung
Das Max-Planck-Institut für Biochemie in Martinsried bei München zählt zu den führenden internationalen Forschungseinrichtungen auf den Gebieten der Biochemie, Zell- und Strukturbiologie sowie der biomedizinischen Forschung und ist mit rund 25 wissenschaftlichen Abteilungen und Forschungsgruppen ... Mehr Infos >>

Referent*in Gesamtabschluss, Jahresrechnung, Verwendungsnachweis für die SAP-Transformation auf S/4HANA (Teilzeit 50 %)
Die Max-Planck-Gesell­schaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geis... Mehr Infos >>

Referent*in Data and Business Intelligence
Die Max-Planck-Gesell­schaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geis... Mehr Infos >>

Controller (m/f/d) European Logistics & Supply Chain Finance
Techtronic Industries (TTI) is a world leader in cordless technology spanning power tools, accessories, hand tools, outdoor power equipment, as well as floorcare & cleaning products. Our focus is on end-users that range from professionals in the industrial, construction and infrastructure... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

Berechnung der Abschreibungen in Excel

56588746_Smarterpix_VH_studio_290px (1).png
Mit Hilfe dieser auf MS Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist in diesem Tool übersichtlich nach Bilanzpositionen untergliedert. Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden für jedes Jahr automatisch berechnet. Es wird die lineare und degressive Berechnung der AfA berücksichtigt! Sonder- AfA kann im ersten Jahr angewendet werden.

Jetzt hier für 29,50 EUR downloaden!

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Vorlage: Bilanzanalyse

Analysieren Sie die Bilanz Ihres Unternehmens oder Wettbewerbers ohne großen Aufwand aber transparent in Grafiken aufbereitet. Profitieren Sie von einer klaren Übersicht und Jahresvergleich der einzelnen Bilanzpositionen.
Mehr Informationen >>

Excel Vorlage Boston Matrix

Boston_Matrix_Excel_Vorlage.png
Mit der Excel-Vorlage "Boston Matrix" haben ein strategisches Tool für die Analyse von Marktteilnehmern. Nachdem Sie eine Kennzahl, zum Beispiel Umsatz, der Marktteilnehmer und dem Benchmark-Teilnehmer in einer Eingabemaske eingegeben haben, werden diese im 4 Felder-Portfolio visualisiert. Ideal für Unternehmensberater bzw. strategische Auswertungen.
Mehr Informationen >>

RS Toolpaket - Planung

Wir setzen für Sie den Rotstift an. Sparen Sie mit unsrem RS Toolpaket - Planung über 35% im Vergleich zum Einzelkauf. Das RS Toolpaket -Planung stellt Ihnen die wichtigsten Werkzeuge für Ihre Unternehmensplanung zur Verfügung. Das Planungspaket umfasst 4 Excel-Tools! 
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Sage Active: Die Cloud, die alles kann

Sage_Logo_Brilliant_Green_RGB (2).png
Sage Active bringt Auftragsbearbeitung, Buchhaltung, Lohn und HR in einer Lösung zusammen – ideal für kleine Unternehmen. Erstellen Sie Angebote, verschicken Sie Rechnungen, behalten Sie Ihre Zahlen und Löhne im Blick
Preise: ab 25,- EUR netto monatlich.

Jetzt hier testen und E-Rechnungen versenden!

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

BillingEngine - Die Maschine für Ihre E-Rechnungen

stock-image-80062228-M_Smarterpix_photographee.eu.jpg
Alles, was die E-Rechnungspflicht von Ihnen verlangt – in einer Anwendung.
  • E‑Rechnungen versenden
  • E‑Rechnungen empfangen
  • Belegerfassung per KI
  • GoBD-konforme Archivierung
Preise: Von 0,- bis 12,- EUR netto monatlich.

Jetzt hier testen und E-Rechnungen versenden!

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.