Ausfuhr von Waren in Drittländer

Anna Werner
Unternehmen, die Waren von Deutschland ins Drittland im Sinne des § 13 a Abs. 2 UStR exportieren, können diese gem. § 4 Nr. 1a i. V. m. § 6 UStG als sogenannte Ausfuhrlieferung steuerfrei abrechnen.

Darüber hinaus muss bei Verkäufen außerhalb der EU nicht zwischen dem Verkauf an Unternehmen und solchen an Privatpersonen unterschieden werden. Für alle Lieferungen in ein Drittland gilt eine Befreiung von der Umsatzsteuer, unabhängig davon, wer der Abnehmer im Drittland ist.

Hierfür ist entscheidend, dass die Waren tatsächlich das jeweilige Drittland erreicht.

Materielle Voraussetzungen

Bei steuerfreien Ausfuhren muss die Ware von Deutschland in das Drittland befördert oder versendet werden, oder durch den Kunden abgeholt werden (§ 6 Abs. 1 UStG).
  • Beförderung durch den Lieferanten

Wird die Ware vom Lieferanten selbst versendet oder befördert, so ist die Voraussetzung, dass der gelieferte Gegenstand das Drittland erreicht unabhängig davon, wo der Abnehmer ansässig ist.
  • Beförderung durch den Abnehmer

Wird die Ware vom Abnehmer abgeholt (versendet oder befördert), muss die Ware zum einen ins Drittland gelangen und der Abnehmer muss seinen Sitz im Ausland haben.


Erforderliche Nachweise

Weitere wichtige Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit ist der Nachweis, dass die Ware das Land verlassen hat. Dies muss bei der entsprechenden Steuerbehörde als Doppelnachweis -Belegnachweis und Buchnachweis- geführt werden.
  • Belegnachweis

Die Ausfuhrnachweise erhält man in der Regel vom Spediteur. Die Nachweise müssen sich im Besitz des nachweispflichtigen Unternehmers befinden und zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Belege müssen innerhalb des Voranmeldezeitraums an die dafür zuständige Behörde übermittelt werden.

Wenn dies nicht der Fall ist, muss entweder ein entsprechender Hinweis auf die Unvollständigkeit in der Voranmeldung gemacht werden oder die Warenlieferung muss zunächst als steuerpflichtige Lieferung in dem betreffenden Voranmeldezeitraum erklärt werden. In diesem Fall kann nach dem Eingang des Ausfuhrnachweises in dem betreffenden Voranmeldungszeitraum eine entsprechende Stornierung vorgenommen werden.

Im Rahmen des Belegnachweises wird zwischen dem Beförderungs- und dem Versendungsfall unterschieden.

Belegnachweise für den Beförderungsfall

Ein Beförderungsfall liegt nach § 3 Abs. 7 UStG dann vor, wenn der Lieferant oder sein Kunde den Liefergegenstand selbst transportiert. Im Beförderungsfall besteht seit dem 1. Juli 2009 die Pflicht zur elektronischen Ausfuhranmeldung. Das elektronische Ausfuhrverfahren erfolgt in Deutschland über das IT-System ATLAS mit dem die Waren elektronisch angemeldet werden müssen.

Wird die Ware mit eigenem Fahrzeug des Lieferanten oder Abnehmers transportiert, so muss ab 1. Januar 2012 der Nachweis durch einen Ausgangsvermerk erfolgen, der auf dem elektronischen Weg übermittelt wird.

Belegnachweise für den Versendungsfall

Ein Versendungsfall liegt immer dann vor, wenn die Ware durch einen vom Lieferanten Beauftragten ins Drittland befördert wird (z. B. durch einen Spediteur). Im Versendungsfall ist der Nachweis durch Versendungsbeleg oder durch sonstigen handelsüblichen Beleg zu erbringen.
  • Buchnachweis

Weitere Voraussetzung für die Steuerfreiheit der Warenausfuhr ist, dass der Unternehmer einen nachprüfbaren Buchnachweis führt. Hierzu müssen laufend folgende Daten aufgezeichnet werden:
  • Handelsübliche Bezeichnung einschließlich der Fahrzeug-Identifikationsnummer und Menge des Liefergegenstandes
  • Name und Anschrift des Abnehmers oder Auftraggebers
  • Tag der Lieferung
  • Vereinbartes Entgelt
  • Art und Umfang einer Bearbeitung oder Verarbeitung vor der Ausfuhr
  • Die Ausfuhr

Wenn die Ware vom Unternehmer selbst geliefert wird und der Abnehmer kein ausländischer Abnehmer ist, ist zusätzlich aufzuzeichnen:
  • Die Beförderung oder Versendung durch den Unternehmer selbst.
  • Der Bestimmungsort.

Die Steuerfreiheit in diesem Zusammenhang bezieht sich auch auf die handelsübliche Nebenleistungen, die in Verbindung mit der steuerfreien Ausfuhrlieferung erbracht werden, z.B. Verpackung, Transport und/oder Versicherung der Ware.

Erst nach dem alle erforderlichen Nachweise vollständig erbracht sind, darf die Lieferung grundsätzlich als steuerfrei behandelt werden sowie die Rechnung ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden.

Beispiel:

Ein ausländischer Kunde(außerhalb der EU) bestellte die Waren. Die Spedition hat den Ausfuhrnachweis übermittelt. Der Verkäufer stellt die Rechnung über 5.000 EUR ohne Umsatzsteuer aus.

Buchung

Debitorenkonto 5.000 an Steuerfreie Lieferung §4 Nr. 1 a UStG

Der Nettoumsatz wird in die Umsatzsteuer-Voranmeldung eingetragen.

Umsatzsteuer-Voranmeldung.jpg 




letzte Änderung A.W. am 28.11.2023
Autor(en):  Anna Werner

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

BillingEngine - Die Maschine für Ihre E-Rechnungen

stock-image-80062228-M_Smarterpix_photographee.eu.jpg
Alles, was die E-Rechnungspflicht von Ihnen verlangt – in einer Anwendung.
  • E‑Rechnungen versenden
  • E‑Rechnungen empfangen
  • Belegerfassung per KI
  • GoBD-konforme Archivierung
Preise: Von 0,- bis 12,- EUR netto monatlich.

Jetzt hier testen und E-Rechnungen versenden!
Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Operative:r Speditionscontroller:in (m/w/d)
Noerpel-Gruppe – mit einem Jahresumsatz von über 710 Millionen Euro sind wir einer der führenden Logistik­dienstleister in Süddeutschland und Export-Spitzenreiter in Europa. Als Familien­unternehmen mit über hundert­jähriger Tradition wissen wir, dieser Erfolg kommt nicht von ungefähr. Unsere Erf... Mehr Infos >>

Referent*in Gesamtabschluss, Jahresrechnung, Verwendungsnachweis für die SAP-Transformation auf S/4HANA (Teilzeit 50 %)
Die Max-Planck-Gesell­schaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geis... Mehr Infos >>

Mitarbeiter*in (m/w/d) Finanzwesen & Administration
Die Abteilung für Interne Angelegenheiten der Botschaft des Königreichs der Niederlande in Berlin sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Mitarbeiter*in (m/w/d) Finanzwesen & Administration. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle mit 38,25 Wochenstunden. Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
PlanET Biogastechnik GmbH plant, entwickelt und konstruiert Biogasanlagen für Landwirtschaft sowie Industrie im nationalen wie auch internationalen Markt. Auf unserem erfolgreichen Weg brauchen wir dich als Verstärkung. Bringe deine Ideen bei uns ein und verwirkliche dich bei uns. In unserem fami... Mehr Infos >>

Controller (m/f/d) European Logistics & Supply Chain Finance
Techtronic Industries (TTI) is a world leader in cordless technology spanning power tools, accessories, hand tools, outdoor power equipment, as well as floorcare & cleaning products. Our focus is on end-users that range from professionals in the industrial, construction and infrastructure... Mehr Infos >>

Referent*in Data and Business Intelligence
Die Max-Planck-Gesell­schaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geis... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
MEKRA Lang GmbH & Co. KG ist weltweit führender Hersteller von Spiegelsystemen für Nutzfahrzeuge sowie von Kamera-Monitor-Systemen speziell für Automotive-Anwendungen. Als innovativer und anerkannter Experte für indirekte Sicht arbeiten wir mit allen namhaften Nutzfahrzeugherstellern zusammen und... Mehr Infos >>

Senior Accounting & Payroll Specialist – Steuern & Lohn- und Gehaltsabrechnung (m/w/d)
Als Senior Tax & Accounting Specialist (m/w/d) übernimmst du die fachliche Verantwortung für unsere steuerlichen und buchhalterischen Kernthemen und wirst zur ersten Anlaufstelle für alle Fragen rund um Umsatzsteuer, Lohnsteuer/Einkommensteuer und Sozialversicherung. Du verantwortest unse... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

Seminarveranstalter:

Logo_Controller_Akademie.jpg
CA controller akademie - We love Controlling
Die CA controller akademie ist der führende Weiterbildungsspezialist für Controlling-Themen.  Controllerinnen und Controller sowie Fach- und Führungskräfte anderer Bereiche finden bei der CA controller akademie ein umfassendes Angebot. Mehr Informationen >>

haufe_akademie_rgb_logo_stacked_main.png
Haufe Akademie - Ihr Partner für Weiterbildung im Controlling und Rechnungswesen 
Die Haufe Akademie gehört mit jährlich über 17.500 Veranstaltungsterminen und über 2.500 verschiedenen Themen zu einem der führenden Weiterbildungsunternehmen in Deutschland. Mehr Informationen >>

Weitere Seminar Anbieter im Marktplatz >>

Berechnung der Abschreibungen in Excel

56588746_Smarterpix_VH_studio_290px (1).png
Mit Hilfe dieser auf MS Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist in diesem Tool übersichtlich nach Bilanzpositionen untergliedert. Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden für jedes Jahr automatisch berechnet. Es wird die lineare und degressive Berechnung der AfA berücksichtigt! Sonder- AfA kann im ersten Jahr angewendet werden.

Jetzt hier für 29,50 EUR downloaden!

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Mitglieder und PR Verwaltung

Abb_2_Dashboard.png
Mit dem Excel-Tool Mitglieder und PR Verwaltung haben Sie die Mitgliederstruktur und Social Media auf einem Blick. Profitieren Sie von Übersichtlichen Grafiken und einfache Eingaben.
Mehr Informationen >>

RS Anlagenverwaltung - Anlagenübersicht und Abschreibungen berechnen

Mit Hilfe dieser auf MS Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Es wird die lineare und degressive Berechnung der AfA berücksichtigt! Sonder- AfA kann im ersten Jahr (nicht verteilt auf mehrere Jahre) angewendet werden. Mehr Informationen >>

Elektroauto - Abschreibung & monatliche Belastung

Dieses Excel-Tool berechnet die Steuerliche Abschreibung und Belastungsberechnung des geldwerten Vorteils für das Elektroauto.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Tool für Investitionsrechnung

meeting_diskussion_haende_pm_pressmaster_290px (1).png
Professionelle Investitionsrechnung in Excel – HGB-konform: NPV inkl. AfA-Tax-Shield, IRR, statischer und dynamischer Payback, BMF-AfA-Tabelle mit 33 Anlagenklassen, Priorisierung: PRIO 0–3, Szenarien, Leasing-vs-Kauf und ein fertiger DATEV-Aktivierungs-Buchungssatz. Druckfertige GF-Vorlage, KI-Prompt, keine Makros.

Jetzt hier für 69,90 EUR downloaden!

Sage Active: Die Cloud, die alles kann

Sage_Logo_Brilliant_Green_RGB (2).png
Sage Active bringt Auftragsbearbeitung, Buchhaltung, Lohn und HR in einer Lösung zusammen – ideal für kleine Unternehmen. Erstellen Sie Angebote, verschicken Sie Rechnungen, behalten Sie Ihre Zahlen und Löhne im Blick
Preise: ab 25,- EUR netto monatlich.

Jetzt hier testen und E-Rechnungen versenden!

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

BillingEngine - Die Maschine für Ihre E-Rechnungen

stock-image-80062228-M_Smarterpix_photographee.eu.jpg
Alles, was die E-Rechnungspflicht von Ihnen verlangt – in einer Anwendung.
  • E‑Rechnungen versenden
  • E‑Rechnungen empfangen
  • Belegerfassung per KI
  • GoBD-konforme Archivierung
Preise: Von 0,- bis 12,- EUR netto monatlich.

Jetzt hier testen und E-Rechnungen versenden!

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Erfolgreich mit Fernstudium

Fernkurse.jpgEin modernes Fernstudium bietet viele Vorteile. Sie selbst bestimmen, wann und wo Sie lernen - umfassend betreut von einem Team kompetenter Fernlehrer. Wir stellen Ihnen einige interessante Fernkurse bzw. Studiengänge zum Bilanzbuchhalter detailliert vor >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>