Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Michael Multhaupt
§ 248 HGB: "Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens können als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen werden. Nicht aufgenommen werden dürfen selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens." Es besteht also ein Aktivierungswahlrecht und keine Aktivierungspflicht.

Das Ziel

In der Aktualisierung des § 248 HGB wurde das Verbot der Aktivierung von selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen aufgehoben. Demnach soll das Gesamtbild der immateriellen Vermögensgegenstände aufgehellt werden. Bis zum 31. Dezember 2009 war diese Aktivierung jedoch nach HGB nicht erlaubt. Nach dem 31. Dezember 2009 wird diese Vorschrift grundsätzlich aufgehoben. § 248 A. 2 HGB sieht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ein Aktivierungswahlrecht vor.

Allerdings dürfen nach § 255 (2a) S. 1 HGB nur die auf die Entwicklungsphase entfallenden Herstellungskosten angesetzt werden. Die auf die Forschungsphase entfallenden Herstellungskosten nach § 255 (2) S. 4 HGB bleiben weiterhin von der Aktivierung ausgeschlossen. Für die Positionen, die unter §248 (2) S. 2 HGB explizit genannt sind (selbstgeschaffene Marken, Drucktitel, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände), besteht ein Aktivierungsverbot. Diese Vermögensgegenstände sind nur bilanzierungsfähig, wenn sie von Dritten erworben wurden. Zusätzlich gilt gem. § 255 (2) S. 4 HGB ein Aktivierungsverbot für Vertriebskosten.

Steuerrechtlich gilt weiterhin das Aktivierungsverbot für selbst erstellte immaterielle Wirtschaftsgüter. Gem. § 5 (2) EStG ist ein Aktivposten für immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nur bei entgeltlichem Erwerb anzusetzen, was wiederum zu einer Erhöhung passiver latenter Steuern in der Handelsbilanz führt. Kann jedoch keine Unterscheidung zwischen Forschung und Entwicklung erfolgen, darf keine Aktivierung vorgenommen werden.


Bilanzierung von Forschungs- und Entwicklungskosten

Die grundsätzlichen Aktivierungsregeln stellt die folgende Abbildung dar:

Bilanzansatz von immateriellen VG
Entgeltich
erworbene VG
Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgüter
Trennung von Forschungs- und Entwicklungsphase Trennung von Forschungs- und
Entwicklungsphase nicht möglich
Aktivierungsgebot Aktivierungswahlrecht Aktivierungsverbot

1. Schritt:

Im ersten Schritt wird der Übergang von der Forschungs- auf die Entwicklungsphase geprüft. Soweit Forschung und Entwicklung nicht verlässlich voneinander unterschieden werden können, ist eine Aktivierung nach § 255 (2a) HGB ausgeschlossen. Eine Definition der Forschung und Entwicklung findet sich in § 255 (2a) HGB.

Forschung ist nach § 255 (2a) HGB das eigenständige und planmäßige Suchen nach neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen. Ob diese in der Zukunft verwertbar sind, ist zum Bilanzstichtag jedoch fraglich. Entwicklung ist die Anwendung der Forschungsergebnisse oder anderem Wissen für die Neuentwicklung von Gütern oder Verfahren oder die Weiterentwicklung von Gütern oder Verfahren mittels wesentlicher Änderungen.

2. Schritt:

Im zweiten Schritt ist zu prüfen, ob die Entwicklung zu einem Vermögensgegenstand führt. Zum Bilanzstichtag kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass ein einzeln verwertbarer immaterieller Vermögensgegenstand des Anlagevermögens zur Entstehung gelangt. Sobald die oben aufgeführten Vorschriften angehalten werden, dürfen die Ausgaben für Entwicklung aktiviert werden. Forschungskosten sind hingegen direkt als Aufwand zu erfassen.

In Anlehnung an die Gesetzbegründung  (§ 255 (2a) S. 1 HGB) erfolgt eine Aktivierung nicht erst ab dem Zeitpunkt des Vorliegens eines Vermögensgegenstandes, sondern bereits nach dem Entwicklungsbeginn. Ab der Beendigung der Entwicklungsphase ist der selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstand des Anlagevermögens planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Wenn sich der selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstand noch in der Entwicklungsphase befindet, muss bei einer voraussichtlichen Wertminderung eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen werden.

Beispiel zur Aktivierung eigener Entwicklungskosten

Die A-GmbH erstellt eine Software. Bei der Forschung sind Kosten in Höhe von 500.000 € angefallen, welche komplett als Aufwand zu verbuchen sind. Am 01.07.2010 wird mit der Entwicklung der Software begonnen. Zum Bilanzstichtag wurde die Software fertiggestellt. Bis zum 01.07.2010 sind die Kosten als Aufwand zu buchen, da zu diesem Zeitpunkt noch nicht sichergestellt wurde, ob eine Software entsteht:

Gesamter Forschungsaufwand:
an
Verb. 500.000 €

Zum 31.12.2010 werden die Entwicklungskosten der Software aktiviert. Dabei setzen sich die Kosten in Einzelkosten i. H. v. 100.000 €, in aktivierbare Gemeinkosten 250.000 € und nichtaktivierbare Gemeinkosten 150.000 € zusammen. Die aktivierbaren Aufwendungen können über selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert werden.

Selbstgeschaffene immaterielle Vermögengegenstände an Entwicklungsaufwand 350.000 €

Die nichtaktivierbaren Kosten bleiben als Aufwand erhalten.

Zum 31.12.2011 wird die planmäßige Abschreibung vorgenommen:

Aktivierte Entwicklungskosten 350.000 €
/ Produktionsdauer 5 Jahre
= Planmäßige Abschreibung 70.000 €

Zum 31.12.2012 wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen da ein Betriebssystemwechsel vorgenommen wurde und die Software mit dieser nicht mehr kompatibel ist.

Aktivierte Entwicklungskosten 350.000 €
Planmäßige Abschreibungen ( 2011 und 2012 ) 140.000 €
= Außerplanmäßige Abschreibung 210.000 €





letzte Änderung S.D. am 16.11.2022
Autor(en):  Michael Multhaupt

Literaturhinweise
Excel-Tools
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

16.01.2018 13:21:42 - Gast

Selbstgeschaffene immaterielle Vermögengegenstände an Entwicklungsaufwand 350.000 €

Was ist das für ein Buchungssatz. Die Aufwendung DÜRFEN nicht um die aktivierten Beträge gekürzt werden!!!
[ Zitieren | Name ]

18.01.2018 10:32:24 - sogehts

Erstens: die Aktivierung ist nur handelsrechtlich möglich --> zwingender Ansatz von latenten Steuern in der Handelsbilanz
Zweitens: Aktivierung ohne Reduzierung des Aufwands ist nicht möglich, dies würde ja zu doppelter Berücksichtigung der Aufwendungen führen.
[ Zitieren | Name ]

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
Agenda Software

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR inkl. MwSt. im Jahr oder 12,- EUR im Monat! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Reisekosten leicht abgerechnet

Reisekostenabrechnung_152px.jpgEinfach zu bedienendes, anwenderfreundliches Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien. Preis 59,50 EUR  .... Mehr Informationen  hier >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

Sachbearbeiter*in Schwerpunkt Kreditorenbuchhaltung
Wir bieten Ihnen einen abwechslungsreichen Arbeitsplatz und die Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Bereichen in einem spannenden, zukunftsorientierten Hochschulumfeld. Ihre berufliche und persönliche Weiterentwicklung wird seitens der HAWK durch unterschiedliche interne und externe Angebote gef... Mehr Infos >>

Sachbearbeitung für die Bezirkshauptkasse
Der Bereich Finanzen, Liegenschaften und Umwelt sucht Sie als Ver­stärkung für das Team. Sie haben Lust, die Zukunft der Bezirks­hauptkasse aktiv mitzu­gestalten, und haben Freude am Um­gang mit Menschen und Zahlen? Dann sind Sie bei uns genau an der richtigen Stelle. Kommen Sie zu uns. Gemein­sa... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d) − Production Controlling (m/w/d)
LITEF-Produkte sind weltweit in einer Vielzahl von Anwendungen im Einsatz. Unsere Lösungen und Erfahrungen bieten wir Kunden, die dynamische Vorgänge (Beschleunigungen und Drehungen) messen und regeln wollen, Lage und Kurs von Fahrzeugen ermitteln oder navigieren wollen – auf dem Land, in... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Bijou Brigitte – das bedeutet mehr als 50 Jahre Leidenschaft für Modeschmuck und Accessoires. Mit rund 1.100 Filialen in über 20 Ländern ist Bijou Brigitte der Marktführer in Europa. Unsere Konzernzentrale mit allen strategischen Fachbereichen sitzt in Hamburg. Flache Hierarchien und kurze Entsch... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Rechnungswesen (m/w/d)
Mitsubishi Electric ist eines der weltweit führenden Unternehmen in den Bereichen Herstellung, Marketing und Vertrieb elektronischer Produkte, Bauteile und Systemlösungen. Unsere Niederlassung in Deutschland ist verantwortlich für den Vertrieb unserer Produkte einschließlich der dazugehörigen Sof... Mehr Infos >>

Steuerexperte (m/w/d) im Bereich CFO
Als Referent Besteuerung und Governance tragen sie maßgeblich zu der Sicherstellung der Einhaltung steuerrelevanter Prozesse in einer innerdeutschen Holdingstruktur bei. Ihre Rolle umfasst auch die Mitarbeit und teilweise Verantwortung bei steuerlich getriebenen Projekten sowie die Begleitung von... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Das Helmholtz-Zentrum Hereon betreibt internationale Spitzen­forschung für eine Welt im Wandel: Rund 1.000 Beschäftigte leisten ihren Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels, der nachhaltigen Nutzung der welt­weiten Küsten­systeme und der ressourcen­verträglichen Steigerung der Lebens­qualität. ... Mehr Infos >>

Leiter* Finanzbuchhaltung / Head* of Accounting & Finance
DO WHAT YOU LOVE – als eines der größten internationalen Modeunternehmen, mit mehr als 1.200 Filialen weltweit, kreieren wir Mode für Erlebnismomente. NEW YORKER ist nicht nur ein Arbeitgeber, sondern auch ein Netzwerk aus motivierten und vielfältigen Teams, welches weitere echte Persönlichkeiten... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

RS Firmenwagenrechner (1% Regel)

Die Excel-Vorlage Firmenwagenrechner für die 1%-Methode unterstützt Sie optimal bei der Kalkulation der privaten Nutzung eines Dienstwagens. Außerdem kalkuliert dieses Tool die Umsatzsteuer anhand der tatsächlichen Kosten und der Bemessungsgrundlage durch die 1%-Methode.  
Mehr Informationen >>

RS Rückstellungsrechner XL - Rückstellungen im Unternehmen leicht verwalten

Der neue RS-Rückstellungsrechner XL unterstützt Sie optimal bei Ihren Jahresabschlussarbeiten, indem er die wichtigsten Rückstellungen für Sie berechnet und verwaltet. Es werden Rückstellungen zur Gewerbesteuerrückstellungen und Urlaubsrückstellungen gebildet. 
Mehr Informationen >>

Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Maximilian_Fellermeyer.jpg
Diese auf MS Excel basierende Arbeitshilfe bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind Vorlagen zur Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>