Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Michael Multhaupt
§ 248 HGB: "Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens können als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen werden. Nicht aufgenommen werden dürfen selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens." Es besteht also ein Aktivierungswahlrecht und keine Aktivierungspflicht.

Das Ziel

In der Aktualisierung des § 248 HGB wurde das Verbot der Aktivierung von selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen aufgehoben. Demnach soll das Gesamtbild der immateriellen Vermögensgegenstände aufgehellt werden. Bis zum 31. Dezember 2009 war diese Aktivierung jedoch nach HGB nicht erlaubt. Nach dem 31. Dezember 2009 wird diese Vorschrift grundsätzlich aufgehoben. § 248 A. 2 HGB sieht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ein Aktivierungswahlrecht vor.

Allerdings dürfen nach § 255 (2a) S. 1 HGB nur die auf die Entwicklungsphase entfallenden Herstellungskosten angesetzt werden. Die auf die Forschungsphase entfallenden Herstellungskosten nach § 255 (2) S. 4 HGB bleiben weiterhin von der Aktivierung ausgeschlossen. Für die Positionen, die unter §248 (2) S. 2 HGB explizit genannt sind (selbstgeschaffene Marken, Drucktitel, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände), besteht ein Aktivierungsverbot. Diese Vermögensgegenstände sind nur bilanzierungsfähig, wenn sie von Dritten erworben wurden. Zusätzlich gilt gem. § 255 (2) S. 4 HGB ein Aktivierungsverbot für Vertriebskosten.

Steuerrechtlich gilt weiterhin das Aktivierungsverbot für selbst erstellte immaterielle Wirtschaftsgüter. Gem. § 5 (2) EStG ist ein Aktivposten für immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nur bei entgeltlichem Erwerb anzusetzen, was wiederum zu einer Erhöhung passiver latenter Steuern in der Handelsbilanz führt. Kann jedoch keine Unterscheidung zwischen Forschung und Entwicklung erfolgen, darf keine Aktivierung vorgenommen werden.


Bilanzierung von Forschungs- und Entwicklungskosten

Die grundsätzlichen Aktivierungsregeln stellt die folgende Abbildung dar:

Bilanzansatz von immateriellen VG
Entgeltich
erworbene VG
Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgüter
Trennung von Forschungs- und Entwicklungsphase Trennung von Forschungs- und
Entwicklungsphase nicht möglich
Aktivierungsgebot Aktivierungswahlrecht Aktivierungsverbot

1. Schritt:

Im ersten Schritt wird der Übergang von der Forschungs- auf die Entwicklungsphase geprüft. Soweit Forschung und Entwicklung nicht verlässlich voneinander unterschieden werden können, ist eine Aktivierung nach § 255 (2a) HGB ausgeschlossen. Eine Definition der Forschung und Entwicklung findet sich in § 255 (2a) HGB.

Forschung ist nach § 255 (2a) HGB das eigenständige und planmäßige Suchen nach neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen. Ob diese in der Zukunft verwertbar sind, ist zum Bilanzstichtag jedoch fraglich. Entwicklung ist die Anwendung der Forschungsergebnisse oder anderem Wissen für die Neuentwicklung von Gütern oder Verfahren oder die Weiterentwicklung von Gütern oder Verfahren mittels wesentlicher Änderungen.

2. Schritt:

Im zweiten Schritt ist zu prüfen, ob die Entwicklung zu einem Vermögensgegenstand führt. Zum Bilanzstichtag kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass ein einzeln verwertbarer immaterieller Vermögensgegenstand des Anlagevermögens zur Entstehung gelangt. Sobald die oben aufgeführten Vorschriften angehalten werden, dürfen die Ausgaben für Entwicklung aktiviert werden. Forschungskosten sind hingegen direkt als Aufwand zu erfassen.

In Anlehnung an die Gesetzbegründung  (§ 255 (2a) S. 1 HGB) erfolgt eine Aktivierung nicht erst ab dem Zeitpunkt des Vorliegens eines Vermögensgegenstandes, sondern bereits nach dem Entwicklungsbeginn. Ab der Beendigung der Entwicklungsphase ist der selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstand des Anlagevermögens planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Wenn sich der selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstand noch in der Entwicklungsphase befindet, muss bei einer voraussichtlichen Wertminderung eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen werden.

Beispiel zur Aktivierung eigener Entwicklungskosten

Die A-GmbH erstellt eine Software. Bei der Forschung sind Kosten in Höhe von 500.000 € angefallen, welche komplett als Aufwand zu verbuchen sind. Am 01.07.2010 wird mit der Entwicklung der Software begonnen. Zum Bilanzstichtag wurde die Software fertiggestellt. Bis zum 01.07.2010 sind die Kosten als Aufwand zu buchen, da zu diesem Zeitpunkt noch nicht sichergestellt wurde, ob eine Software entsteht:

Gesamter Forschungsaufwand:
an
Verb. 500.000 €

Zum 31.12.2010 werden die Entwicklungskosten der Software aktiviert. Dabei setzen sich die Kosten in Einzelkosten i. H. v. 100.000 €, in aktivierbare Gemeinkosten 250.000 € und nichtaktivierbare Gemeinkosten 150.000 € zusammen. Die aktivierbaren Aufwendungen können über selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert werden.

Selbstgeschaffene immaterielle Vermögengegenstände an Entwicklungsaufwand 350.000 €

Die nichtaktivierbaren Kosten bleiben als Aufwand erhalten.

Zum 31.12.2011 wird die planmäßige Abschreibung vorgenommen:

Aktivierte Entwicklungskosten 350.000 €
/ Produktionsdauer 5 Jahre
= Planmäßige Abschreibung 70.000 €

Zum 31.12.2012 wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen da ein Betriebssystemwechsel vorgenommen wurde und die Software mit dieser nicht mehr kompatibel ist.

Aktivierte Entwicklungskosten 350.000 €
Planmäßige Abschreibungen ( 2011 und 2012 ) 140.000 €
= Außerplanmäßige Abschreibung 210.000 €





letzte Änderung S.D. am 16.11.2022
Autor(en):  Michael Multhaupt

Literaturhinweise
Excel-Tools

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

16.01.2018 13:21:42 - Gast

Selbstgeschaffene immaterielle Vermögengegenstände an Entwicklungsaufwand 350.000 €

Was ist das für ein Buchungssatz. Die Aufwendung DÜRFEN nicht um die aktivierten Beträge gekürzt werden!!!
[ Zitieren | Name ]

18.01.2018 10:32:24 - sogehts

Erstens: die Aktivierung ist nur handelsrechtlich möglich --> zwingender Ansatz von latenten Steuern in der Handelsbilanz
Zweitens: Aktivierung ohne Reduzierung des Aufwands ist nicht möglich, dies würde ja zu doppelter Berücksichtigung der Aufwendungen führen.
[ Zitieren | Name ]

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Neueste Stellenangebote

Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Kostenlose Produktpräsentation des neuen KI-Assistenten

CoPilot_Fin_Produktpraesi.png
Erfahren Sie praxisnah, was es mit CoPilot Finance, dem neuen KI-Assistenten, auf sich hat und wie Sie ihn optimal für Ihre Fragen im Rechnungswesen einsetzen.   

Jetzt kostenlos anmelden!

LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Financial Controller (m/w/d)
Ihre Zukunft – perfekt verpackt. Smurfit Westrock ist der weltweit wegweisende Anbieter von papier­basierten Ver­pack­ungs­lösungen. Mit mehr als 100.000 Mitarbeitenden, 500 Ver­arbei­tungs­betrieben und 63 Fabriken in 40 Ländern bieten wir unseren Kunden eine breite Palette an un­verwechsel­bare... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d) für Förder- und Innovationsprojekte
Gestalte mit uns die Zukunft der Halb­leiter­techno­logie und starte Deine Karriere bei Siltronic! Siltronic ist einer der welt­weit größten Her­steller für Wafer aus Reinst­silizium und Partner vieler führender Chip-Her­steller mit rund 4.300 Mitarbeitenden und Pro­duktions­stätten in Europa, As... Mehr Infos >>

Sachbearbeitung Buchhaltung – „Allround-Talent“ (w/m/d)
Die Verwaltung des Max-Planck-Instituts für extraterrestrische Physik (MPE), des Max-Planck-Instituts für Astrophysik (MPA) und der Max Planck Computing and Data Facility (MPCDF) ist eine zentrale Service­einrichtung und betreut rund 650 Instituts­angehörige. Die gemein­sa... Mehr Infos >>

Senior Finanzbuchhalter (m/w/d)
Seit Generationen kümmert sich BRUNATA-METRONA München um die Erfassung und Abrechnung von Heizenergie, Wasser und Strom in den verschiedensten Immobilienarten. Dank unserer digitalen Messtechniken können wir Kundinnen und Kunden verlässliche Daten über ihren Energieverbrauch zur Verfügung stelle... Mehr Infos >>

Leitung Controlling Finanzen (m/w/d)
Sie sind ein analytischer Kopf mit Führungskompetenz und suchen eine Schlüsselposition, in der Sie die Controlling-Strategie eines systemrelevanten, gemeinnützigen Konzerns aktiv prägen, digitalisieren und weiterentwickeln können? Für unser Institut Mannheim suchen wir Sie als Abteilungsleitung C... Mehr Infos >>

Mitarbeiter*in für die Debitorenbuchhaltung
Das Team der Finanz­buchhaltung im Geschäfts­bereich Finanzen kümmert sich um alle Prozesse und Themen, die im Rahmen der kaufmännischen Buchführung unter Nutzung von SAP anfallen (Debitorenbuchhaltung, Kreditoren­buchhaltung, Zahlungsverkehr, Anlagen­buchhaltung, Erstellung des Jahres­abschl... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in Buchhaltung in Voll- oder Teilzeit
Wir, das Max-Planck-Institut für medizinische Forschung, sind eines von 85 Instituten und Forschungs­stellen der Max-Planck-Gesell­schaft (MPG) zur Förderung der Wissenschaften e. V. Unser Schwerpunkt liegt in der medizinischen Grundlagen­forschung. Gegenwärtig beschäftigen wir rund 270 M... Mehr Infos >>

Controller strategisches Kapazitätscontrolling (w/m/d)
Hallo, lass uns WIR sagen! Wir - die HUK-COBURG Versicherungsgruppe - zählen zu den 10 größten in Deutschland. Vor über 90 Jahren gegründet sind wir mit über 13 Millionen Kund:innen heute der große Versicherer für Privathaushalte und der größte deutsche Autoversicherer. Dass wir oft preisgünstige... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg          
Neues Seminar: Rechnungsprüfung, Buchung & Reports mit KI
Automatisierte Workflows für die Buchhaltung selbst erstellen: Einlesen/Prüfen von Rechnungen, Buchungsvorschläge oder aktuelle Rechts-Updates – Erfahre, wie du Datenquellen wie E-Mails, Programmierschnittstellen und Texterkennungs-Dienste verknüpfst, KI-gestützte Validierungen einbaust und revisionssicher dokumentierst.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Kostenverfolgung Bauprojekte

Kostenverfolgung-Bauprojekte.jpg
Mit diesem einfachen Excel-Tool lässt sich die Kostenverfolgung für Bauprojekte leicht gestalten. Sie pflegen separate Listen für das Budget, Hauptaufträge, Nachträge, erwartete Kosten und Rechnungen und bekommen diese Kosten in einer Übersicht auf einem separaten Blatt nach Vergabeeinheiten und Kostengruppen zusammengefasst.

Jetzt hier für 20,- EUR downloaden >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

QL_Brandmark_CMYK_v1.jpg
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

RS - Make or Buy Analyse

In einem Unternehmen kommt oft die Frage auf, ob man Materialien in Eigenproduktion herstellen sollte oder diese extern zukauft. Dieses Excel-Tool hilft Ihnen bei der Fragestellung auf Grundlage der Make or Buy Analyse. Die Berechnung kann nach Vollkosten- oder Grenzkostenansatz durchgeführt werden.
Mehr Informationen >>


Preiskalkulation mit Excel

Preiskalkulation einfach gemacht: dieses Excel-Tool hilft Ihnen bei der Kalkulation Ihrer Preise. Geeignet sowohl im Dienstleistungs- als auch im Industriebereich. Auch zur Preiskalkulation einzelner Projekte anwendbar. Inklusive einstufiger Deckungsbeitragsrechnung.
Mehr Informationen >>

Kundendatenbank inkl. Rechnungsprogramm

Die Excel- Kundendatenbank für bis zu 2000 Kunden ist ideal als Vertriebsdatenbank einsetzbar mit integrierten Termin-/ Wiedervorlagenmanagement zur Verwaltung, Steuerung, Planung und Reporting von Kundendaten und Vertriebsaktivitäten. Erstellen Sie ganz einfach Ihre Rechnungen für verwaltete Kunden mit Produkten aus Ihrem Katalog. 
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Tool für Investitionsrechnung

meeting_diskussion_haende_pm_pressmaster_290px (1).png
Professionelle Investitionsrechnung in Excel – HGB-konform: NPV inkl. AfA-Tax-Shield, IRR, statischer und dynamischer Payback, BMF-AfA-Tabelle mit 33 Anlagenklassen, Priorisierung: PRIO 0–3, Szenarien, Leasing-vs-Kauf und ein fertiger DATEV-Aktivierungs-Buchungssatz. Druckfertige GF-Vorlage, KI-Prompt, keine Makros.

Jetzt hier für 69,90 EUR downloaden!

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>