Übereinstimmungen und Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz nach BilMoG

Anna Werner
[Stand: 2012] Bis zur Einführung des BilMoG konnten Handels- und Steuerbilanz zwar übereinstimmen, mussten jedoch nicht. Für Zwecke der Veröffentlichung, Bankenpräsentation sowie der Steuerfestsetzung war es möglich, identische Bilanzen zu erstellen. Aufgrund der speziell steuerrechtlichen Bilanzierungsvorschriften, die einige Abweichungen von der Handelsbilanz erzwangen, war es jedoch erforderlich, entweder neben der Handelsbilanz eine gesonderte Steuerbilanz aufzustellen oder unmittelbar die steuerliche Bemessungsgrundlage mittels Überleitungsrechnung aus der Handelsbilanz zu entwickeln. Durch Inkrafttreten des BilMoG ist es kaum noch möglich eine Einheitsbilanz aufzustellen.

Denn durch die Einschränkung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes und durch den Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit, dürfen steuerrechtliche Sonderregelungen nicht mehr in die Handelsbilanz übernommen werden. Es ist nun sehr wichtig, eine umfassende steuerliche Buchführung zu erstellen.

Nachfolgend werden wesentliche Übereinstimmungen und Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz nach BilMoG in einer Übersicht dargestellt.

Die Angleichungen der Handelsbilanz an die Steuerbilanz

Handelsrechtliche Aktivierungspflicht für ent­geltlich erworbenen Ge­schäftswert

Der Geschäfts- oder Firmenwert ist nach neuer Rechtslage ein Vermögensgegenstand, der in der Steuerbilanz aktiviert werden muss (kein Wahlrecht mehr) und über die voraussichtliche Nutzungsdauer abzuschreiben (§ 253 Abs. 3 HGB, § 7 EStG) ist. Handelsrechtlich ist der Firmenwert grundsätzlich über 5 Jahre abzuschreiben, steuerrechtlich dagegen über 15 Jahre (§ 7 Abs. 1 S. 3 EStG). Wenn entgeltlich erworbener Firmenwert handelsrechtlich über mehr als fünf Jahre abgeschrieben werden soll, muss dies im Anhang begründet werden.

Abschaffung der bisherigen handelsrechtlichen Rückstellungswahlrechte

Das in der Handelsbilanz bisher vorhandene Passivierungswahlrecht für Instandhaltungsrückstellungen, die im folgenden Wirtschaftsjahr innerhalb des zweiten bis vierten Quartals nachgeholt werden müssten, fällt weg - es dürfen keine Rückstellungen mehr gebildet werden. Werden die unterlassenen Instandhaltungen innerhalb von drei Monaten des Folgejahres nachgeholt, müssen Rückstellungen weiterhin handels- und steuerrechtlich passiviert werden (249 Abs. 1 S. 3 HGB).

Einschränkung außerplanmäßiger Abschreibungen in der Handelsbilanz

Das handelsrechtliche Abschreibungswahlrecht bei vorübergehender Wertminderung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens entfällt. Für diese Bilanzposten besteht ein Abschreibungsverbot. In der Handelsbilanz sind außerplanmäßige Abschreibungen bei Gegenständen des Anlagevermögens nur noch bei dauerhafter Wertminderung möglich (§ 253 Abs. 3 HGB), was zu einer Angleichung an die Steuerbilanz führt.


Neuregelung zu den Herstellungskosten

Der handelsrechtliche Herstellungskostenbegriff wurde in § 255 Abs. 2 HGB neu geregelt. In der Handelsbilanz sind für die Ermittlung der Herstellungskosten auch die Materialgemeinkosten, die Fertigungsgemeinkosten und der Werteverzehr des Anlagevermögens (= Abschreibungen), soweit diese Kosten durch die Fertigung veranlasst sind, einzubeziehen. Der steuerliche Herstellungskostenbegriff sah bereits vor BilMoG diesen Ansatz bei der Ermittlung vor.

Fremdwährungsumrechnung

Die Umrechnung von Forderungen und Schulden in fremder Währung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr ohne Begrenzung auf die Anschaffungskostenobergrenze erfolgt handelsrechtlich mit dem aktuellen Devisenkassamittelkurs (§ 256a HGB).

Bilanzierungsverbot für Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwendungen

Aufwendungen, die mit dem Aufbau der wirtschaftlichen Grundlagen des Unternehmens bei seiner Gründung oder Erweiterung entstanden, sind handelsrechtlich aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Steuerrechtlich handelt es sich dabei auch um Aufwand.

Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz

In folgende Tabelle sind die wesentlichen Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz dargelegt.

Handelsbilanz

Steuerbilanz

umgekehrte Maßgeblichkeit

abgeschafft

Wahlrechte können nun ohne Rücksicht auf das Handelsrecht ausgeübt werden

selbst erstellte immaterielle

Vermögensgegenstände

Aktivierungswahlrecht, ausgenommen selbstgeschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle WG des AV

§ 248 Abs. 2 HGB

weiterhin Aktivierungsverbot

§ 5 Abs. 2 EStG

Disagio (RAP)

Aktivierungswahlrecht

§ 250 Abs. 3 HGB

Aktivierungspflicht

§ 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG

Steuerfreie Rücklagen

Passivierungsverbot

Passivierungswahlrecht

§ 6b EStG, R 6.6 EStR

Dokumentationspflicht

Drohverlustrückstellung

Passivierungsgebot

§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB

Passivierungsverbot

§ 5 Abs. 4a EStG

Rückstellung wegen Verletzung fremder Patente

Auflösung bei Wegfall des Grundes

§ 249 Abs. 2 Satz 2 HGB

Auflösung innerhalb von drei Jahren, wenn keine Geltendmachung

§ 5 Abs. 3 Satz 2 EStG

Rückstellung für künftige aktivierungspflichtige Aufwendungen

Passivierungspflicht, soweit künftige AK/HK eines Vermögensgegenstands höher sind als der Zeitwert

§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB

Passivierungsverbot

§ 5 Abs. 4b EStG

Rückstellung für latente Steuern ggf. saldiert mit aktiven latenten Steuern (gilt nur für nur KapG und gleichgestellte PersG)

Passivierungspflicht

§ 274 Abs. 1 HGB

Passivierungsverbot

Pensionsrückstellungen

Rückstellungen sind mit einem von der deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Markt­zins­satz der vergangenen sieben Jahre oder alternativ mit einer pauschalen Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz bei angenommener Laufzeit von 15 Jahren abzuzinsen § 253 Abs. 2 HGB)

mit 5,5,% (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG).

Rechnungs­ab­grenzungs­posten für als Aufwand berücksichtigte Zölle, Verbrauchssteuern und Umsatzsteuer

Aktivierungsverbot

Aktivierungspflicht

§ 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG

§ 5 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 EStG

Abschreibung bei Finanzanlagen auch bei vorübergehender Wertminderung

Wahlrecht

Verbot

Aktive latente Steuern unter Berücksichtigung aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge ggf. saldiert mit passiven latenten Steuern

Aktivierungswahlrecht

§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB

Aktivierungsverbot

Langfristige unverzinsliche Verbindlichkeiten

mit ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen (§ 253 Abs. 1 HGB), d.h. in der Regel erfolgt keine Abzinsung, auch nicht bei unverzinslichen Verbindlichkeiten.

mit einer Laufzeit größer als einem Jahr abzuzinsen, siehe § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG

GWG < 150,00 €

Aktivierungsmöglichkeit, aus Vereinfachung, aber auch sofortiger Aufwand

Aktivierungsverbot

§ 6 Abs. 2 Satz 1 EStG

150,00 € <GWG <1.000,00 €

Aktivierung als Sammelposten möglich, sofern von untergeordneter Bedeutung

Einstellung in Sammelposten und je 20% gewinnmindernde Auflösung, § 6 Abs. 2a S. 5 EStG





letzte Änderung A.W. am 29.07.2024
Autor(en):  Anna Werner

Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

23.04.2013 12:01:20 - Gast

Für die Bewertung von Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz ist §6a maßgeblich. Der Rechnungszinsfuß beträgt hier 6% und nicht wie angegeben 5,5%.
[ Zitieren | Name ]

04.11.2013 19:04:02 - Ackermann

Ich bitte um verbindlche Auskunft, ob nach Einführung BilMoG noch ausnahmsweise die Bildung eines Sonderposten irgendwelcher Art noch in der Handelsbilanz überhaupt möglich ist (nicht Investionsabzugsbetrag , Sopo nach Steuerrecht)-

Danke!
[ Zitieren | Name ]

06.11.2013 15:47:18 - Redaktion

Sehr geehrter Ackermann,

bitte nutze für eine unverbindliche Antwort unser Forum.

Alternativ kannst du auch unsere Funktion "Experten-Frage" nutzen. Dort stehen dir viele Experten zur Verfügung, die dir deine Frage beantworten können.

http://www.rechnungswesen-portal.de/Experten-Frage/

Mit freundlichen Grüßen

Die Redaktion von Rechnungswesen-Portal.de
[ Zitieren | Name ]

06.05.2014 18:58:56 - Gast

Guten Tag,
was passiert, wenn eine GmbH nur eine Steuerbilanz macht und keine Handelsbilanz?
Danke für die Antwort
[ Zitieren | Name ]

07.05.2014 08:11:22 - Der Wolff

Hallo,
ich würde sagen, die GmbH sollte ihre Bilanz schleunigst nachreichen. Eine GmbH unterliegt der Bilanzpflicht nach Handelsgesetzbuch. In § 238 b Strafgesetzbuch droht der Fiskus mit Geldbuße und Knast, wenn ein Unternehmen seinen Buchführungspflichten nicht nachkommt.
Gruß
Calc
[ Zitieren | Name ]

09.02.2016 18:38:05 - Gast

Rückstellungen sind in §249 HGB und nicht wie oben in der Tabelle beschrieben in §246 HGB zu finden.
[ Zitieren | Name ]

10.02.2016 08:40:24 - wvr

Hallo und vielen Dank für den Hinweis,
die Angabe befand sich auf einem alten Stand und wurde noch nicht aktualisiert. Wir haben das nachgeholt.
wvr
[ Zitieren | Name ]

14.09.2018 10:50:21 - Gast

Hallo,
der Goodwill ist über 10 Jahre nach HGB abzuschreiben --> § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB.
Oder liege ich da falsch?
[ Zitieren | Name ]

14.09.2018 12:30:10 - Gast

Hallo Frau Werner,

sehr gute Übersicht! Allerdings entspricht der Zinssatz zur Diskontierung der PRst nicht mit der aktuellen Gesetzesfassung überein (6% statt 5,5%).
[ Zitieren | Name ]

18.09.2018 09:34:30 - wvr

Hallo,

vielen Dank für das Lob. Der Artikel beruht auf der Rechtslage von 2012. Um Verwirrung zu vermeiden, haben wir das im Artikel vermerkt.

Beste Grüße
Die Redaktion
[ Zitieren | Name ]

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
RS Controlling System

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige
thumbnail_rechnungswesenportal_elo-logo_60x60.pngDie E-Rechnungspflicht kommt

ELO stellt Ihnen die ideale Softwarelösung für die Verarbeitung von E-Rechnungen zur Verfügung. Für effiziente digitale Buchhaltungsabläufe – auch in Kombination mit DATEV.

Mehr erfahren >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen

Stellenanzeigen

Buchhalter / Sachbearbeiter Finanzen & Controlling (m/w/d)
Der VDMA vertritt mehr als 3.600 deutsche und europäische Unter­nehmen des Maschinen- und Anlagen­baus. Die Industrie steht für Innovation, Export­orientierung und Mittel­stand. Die Unternehmen beschäftigen insgesamt rund 3 Millionen Menschen in der EU-27, davon mehr als 1,2 Millionen allein in D... Mehr Infos >>

(Bilanz-) Finanzbuchhalter / Controller (m/w/d)
Du bist kaufmännische(r) Angestellte(r) für Finanzen und Buchhaltung mit Potenzial, beruflicher Erfahrung und umfassenden Kompetenzen. Hinzu kommt dein Ehrgeiz bei uns im Verlag eine Führungsposition zu erreichen. Dann suchen wir dich ab sofort als Mehr Infos >>

Financial Analyst/Controller (m/w/d)
Unsere ausgeprägte Leidenschaft für Live Entertainment, Musicals und Theateraufführungen auf höchstem Niveau ist, was uns bei Stage verbindet. Diese gemeinsame Begeisterung macht aus den vielfältigsten Mitarbeitenden in unterschiedlichsten Jobs ein hingebungsvolles Team: ein echtes „Wir“. Und das... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) im Controlling und Energiemanagement
Die Nr. 1 für Autoteile, Motorrad­teile, Werk­zeuge, Werkstattausrüstung und Werkstattdienste. Wir suchen ab sofort in Hamburg City Süd einen Mitarbeiter (m/w/d) im Controlling und Energiemanagement in Vollzeit. Mehr Infos >>

Buchhalter/ Accountant (m/w/d)
Sie sind ein Mensch der Zahlen? Es ist die reinste Freude für Sie, wenn Ein- und Ausgänge auf den Cent genau stimmen? Sie haben Lust, das buchhalterische Rückgrat in einem Unternehmen mit hoher sozialer Verantwortung zu sein? Das ist großartig - jemanden wie Sie brauchen wir! Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich Betriebswirtschaft / Controlling
Die Hertener Stadtwerke sind ein modernes, regionales Versorgungsunternehmen, das bereits auf eine 120-jährige Traditionzurückblicken kann. Wir versorgen nicht nur die Bürger*innen der Stadt Herten mit Strom, Gas und Fernwärme, sondernbieten auch Ökostrom und Erdgas außerhalb der Hertener Stadtgr... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Personalbetreuung mit Schwerpunkt Gehaltsabrechnung (w/m/d)
Der BVV ist mit rund 760 Mitglieds­unter­nehmen und 500.000 Versicherten und Rentnern einer der größten Alters­versorger Deutschlands: Mehr als 300 Mitarbeitende gestalten im Herzen Berlins die Zukunft der betrieblichen Altersversorgung für die Finanzbranche. Die Stabilität eines traditionellen V... Mehr Infos >>

Kaufmännische Angestellte Finanzen und Anlagenbuchhaltung (m/w/d)
Wir sind mit unseren drei Häusern Katharinenhospital, Olgahospital und Krankenhaus Bad Cannstatt das größte Klinikum in Baden-Württemberg. Über 9000 Mitarbeitende versorgen auf den Stationen, in Operationssälen und Funktionsbereichen die Patient:innen oder sind in Verwaltung, Technik oder IT für ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg      
Topaktuell: Die Jahrestagungen für das Rechnungswesen
Mit den Tagungen der Haufe Akademie bist du rund um den Jahreswechsel 2024/2025 im Rechnungswesen bestens informiert. Von unseren Top-Referenten erhältst du an nur einem Tag einen Überblick über anstehende Gesetzesänderungen und Neuerungen sowie Gestaltungs- und Handlungsempfehlungen für deinen Jahresabschluss. Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Tool zur Visualisierung eines Projektplans

Projektplan.png
Mit dem Excel-Tool zur Visualisierung eines Projektplans wird der Controller bei der Präsentation von Meilensteine oder Phasen bzw. Aktivitäten eines Projekts unterstützt. Die Abbildung erfolgt als Balkenplan (Bar Chart, Gantt-Diagramm) oder als Zeitstrahl. Mehr Informationen >>

PLC Preiskalkulations-Tool

Das PLC Preiskalkulations-Tool hilft Ihnen dabei das Produkt zum besten Preis zu verkaufen und die eigenen Kosten mit einzuplanen. Es bietet umfangreiche Eingabemöglichkeiten und Zuschlagssätze, um die bestehenden Kosten direkt mit einzubeziehen. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

RS Controlling-System

RS-Controlling-System.jpg Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren.  Alle Funktionen im Überblick >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>