Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden

Wann ist bei der Vorsteueraufteilung für gemischt genutzte Gebäude welcher Verteilungsschlüssel anzuwenden? Wann ist der Flächenschlüssel anzuwenden und wann der objektbezogene Umsatzschlüssel? Oder geht es nicht doch nach umbautem Raum? All dies hat die Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben vom 20. Oktober 2022 detailliert geregelt und damit die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs umgesetzt.

Wenn in gewerblich genutzten Gebäuden Kosten anfallen, etwa für Reparaturen, dann ist der Leistungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt. Wenn er die Räume aber gemischt nutzt, also teilweise für private Zwecke, dann muss er eine Vorsteueraufteilung vornehmen. Der Gesetzgeber sieht dafür in § 15 Absatz 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) entweder einen Umsatzschlüssel oder einen Flächenschlüssel vor. Dennoch gibt es immer wieder Streit zwischen Steuerzahlern und Finanzämtern. Mit BMF-Schreiben vom 20. Oktober 2022 setzt die Finanzverwaltung nun die aktuelle Rechtsprechung zu dem Thema um. Demnach gelten für den Vorsteuerabzug bei gemischten Grundstücken und Gebäuden die folgenden Regeln:

Verteilungsschlüssel nach Verwendungsabsicht

Erwirbt oder baut ein Unternehmer ein gemischt genutztes Gebäude muss er die gesamten auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes entfallenden Vorsteuerbeträge einheitlich in einen abziehbaren und in einen nicht abziehbaren Teil aufteilen. Eine vorherige direkte Zuordnung von Eingangsleistungen zu den Umsätzen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen bzw. diesen ausschließen muss er nicht vornehmen. Bei der Anschaffung eines Gebäudes, bei dessen Verkauf eine Teiloption nach Abschnitt 9.1 Abs. 6 UStAE erfolgt ist, sind die daraus resultierenden Vorsteuerbeträge nur dem Gebäudeteil wirtschaftlich zuzuordnen, auf den sich die Teiloption bezieht. Daher ist in diesen Fällen eine ggf. erforderliche Aufteilung der Vorsteuerbeträge nur nach der Verwendungsabsicht für diesen Gebäudeteil vorzunehmen.

Die Vorsteueraufteilung muss nach einem sachgerechten Aufteilungsschlüssel erfolgen. Kommen neben dem Gesamtumsatzschlüssel andere Aufteilungsschlüssel in Betracht, muss der Unternehmer dem Schlüssel den Vorzug geben, der das präzisere Ergebnis liefert. In Betracht kommen insbesondere ein Flächenschlüssel, ein Umsatzschlüssel oder ein Schlüssel nach dem umbauten Raum. Der Gesetzgeber lässt auch weitere Verteilungsschlüssel zu, wenn sie sachgerecht sind. So hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Fall einer Schulsporthalle eine Vorsteueraufteilung nach den Nutzungszeiten akzeptiert (BFH-Urteil vom 26. April 2018 – V R 23/16). Liefern mehrere Verteilungsschlüssel ein präzises Ergebnis, dann darf der Unternehmer entscheiden, welchen Verteilungsschlüssel er anwendet.


Flächenschlüssel

Grundsätzlich erfolgt die Vorsteueraufteilung nach dem Verhältnis der Nutzflächen des Gebäudes (objektbezogener Flächenschlüssel), da dies nach ansicht der Finanzverwaltung regelmäßig die wirtschaftlich präzisere Aufteilungsmethode gegenüber dem Gesamtumsatzschlüssel darstellt. Dabei muss der Unternehmer die Flächenberechnung nach den Gebäudeinnenflächen vornehmen. Außenstellplätze zählen nicht mit. Der Unternehmer kann einen Flächenschlüssel aber nur anwenden, wenn er sachgerecht ist. Aus diesem Grund hat der BFH in seinem Urteil zur Sporthalle den Flächenverteilungsschlüssel ausgeschlossen.

Für die Flächenberechnung muss der Unternehmer die Grundflächen aller Räume ansetzen, und zwar Wohn- und Gewerbeflächen handelt (Wohn- und Verkaufsräume, als Lagerflächen genutzte Keller oder Speicherräume, Tiefgarage). Flächen, die zur Versorgung des Gebäudesdienen oder nur gemeinsam genutzt werden (z. B. Technikräume, Treppenhaus, Fahrradabstellräume, Waschküchen), bleiben unberücksichtigt. Räume, die von vornherein nicht zum Ausbau vorgesehen sind, zählen nicht mit. Flächen mit Dachschrägen zählen in vollem Umfang mit. Die Flächen von Terrassen oder Balkonen zählen zur Hälfte zur maßgeblichen Grundfläche.

Eine weitere anerkannte Methode zur Flächenberechnung (z. B. nach DIN 277 oder der Wohnflächenverordnung) kann auch für Zwecke der Vorsteueraufteilung angewandt werden, wenn die gewählte Methode bereits für andere (z. B. mietvertragliche) Zwecke angewandt wird, die Flächenberechnung für das gesamte Gebäude einheitlich erfolgt und das Ergebnis sachgerecht ist. Ob der Flächenschlüssel präziser ist als ein Umsatzschlüssel ist, entscheidet das Finanzamt. Wenn dem Finanzamt jedoch nicht alle Informationen für eine solche Entscheidung vorliegen - etwa weil der Unternehmer sie nicht zuzr Verfügung gestellt hat - , dann gilt automatisch der Flächenschlüssel als das präzisere Instrument.

Objektbezogener Umsatzschlüssel

Grundsätzlich ist eine Vorsteueraufteilung nach dem Umsatzschlüssel nur dann zulässig, wenn keine andere, präzisere wirtschaftliche Zurechnung möglich ist, das hat der BFH entschieden. Allerdings sind die Vorsteuerbeträge laut BFH nicht nach dem Flächenschlüssel aufteilbar, wenn die Ausstattung der Räumlichkeiten (z. B. wegen der Höhe der Räume, der Dicke der Wände und Decken oder in Bezug auf die Innenausstattung) erhebliche Unterschiede aufweist.

Als unterschiedliche Ausstattung reicht allerdings nicht schon eine unterschiedliche Zahl von Strom- oder Wasseranschlüssen oder unterschiedliche Fenstermaße. Unter Berufung auf den BFH nennt die Finanzverwaltung folgende Beispiele für eine unterschiedliche Ausstattung von Räumen:
  • wenn die einen Räume luxuriös, die anderen aber schlicht ausgebaut sind, 
  • wenn nur für einen Gebäudeteil ein besonderer, aufwändiger Herstellungsaufwand anfällt (z. B. traglastverstärkte Böden für bestimmte gewerbliche Nutzungen, derselben Funktion steht hier ein deutlich unterschiedlicher Bauaufwand gegenüber), 
  • beim Einbau eines Schwimmbades, das nur durch die Mieter des Wohnbereichs genutzt wird (keine vergleichbare Funktion im anderen Gebäudeteil und dadurch bedingt ein deutlich unterschiedlicher Bauaufwand; oder 
  • bei der erheblich unterschiedlichen Nutzung von Flächen innerhalb eines Gebäudes und Nutzflächen auf dessen Dach.

Umsätze bei Vermietung

Auch für Vorsteuerbeträge auf Umsätze, die der Unternehmer direkt mit dem Gebäude erzielt, hat das Gericht den objektbezogenen Umsatzschlüssel als genauer eingestuft. Das gilt etwa für Vermietung. Wird das Gebäude hingegen insgesamt für die mit dem gesamten Unternehmen erzielten Umsätze genutzt (z. B. ein Verwaltungsgebäude), ist ein gesamtumsatzbezogener Umsatzschlüssel gerechtfertigt. Die Finanzverwaltung hat dies im Schreiben umgesetzt.

Photovoltaikanlagen

Die Kosten einer Photovoltaikanlage, die der Unternehmer zur Erzielung von Umsätzen nutzt, stellen unter den Voraussetzungen von Abschnitt 15.17 Abs. 6 UStAE Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Gebäudes dar. Wenn sie das Gebäude jedoch nicht erheblich prägt (z. B. Installation einer Aufdach-Photovoltaikanlage auf einem mit nicht nur geringem Aufwand errichteten Gebäude), stellt sie alleine noch keinen erheblichen Unterschied i. S. v. Rn. 21 für das gesamte Gebäude dar. Damit das Ergebnis der Vorsteueraufteilung in diesem Fall die maßgeblichen Verwendungsverhältnisse des gesamten Gebäudes zutreffend abbildet, ist im Regelfall eine zweistufige Vorsteueraufteilung vorzunehmen (Stufe 1: Anteil PV-Anlage, Stufe 2: restliches Gebäude). Regelmäßig wird für die Stufe 1 ein objektbezogener Umsatzschlüssel zur Ermittlung des Anteils für die Dachflächennutzung sachgerecht sein. Die danach auf das restliche Gebäude entfallenden Vorsteuerbeträge sind in der Stufe 2 nach einer ggf. auch abweichenden sachgerechten Methode aufzuteilen, z. B. nach einem Flächenschlüssel oder nach dem umbauten Raum.

Umbauter Raum

Bestehen erhebliche Abweichungen in der Geschosshöhe, kann die Vorsteueraufteilung anstelle des Gesamtumsatzschlüssels nach dem umbauten Raum in Betracht kommen, wenn eine solche Aufteilung in diesen Fällen eine präzisere wirtschaftliche Zurechnung der Vorsteuerbeträge ermöglicht. Hiervon können Steuerzahler ausgehen, wenn Gebäudeteile mit unterschiedlichen Geschosshöhen, aber ansonsten ohne erhebliche Unterschiede in der Ausstattung zu beurteilen sind.


Erstellt von (Name) W.V.R. am 21.10.2022
Geändert: 21.10.2022 15:16:46
Autor:  Wolff von Rechenberg
Quelle:  BMF-Schreiben vom 20.10.2022
Bild:  panthermedia.net / maxxyustas
Drucken RSS

Premium-Stellenanzeigen


Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
Premiummitgliedschaft Studenten

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft für nur 39,- EUR einmalig bei unbegrenzter Laufzeit! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Leitung Hauptabteilung Controlling (m/w/d)
Bei Helmholtz Munich entwickeln wir bahnbrechende Lösungen für eine gesündere Gesellschaft in einer sich schnell verändernden Welt. Wir glauben, dass vielfältige Perspektiven Innovationen vorantreiben. Durch starke Netzwerke beschleunigen wir den Transfer neuer Ideen aus dem Labor in die Praxis, ... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter/in (m/w/d)
Werde als zertifierter Bilanzbuchhalter/in (m/w/d) ein essenzieller Teil unseres Finanzteams und nutze SAP S/4HANA, um unsere Geschäftsvorgänge digital, zeitgerecht und transparent abzubilden. Mit Deiner tiefgehenden Erfahrung optimierst Du, gemeinsam mit uns, unsere Abläufe und hilfst un... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in Buchhaltung
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 84 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geist... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d) – Schwerpunkt Projektcontrolling & Kostenrechnung
Produktives Teamwork zahlt sich aus – das merken auch unsere Kunden, die überwiegend aus der Lebensmittelindustrie kommen. Für sie entwickeln und bauen wir komplexe Intralogistik-Lösungen und individuelle Einzelanlagen und Maschinen für Lagersysteme, Behälter- und Kartonfördertechnik, Rohrbahn- u... Mehr Infos >>

Sachbearbeitung (w/m/d) für Bundeshaushalt und Controlling (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Spezialist Lohn- und Gehaltsbuchhaltung / Payroller (m/w/d) in Teilzeit
PlanET Biogastechnik GmbH plant, entwickelt und konstruiert Biogasanlagen für Landwirtschaft sowie Industrie im nationalen wie auch internationalen Markt. Auf unserem erfolgreichen Weg brauchen wir dich als Verstärkung. Bringe deine Ideen bei uns ein und verwirkliche dich bei uns. In unserem fami... Mehr Infos >>

Lohn- und Gehaltsbuchhalter (m/w/d)
Sie lieben, wenn am Monatsende alles stimmt? Paragraphen schrecken Sie nicht ab und ein Umfeld, in dem man sich gegenseitig unterstützt, ist kein Fremdwort? Dann sind Sie genau richtig bei uns – wo die Abrechnung nicht nur korrekt ist. Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (all genders)
Du hast keine Lust auf starren Buchhaltungsalltag, sondern willst mitdenken, mitgestalten und in sinnvollen Prozessen arbeiten? Dann bist du bei uns genau richtig – in einem Team, das Wert auf ein ehrliches und wertschätzendes Miteinander legt. Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

Veranstaltungs-Tipp.png         
Das Event für den Jahresabschluss!
1,5 Tage Fachwissen und Networking in Frankfurt-Eschborn. Updates zu Bilanzierung, Steuerrecht und Rechnungswesen – plus 11 Breakout-Sessions zur freien Wahl. Mit Keynote von Pokerprofi Jan Heitmann und Networking-Abend. Für alle, die fachlich am Ball bleiben und sich vernetzen wollen.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Vorlage: Bilanzanalyse

Analysieren Sie die Bilanz Ihres Unternehmens oder Wettbewerbers ohne großen Aufwand aber transparent in Grafiken aufbereitet. Profitieren Sie von einer klaren Übersicht und Jahresvergleich der einzelnen Bilanzpositionen.
Mehr Informationen >>

Excel Vorlage Boston Matrix

Boston_Matrix_Excel_Vorlage.png
Mit der Excel-Vorlage "Boston Matrix" haben ein strategisches Tool für die Analyse von Marktteilnehmern. Nachdem Sie eine Kennzahl, zum Beispiel Umsatz, der Marktteilnehmer und dem Benchmark-Teilnehmer in einer Eingabemaske eingegeben haben, werden diese im 4 Felder-Portfolio visualisiert. Ideal für Unternehmensberater bzw. strategische Auswertungen.
Mehr Informationen >>

RS Toolpaket - Planung

Wir setzen für Sie den Rotstift an. Sparen Sie mit unsrem RS Toolpaket - Planung über 35% im Vergleich zum Einzelkauf. Das RS Toolpaket -Planung stellt Ihnen die wichtigsten Werkzeuge für Ihre Unternehmensplanung zur Verfügung. Das Planungspaket umfasst 4 Excel-Tools! 
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Erfolgreich mit Fernstudium

Fernkurse.jpgEin modernes Fernstudium bietet viele Vorteile. Sie selbst bestimmen, wann und wo Sie lernen - umfassend betreut von einem Team kompetenter Fernlehrer. Wir stellen Ihnen einige interessante Fernkurse bzw. Studiengänge zum Bilanzbuchhalter detailliert vor >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>