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Die Inventur zählt zu den ungeliebten Pflichten, die das Handelsgesetzbuch vorschreibt (§ 240 HGB). Jeder bilanzierende Unternehmer muss ein Bestandsverzeichnis (Inventar) erstellen, indem er alle Vermögensgegenstände und Schulden seines Unternehmens erfasst. Dieses Inventar muss regelmäßig überprüft werden (Inventur), in der Regel zum 31. Dezember eines Jahres (Stichtagsinventur). Mindestens alle drei Jahre müssen Unternehmen eine sogenannte körperliche Inventur durchführen. Dabei werden alle körperlichen Gegenstände im Inventar gezählt. Erhebliche Werte finden sich vor allem im Anlagevermögen: Maschinen, Gebäude oder Fuhrpark. Traditionell greifen Unternehmen bei der Anlageninventur zu Stift und Zettel. Mitarbeiter prüfen dabei die Bestände anhand ausgedruckter Excel-Tabellen. Eine umständliche und zeitintensive Methode, die zudem anfällig für Fehler ist. Fehler können bei der eigentlichen Inventur durch Verzählen vorkommen wie auch beim Eingeben in das führende ERP-System (z.B. SAP). Viele Unternehmen denken daher darüber nach, ihre Anlageninventur zu digitalisieren. RECHNUNGSWESEN-Portal.de sprach mit Christian Jeske vom deutschen Softwareanbieter Membrain, der auf digitale Analgeninventur spezialisiert ist.
Christian Jeske|
Quelle: Membrain GmbH letzte Änderung W.V.R. am 07.03.2023 Autor(en): Wolff von Rechenberg Bild: Membrain GmbH |
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Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln. |
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