Teilwertabschreibungen: Steuern sparen mit gesunkenen Wertpapierkursen

Wolff von Rechenberg
Unternehmer können mit der Teilwertabschreibungen Steuern sparen, indem sie Aktien und Fonds bei Kursverlusten mit einem niedrigeren Teilwert bilanzieren. Günstige Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) eröffnen neue Möglichkeiten. Der Weg birgt aber auch Risiken.

Wertpapiere zum niedrigeren Teilwert bilanzieren

Unternehmen sollten zum Jahresabschluss Wertpapiere im Unternehmensvermögen neu bewerten. "Sind die Kurse der Wertpapiere in der letzten Zeit gefallen, eröffnen sich jetzt für viele Unternehmer lukrative Steuer-Sparmöglichkeiten", sagt Benno Lange, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei der Wirtschaftskanzlei DHPG in Gummersbach. Einzelunternehmen und Personengesellschaften profitierten von günstigen Urteilen des Bundesfinanzhofs [1],welche die bisherige Praxis der Finanzverwaltung ausgehebelt hätten, heißt es in einer Mitteilung der Kanzlei.

Steuern sparen bei mehr als 5 Prozent Kursverlust

Möglichkeiten zum Steuern sparen ergeben sich demnach, wenn Wertpapierkurse am Bilanzstichtag um mehr als 5 Prozent gefallen sind. Damit überschreitet der Verlust die sogenannte Bagatellgrenze. Die Finanzämter akzeptierten eine Teilwertabschreibung in der Vergangenheit nur dann, wenn die Kurse der Papiere innerhalb eines Jahres um mehr als 40 Prozent oder innerhalb von zwei aufeinander folgenden Jahren um jeweils mehr als 25 Prozent unter die Anschaffungskosten gesunken waren.


Wertverlust von Aktien und Fondsanteilen senkt Steuerlast

Eine Teilwertabschreibung von Wertpapieren senkt sofort den Gewinn der Firma und damit dessen Steuerlast. Allerdings nicht komplett: Die Wertminderungen wirken sich nur zu 60 Prozent auf die Einkommensteuer aus (Teileinkünfteverfahren). "Ob die Papiere später wieder an Wert gewinnen, ist für die aktuelle Bilanz nicht entscheidend", betont DHPG-Berater Lange. "Es kommt einzig auf die Verhältnisse am Bilanzstichtag an."

Teilwertabschreibung genau kalkulieren

Allerdings sollten Unternehmer die Teilwertabschreibung gründlich überdenken. Wertpapiere müssen mit Anschaffungspreisen, Laufzeiten und Kursentwicklungen in die Buchführung aufgenommen werden. Stehen sie dort einmal drin, kann sich auch ein Wertanstieg auswirken. Dann erhöhen die Papiere die Steuerlast des Unternehmens.

Die Wirtschaftskanzlei DHPG empfiehlt die Teilwertabschreibung unter Vorbehalt: Ein solcher Schritt lohne sich nur für Unternehmer, die aktuell einen hohen Gewinn erwirtschaftet haben, der sich aber in den nächsten Jahren voraussichtlich abschwächt. Gründe dafür können geplante große Investitionen sein.

Umgekehrt rechnet sich das Verfahren nicht für Unternehmen, die
  • Verluste erwirtschaftet haben oder
  • Verlustvorträge nutzen wollen.

Keine Teilwertabschreibung für festverzinsliche Wertpapiere

Für festverzinsliche Wertpapiere hat der Bundesfinanzhof eine Abschreibung auf den Teilwert abgelehnt (Az.: I R 98/10). Bei festverzinslichen Wertpapieren erhalte der Inhaber im Regelfall am Ende der Laufzeit den Nominalwert des Papiers zurück, argumentiert das höchste deutsche Finanzgericht. Auch Kapitalgesellschaften, die in ihren Bilanzen Aktien anderer Gesellschaften führen, sollten ihre bisherigen Bilanzwerte beibehalten, rät DHPG. Eine Teilwertabschreibung bringe ihnen keine steuerlichen Vorteile.

Teilwertabschreibung: Fragen und Antworten

Wer kann Teilwertabschreibungen vornehmen?
Einzelunternehmen und Personengesellschaften dürfen zu erwartende Wertverluste in der Bilanz antizipieren. Zum Bilanzstichtag lassen sich einzelne Wirtschaftsgüter durch eine außerordentliche Abschreibung mit einem niedrigeren Teilwert ansetzen.

Was versteht man unter Teilwert?
Der Teilwert ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Er ist definiert als der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Unternehmens im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde. Dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber das Unternehmen fortführt. Die Höhe des Teilwertes entspricht im Regelfall dem Marktpreis oder Verkehrswert.

Wann ist eine Teilwertabschreibung möglich?
Normalerweise werden alle Wirtschaftsgüter des Unternehmens mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der normalen Abschreibung (linear oder vereinzelt noch degressiv) angesetzt. Sind die so ermittelten Buchwerte dauerhaft höher als die tatsächlichen Werte, kann der Firmenchef diese auf das geringere Maß abwerten. Er muss es in seiner Steuerbilanz aber nicht tun. Er hat ein Wahlrecht, das er steueroptimiert nutzen kann. Teilwerte werden durch eine Schätzung ermittelt, die die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt.

Welche Wirtschaftsgüter kommen in Frage?
Neben Wertpapieren sind zweifelhafte Forderungen eine Option für Wertberichtigungen. Wenn ein Kunde auf zwei Mahnungen noch nicht reagiert hat, sind hohe Abschläge auf den Wert der Forderungen möglich. Nur in diesem Fall gilt die Teilwertabschreibung auch für festverzinsliche Wertpapiere. Zudem: Warenbestände von Groß- und Einzelhandel, die nach der Saison noch in den Regalen liegen, finden ihre Abnehmer normalerweise nur noch mit hohen Preisabschlägen. Betroffen können aber auch Maschinen sein, die speziell für die Fertigung von Produkten angeschafft wurden, deren Markt jedoch eingebrochen ist.

 
Fußnote:
[1] BFH vom 8.6.2011 – I R 98/10, BFH vom 21.9.2011 – I R 89/10, BFH vom 21.9.2011 – I R 7/11, BFH vom 24.10.2012 – I R 43/11




Quelle: DHPG, Haufe.de
letzte Änderung W.V.R. am 16.11.2022
Autor(en):  Wolff von Rechenberg


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
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