Gesamtkostenverfahren - Gliederung, Vor- und Nachteile

Stefan Parsch
Das Gesamtkostenverfahren soll das Betriebsergebnis eines Unternehmens ermitteln. Im Gegensatz zum Umsatzkostenverfahren werden dabei alle Erträge den Aufwendungen gegenüber gestellt, die in einer Abrechnungsperiode anfallen. Einbezogen werden auch die Halb- und Fertigprodukte die auf Lager produziert oder verkauft wurden.

Gliederung der G+V nach Gesamtkostenverfahren

Das HGB listet in § 275 genau auf, wie die GuV nach den beiden Verfahren gegliedert werden muss. Beide Verfahren beginnen mit den Umsatzerlösen, doch danach fangen die Unterschiede an. Beim GKV (§ 275 Abs. 2 HGB) wird eine Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen hinzugezählt oder eine Verminderung abgezogen.

Denn wenn der Bestand steigt, also mehr produziert als verkauft worden ist, dann erhöht dies nach dem GKV die Erträge. Außerdem werden andere aktivierte Eigenleistungen (z. B. eine selbst entwickelte Software) sowie sonstige betriebliche Erträge addiert.

Das Ergebnis wird allgemein als "Gesamtleistung" bezeichnet, auch wenn der Begriff im Gesetz nicht auftaucht. Von dieser Gesamtleistung werden nun verschiedene Kosten abgezogen: Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen, jeweils noch mit Unterkategorien, sowie sonstige betriebliche Aufwendungen (z. B. Verwaltungskosten).

Aus dieser Rechnung ergibt sich das Betriebsergebnis. Was folgt, ist dann wieder für GKV und UKV gleich.

Bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens sind auszuweisen:
  1. Umsatzerlöse
  2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
  3. andere aktivierte Eigenleistungen
  4. sonstige betriebliche Erträge
  5. Materialaufwand
    1. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren
    2. Aufwendungen für bezogene Leistungen
  6. Personalaufwand:
    1. Löhne und Gehälter
    2. soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, davon für Altersversorgung
  7. Abschreibungen:  
    1. auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs  
    2. auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten
  8. sonstige betriebliche Aufwendungen
  9. Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen
  10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen
  11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen
  12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
  13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen
  14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
  15. Ergebnis nach Steuern
  16. sonstige Steuern
  17. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Durchführung des Gesamtkostenverfahrens

An einem Beispiel soll die Durchführung des GKV bis zum Betriebsergebnis veranschaulicht werden. Das Unternehmen "Vier Beine" stellt Tische und Stühle her. Von beiden gibt es mehrere Modelle, aber der Produktionsaufwand ist für alle Modelle derselbe.

Die Firma fertigt in einem Geschäftsjahr 20.000 Tische und 80.000 Stühle. Sie verkauft 18.000 Tische zum Preis von je 75 € und 70.000 Stühle zum Preis von je 25 € an Groß- und Einzelhändler; das ergibt einen Umsatzerlös von 3.100.000 €. In ihren Lagerbestand nimmt sie dementsprechend 2.000 Tische und 10.000 Stühle auf.

Bei der Produktion entstehen folgende Kosten:
  • Materialaufwand: 15 € pro Tisch, 5 € pro Stuhl 
  • Personalaufwand: 15 € pro Tisch, 5 € pro Stuhl 
  • Abschreibungen: 9 € pro Tisch, 3 € pro Stuhl 
  • Verwaltungskosten: 9 € pro Tisch, 3 € pro Stuhl 

Die Herstellungskosten pro Tisch betragen also 48 €, pro Stuhl 16 €. Um die Bestandserhöhung zu berechnen, werden die Kosten pro Stück mit den Mengen multipliziert: 48 × 2.000 = 96.000 €, 16 × 10.000 = 160.000 €.

Zusammengenommen macht die Bestandserhöhung also 256.000 € aus. Die weitere Berechnung des Betriebsergebnisses – ohne andere aktivierte Eigenleistungen und sonstige betriebliche Erträge – kann der folgenden Tabelle entnommen werden.

Operator Posten Rechnung Ergebnis
  Umsatzerlöse   3.100.000 €
+ Bestandserhöhung   256.000 €
= Gesamtleistung   3.356.000 €
Materialaufwendungen (15 × 20.000) + (5 × 80.000)
700.000 €
Personalaufwendungen (15 × 20.000) + (5 × 80.000) + 150.000 (Vertrieb) 850.000 €
Abschreibungen (9 x 20.000) + (3 × 80.000) + 150.000 (Vertrieb) 570.000 €
sonstige betriebl Aufwendungen (9 x 20.000) + (3 × 80.000) 420.000 €
= Betriebsergebnis      816.000 €

Hinter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen stehen in diesem Beispiel nur die allgemeinen Verwaltungskosten. Die Firma "Vier Stühle" hat also nach dem GKV ein Jahresbetriebsergebnis von 816.000 € erzielt. 

Durchführung des Umsatzkostenverfahrens

Nach dem UKV sollte nun dasselbe Ergebnis erreicht werden. Es gelten dieselben Umsatzerlöse und Kosten wie beim GKV, nur werden die Stückkosten nicht für alle hergestellten Tische und Stühle berechnet, sondern nur für die verkauften:
  • Materialaufwand: (15 × 18.000) + (5 × 70.000) = 620.000 € 
  • Personalaufwand: (15 × 18.000) + (5 × 70.000) = 620.000 € 
  • Abschreibungen: (9 × 18.000) + (3 × 70.000) = 372.000 €

Die drei Posten ergeben beim UKV zusammengerechnet die Herstellungskosten, in diesem Fall 1.488.000 €. Wenn man die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen außen vor lässt, ergibt sich folgende Berechnung:

Operator Posten Rechnung Ergebnis
  Umsatzerlöse   3.100.000 €

Herstellungskosten des Umsatzes   1.612.000 €
= Bruttoergebnis vom Umsatz   1.488.000 €
Vertriebskosten 150.000 (Gehalt) + 150.000 (Abschreibungen) 300.000 €
allgemeine Verwaltungskosten für Tische und Stühle (9 × 18.000) + (3 × 70.000) 372.000 €
= Betriebsergebnis 816.000 €

Trotz der unterschiedlichen Rechenwege stimmen die Betriebsergebnisse der Firma "Vier Stühle" nach dem GKV und nach dem UKV überein.

Vor- und Nachteile der beiden Verfahren

Das GKV hat folgende Vorteile:
  • Das GKV kann im Wesentlichen die Daten aus der Finanzbuchhaltung/doppelten Buchführung nutzen. 
  • Es zeigt sich auf einen Blick die Gesamtleistung und den Gesamtaufwand des Unternehmens. 
  • Die Entwicklung der Kostenarten Material, Personal und Abschreibungen kann unmittelbar abgelesen werden. 
  • Das GKV ist auch für Unternehmen ohne Kosten- und Leistungsrechnung geeignet.

Das GKV hat folgende Nachteile:
  • Die Lagerbestände müssen permanent akkurat nachgehalten werden, etwa durch monatliche Erfassung oder Inventur. 
  • Die Beiträge einzelner Produkte oder Produktgruppen zum Betriebserfolg können nicht aus den GKV-Angaben abgelesen werden. 
  • Wenn das Unternehmen in einen Konzern eingegliedert wird, kann die GKV in der Regel nicht mehr angewendet werden. 
  • Die Ergebnisse bieten keine gute Basis für zukünftige Planungen.


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letzte Änderung Stefan Parsch am 11.03.2024

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