ZDF – Zweites Deutsches Fernsehen Anstalt des öffentlichen Rechts
Mainz
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steuerfreie Umsätze |
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Im Umsatzsteuergesetz wurden sehr viele Umsätze von Umsatzsteuer befreit. Bei der Rechnungsstellung muss auf die jeweilige Steuerbefreiung verwiesen werden. Mehr hierzu können Sie im Artikel: Umsatzsteuer - Steuerbefreiungen nachlesen. In der Buchhaltung ist es wichtig, dass diese Umsätze in den richtigen Feldern der Umsatzsteuervoranmeldung erfasst werden. Hierfür haben die Kontorahmen in der Regel für die einzelnen Steuerbefreiungen extra Konten, mit denen die jeweilige Software eine korrekte Zuordnung vornehmen kann. In diesem Kontenbereich sind Konten für innergemeinschaftliche Lieferungen, steuerfreie Umsätze, nicht steuerbare Umsätze, Erlöse als Kleinunternehmer, Erlöse mit dem Reverse-Charge-Verfahren, steuerfreie Provisionsumsätze und die Entnahmen und unentgeltliche Abgabe von Gegenständen ohne Umsatzsteuer enthalten. |
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SKR03: 8100 - 8160, 8195, 8336 - 8339, 8514, 8515, 8905, 8949, 8950 |
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SKR04: 4100 - 4160, 4185, 4336 - 4339, 4564, 4565, 4605, 4619, 4679, 4690 |
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| besteuerte Umsätze |
In diesen Kontenbereich werden die Umsätze gebucht, welche durch die Umsatzsteuer besteuert werden. Hierbei werden die Umsatzkonten für 19% Umsatzsteuer und 7% Umsatzsteuer getrennt geführt. Außerdem ist in vielen Kontenrahmen noch ein Erlöskonto mit 16% Umsatzsteuer enthalten, welches für evtl. Korrekturbuchungen von alten Umsätzen benötigt wird. Besondere Umsatzkonten werden im folgenden Abschnitt vorgestellt. In diesem Bereich werden nur die regulären Umsatzkonten genannt. Diese Konten werden genutzt, um reguläre Produkt- und Warenverkäufe sowie Provisionen zu buchen. |
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SKR03: 8200 - 8330, 8340 - 8513, 8516 - 8519, 8910 - 8917, 8940 - 8947 |
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SKR04: 4200 - 4330, 4340 - 4410, 4560, 4566 - 4569, 4610, 4620 - 4629, 4670 - 4678, 4680 - 4684 |
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| Besondere Umsätze | Zu den besonderen Umsätzen gehören Umsatzerlöse, die ein eigenes spezielles Buchungskonto haben. Hierunter fallen zum Beispiel Erlöse aus Leergut, aus der Abfallverwertung, aus Geldspielautomaten oder Umsatzsteuervergütungen. Zusätzlich werden hier Erlöse erfasst, welche in der Umsatzsteuer mit den Durchschnittssätzen besteuert werden. | |
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SKR03: 8190, 8196, 8520, 8540, 8955 |
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SKR04: 4180, 4186, 4510, 4520, 4695 |
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| Erlösschmälerungen | Die hier verwendeten Konten reduzieren die Umsatzerlöse des Unternehmens. Hierbei handelt es sich in der Regel um Erlösschmälerungen, gewährte Skonti, Boni oder Rabatte. Preisnachlässe die sofort beim Kauf gewährt werden, werden auf den Rechnungen nicht ausgewiesen und somit auch nicht buchhalterisch erfasst. In diesen Fällen wird der bereits gekürzte Rechnungsbetrag verwendet. Diese Konten wirken wie Aufwandskonten sind jedoch den Ertragskonten zugeordnet und werden am Jahresende über das Umsatzerlöskonto abgeschlossen. | |
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SKR03: 8700 - 8799 |
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| SKR04: 4700 - 4799 | ||
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letzte Änderung R. am 21.07.2024 Autor(en): Alexander Wildt |
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