Bestandsveränderungen

Günther Wittwer
Am Ende eines Geschäftsjahres (vielfach Bilanzstichtag 31.12.) können auf den aktiven Bestandskonten "Fertige Erzeugnisse" und "Unfertige Erzeugnisse" Mehr-und Minderbestände festgestellt werden.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind Mehr-und Minderbestände auf dem Konto "Bestandsveränderungen" zu erfassen.

Das Sammelkonto Bestandsveränderungen erfasst im Soll die Minderbestände und im Haben die Mehrbestände.

Es zeigen sich folgende Umbuchungen:

1. Bestandsmehrungen

Unfertige Erzeugnisse an Bestandsveränderungen

Fertige Erzeugnisse an Bestandsveränderungen
2. Bestandsminderungen
Bestandsveränderungen an Unfertige Erzeugnisse
Bestandsveränderungen an Fertige Erzeugnisse

Der Saldo des Kontos Bestandsveränderungen wird wie folgt abgeschlossen. 
  
Abschlussbuchung

Minderbestand
Gewinn-und Verlustkonto an Bestandsveränderungen

Mehrbestand
Bestandsveränderungen an Gewinn-und Verlustkonto

Beispiel

Bei den Jahresabschlussarbeiten wird festgestellt:

Konto
Fertige Erzeugnisse
Anfangsbestand: 12.000 €
Endbestand: 5.000 €

Konto 
Unfertige Erzeugnisse
Anfangsbestand: 2.000 €
Endbestand: 12.000 €

Gewinn-und Verlustrechnung

Aufwendungen: 800.000 €
Umsatzerlöse: 950.000 €

Der Mehr-und Minderbestand ist in der Gewinn-und Verlustrechnung auszuweisen.

wittwer_bestandsveraenderung.png

wittwer_bestandsveraenderung02.png

wittwer_bestandsveraenderung03.png

wittwer_bestandsveraenderung04.png

Hinweis: Auf den eingerichteten Bestandskonten „Unfertige Erzeugnisse“ und „Fertige Erzeugnisse“ wird nur der Anfangsbestand, den Schlussbestand lt. Inventur und die Bestandsveränderungen (Minderungen oder Mehrungen) erfasst. 

Regelungen im GKR-Rahmen

Im GKR, Großhandel wird eine Bestandsveränderung wie folgt erfasst:

Anfangsbestand > Schlussbestand bei Warenbestände = Bestandsminderung (Minderbestand)

=> Buchung: Wareneingang an Warenbestände 

Anfangsbestand < Schlussbestand bei Warenbestände = Bestandsmehrung (Mehrbestand)

=> Buchung: Warenbestände an Wareneingang





letzte Änderung W.V.R. am 27.07.2018
Autor(en):  Günther Wittwer

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