Antalis GmbH
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| Provisionen |
Diese Konten werden bebucht, wenn das Erhalten von Provisionen nicht zum Hauptgeschäft des Unternehmens gehört. Provisionen kann ein Unternehmen für die Vermittlung von Aufträgen oder Produkten erhalten. Wenn dies das Kerngeschäft des Unternehmens ist, werden Provisionen nicht in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. In diesen Fällen werden diese Erträge den Umsatzerlösen zugeordnet. Die dafür benötigten Konten finden Sie im Artikel: Konten für Umsatzerlöse >> |
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SKR03: 8570 - 8579 |
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SKR04: 4570 - 4579 |
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Verwendung von Gegenständen |
Die private Nutzung von Gegenständen des Unternehmens muss auch in der Buchhaltung erfasst werden. Auf diesen Konten werden speziell die Nutzung des Firmen- PKWs oder des Telefons gebucht. Natürlich wird auf diesen Konten auch die Nutzung anderer Gegenstände erfasst, welche für Zwecke außerhalb des Unternehmens genutzt werden. Neben der PKW- und Telefonnutzung können zum Beispiel folgende Fälle hiermit erfasst werden:
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Fachartikel Eigenverbrauch >> |
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SKR03: 8906 - 8909, 8918, 8920 - 8934 |
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SKR04: 4630 - 4669 |
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Verkauf v. AV / UV |
Der Verkauf von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens (AV) führt in der Buchhaltung zu verschiedenen Ergebnissen. Zum einen kann der Verkauf eines Vermögensgegenstandes zum Buchwert erfolgen. Zum anderen kann der Verkauf abweichend vom Buchwert stattfinden. Wenn das Anlagegut mit einem Preis über dem Buchwert verkauft wird, so entsteht ein Ertrag, der in der Buchhaltung erfasst werden muss. Für diesen Ertrag werden die nebenstehenden Konten verwendet, welche den sonstigen betrieblichen Erträgen zugeordnet sind. Mögliche Beispiele wären: Verkauf von Maschinen, PCs, Firmen- PKWs, Büroeinrichtung, Beteiligungen, Patente, Firmengebäude oder Grundstücke Die gleichen Regeln gelten auch für Gegenstände des Umlaufvermögens (UV). Hierbei wird in der Regel der Verkauf von Vorräten ausgeschlossen, da dieser in der Regel als Umsatzerlös erfasst wird. Somit kann hierbei der Handel mit Aktien oder Verkauf von Forderungen (Factoring) als Kernelement betrachtet werden. |
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SKR03: 2660 - 2666, 2720 - 2726, 8820 - 8853 |
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SKR04: 4840 - 4906 |
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| Sachbezüge |
Die Sachbezugskonten dienen als Gegenkonten für gewährte Sachbezüge an Arbeitnehmer. Diese Ertragskonten gleichen somit den Lohnaufwand des Arbeitnehmers aus. Sachbezüge können zum Beispiel folgende Fälle sein: private Nutzung des Firmen- PKWs durch den Arbeitnehmer, Mietkostenbeteiligung, Tankkostenerstattung (Tankgutscheine) usw. |
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SKR03: 8935 - 8939 |
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SKR04: 4686 - 4689 |
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| Sonstige Konten |
In diesem Bereich sind alle Konten enthalten, welche für Zuschreibungen, Neubewertung von Forderungen, Auflösungen von Sonderposten und Versicherungsentschädigungen benötigt werden. Außerdem werden hier die allgemeinen Konten den sonstigen betrieblichen Erträgen zugeordnet. Diese Konten werden verwendet, wenn der Bereich der sonstigen betrieblichen Erträge keine detaillierte Darstellung benötigt. Die Konten für Zuschreibungen werden benötigt, wenn der Grund für außerordentliche Abschreibungen weggefallen ist und das Anlagegut wieder auf den regulären Buchwert korrigiert werden muss. Die Ertragskonten für die Bewertung von Forderungen werden benötigt, falls zum Beispiel ein Geldeingang für eine bereits abgeschriebene Forderung eingeht. Nähere Informationen zur Bewertung von Forderungen erhalten Sie im Fachbeitrag Bewertung von Forderungen aus Lieferung und Leistungen >> |
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SKR03: 2700 - 2716, 2730 - 2744, 2746 - 2748 |
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SKR04: 4830 - 4839, 4910- 4982 |
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letzte Änderung R. am 27.07.2024 Autor(en): Alexander Wildt |
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