Musterlösung - Bewertung im Anlagevermögen

Günther Wittwer

Grundstück - Steuerrechtlich 

Das Grundstück wird während den Baumaßnahmen steuerrechtlich weiterhin mit 250.000,00 EUR bewertet. 

Grundstück - Handelsrechtlich

Das Grundstück wird nach Beendigung der Bauphase durch die permanente Wertmindung mit 150.000,00 EUR in der Steuer- und Handelsbilanz bewertet. 

Personenkraftwagen

Die Vermögensgegenstände sind höchstens mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, abzusetzen. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten stellen eine Höchstgrenze (Bewertungsobergrenze) dar. Diese Grenze darf nicht überschritten werden, auch wenn die Wiederbeschaffungskosten über den Anschaffungskosten liegen.

In dieser Situation kann eine außerplanmäßige Abschreibung handelsrechtlich vorgenommen werden. Der Grund stellt eine vorübergehende Wertminderung dar. Es gilt ein Wahlrecht. (eingeschränktes Niederstwertprinzip). Dagegen ist eine steuerrechtliche Abschreibung (Teilwertabschreibung) bei einer vorübergehenden Wertminderung nicht erlaubt. 

Bewertung

1. Handelsbilanz 

Für die Handelsbilanz gilt die Bewertung nach der Richtlinie des Handelsgesetzbuches.  An erster Stelle soll der Schutz der Gläubiger und das Prinzip der kaufmännischen Vorsicht gewahrt bleiben. 

2. Steuerbilanz 

Für die Steuerbilanz gilt die Bewertung nach dem Einkommensteuergesetz bzw. das Körperschaftsteuergesetz.  An erster Stelle soll eine gerechte Besteuerung erfüllt werden. 

Die gebildeten und nachvollziehbaren Wertansätze in der Handelsbilanz gelten auch für die Steuerbilanz. (Maßgeblichkeitsprinzip der Handelsbilanz).  Falls das Steuerrecht eine andere Bewertung vorsieht, so tritt der Grundsatz des Maßgeblichkeitsprinzips außer Kraft.


Berechnungen:

In diesem Fall gelten zwei Bewertungsmöglichkeiten.

1. Bewertungsmöglichkeit

  Anschaffungskosten
66.000,00 EUR
 
16,66 % Abschreibungen für 7 Monate
   
  im Jahr der Anschaffung
6.417,00 EUR
(auf volle EUR aufgerundet)
  Fortgeführte Anschaffungskosten
   
  Buchwert zum 31. Dezember 2010
59.583,00 EUR
 
Planmäßige Abschreibung 2011
11.000,00 EUR
 
  Fortgeführte Anschaffungskosten
48.583,00 EUR
 

2. Bewertungsmöglichkeit

  Anschaffungskosten
66.000,00 EUR
Planmäßige Abschreibung für 7 Monate
6.417,00 EUR
  zum 31. Dezember 2010
 
  Fortgeführte Anschaffungskosten
59.583,00 EUR
  Buchwert zum 31. Dezember 2010
 
Planmäßige Abschreibung 2011
11.000,00 EUR
Außerplanmäßige Abschreibung 2011
3.583,00 EUR
  Wertansatz zum 31. Dezember 2011
45.000,00 EUR

Beide Ergebnisse sind korrekt.

Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung muss handelsrechtlich eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen werden. Die gleiche Regelung gilt auch im Steuerrecht. Es muss eine Teilwertabschreibung gebucht werden.

Beispiel:

Mittlerweile ist ein neuer Pkw mit erheblich technischen Verbesserungen auf dem Automarkt. Der Marktpreis des alten Modells ist nachweislich auf 30.000,00 EUR gesunken. Der Bilanzansatz wäre 38.000,00 EUR. Es erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung von 8.000,00 EUR. Die gleiche Summe gilt auch für die Teilwertabschreibung.        

Das Unternehmerergebnis würde sich zusätzlich um 8.000,00 EUR verschlechtern.

Grundstückskauf:

Berechnung:

  Anschaffungswert Grundstück 3.500,00 qm x 55,00 EUR pro qm =
192.500,00 EUR
+ 3,50 % Grunderwerbsteuer von 192.500,00 EUR
6.737,50 EUR
+ Notariatskosten
2.500,00 EUR
+ Grundbuchkosten für die Eigentumsübertragung
450,00 EUR
= Anschaffungskosten
202.187,50 EUR

Die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch gehören zu den Finanzierungskosten und sind nicht aktivierungspflichtig! Somit betragen die Anschaffungskosten 202.187,50 EUR.

Grundstück Wertverlust:

Nach dem handelsrechtlichen Prinzip herrscht bei Kapitalgesellschaften kein Wahlrecht. Daher sind handels-und steuerrechtlich die Anschaffungskosten mit einem Wert von 202.187,50 EUR auszuweisen. Der Wert beträgt 202.187,50 EUR.

Grundstück mit Parkplatz:

16. Januar 2012 – Kauf eines unbebauten Grundstücks

Unbebautes Grundstück
150.000,00 EUR
an
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
150.000,00 EUR

23. Juni 2012 – Errichtung Parkplatz

Außenanlagen
12.500,00 EUR
an Ertrag aktivierte Eigenleistungen
12.500,00 EUR
Außenanlagen
25.000,00 EUR
     
Vorsteuer
4.750,00 EUR
an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
29.750,00 EUR

Berechnung Anschaffungskosten Unbebautes Grundstück:

  Grundstückswert
150.000,00 EUR
+ 3,50 % Grunderwerbsteuer
5.250,00 EUR
+ Notariatskosten
2.500,00 EUR
= Anschaffungskosten
157.750,00 EUR

Ermittlung der Anschaffungskosten Außenanlage / Parkplatz

16. Januar 2012 – Kauf eines unbebauten Grundstücks

Unbebautes Grundstück
150.000,00 EUR
an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
150.000,00 EUR

23. Juni 2012 – Errichtung Parkplatz


Außenanlagen
12.500,00 EUR
an Ertrag aktivierte Eigenleistungen
12.500,00 EUR
Außenanlagen
25.000,00 EUR
     
Vorsteuer
4.750,00 EUR
an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
29.750,00 EUR

Anschaffungskosten zum Kaufzeitpunkt 37.500,00 EUR  (12.500,00 EUR = Aktivierte Eigenleistungen + 25.000,00 EUR = Herstellkosten durch fremde Dritte).

  Anschaffungskosten
37.500,00 EUR
5,00 % Abschreibung für 7/12 Monate
1.093,75 EUR
  37.500,00 EUR : 20 Jahre = 1.875,00 EUR pro Jahr
 
= Buchwert zum 31. Dezember 2012
36.406,25 EUR

Der Parkplatz gehört zum unbeweglichen Wirtschaftsgut. Im Anschaffungsjahr 2012 ist eine Abschreibung von 7/12 des Abschreibungsjahr zu buchen. (Erstellungsdatum des Parklatzes 23. Juni 2012)  




letzte Änderung R. am 16.03.2024
Autor(en):  Günther Wittwer

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04.11.2013 10:50:47 - Wotascha

Das hängt von der Form des Unternehmens ab. Aus der Aufgabestellung ist es unklar.
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