Neuerungen im (Anti-)Geldwäsche-Gesetz: Das müssen Sie wissen

RA Marcus Reinberg erklärt die neuen Regeln

RA Dr. Marcus Reinberg
Die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung steht seit geraumer Zeit ganz oben auf der Agenda der Europäischen Union und der Bundesregierung. In diesem Jahr folgt nun eine weitere Verschärfung des (Anti-)Geldwäsche-Gesetzes (GwG): Sowohl das Gesetz zur strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche als auch der Entwurf zum neuen Transparenzregister und Finanzinformationsgesetz wurden kürzlich vom Bundestag verabschiedet. Was sich jetzt ändert, lesen Sie im Folgenden.

Strengere Sorgfaltspflichten

Bereits im März 2021 wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung von Geldwäsche unter anderem der Umfang der strafrechtlichen Haftung natürlicher Personen erweitert sowie härtere Strafen für Geldwäschedelikte eingeführt. Auch sogenannte "Enabler", also Steuerberater, Notare, Makler und andere Dienstleister, wurden mit dem neuen Gesetz explizit in den Straftatbestand der Geldwäsche aufgenommen. Damit kann eine Strafbarkeit bereits vorliegen, wenn ein Beteiligter, z.B. an einem Immobilienkauf, die kriminelle Herkunft eines Vermögenswertes zur Bezahlung bereits leichtfertig nicht erkennt oder in Kauf nimmt oder sogar hilft, etwas Kriminelles zu verschleiern.

Neben Banken und Finanzinstituten sind Anti-Geldwäsche-Richtlinien und sogenannte Know-Your-Customer-Prozesse, bei denen vor einem Geschäftsabschluss die Identität der Kunden geprüft wird, nun auch in folgenden Sektoren verschärft worden:
  • Versicherungs-, Immobilien- und Rechtsbranche
  • Galerien für Kunst ab 10.000 EUR, egal ob bar oder unbar bezahlt wird, Edelmetallhändler sogar bereits ab Käufen von 2.000 EUR
  • Krypto-Börsen
  • Unternehmen mit Transaktionen in Höhe von mehr als 10.000 Euro. Damit wird bereits der Kauf einer teuren Armbanduhr nach dem Geldwäschegesetz relevant.

Ende Juni 2021 wurden weitere Änderungen des GwG veröffentlicht, die ab August 2021 in Kraft treten sollen. So haben Vertragspartner bei Aufnahme einer komplexeren Geschäftsbeziehung oder Transaktion fast immer die Pflicht der Erhebung von Angaben zum Zwecke der Identifizierung aller wirtschaftlich Berechtigten. Beim "Brötchen kaufen" gilt dies allerdings zumindest bis jetzt weiterhin nicht, auch wenn hier häufig ein Bargeschäft vorliegt.

Neben Vor- und Nachnamen sind, soweit dies in Anbetracht des Risikos der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung angemessen ist, weitere Identifizierungsmerkmale zu erheben. Zur Überprüfung der erhobenen Angaben hat sich der Verpflichtete vor allem aber darüber hinaus durch risikoangemessene Maßnahmen zu vergewissern, dass die Angaben zutreffend sind, was Transaktionen erheblich langsamer machen dürfte.

Neugestaltung des Transparenzregisters

Das Transparenzregister erfasst die sogenannten wirtschaftlichen Berechtigten, wenn diese nicht direkt auftreten, sondern sich einer weiteren Person bedienen. Immer wenn hinter einer Person eine andere Person steht, das gilt auch für Firmen (juristische Personen), muss diese Struktur dem Transparenzregister gemeldet werden, bis am Ende eine natürliche Person steht. Man will so unter anderem auch die Entscheidungsträger transparent machen. Bisher mussten bereits in einem anderen Register eigetragene Informationen nicht erneut gemeldet werden.

Das sogenannte Transparenz-Finanzinformationsgesetz dient neben der Umsetzung der EU-Finanzinformationsrichtlinie auch der Schaffung von datenseitigen Voraussetzungen für die im Jahr 2021 anstehende europäische Transparenzregistervernetzung: Ziel ist es, ein Vollregister zu erstellen, durch das sämtliche Mitteilungsfiktionen entfallen. Das bedeutet, Meldepflichtige müssen zukünftig nunmehr alle Daten der wirtschaftlich Berechtigten zur Eintragung in das Register melden. Im Rahmen dieser "Meldepflicht für alle" stehen dann sämtliche Informationen zum Zweck der europaweiten Vernetzung im Transparenzregister zur Verfügung. Für Meldepflichtige ist dies allerdings mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden: Auch eine Nachmeldung der wirtschaftlich Berechtigten ist erforderlich.

So müssen etwa AGs und GmbHs die relevanten Daten bis zum 31.03.2022 nachtragen, alle anderen Verpflichteten bis zum 31.12.2022. Eine Ausnahmeregelung "zur Stärkung des Ehrenamtes und Verringerung der bürokratischen Belastung" gilt nur für Vereine: Anhand der im Vereinsregister eingetragenen Daten erstellt die registerführende Stelle automatisch eine Eintragung ins Transparenzregister, ohne dass es einer Mitteilung bedarf.

Kommentar

Ob sich die strengeren Pflichten zur Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten sowie die Dokumentation und Prüfung dieser im neuen Transparenzregister wirklich lohnen und zur Geldwäsche-Bekämpfung beitragen, wird sich vermutlich erst im Laufe der Zeit zeigen. Grundsätzlich gilt aber: Auch die vielen legalen Teilnehmer am Wirtschaftsleben sollten berücksichtigt werden. Anstelle immer komplexer werdenden Melde-, Aufklärungs- und Nachweispflichten, die faktisch zu einer Kriminalisierung eines jeden Immobilien-Käufers führen und die bestehenden Kontrolleinrichtungen des Staates noch mehr belasten, sollte über Systeme nachgedacht werden, die freie Investitionen in Deutschland weiter ermöglichen. Die Verunsicherung im Umgang mit den aktuellen Vorschriften auf Seiten aller Beteiligten wird die Dauer einer Transaktion weiter verlängern und so möglicherweise teils gute Geschäfte verhindern.



letzte Änderung R.D.M.R. am 05.04.2023
Autor(en):  RA Dr. Marcus Reinberg
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Andriy Popov


Autor:in
Herr RA Dr. Marcus Reinberg
Marcus Reinberg ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im internationalen Unternehmens-, Gesellschafts- und Vertragsrecht. Er studierte unter anderem internationales Recht in Hongkong. Zuletzt folgte eine Spezialisierung auf Anti-Geldwäsche- und Compliance-Themen.
Homepage | weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Webtipps

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

KI, die Ihre Arbeit im Rechnungswesen erleichtert

Bild_CoPilot_200x150px.png
Sie haben Praxisfragen im Rechnungswesen? Klären Sie diese einfach im Dialog mit dem neuen KI-Assistenten CoPilot Finance. Er liefert Ihnen präzise Antworten, indem er auf die rechtssicheren Fachinhalte von Haufe Finance Office zugreift. Überzeugen Sie sich selbst und testen Sie 4 Wochen kostenlos.   

Jetzt kennenlernen!

LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Schleifring GmbH
In Kürze: Bei SCHLEIFRING erwartet Sie in unserem international ausgerichteten, produzierenden Unternehmen eine vielseitige Controlling-Rolle mit großem Gestaltungsspielraum. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen. Mehr Infos >>

Senior Controller*in (w/m/div)
Du arbeitest gerne authentisch auf Augenhöhe von Mensch zu Mensch? Dann komm zu uns! Wir, die Sparda-Bank Berlin mit ca. 800 Kolleg*innen, sind als Genossenschaftsbank im und für den Osten von Deutschland tätig. Für unsere 460.000 Privatkund*innen arbeiten wir alle täglich daran positive Kundener... Mehr Infos >>

Prozessmanager (m/w/d) Rechnungswesen
Die Stadtwerke Heilbronn GmbH ist ein wachstums­orientiertes Infrastruktur- und Dienst­leistungs­unter­nehmen. Mit ca. 420 Mitarbeitern erbringen wir Leistungen für die Einwohner der Stadt Heilbronn und die in Heilbronn ansässigen Unternehmen in den Bereichen Wasser­versorgung, Stadtbahn und -bus... Mehr Infos >>

Controllerin / Controller (m/w/d) Schwerpunkt Projekt und Vertrieb
Ob beim Bahnfahren, Parken, Tanken bzw. Laden oder bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs – mit großer Wahrscheinlichkeit hast du dabei schon unsere Technik genutzt. Seit über 150 Jahren entwickeln wir innovative und nachhaltige Systeme für eine Mobilitätsinfrastruktur, die weltweit Mensche... Mehr Infos >>

Stellvertretende Abteilungsleitung (m/w/d) Finanz- und Rechnungswesen / Bilanzbuchhaltung
Menschen machen den Unterschied. Seit der Gründung im Jahr 1919 hat sich unser Familienunternehmen zu einem führenden Anbieter in den Bereichen Feuerverzinkung, Beschichtung, Rietbergbehälter und Gitterroste entwickelt. Heute arbeiten mehr als 1.750 Mitarbeitende an 20 Standorten in Deutschland, ... Mehr Infos >>

Produktionscontroller (m/w/d)
GOLDBECK realisiert zukunftsweisende Immobilien in Europa. Wir verstehen Gebäude als Produkte und bieten alle Leistungen aus einer Hand: vom Design über den Bau bis zu Services im Betrieb. Aktuell beschäftigt unser Familienunternehmen mehr als 13.000 Mitarbeitende an über 100 Standorten bei einer... Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d) Vollzeit/Teilzeit
Wir sind der erste Ansprechpartner für die Marken Volvo, Peugeot und Ford im Raum Aschaffenburg. Freuen Sie sich auf ein modernes, innovatives Autohaus und wachsen Sie mit uns! Wir bieten Ihnen: Flexible Arbeitszeiten, Ab dem ersten Tag einen unbefristeten Arbeitsvertrag, 30 Tage Urlaub, Verkürzt... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Flossbach von Storch zählt heute zu den größten unabhängigen Vermögensverwaltern in Europa. Mit mehr als 400 Mitarbeitenden betreuen wir rund 70 Mrd. Euro für private und institutionelle Kunden. Seit der Gründung im Jahr 1998 stehen wir für erstklassiges Investmentmanagement mit einem fundamental... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Kreditrechner - 50 Darlehen in Excel verwalten

Kreditrechner_Excel.jpg
Mit diesem Kreditrechner für Excel hast du deine gesamte Schuldenlage im Griff – einfach, übersichtlich und effektiv. Spare bares Geld durch bessere Planung. Dieser Planer wurde speziell dafür entwickelt, auch bei komplexen Kreditstrukturen Übersicht und Kontrolle zu behalten. Bis zu 50 Kredite gleichzeitig verwalten und Laufzeiten bis zu 50 Jahre abbilden

Jetzt hier für 17,90 EUR downloaden!
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>