![Rechnungswesen - internes und externes Rechnungswesen]()
Das
Rechnungswesen hat als Teil der Betriebswirtschaft die Aufgabe das gesamte Unternehmensgeschehen vom Einkauf des Materials oder der Waren, der Lagerung und Produktion bis zum Verkauf der produzierten Güter oder Waren zahlenmäßig zu erfassen, zu überwachen und auszuwerten.
Die Erfassung aller
Geld- und Güterströme in einem Unternehmen dient dabei der Dokumentation gegenüber externen Berichtsempfängern, wie z. B. dem Finanzamt, Lieferanten, Banken oder auch Krankenkassen. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften, ist jedes Unternehmen u.a. zur Führung einer
Buchhaltung und Erstellung eines
Jahresabschlusses verpflichtet.
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Neben dieser Verpflichtung dient das Rechnungswesen durch die Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle und Archivierung aller dazugehörigen
Belege auch als Nachweis gegenüber Gläubigern (Warenlieferanten, Banken, Krankenkassen) und Schuldnern. Diese Aufgaben des Rechnungswesens werden auch als externes Rechnungswesen bezeichnet, da hier der Schwerpunkt in der Dokumentation und Information von Geschäftsvorfällen gegenüber externen Berichtsempfängern liegt.
Das Rechnungswesen soll jedoch auch dem Unternehmen selbst Informationen zur Kontrolle und Steuerung der Wirtschaftlichkeit und Sicherung der
Zahlungsfähigkeit liefern. Weiterhin dient es als Basis für die Erstellung von Wirtschaftsplänen und Produktkalkulationen. Dieser Teil des Rechnungswesens wird als internes Rechnungswesen bezeichnet.
Externes Rechnungswesen
Schwerpunkt des externen Rechnungswesen ist die
Buchhaltung. Die
Buchführung erfasst alle Bestände und Bewegungen des Vermögens und der Schulden sowie alle
Aufwendungen und Erträge eines Unternehmens. Durch die Erstellung einer
Gewinn- und Verlustrechnung und
Bilanz, ggf. auch
Einnahmen-Überschussrechnung zum Abschluss eines Jahres, kann gegenüber Dritten die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens dargestellt werden. Die rechtlichen Vorschriften ergeben sich hierbei aus dem
Handelsgesetzbuch (HGB) und den steuerrechtlichen Vorschriften (EStG, AO, UStG, KStG, GwStG, ...).
Mehr zu Grundlagen im Rechnungswesen >>
Internes Rechnungswesen
Im internen Rechnungswesen werden die Daten der Buchführung genutzt, um mit Hilfe der
Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) die Wirtschaftlichkeit der eigentlichen Leistungserbringung des Betriebes, also losgelöst von außerordentlichen oder betriebsfremden Geschäftsvorfällen, zu messen. Weiterhin werden im Rahmen der KLR die
Selbstkosten der Produkte und Waren kalkuliert und darauf basierend die
Preiskalkulation erstellt.
Mehr zum Thema Kostenrechnung (KLR) >>
letzte Änderung E.R.
am 23.01.2023
Autor(en):
Enrico Reimus, Wolff von Rechenberg, Alexander Wildt
Bild:
Bildagentur PatherMedia / wsf pan
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18.08.2013 16:38:06 - Luksa
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