Wie die Aufbewahrung digitaler Belege rechtssicher erfolgen kann

Stefan Parsch
Im Zuge der Digitalisierung der Buchhaltung kommt oft die Frage auf, wie Belege in digitaler Form rechtssicher aufbewahrt werden können. Dabei gelten viele Regelungen, die auch für Papierdokumente Gültigkeit besitzen, aber auch einige besondere Vorschriften. Dieser Artikel gibt einen kurzen Überblick über die wichtigsten Aspekte und verweist auf Dokumente mit einer ausführlichen Darstellung und der Beantwortung von üblichen Fragen.

Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege

Grundsätzlich gelten für die Aufbewahrung digitaler Buchungsbelege dieselben Aufbewahrungsfristen wie für Papierbelege. Lange Jahre waren es zehn Jahre, doch mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurde die Frist für Buchungsbelege auf acht Jahre gesenkt; dies gilt seit 01.01.2025 sowohl im Steuerrecht (§ 147 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit Abs. 3 Satz 1 AO – Abgabenordnung) als auch im Handelsrecht (§ 257 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. Abs. 4 Satz 1 HGB – Handelsgesetzbuch; Ausnahmen für Banken und Versicherungen in § 257 Abs. 4 Satz 2 HGB).

Das Wichtigste in Kürze:
  • Die digitale Aufbewahrung von Buchungsbelegen ist nach Handels- und Steuerrecht gesetzlich erlaubt.
  • Beim ersetzenden Scannen können nach strengen Vorgaben Papierdokumente durch digitale Dateien ersetzt werden.
  • Für die Aufbewahrung digitaler Belege wird allgemein eine revisionssichere Archivierung verlangt.

Die Frist beginnt jeweils nach dem Ablauf des Jahres, in dem ein Beleg entstanden ist (§ 147 Abs. 4 AO). Nach § 14b Abs. 1 Satz 1 UstG (Umsatzsteuergesetz) sind auch Ausgangs- und Eingangsrechnungen acht Jahre aufzubewahren. Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen müssen nach wie vor zehn Jahre aufbewahrt werden (§ 147 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 3 Satz 1 AO); eine vergleichbare Regelung gibt es im Handelsrecht (§ 257 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 4 Satz 1 HGB).


Erlaubnis der digitalen Aufbewahrung

Das Handelsrecht erlaubt die Aufbewahrung von Belegen in digitaler Form ausdrücklich in § 257 Abs. 3 Satz 1 HGB. Voraussetzung ist allerdings, dass "dies den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht", dass die digitale Version vorhandenen Papierversion optisch und inhaltlich übereinstimmt und dass die Belege während der Aufbewahrungsfrist lesbar bleiben. Im Steuerrecht ist die Vorschrift vergleichbar (§ 147 Abs. 2 AO).

Beide Regelungen nehmen die Eröffnungsbilanz und die (Jahres-)Abschlüsse ausdrücklich aus. Doch in der Praxis ist die digitale Aufbewahrung eines digital erstellten Jahresabschlusses sehr wohl möglich. In ihren FAQ zur allgemeinen digitalen Aufbewahrung schreibt die Bundessteuerberaterkammer (BStBK): "Nach Ansicht des Bundesministeriums der Justiz kann die Unterzeichnung des Jahresabschlusses schon heute durch die elektronische Form ersetzt werden."

Mit der "elektronischen Form" ist eine qualifizierte elektronische Signatur gemeint (siehe nächsten Abschnitt). Nach § 257 Abs. 3 HGB sind Abschlüsse als Original aufzubewahren. Die BStBK folgert daraus: "Damit müssen Jahresabschlüsse, die digital aufgestellt und qualifiziert elektronisch signiert sind, als Original digital aufbewahrt werden."

Denn wie aus der Antwort der damaligen Bundesregierung vom 30.04.2024 auf eine parlamentarische Anfrage (Drucksache 20/11573) hervorgeht, ist ein digital erstellter Abschluss als Original zu betrachten. Gleiches gilt für Belege, die den Empfänger in digitaler Form erreichen: Auch hier ist die elektronische Form das Original, während ein Ausdruck des Dokuments rechtlich nicht relevant ist. Analog ist dies auf geschäftliche E-Mails anzuwenden, die deshalb in digitaler Form revisionssicher aufbewahrt werden müssen.

Durch das "ersetzende Scannen" (siehe nächsten Abschnitt) können digitale Versionen aus Papierbelegen erstellt werden, die den Originalen gleichwertig sind. Wenn die entsprechenden Vorgaben eingehalten werden, können die Papierbelege nach diesem Vorgang vernichtet werden (dies gilt allerdings nicht für Jahresabschlüsse und Eröffnungsbilanzen).

Ersetzendes Scannen und qualifizierte elektronische Signatur

Damit ein eingescanntes Dokument die Beweiskraft eines Originals erlangen kann, müssen technische und prozessuale Anforderungen berücksichtigt werden. Für die technischen Voraussetzungen kann eine technische Richtlinie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) herangezogen werden: die BSI TR 03138 Ersetzendes Scannen (nach dem früheren Namen auch TR RESISCAN, für "rechtssicheres Scannen"). Das Dokument ist hier abrufbar.

Die prozessualen Anforderungen sind durch eine Verfahrensdokumentation zu erfüllen. Diese ist wichtig, um beispielsweise gegenüber Finanzbehörden die Rechtssicherheit der digitalen Archivierung nachzuweisen. Die Dokumentation enthält einerseits technische Angaben, etwa zur verwendeten Hard- und Software sowie zur Aufbewahrung der Scans. Andererseits müssen Verantwortliche für das Scannen und für die Qualitätskontrollen genannt werden. Die BStBK und der Deutsche Steuerberaterverband e. V. haben eine Muster-Verfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen vorgelegt, die hier abgerufen werden kann. Darin wird auch das mobile Scannen behandelt, das für die Erfassung von Belegen auf Dienstreisen von Bedeutung ist.

Selbst die eigenhändige Unterschrift unter einem Dokument kann mittlerweile durch eine elektronische Form ersetzt werden. Eine anerkannte Beweiskraft hat jedoch nur die qualifizierte elektronische Signatur (§ 126a Abs. 1 BGB – Bürgerliches Gesetzbuch), die in der eIDAS-Verordnung der EU beschrieben ist (eIDAS: "electronic IDentification, Authentication and Trust Service"). Diese Signaturen werden von qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern ausgegeben, die nach dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) in Deutschland der Überwachung durch die Bundesnetzagentur unterliegen.

Aufbewahrungsmodalitäten für digitale Belege

Für die Aufbewahrung digitaler Belege wird allgemein eine revisionssichere Archivierung verlangt. Die Vorgaben leiten sich aus den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) sowie dem Handels- und dem Steuerrecht ab und umfassen in der Regel folgende Aspekte:
  • Richtigkeit und Vollständigkeit der Dokumente
  • Sicherheit des Gesamtverfahrens und Sicherung vor Datenverlust
  • Nutzung nur durch Berechtigte und Schutz vor unbemerkter Veränderung und Verfälschung
  • Einhaltung der Aufbewahrungsfristen
  • Nachvollziehbarkeit, Prüfbarkeit und Zugriffsmöglichkeit innerhalb dieser Fristen
  • Dokumentation des Verfahrens

Moderne Dokumentenmanagementsysteme (DMS) ermöglichen üblicherweise eine revisionssichere Speicherung. Doch auch das Brennen von Daten auf eine CD einschließlich Fixierung ist eine Möglichkeit, Revisionssicherheit herzustellen.

Zur Unveränderlichkeit der Daten schreibt die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. in ihrem GoBD-Praxisleitfaden für Unternehmen, dass die Möglichkeit bestehe, Änderungen vorzunehmen; dies müsse jedoch so geschehen, dass sowohl der ursprüngliche Inhalt, als auch die Tatsache, dass Veränderungen vorgenommen wurden, erkennbar blieben.

Außerdem beschreibt der Praxisleitfaden, wie eine Unveränderlichkeit grundsätzlich erzeugt werden kann: "Die Unveränderbarkeit lässt sich hardwaremäßig (z. B. unveränderbare und fälschungssichere Datenträger), softwaremäßig (z. B. Sicherungen, Sperren, Festschreibung, Löschmerker, automatische Protokollierung, Historisierungen, Versionierungen) wie auch organisatorisch (z. B. mittels Zugriffsberechtigungskonzepten) gewährleisten; insbesondere sind auch Kombinationen davon möglich und ggf. zweckmäßig."



letzte Änderung S.P. am 04.05.2026
Autor(en):  Stefan Parsch


Autor:in
Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

KI, die Ihre Arbeit im Rechnungswesen erleichtert

Bild_CoPilot_200x150px.png
Sie haben Praxisfragen im Rechnungswesen? Klären Sie diese einfach im Dialog mit dem neuen KI-Assistenten CoPilot Finance. Er liefert Ihnen präzise Antworten, indem er auf die rechtssicheren Fachinhalte von Haufe Finance Office zugreift. Überzeugen Sie sich selbst und testen Sie 4 Wochen kostenlos.   

Jetzt kennenlernen!

LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Referentin / Referenten (m/w/d) der Geschäftsführung für den Finanzbereich
Zur Unterstützung der drei kirchlichen Grundaufträge in der Erzdiözese München und Freising besteht jeweils eine eigenständige vermögensverwaltende Stiftung: Die Bischof-Arbeo-Stiftung (Ziel: Förderung von Bildung), die St. Antonius-Stiftung (Ziel: Förderung des Dienstes am Nächsten, ... Mehr Infos >>

Stellvertretende Abteilungsleitung (m/w/d) Finanz- und Rechnungswesen / Bilanzbuchhaltung
Menschen machen den Unterschied. Seit der Gründung im Jahr 1919 hat sich unser Familienunternehmen zu einem führenden Anbieter in den Bereichen Feuerverzinkung, Beschichtung, Rietbergbehälter und Gitterroste entwickelt. Heute arbeiten mehr als 1.750 Mitarbeitende an 20 Standorten in Deutschland, ... Mehr Infos >>

Produktionscontroller (m/w/d)
GOLDBECK realisiert zukunftsweisende Immobilien in Europa. Wir verstehen Gebäude als Produkte und bieten alle Leistungen aus einer Hand: vom Design über den Bau bis zu Services im Betrieb. Aktuell beschäftigt unser Familienunternehmen mehr als 13.000 Mitarbeitende an über 100 Standorten bei einer... Mehr Infos >>

Financial Accountant / Buchhalter (m/w/d)
Die activ factoring AG ist eine Tochtergesellschaft der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Österreichs größte und erfolgreichste Regionalbank. Wir sind einer der führenden Factoring-Dienstleister in Deutschland und auch Ansprechpartner für maßgeschneiderte Lösungen zur Forderungsfinanzierung... Mehr Infos >>

Senior Controller*in (w/m/div)
Du arbeitest gerne authentisch auf Augenhöhe von Mensch zu Mensch? Dann komm zu uns! Wir, die Sparda-Bank Berlin mit ca. 800 Kolleg*innen, sind als Genossenschaftsbank im und für den Osten von Deutschland tätig. Für unsere 460.000 Privatkund*innen arbeiten wir alle täglich daran positive Kundener... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (m/w/d) in Vollzeit
Die Handwerkskammer Wiesbaden hat mehr als 27.000 Mitgliedsbetriebe. Sie sorgt für eine gemeinsame und solidarische Vertretung der Anliegen aller Handwerkerinnen und Handwerker in Politik und Öffentlichkeit. Unter dem Motto „praxisnah und fachkundig“ bietet die Handwerkskammer maßgeschneiderte Be... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter:in als Teamleitung (m/w/d)
Das Leibniz-Institut für Finanzmarktforschung SAFE – Sustainable Architecture for Finance in Europe – (www.safe-frankfurt.de) fördert Forschung und unabhängige Politikberatung zu allen Aspekten, die sich mit der Struktur und Funktionsweise des Finanzsystems befassen. Es verfolgt das Ziel,... Mehr Infos >>

Controller (M/W/D) in Vollzeit - Schwerpunkt Abteilungscontrolling & Reporting
Wir sind immer auf der Suche nach engagierten Talenten, die unsere dynamische Organisation verstärken. Mit einem kollegialen, kooperativen und innovativen Arbeitsumfeld sowie guten Entwicklungsmöglichkeiten ist dies die perfekte Gelegenheit für alle, die mit Leidenschaft etwas im Gesundheitswesen... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Tool Bilanz- und Erfolgsanalyse

Bilanzanalyse-Tool 290px.jpg
Aus Bilanz und G+V werden alle gängigen Bilanz- und Erfolgskennzahlen errechnet und versucht, die Bewertung der Zahlen mit den Ampelfarben grün, gelb und rot deutlich zu machen. Die Ableitung bzw. Berechnung der Kennzahlen wird ausführlich dargestellt.

Jetzt hier für 34,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Mitglieder und PR Verwaltung

Abb_2_Dashboard.png
Mit dem Excel-Tool Mitglieder und PR Verwaltung haben Sie die Mitgliederstruktur und Social Media auf einem Blick. Profitieren Sie von Übersichtlichen Grafiken und einfache Eingaben.
Mehr Informationen >>

Elektroauto - Abschreibung & monatliche Belastung

Dieses Excel-Tool berechnet die Steuerliche Abschreibung und Belastungsberechnung des geldwerten Vorteils für das Elektroauto.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>