Wie die Auflösung und Liquidation einer GmbH geordnet vorgenommen wird

Stefan Parsch
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) kann durch einen Gesellschafterbeschluss aufgelöst werden. Dies ist jedoch nicht das Ende der Gesellschaft, sondern der Beginn des Liquidationsverfahrens. Erst an dessen Schluss, in der Regel nach ein bis zwei Jahren, steht die Löschung aus dem Handelsregister. Die im Folgenden genannten Verfahrensschritte und weiteren Informationen gelten auch für die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft – UG (haftungsbeschränkt).

Gründe für die Auflösung einer GmbH

Der Gesellschafterbeschluss zur Auflösung der GmbH ist der häufigste Auflösungsgrund, aber nicht der einzige. § 60 Abs. 1 GmbHG (Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) nennt sechs weitere Gründe:
  • Im Gesellschaftsvertrag kann ein Zeitraum, ein Ereignis (z. B. der Tod eines Gesellschafters) oder ein konkreter Zeitpunkt für die Auflösung angegeben sein.
  • Ein Verwaltungsgericht kann eine GmbH auflösen, wenn die Erreichung des Gesellschaftszweckes unmöglich geworden ist oder wenn andere wichtige Gründe vorliegen (§ 61 Abs. 1 GmbHG). Eine Verwaltungsgesellschaft kann eine GmbH auflösen, wenn sie durch gesetzwidrige Beschlüsse der Gesellschafter das Gemeinwohl gefährdet (§ 62 Abs. 1 GmbHG).
  • Es wird ein Insolvenzverfahren eröffnet.
  • Es wird ein Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt.
  • Ein Registergericht verfügt die Auflösung wegen eines Mangels des Gesellschaftsvertrags, der nicht behoben wird (§ 399 FamFG – Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit).
  • Die Gesellschaft wird nach § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit gelöscht.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Das geordnete Prozedere zur Beendigung einer GmbH besteht aus der Auflösung, der Liquidation und der Löschung aus dem Handelsregister.
  • Die Geschäftsführer einer GmbH werden oft auch zu Liquidatoren bestellt.
  • Das Sperrjahr mit einem verschärften Ausschüttungsverbot dient vor allem dem Gläubigerschutz.

Im Gesellschaftsvertrag können darüber hinaus weitere Auflösungsgründe festgelegt werden (§ 60 Abs. 2 GmbHG). Ein geregeltes Liquidationsverfahren, wie es im Folgenden beschrieben wird, gilt nur für die ersten beiden Fälle. Bei den beiden Insolvenzfällen ist das Insolvenzrecht anzuwenden. In den übrigen beiden Fällen wird die Liquidation und die Löschung aus dem Handelsregister von Amts wegen durchgeführt.

Wichtige Verfahrensschritte

Wenn eine GmbH in geregelten Bahnen abgewickelt wird, besteht das Prozedere aus drei Phasen, die im Folgenden genauer beschrieben werden.

Auflösung einer GmbH

Wenn der Auflösungszeitpunkt nicht aus der Satzung hervorgeht, ist für die Auflösung der GmbH ein Gesellschafterbeschluss herbeizuführen. Dabei sind die Formalien für die Gesellschafterversammlung (§§ 48 bis 51 GmbHG) zu beachten. Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts Anderes bestimmt ist, muss der Auflösungsbeschluss mit drei Vierteln der abgegebenen Stimmen gefasst werden (§ 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG).

Wenn der Beschluss kein Auflösungsdatum enthält, ist die Auflösung sofort wirksam. Aus praktischen Gründen, vor allem wegen der Aufstellung der Schlussbilanz der regulären Gesellschaft und der Liquidationseröffnungsbilanz, ist es sinnvoll, die Auflösung der GmbH auf ein Monatsende oder, noch besser, auf ein Jahresende zu legen. Dabei ist nur ein Datum in der Zukunft zulässig (keine Rückdatierung).

Liquidation/Abwicklung

Die Leitung der Liquidation oder Abwicklung einer GmbH übernimmt eine Personengruppe, die "Liquidatoren" genannt werden. Deren Aufgaben fasst § 70 GmbHG so zusammen: "Die Liquidatoren haben die laufenden Geschäfte zu beendigen, die Verpflichtungen der aufgelösten Gesellschaft zu erfüllen, die Forderungen derselben einzuziehen und das Vermögen der Gesellschaft in Geld umzusetzen; sie haben die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Zur Beendigung schwebender Geschäfte können die Liquidatoren auch neue Geschäfte eingehen."

Im Abschnitt „Rolle der Liquidatoren“ sind die Aufgaben und Pflichten der Liquidatoren genauer beschrieben.

Löschung aus dem Handelsregister

Wenn die Liquidatoren ihre Aufgaben erledigt und die Liquidationsabschlussbilanz erstellt haben, beantragen sie beim Handelsregister die Löschung der GmbH. Dabei müssen sie die Bekanntmachung der Auflösungserklärung mit dem Gläubigeraufruf als Beleg (siehe nächsten Abschnitt) beifügen.

Das zuständige Registergericht (als Abteilung eines Amtsgerichts) prüft von Amts wegen, ob die Liquidation ordnungsgemäß durchgeführt wurde (§ 26 FamFG). Es kann auch das Finanzamt um eine Stellungnahme bitten, ob die steuerliche Veranlagung beendet ist. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Löschung zurückgestellt werden. Wenn es aber keine Einwände gibt, wird die GmbH aus dem Handelsregister gelöscht und hört auf, als Rechtsperson zu existieren.

Rolle der Liquidatoren

Liquidator kann jede natürliche Person werden, die auch Geschäftsführer werden könnte. Tatsächlich sind es üblicherweise auch die bisherigen Geschäftsführer, die nach dem Auflösungsbeschluss zu Liquidatoren werden, falls in der GmbH-Satzung keine Liquidatoren bestimmt sind und auch die Gesellschafterversammlung niemand anderem die Liquidation überträgt (§ 66 Abs. 1 GmbHG).

Wenn es unter den Gesellschaftern Streit gibt, kann es auch eine andere Lösung in der Liquidatorenfrage geben. So bestimmt § 66 Abs. 2 GmbHG: „Auf Antrag von Gesellschaftern, deren Geschäftsanteile zusammen mindestens dem zehnten Teil des Stammkapitals entsprechen, kann aus wichtigen Gründen die Bestellung von Liquidatoren durch das Gericht erfolgen“.

Die Geschäftsführer haben den Auflösungsbeschluss und die Bestellung der Liquidatoren, notariell beglaubigt, beim Handelsregister anzumelden. Meist geschieht das zusammen, aber die Maßnahmen können auch einzeln vorgenommen werden. Die Liquidatoren müssen bei der Anmeldung schriftlich versichern, dass keine straf-, gewerbe- oder berufsrechtlichen Gründe gegen ihre Bestellung sprechen (§ 67 Abs. 3 GmbHG).

Wenn die bisherigen Geschäftsführer die Liquidatoren der GmbH werden, dann erhalten sie ein neues Ziel: Waren ihre Bestrebungen bislang auf die Erzielung von Gewinn ausgelegt, so ist es nun ihre Aufgabe, alle Aktivitäten der Gesellschaft geordnet zu einem Ende zu bringen und die Wirtschaftsgüter zu Geld zu machen. Darüber hinaus haben sie einige entscheidende Aufgaben zu erledigen:
  • Vereinbarung eines Notartermins für die Anmeldung der Auflösung sowie der Liquidatoren zum Handelsregister
  • Bekanntmachung der GmbH-Auflösung im elektronischen Bundesanzeiger, einschließlich des Aufrufs an alle Gläubiger, sich mit ihren Forderungen bei den Liquidatoren zu melden (§ 65 Abs. 2 GmbHG)
  • Erstellung der Schlussbilanz zum Zeitpunkt der Auflösung und der Liquidationseröffnungsbilanz (§ 71 Abs. 1 GmbHG), Veröffentlichung beider Bilanzen im Bundesanzeiger
  • Erstellung weiterer Bilanzen, wenn sich die Liquidation über mehr als ein Wirtschaftsjahr hinzieht (Steuerbilanz; Handelsbilanz, die veröffentlicht werden muss)
  • Anpassung des Firmennamens, der um „in Liquidation“, „i. L.“, „in Abwicklung“ oder „i. Abw.“ ergänzt werden muss (§ 68 Abs. 2, § 71 Abs. 5 GmbHG)
  • Beachten aller Anzeichen für eine Insolvenz, Stellen des Insolvenzantrags, falls notwendig
  • Abgabe von Steuererklärungen für Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer
  • Abstimmung des Zeitpunkts der Gewerbeabmeldung mit dem Gewerbeamt
  • nach Ende des Sperrjahres (siehe nächsten Abschnitt) Erstellung der Liquidationsschlussbilanz
  • Erstellung der Liquidationsschlussrechnung mit Ermittlung des an die Gesellschafter zu verteilenden Vermögens und Verteilung dieses Vermögens nach den Gesellschaftsanteilen (oder anderweitig, je nach Satzung oder Beschluss, § 72 GmbHG)
  • notariell beglaubigte Anmeldung der Löschung der GmbH aus dem Handelsregister

Für unrechtmäßig verteiltes Gesellschaftsvermögen haften Liquidatoren mit ihrem Privatvermögen: „Liquidatoren, welche diesen Vorschriften zuwiderhandeln, sind zum Ersatz der verteilten Beträge solidarisch verpflichtet“ (§ 73 Abs. 3 Satz 1 GmbHG).

Bedeutung des Sperrjahres und wann es umgangen werden kann

Bei der Liquidation dient das Sperrjahr hauptsächlich dem Gläubigerschutz, denn es beinhaltet ein verschärftes Ausschüttungsverbot. Die Verteilung des Vermögens darf nicht vor der Tilgung oder Hinterlegung sämtlicher Schulden und vor dem Ablauf des Sperrjahres geschehen. Das Sperrjahr beginnt mit der Bekanntmachung der Auflösung und des Gläubigeraufrufs (§ 73 Abs. 1 GmbHG).

Sind Gläubiger den Liquidatoren bekannt, so bestehen deren Forderungen über das Ende des Sperrjahres hinaus. Wenn sich die Gläubiger nicht im Verlauf des Sperrjahres melden, sind die ihnen zustehenden Beträge zu hinterlegen (§ 73 Abs. 2 GmbHG). Anders verhält es sich, wenn die Gläubiger den Liquidatoren nicht bekannt sind und sie sich nicht während des Sperrjahres bei der GmbH melden: Dann besteht nach der Beendigung des Sperrjahres kein Anspruch mehr auf die Begleichung der Forderungen.

Während des Sperrjahres entstehen weiterhin Betriebskosten und ggf. Haftungsansprüche. Deshalb wäre es für die Gesellschafter vorteilhaft, wenn eine GmbH schneller aus dem Handelsregister gelöscht werden könnte. Dies ist möglich, allerdings nur unter ganz speziellen Umständen:
  • Die GmbH verfügt über kein Vermögen, das an Gläubiger oder Gesellschafter verteilt werden könnte (Löschung wegen Vermögenslosigkeit, § 66 Abs. 5 GmbHG).
  • Es gibt keine laufenden Geschäftsvorfälle mehr, alle sind abgewickelt.
  • Es sind keine Gerichtsverfahren anhängig.
  • Auf den Namen der Gesellschaft existieren keine Grundbucheinträge.

Die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister wird dann innerhalb weniger Monate von Amts wegen vorgenommen. Zwar ist dieses Verfahren für die Gesellschafter kostengünstiger. Doch bei der Bekanntmachung der Löschung gibt es einen Vermögenslosigkeitsvermerk. Wenn die Gesellschafter weiterhin am Wirtschaftsleben teilnehmen möchten, kann sich der Vermerk negativ auf ihren Ruf auswirken.

Was nach Beendigung des Liquidationsverfahrens zu beachten ist

Nach dem Abschluss der Liquidation müssen die Geschäftsunterlagen nach § 147 AO (Abgabenordnung) überwiegend noch zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Mit dem Antrag auf Löschung muss bestimmt werden, wer die Aufbewahrung übernimmt, anderenfalls entscheidet das Registergericht darüber (§ 74 Abs. 2 GmbHG).

Stellt sich nach einer Löschung wegen Vermögenslosigkeit heraus, dass doch noch Vermögenswerte vorhanden sind, wird eine Nachtragsliquidation vorgenommen. Auf Antrag eines Beteiligten (Gläubiger, Gesellschafter, Erbe) sind die Liquidatoren vom Gericht zu benennen (§ 66 Abs. 5 GmbHG). Der Antrag muss jedoch durchdacht sein: Denn können die Kosten für die Nachtragsliquidatoren nicht aus dem verbliebenen Gesellschaftsvermögen gedeckt werden, so muss der Antragsteller dafür aufkommen.



letzte Änderung S.P. am 09.07.2026
Autor(en):  Stefan Parsch


Autor:in
Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, druckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>
Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Senior Controller (m/w/d) Investment & M&A
Über 150 Jahre Berufserfahrung? Keine Sorge, die bringen wir schon mit! Als Familienunternehmen in fünfter Generation starteten wir als kleine Gießerei – noch bevor das Auto erfunden wurde. Heute gestalten wir mit unseren Automotive-Lösungen die Mobilität von morgen, bringen Hightech in die Leben... Mehr Infos >>

Accountant / Debitorenbuchhalter (m/w/d)
Die activ factoring AG mit Sitz in München ist eine Tochtergesellschaft der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Österreichs größte und erfolgreichste Regionalbank. Wir sind einer der führenden Factoring-Dienstleister in Deutschland und auch Ansprechpartner für maßgeschneiderte Lösungen zur Fo... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalterin oder Finanzbuchhalter (m/w/d) Schwerpunkt Steuern
Der DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e. V. ist ein Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege, nationale Hilfsgesellschaft und ein modernes Dienstleistungsunternehmen. Mit seinen ca. 1.000 Mitarbeitenden betreibt er soziale und therapeutische Einrichtungen und Dienste. Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter / Konzernbuchhalter (m/w/d) Konsolidierung
DG Nexolution gestaltet und entwickelt innovative Lösungen für Unternehmen aus dem genossenschaftlichen Verbund und darüber hinaus. Ob Payment-, Procurement- oder Marketing-Lösung, Onlineshops, digitale Plattformen oder wenn es darum geht, Nachhaltigkeit wirkungsvoll umzusetzen – wir sind Wegbere... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Gestalte mit uns die Zukunft der Tierversicherung in Deutschland und Europa. Bei uns dreht sich (fast) alles um Hunde und Katzen – und um die Menschen, die sie lieben. Seit Jahrzehnten versichern wir Vierbeiner zuverlässig gegen hohe Tierarztkosten und bieten Hundehaltenden zusätzlich ein... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter:in Clearing Finanzen Teilzeit (m/w/d)
Haben Sie Fellbach im Kopf? Kein Wunder. Viel­fältige Kultur‑ und Frei­zeit­angebote laden nicht nur zum Arbeiten, sondern auch zum Wohl­fühlen ein. Damit Fell­bach weiter­hin so lebens­wert bleibt, suchen wir Sie. Was Sie gestalten. Sie klären Differenzen und Unstimmig­keiten auf Personen­konten... Mehr Infos >>

Buchhalter (in) (d/m/w)
Wir sind ein modernes Landesunternehmen mit 150-jähriger Geschichte. Wir bewirtschaften rund 17.000 Hektar in Brandenburg – eine Fläche fast so groß wie der Berliner Bezirk Treptow-Köpenick. Unser Portfolio ist vielfältig: Wir vermieten und verpachten Flächen für Landwirtschaft, Erneuerbare Energ... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Eine spannende Aufgabe, in der Sie Ihr Expertenwissen einbringen können. Wachsen Sie mit uns gemeinsam! Wir bieten Raum, um füreinander und miteinander die Zukunft von ERGO zu gestalten. Da Sie zur erfolgreichen Entwicklung von ERGO beitragen, können Sie von uns als Arbeitgeber einiges erwarten, ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg          
Neues Seminar: Rechnungsprüfung, Buchung & Reports mit KI
Automatisierte Workflows für die Buchhaltung selbst erstellen: Einlesen/Prüfen von Rechnungen, Buchungsvorschläge oder aktuelle Rechts-Updates – Erfahre, wie du Datenquellen wie E-Mails, Programmierschnittstellen und Texterkennungs-Dienste verknüpfst, KI-gestützte Validierungen einbaust und revisionssicher dokumentierst.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Mitglieder und PR Verwaltung

Abb_2_Dashboard.png
Mit dem Excel-Tool Mitglieder und PR Verwaltung haben Sie die Mitgliederstruktur und Social Media auf einem Blick. Profitieren Sie von Übersichtlichen Grafiken und einfache Eingaben.
Mehr Informationen >>

RS Anlagenverwaltung - Anlagenübersicht und Abschreibungen berechnen

Mit Hilfe dieser auf MS Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Es wird die lineare und degressive Berechnung der AfA berücksichtigt! Sonder- AfA kann im ersten Jahr (nicht verteilt auf mehrere Jahre) angewendet werden. Mehr Informationen >>

Elektroauto - Abschreibung & monatliche Belastung

Dieses Excel-Tool berechnet die Steuerliche Abschreibung und Belastungsberechnung des geldwerten Vorteils für das Elektroauto.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Tool für Investitionsrechnung

meeting_diskussion_haende_pm_pressmaster_290px (1).png
Professionelle Investitionsrechnung in Excel – HGB-konform: NPV inkl. AfA-Tax-Shield, IRR, statischer und dynamischer Payback, BMF-AfA-Tabelle mit 33 Anlagenklassen, Priorisierung: PRIO 0–3, Szenarien, Leasing-vs-Kauf und ein fertiger DATEV-Aktivierungs-Buchungssatz. Druckfertige GF-Vorlage, KI-Prompt, keine Makros.

Jetzt hier für 69,90 EUR downloaden!

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Erfolgreich mit Fernstudium

Fernkurse.jpgEin modernes Fernstudium bietet viele Vorteile. Sie selbst bestimmen, wann und wo Sie lernen - umfassend betreut von einem Team kompetenter Fernlehrer. Wir stellen Ihnen einige interessante Fernkurse bzw. Studiengänge zum Bilanzbuchhalter detailliert vor >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>