Jahresabschluss: 10 Fragen und Antworten zur E-Bilanz

Wolff von Rechenberg
Die Übergangsfrist für die E-Bilanz endet mit dem laufenden Geschäftsjahr. Unternehmen müssen ihren Jahresabschluss für 2013 elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Rechnungswesen-Portal.de beantwortet die wichtigsten Fragen zur E-Bilanz.

1. Ab wann gilt die E-Bilanz?

Die elektronische Übermittlung der steuerlichen Gewinnermittlung über die E-Bilanz ist bereits für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem Anwendungsleitfaden lediglich festgelegt, dass die Finanzämter Bilanzen auf Papier für 2012 noch nicht beanstanden dürfen. Dadurch sollten Unternehmen Gelegenheit bekommen, auf das neue Verfahren umzustellen. Wer den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2013 an das Finanzamt übermittelt, muss das zwingend auf dem Weg der E-Bilanz tun.

2. Kann man den Start der E-Bilanz noch hinauszögern?

Nein. Wer für das 2013 beginnende Geschäftsjahr seinen Jahresabschluss nicht elektronisch übermittelt, kommt seinen Mitwirkungspflichten gegenüber dem Finanzamt nicht nach und riskiert Strafen. Das Bundesfinanzministerium nennt nur ganz wenige Ausnahmen zur "Vermeidung unbilliger Härten". Für einzelne Anwendungsbereiche, wie Betriebsstätten, sieht der Gesetzgeber eine solche Härtefallregelung vor. Außerdem dürfen teilweise steuerbefreite Körperschaften und Betriebe für kalendergleiche Wirtschaftsjahre bis 2014 (abweichende Wirtschaftsjahre bis 2014/2015) die steuerliche Gewinnermittlung weiterhin in Papierform einreichen.


3. Wer muss eine E-Bilanz abgeben?

Alle Unternehmen, die bisher nach handels- oder steuerrechtlichen Bestimmungen bilanzpflichtig waren, müssen nun eine E-Bilanz aufstellen. Außerdem gilt die E-Bilanz für Unternehmen, die freiwillig eine Bilanz aufstellen. Betroffen sind demnach alle in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn (oder auch Verlust) durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanz) nach § 4 Absatz 1, § 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sowie §§ 140, 141 der Abgabenordnung (AO) ermitteln, oder nach § 5a EStG .
  • Eine E-Bilanz müssen alle Unternehmer sowie Land- und Forstwirte erstellen, die ein selbständiges Handelsgewerbe betreiben sowie
  • alle Unternehmen mit der Rechtsform der OHG oder der KG -Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG.
  • Nicht-Kaufleute müssen eine E-Bilanz übermitteln, wenn ihr Gewinn im Wirtschaftsjahr 50.000 Euro übersteigt oder der Umsatz im Kalenderjahr 50.000 Euro übersteigt.
  • Auch Personengesellschaften, Einzelunternehmen sowie Land- und Forstwirte müssen eine E-Bilanz erstellen, wenn sie sich freiwillig im Handelsregister eintragen lassen.
  • Nicht betroffen sind Unternehmer, die eine Einnahme-Überschussrechnung abgeben. Allerdings müssen diese Unternehmer beachten, dass auch sie ihre Steuererklärung elektronisch abgeben müssen.


5. Was ändert sich durch die E-Bilanz für den Jahresabschluss?

Die E-Bilanz ändert nichts an den für den Jahresabschluss notwendigen Daten und Zahlen. Allerdings müssen Unternehmen ihre Gewinn- und Verlustrechnung der Taxonomie der E-Bilanz anpassen. Idealerweise sollte dieser Schritt bereits vollzogen sein, selbst wenn die Bilanz für 2012 noch auf Papier abgeben wird. Wer das noch nicht getan hat, sollte jetzt umgehend einen Termin mit dem Steuerberater vereinbaren und sich über die Taxonomie der E-Bilanz informieren.

4. Muss ein deutscher Unternehmer mit einer ausländischen Betriebsstätte für diese Betriebsstätte eine gesonderte E-Bilanz abgeben?

Nein. Die Betriebsstätte im Ausland muss in die E-Bilanz für das gesamte Unternehmen aufgenommen werden.

5. Muss ein ausländisches Unternehmen für eine Betriebsstätte in Deutschland für diese Betriebsstätte eine gesonderte E-Bilanz erstellen?

Ja. Wenn die Daten nicht gesondert vorliegen, muss das Unternehmen für seine Betriebsstätte in Deutschland eine E-Bilanz übermitteln.

6. Was bedeutet die E-Bilanz für Betriebsprüfungen?

Das Bundesfinanzministerium hofft mit der E-Bilanz den Verwaltungsaufwand für Prüfer und Geprüfte zu verringern. Außerdem sollen die Finanzverwaltung anhand der vorliegenden Daten genauer auswählen können, welche Betriebe sie prüfen wollen.

7. Wie funktioniert die E-Bilanz technisch?

Die E-Bilanz wird elektronisch über das Elster-Verfahren versendet. Das Unternehmen braucht ein Elster-Zertifikat. Mit diesem Zertifikat werden die Daten bei der Übermittlung authentifiziert. Eine digitale Signatur ist nicht erforderlich. Das Unternehmen kann entweder den Inhalt der Handelsbilanz, ergänzt um die steuerliche Überleitungsrechnung, oder eine gesonderte Steuerbilanz übertragen. Das System ermöglicht es zudem, weitere Unterlagen zu übertragen, beispielsweise den Anhang, den Lagebericht oder den Bericht des Abschlussprüfers. Hat die Datenübertragung funktioniert, erhält der Nutzer eine Bestätigung. Keine Bestätigung, keine Datenübertragung. Bei technischen Problemen verweist das Bundesfinanzministerium die Unternehmen an den Support des Elster-Portals (www.eSteuer.de). Dort können Unternehmen auch Beschwerden oder Verbesserungsvorschläge einreichen.

Wichtig: Auch die E-Bilanz muss beim Bundesanzeiger hinterlegt werden. Dies geschieht durch Hochladen durch den Steuerberater oder durch Softwarelösungen auf www.bundesanzeiger.de.

8. Kann man eine E-Bilanz noch einmal korrigieren, nachdem sie abgeschickt wurde?

Ja. Die E-Bilanz wird zentral gespeichert. Dieser Festsetzungsspeicher verfügt über eine sogenannte Versionskontrolle. Er zeigt neben der ursprünglichen Bilanz auch korrigierte Versionen an. Der Bearbeiter kann auch Vermerke zu Änderungen hinterlassen.

9. Wie steht es mit dem Datenschutz der E-Bilanz?

Die Daten in der E-Bilanz unterliegen dem Steuergeheimnis. Die Daten dürfen nur von den Mitarbeitern der Finanzverwaltungen eingesehen werden und vom betroffenen Unternehmen selbst. Ein Zugriff von anderen Unternehmen ist nicht vorgesehen - anders als beim Bundesanzeiger. Die E-Bilanz gilt von der verschlüsselten Datenübertragung bis zur Speicherung der Daten als sicher. Das Bundesministerium der Finanzen hat sich nach eigenen Angaben aus Gründen des Datenschutzes gegen eine Lösung entschieden, bei der der Jahresabschluss auf ein Portal hochgeladen wird. Allerdings sollten Unternehmen auch im eigenen Haus die IT-Sicherheit prüfen lassen.

10. Was geschieht bei Änderungen von Gesetzen oder Vorschriften?

Das Bundesfinanzministerium will die Taxonomie der E-Bilanz regelmäßig überarbeiten. Angekündigt sind jährliche Aktualisierungen. Sie werden im Unternehmen über die verwendeten IT-Lösungen durch die Hersteller umgesetzt werden.




Quelle: Bundesministerium der Finanzen
letzte Änderung E.R. am 29.07.2024
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  AdPic


Autor:in
Frau Enrico Reimus
Meine Kurzvorstellung
Homepage | weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

24.02.2015 08:01:00 - Gast

Hallo,

habe eine Frage zu Punkt 8. Verstehe ich die Äußerung richtig, dass zur Korrektur der E-Bilanz eine vollständig neue Version übermittelt werden muss? Eine Übersendung bspw der zu korrigierenden Position ist nicht ausreichend?

Vielen Dank

Henry
[ Zitieren | Name ]

24.02.2015 13:40:18 - wvr

Hallo,

das ist korrekt und geht offensichtlich noch nicht eindeutig genug aus dem Text hervor. Danke für den Hinweis. Wir ergänzen das.

Gruß
Die Redaktion
[ Zitieren | Name ]

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Senior Bilanzbuchhalter / Konzernbuchhalter (m/w/d)
PlanET Biogastechnik GmbH plant, entwickelt und konstruiert Biogasanlagen für Landwirtschaft sowie Industrie im nationalen wie auch internationalen Markt. Auf unserem erfolgreichen Weg brauchen wir dich als Verstärkung. Bringe deine Ideen bei uns ein und verwirkliche dich bei uns. In unserem fami... Mehr Infos >>

Teamleitung Rechnungswesen (m/w/d)
Im Auftrag unseres Kunden suchen wir eine Teamleitung Rechnungswesen (m/w/d) für ein mittelständisches IT-Beratungsunternehmen. Das Beratungsunternehmen umfasst sechs Geschäftsbereiche und beschäftigt insgesamt rund 145 Mitarbeitende. Der Hauptsitz liegt in Sachsen, ergänzt durch weitere ... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d) für unser Hauptbuch
Wir von Hedin Automotive haben es uns zum Ziel gemacht, fester Teil der Mobilität von morgen zu werden. Die Herausforderungen dabei meistern wir tagtäglich im Team. Und zwar als einer von Deutschlands größten Handelspartnern von Mercedes-Benz, Daimler Truck und Hyundai mit über 30 Standorten. Uns... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter*in / Buchhalter*in (Schwerpunkt Anlagevermögen)
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geist... Mehr Infos >>

Teamleitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Seit 1930 steht die Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft mbH für bezahlbares Wohnen in Ulm. In den mehr als 95 Jahren haben wir uns zum größten lokalen Mietwohnungsanbieter entwickelt – mit über 7.500 Wohnungen geben wir zahlreichen Ulmerinnen und Ulmern aus unterschiedlichen Gesellschaftss... Mehr Infos >>

Leitung (w/m/d) Controlling
Wir sind die Medizinischen Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz. Rund 4.000 Expert:innen aus 60 Nationen arbeiten in unseren Kliniken, Pflege­heimen, Pflege­schulen oder unserem Bildungs­institut. Wir sind spezialisiert auf die Fachgebiete Psychiatrie und Psycho­therapie, Kinder- und Jugend­psychi... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Wir von Hedin Automotive haben es uns zum Ziel gemacht, fester Teil der Mobilität von morgen zu werden. Die Herausforderungen dabei meistern wir tagtäglich im Team. Und zwar als einer von Deutschlands größten Handelspartnern von Mercedes-Benz, Daimler Truck und Hyundai mit über 30 Standorten. Uns... Mehr Infos >>

Controller mit Schwerpunkt Produkt-Kalkulation (m/w/d) in Vollzeit
Wir, die Gubor-Gruppe, gehören als erfolgreiches, familiengeführtes Unternehmen mit rund 1.500 Mitarbeitern europaweit zu den Marktführern von Süßwarenartikeln. Unsere Produkte fertigen wir an fünf Standorten in Deutschland sowie einem Standort in Polen. Dabei setzen wir sowohl in der Beschaffung... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg          
Neues Seminar: Rechnungsprüfung, Buchung & Reports mit KI
Automatisierte Workflows für die Buchhaltung selbst erstellen: Einlesen/Prüfen von Rechnungen, Buchungsvorschläge oder aktuelle Rechts-Updates – Erfahre, wie du Datenquellen wie E-Mails, Programmierschnittstellen und Texterkennungs-Dienste verknüpfst, KI-gestützte Validierungen einbaust und revisionssicher dokumentierst.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>