Die Übergangsfrist für die E-Bilanz endet mit dem laufenden Geschäftsjahr. Unternehmen müssen ihren Jahresabschluss für 2013 elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Rechnungswesen-Portal.de beantwortet die wichtigsten Fragen zur E-Bilanz.
1. Ab wann gilt die E-Bilanz?
Die elektronische Übermittlung der steuerlichen Gewinnermittlung über die E-Bilanz ist bereits für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem Anwendungsleitfaden lediglich festgelegt, dass die Finanzämter Bilanzen auf Papier für 2012 noch nicht beanstanden dürfen. Dadurch sollten Unternehmen Gelegenheit bekommen, auf das neue Verfahren umzustellen. Wer den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2013 an das Finanzamt übermittelt, muss das zwingend auf dem Weg der E-Bilanz tun.
2. Kann man den Start der E-Bilanz noch hinauszögern?
Nein. Wer für das 2013 beginnende Geschäftsjahr seinen Jahresabschluss nicht elektronisch übermittelt, kommt seinen Mitwirkungspflichten gegenüber dem Finanzamt nicht nach und riskiert Strafen. Das Bundesfinanzministerium nennt nur ganz wenige Ausnahmen zur "Vermeidung unbilliger Härten". Für einzelne Anwendungsbereiche, wie Betriebsstätten, sieht der Gesetzgeber eine solche Härtefallregelung vor. Außerdem dürfen teilweise steuerbefreite Körperschaften und Betriebe für kalendergleiche Wirtschaftsjahre bis 2014 (abweichende Wirtschaftsjahre bis 2014/2015) die steuerliche Gewinnermittlung weiterhin in Papierform einreichen.
Anzeige
Excel- Betriebskostenabrechnung
Mit diesem Nebenkosten- und Betriebskostenabrechner für Excel erstellst du deine Nebenkostenabrechnung strukturiert, nachvollziehbar und übersichtlich – ohne komplizierte Vorlagen oder manuelle Rechnerei. Ideal für private Vermieter, Hausverwaltungen und Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern.
Download: digital – sofort verfügbar nach dem Kauf
Alle Unternehmen, die bisher nach handels- oder steuerrechtlichen Bestimmungen bilanzpflichtig waren, müssen nun eine E-Bilanz aufstellen. Außerdem gilt die E-Bilanz für Unternehmen, die freiwillig eine Bilanz aufstellen. Betroffen sind demnach alle in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn (oder auch Verlust) durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanz) nach § 4 Absatz 1, § 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sowie §§ 140, 141 der Abgabenordnung (AO) ermitteln, oder nach § 5a EStG .
Eine E-Bilanz müssen alle Unternehmer sowie Land- und Forstwirte erstellen, die ein selbständiges Handelsgewerbe betreiben sowie
alle Unternehmen mit der Rechtsform der OHG oder der KG -Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG.
Nicht-Kaufleute müssen eine E-Bilanz übermitteln, wenn ihr Gewinn im Wirtschaftsjahr 50.000 Euro übersteigt oder der Umsatz im Kalenderjahr 50.000 Euro übersteigt.
Auch Personengesellschaften, Einzelunternehmen sowie Land- und Forstwirte müssen eine E-Bilanz erstellen, wenn sie sich freiwillig im Handelsregister eintragen lassen.
Nicht betroffen sind Unternehmer, die eine Einnahme-Überschussrechnung abgeben. Allerdings müssen diese Unternehmer beachten, dass auch sie ihre Steuererklärung elektronisch abgeben müssen.
5. Was ändert sich durch die E-Bilanz für den Jahresabschluss?
Die E-Bilanz ändert nichts an den für den Jahresabschluss notwendigen Daten und Zahlen. Allerdings müssen Unternehmen ihre Gewinn- und Verlustrechnung der Taxonomie der E-Bilanz anpassen. Idealerweise sollte dieser Schritt bereits vollzogen sein, selbst wenn die Bilanz für 2012 noch auf Papier abgeben wird. Wer das noch nicht getan hat, sollte jetzt umgehend einen Termin mit dem Steuerberater vereinbaren und sich über die Taxonomie der E-Bilanz informieren.
4. Muss ein deutscher Unternehmer mit einer ausländischen Betriebsstätte für diese Betriebsstätte eine gesonderte E-Bilanz abgeben?
Nein. Die Betriebsstätte im Ausland muss in die E-Bilanz für das gesamte Unternehmen aufgenommen werden.
5. Muss ein ausländisches Unternehmen für eine Betriebsstätte in Deutschland für diese Betriebsstätte eine gesonderte E-Bilanz erstellen?
Ja. Wenn die Daten nicht gesondert vorliegen, muss das Unternehmen für seine Betriebsstätte in Deutschland eine E-Bilanz übermitteln.
6. Was bedeutet die E-Bilanz für Betriebsprüfungen?
Das Bundesfinanzministerium hofft mit der E-Bilanz den Verwaltungsaufwand für Prüfer und Geprüfte zu verringern. Außerdem sollen die Finanzverwaltung anhand der vorliegenden Daten genauer auswählen können, welche Betriebe sie prüfen wollen.
7. Wie funktioniert die E-Bilanz technisch?
Die E-Bilanz wird elektronisch über das Elster-Verfahren versendet. Das Unternehmen braucht ein Elster-Zertifikat. Mit diesem Zertifikat werden die Daten bei der Übermittlung authentifiziert. Eine digitale Signatur ist nicht erforderlich. Das Unternehmen kann entweder den Inhalt der Handelsbilanz, ergänzt um die steuerliche Überleitungsrechnung, oder eine gesonderte Steuerbilanz übertragen. Das System ermöglicht es zudem, weitere Unterlagen zu übertragen, beispielsweise den Anhang, den Lagebericht oder den Bericht des Abschlussprüfers. Hat die Datenübertragung funktioniert, erhält der Nutzer eine Bestätigung. Keine Bestätigung, keine Datenübertragung. Bei technischen Problemen verweist das Bundesfinanzministerium die Unternehmen an den Support des Elster-Portals (www.eSteuer.de). Dort können Unternehmen auch Beschwerden oder Verbesserungsvorschläge einreichen.
Wichtig: Auch die E-Bilanz muss beim Bundesanzeiger hinterlegt werden. Dies geschieht durch Hochladen durch den Steuerberater oder durch Softwarelösungen auf .
8. Kann man eine E-Bilanz noch einmal korrigieren, nachdem sie abgeschickt wurde?
Ja. Die E-Bilanz wird zentral gespeichert. Dieser Festsetzungsspeicher verfügt über eine sogenannte Versionskontrolle. Er zeigt neben der ursprünglichen Bilanz auch korrigierte Versionen an. Der Bearbeiter kann auch Vermerke zu Änderungen hinterlassen.
9. Wie steht es mit dem Datenschutz der E-Bilanz?
Die Daten in der E-Bilanz unterliegen dem Steuergeheimnis. Die Daten dürfen nur von den Mitarbeitern der Finanzverwaltungen eingesehen werden und vom betroffenen Unternehmen selbst. Ein Zugriff von anderen Unternehmen ist nicht vorgesehen - anders als beim Bundesanzeiger. Die E-Bilanz gilt von der verschlüsselten Datenübertragung bis zur Speicherung der Daten als sicher. Das Bundesministerium der Finanzen hat sich nach eigenen Angaben aus Gründen des Datenschutzes gegen eine Lösung entschieden, bei der der Jahresabschluss auf ein Portal hochgeladen wird. Allerdings sollten Unternehmen auch im eigenen Haus die IT-Sicherheit prüfen lassen.
10. Was geschieht bei Änderungen von Gesetzen oder Vorschriften?
Das Bundesfinanzministerium will die Taxonomie der E-Bilanz regelmäßig überarbeiten. Angekündigt sind jährliche Aktualisierungen. Sie werden im Unternehmen über die verwendeten IT-Lösungen durch die Hersteller umgesetzt werden.
Quelle:
Bundesministerium der Finanzen letzte Änderung E.R. am 29.07.2024 Autor(en):
Wolff von Rechenberg Bild:
AdPic
Vermieter sein ist nicht leicht! Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Der Autor Ulf Matzen will mit diesem Nachschlagewerk Vermieter über Ihre Rechte aufklären und dabei helfen, ein einträgliches Mietverhältnis mit klaren Verhältnissen zu schaffen. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Neben der Gesetzgebung berücksichtigt der Autor auch die Rechtsprechung der Gerichte. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung.. Mehr Informationen >>
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter
Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>
Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>
Kommentar zum Fachbeitrag abgeben
24.02.2015 08:01:00 -
Gast
Hallo,
habe eine Frage zu Punkt 8. Verstehe ich die Äußerung richtig, dass zur Korrektur der E-Bilanz eine vollständig neue Version übermittelt werden muss? Eine Übersendung bspw der zu korrigierenden Position ist nicht ausreichend?
Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert!zur Newsletter-Anmeldung >>
Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.
Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen. Zu den Stellenanzeigen >>
Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>
Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.
Mitgliedschaft für nur 39,- EUR einmalig bei unbegrenzter Laufzeit! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
Wie zufrieden sind Sie mit uns?
Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
Jobletter und Newsletter!
Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>
Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
Fachbeitrag veröffentlichen?
Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>
Talentpool - Jobwechsel einfach!
Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Sachbearbeiter (m/w/d) Buchhaltung
Das Max-Planck-Institut für Biochemie in Martinsried bei München zählt zu den führenden internationalen Forschungseinrichtungen auf den Gebieten der Biochemie, Zell- und Strukturbiologie sowie der biomedizinischen Forschung und ist mit rund 25 wissenschaftlichen Abteilungen und Forschungsgruppen ... Mehr Infos >>
Controller (m/w/d)
MEKRA Lang GmbH & Co. KG ist weltweit führender Hersteller von Spiegelsystemen für Nutzfahrzeuge sowie von Kamera-Monitor-Systemen speziell für Automotive-Anwendungen. Als innovativer und anerkannter Experte für indirekte Sicht arbeiten wir mit allen namhaften Nutzfahrzeugherstellern zusammen und... Mehr Infos >>
Referent*in Data and Business Intelligence
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungsstellen im In- und Ausland Grundlagenforschung auf natur- und geis... Mehr Infos >>
Senior Accounting & Payroll Specialist – Steuern & Lohn- und Gehaltsabrechnung (m/w/d)
Als Senior Tax & Accounting Specialist (m/w/d) übernimmst du die fachliche Verantwortung für unsere steuerlichen und buchhalterischen Kernthemen und wirst zur ersten Anlaufstelle für alle Fragen rund um Umsatzsteuer, Lohnsteuer/Einkommensteuer und Sozialversicherung. Du verantwortest unse... Mehr Infos >>
Controller (m/f/d) European Logistics & Supply Chain Finance
Techtronic Industries (TTI) is a world leader in cordless technology spanning power tools, accessories, hand tools, outdoor power equipment, as well as floorcare & cleaning products. Our focus is on end-users that range from professionals in the industrial, construction and infrastructure... Mehr Infos >>
Operative:r Speditionscontroller:in (m/w/d)
Noerpel-Gruppe – mit einem Jahresumsatz von über 710 Millionen Euro sind wir einer der führenden Logistikdienstleister in Süddeutschland und Export-Spitzenreiter in Europa. Als Familienunternehmen mit über hundertjähriger Tradition wissen wir, dieser Erfolg kommt nicht von ungefähr. Unsere Erf... Mehr Infos >>
Referent*in Gesamtabschluss, Jahresrechnung, Verwendungsnachweis für die SAP-Transformation auf S/4HANA (Teilzeit 50 %)
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungsstellen im In- und Ausland Grundlagenforschung auf natur- und geis... Mehr Infos >>
Mitarbeiter*in (m/w/d) Finanzwesen & Administration
Die Abteilung für Interne Angelegenheiten der Botschaft des Königreichs der Niederlande in Berlin sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Mitarbeiter*in (m/w/d) Finanzwesen & Administration. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle mit 38,25 Wochenstunden. Mehr Infos >>
Neues Seminar: Rechnungsprüfung, Buchung & Reports mit KI
Automatisierte Workflows für die Buchhaltung selbst erstellen: Einlesen/Prüfen von Rechnungen, Buchungsvorschläge oder aktuelle Rechts-Updates – Erfahre, wie du Datenquellen wie E-Mails, Programmierschnittstellen und Texterkennungs-Dienste verknüpfst, KI-gestützte Validierungen einbaust und revisionssicher dokumentierst.
Mehr Infos >>
JOB- TIPP
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>
Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>
In einem Unternehmen kommt oft die Frage auf, ob man Materialien in Eigenproduktion herstellen sollte oder diese extern zukauft. Dieses Excel-Tool hilft Ihnen bei der Fragestellung auf Grundlage der Make or Buy Analyse. Die Berechnung kann nach Vollkosten- oder Grenzkostenansatz durchgeführt werden. Mehr Informationen >>
Preiskalkulation mit Excel
Preiskalkulation einfach gemacht: dieses Excel-Tool hilft Ihnen bei der Kalkulation Ihrer Preise. Geeignet sowohl im Dienstleistungs- als auch im Industriebereich. Auch zur Preiskalkulation einzelner Projekte anwendbar. Inklusive einstufiger Deckungsbeitragsrechnung. Mehr Informationen >>
Kundendatenbank inkl. Rechnungsprogramm
Die Excel- Kundendatenbank für bis zu 2000 Kunden ist ideal als Vertriebsdatenbank einsetzbar mit integrierten Termin-/ Wiedervorlagenmanagement zur Verwaltung, Steuerung, Planung und Reporting von Kundendaten und Vertriebsaktivitäten. Erstellen Sie ganz einfach Ihre Rechnungen für verwaltete Kunden mit Produkten aus Ihrem Katalog. Mehr Informationen >>
Sage Active bringt Auftragsbearbeitung, Buchhaltung, Lohn und HR in einer Lösung zusammen – ideal für kleine Unternehmen. Erstellen Sie Angebote, verschicken Sie Rechnungen, behalten Sie Ihre Zahlen und Löhne im Blick
Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>
24.02.2015 08:01:00 - Gast
[ Zitieren | Name ]