Sonderposten mit Rücklageanteil

Dana Klempien
Eine Definition des Sonderpostens mit Rücklageanteil bietet der § 247 Abs. 3 HGB:
"Passivposten, die für Zwecke der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag zulässig sind, dürfen in der Bilanz gebildet werden. Sie sind als Sonderposten mit Rücklageanteil auszuweisen und nach Maßgabe des Steuerrechts aufzulösen. Einer Rückstellung bedarf es insoweit nicht."

Der Sonderposten mit Rücklageanteil lässt sich auch über seine Bezeichnung erklären: [1] 
  • Der Sonderposten mit Rücklageanteil ist ein besonderer Posten, da er nur aus steuerlicher Sicht erklärbar ist. Es gibt für ihn keinen handelsrechtlichen Grund. Er wird ausschließlich gebildet, um einer verfälschten Darstellung der Vermögens- und Ertragslage vorzubeugen.
  • Der Sonderposten mit Rücklageanteil enthält einen Anteil an Rücklagen, der das Eigenkapital erhöht, da Rücklagen zum Eigenkapital zählen.
  • Der Sonderposten mit Rücklageanteil besitzt allerdings nur einen Anteil an Rücklagen, weil in ihm ebenfalls eine Steuerschuld, also Fremdkapital, enthalten ist, die zu einem späteren Zeitpunkt beglichen werden muss.


Rechtliche Bestimmungen:

Der § 273 HGB besagt, dass dieser Sonderposten nur gebildet werden darf, wenn es das Steuerrecht fordert. Wenn er gebildet wird, muss er auf der Passivseite vor den Rückstellungen ausgewiesen sowie mit einer Erklärung zu seiner Bildung entweder in der Bilanz oder im Anhang versehen werden.

Diese Regelung gilt für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften. Der Ansatz ist jedoch für Konzernbilanzen laut § 298 Abs. 1 HGB verboten. Auch in den Vorschriften der IFRS gibt es keine Sonderposten mit Rücklageanteil.

Anwendungsfall:

Bei der Veräußerung von Vermögensgegenständen wie Grund und Boden kommt es oftmals zu einer Aufdeckung eines hohen Betrages an stille Reserven. Es fallen Steuern für den Verkauf an, wodurch ein Teil des Erlöses verloren geht.

Im § 6b EStG sind einige Fälle von Veräußerungen steuerlich begünstigt. Es ist erlaubt, den vollständigen Gewinn auf einen weiteren Vermögensgegenstand zu übertragen oder eine Rücklage zu bilden. Bei der Auflösung der Rücklage kann der Betrag auf eine neue Investition übertragen werden. Dadurch kann sich eine steuerliche Entlastung ergeben.

Allerdings gibt es nach § 6b EStG einige Bedingungen, die an diesen Fall geknüpft sind:
  • Das veräußerte Wirtschaftsgut muss seit mindestens sechs Jahren zum Anlagevermögen zählen.
  • Die gebildete Rücklage muss spätestens nach vier Jahren wieder aufgelöst werden, wenn sie auf Anschaffungskosten übertragen wird.
  • Wenn die Rücklage auf Herstellungskosten übertragen werden soll, muss die Herstellung des Gutes nach spätestens vier Jahre nach Bildung der Rücklage begonnen worden sein und die Rücklage nach spätestens sechs Jahren aufgelöst werden.
  • Wenn bis dahin keine Neuinvestition getätigt worden ist, muss zur entstandenen Steuerschuld ein Strafzins gezahlt werden.
  • Bei einer Neuinvestition entstehen Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, die mit den Gewinnen aus der Veräußerung verrechnet werden können.

Der § 6b (5) EStG bietet die Möglichkeit, die aufgedeckten stillen Reserven auf ein im selben oder im vorangegangenen Jahr angeschafftes Anlagegut zu übertragen.
  • Wenn das Anlagegut im selben Jahr angeschafft wurde, so wird der Gewinn aus dem Verkauf von den Anschaffungskosten abgezogen.
  • Wenn das Anlagegut bereits im Jahr zuvor angeschafft wurde, so wird der Gewinn aus dem Verkauf vom Buchwert des neuangeschafften Gutes abgezogen.

Rechenbeispiel:

Beispiel zur Bildung von Rücklagen und Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG in späteren Jahren:

Eine AG veräußert im Jahr 02:
  • Grund und Boden für 1.000.000 €
  • Buchwert: 500.000 €

Aufdeckung der stillen Reserven:
  • Rechnung: Erlös – Buchwert = Gewinn
  • Gewinn: 1.000.000 € – 500.000 €  = 500.000 €
  • Buchung: Bank 1.000.000 € an sonstige betriebliche Erträge 500.000 €
    an Grund und Boden alt

Bildung der Rücklage nach § 6b EStG in 02:
  • Buchung: sonst. betriebl. Aufwendungen  500.000 € an SoPo mit Rücklageanteil 500.000 €
  • Die stillen Reserven dürfen nun als Sonderposten mit Rücklageanteil in der Bilanz gezeigt werden und somit den steuerlichen Gewinn mindern.

Kauf von Grund und Boden in 03:
  • Buchung 1: GuB neu 1.500.000 € an Darlehen 1.500.000 €
  • Buchung 2: SoPo m.R. 500.000 € an sonst. Betr. Erträge 500.000 €
  • Buchung 3: ao. Abschr. 500.000 € an GuB neu 500.000 €

Das Grundstück wurde für 1,5 Mio. € gekauft. Das war nun die Vorraussetzung um den Sonderposten mit Rücklageanteil gewinnerhöhend aufzulösen. (§ 6b (3) Satz 4 EStG) Nun muss eine außerordentliche Abschreibung vorgenommen werden und das neue Grundstück wird mit dem verbleibenden Betrag von 1 Mio. € als Anschaffungskosten angesetzt (§ 6b (6) Satz 1 EStG).


Quellen:
[1] Jurscha, Hans-Peter: Sonderposten mit Rücklageanteil, verfügbar über: http://docju.de/themen/Bilanz/sopo.htm, Zugriff: 2007.

ACHTUNG! Der Artikel gibt die Rechtslage vor Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) 2009 wieder.




letzte Änderung Dana Klempien am 23.10.2023

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

07.01.2017 11:56:47 - Gast

Ihre Ausführungen entsprechen doch gar nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand.
Was soll das?
D.G.
[ Zitieren | Name ]

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Finanzkraft (m/w/d)
Die Technische Universität Braunschweig zählt zu den führenden Technischen Universitäten in Deutschland und bietet Ihnen als Arbeit­geberin eine große Auswahl an modernen, anspruchsvollen und vielseitigen Arbeits­plätzen. Nicht nur im Bereich der Forschung und Lehre, auch in Verwaltung, Technik u... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Eine spannende Aufgabe, in der Sie Ihr Expertenwissen einbringen können. Wachsen Sie mit uns gemeinsam! Wir bieten Raum, um füreinander und miteinander die Zukunft von ERGO zu gestalten. Da Sie zur erfolgreichen Entwicklung von ERGO beitragen, können Sie von uns als Arbeitgeber einiges erwarten, ... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter / Konzernbuchhalter (m/w/d) Konsolidierung
DG Nexolution gestaltet und entwickelt innovative Lösungen für Unternehmen aus dem genossenschaftlichen Verbund und darüber hinaus. Ob Payment-, Procurement- oder Marketing-Lösung, Onlineshops, digitale Plattformen oder wenn es darum geht, Nachhaltigkeit wirkungsvoll umzusetzen – wir sind Wegbere... Mehr Infos >>

Accounting Specialist / Finanzbuchhalter*in (all genders)
Bei AEB vereinfachen wir globale Warenbewegungen - und machen effiziente, ökologische, sichere und gerechte Lieferketten möglich. Mit intuitiven Technologien aus der Cloud - und mit dir! Weil du, deine Fähigkeiten, Gedanken und Ideen uns weiterbringen. Du bekommst bei uns den Freiraum und offene ... Mehr Infos >>

Assistant Controller (m/w/d)
Deine Zukunft – perfekt verpackt. Smurfit Westrock gehört mit weltweit 100.000 Mitarbeiter­innen und Mitarbeitern in 40 Ländern zu den führenden Anbietern von papier­basierten Verpackungs­lösungen. Egal, ob wir gerade für den wichtigsten Onlinehändler der Welt produzieren oder Deutschlands größte... Mehr Infos >>

Buchhalter (in) (d/m/w)
Wir sind ein modernes Landesunternehmen mit 150-jähriger Geschichte. Wir bewirtschaften rund 17.000 Hektar in Brandenburg – eine Fläche fast so groß wie der Berliner Bezirk Treptow-Köpenick. Unser Portfolio ist vielfältig: Wir vermieten und verpachten Flächen für Landwirtschaft, Erneuerbare Energ... Mehr Infos >>

Vertriebscontroller (m/w/d)
ine spannende Aufgabe, in der Sie Ihr Expertenwissen einbringen können. Wachsen Sie mit uns gemeinsam! Wir bieten Raum, um füreinander und miteinander die Zukunft von ERGO zu gestalten. Da Sie zur erfolgreichen Entwicklung von ERGO beitragen, können Sie von uns als Arbeitgeber einiges erwarten, z... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (m/w/d) oder Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Als erfolgreich tätiges, akkreditiertes medizinisches Labor zählen wir mit dem kompletten Leistungs­spektrum der modernen medizinischen Diagnostik zu Deutschlands führenden Privat­laboratorien. Seit 75 Jahren vertrauen nieder­gelassene Ärzte und eine Vielzahl an Kranken­häusern der Labor­diagnost... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel- Betriebskostenabrechnung

Nebenkostenabrechnung_Henke_290px.png
Mit diesem Nebenkosten- und Betriebskostenabrechner für Excel erstellst du deine Nebenkostenabrechnung strukturiert, nachvollziehbar und übersichtlich – ohne komplizierte Vorlagen oder manuelle Rechnerei. Ideal für private Vermieter, Hausverwaltungen und Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern..

Jetzt hier für 24,90 EUR downloaden!

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>