Umsatzsteuerverprobung - Eine Arbeitshilfe

Birgit Wichmann
Kurz gesagt, eine Umsatzsteuererprobung unterstützt die Überprüfung der Umsatzsteuer. Jeder Unternehmer sollte eine monatliche Umsatzsteuerverprobung vornehmen. Dabei werden die Daten aus der Finanzbuchhaltung den zu meldenden Daten der Umsatzsteuervoranmeldung gegenübergestellt. Verprobt werden die Bemessungsgrundlagen sowie die Umsatzsteuer- und Vorsteuerbeträge. Dadurch kann die Qualität der Finanzbuchhaltung steigen und es werden am Jahresende weniger Korrekturen und Änderungen für die Umsatzsteuerjahreserklärung notwendig.

Gesetzliche Grundlagen

Unternehmer, die eine Bilanz erstellen müssen und der Sollversteuerung unterliegen, sind durch den § 22 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz zwingend zur getrennten Aufzeichnung ihrer Einnahmen verpflichtet. (§ 1 Abs. 1 UStG) Diese Anforderung an die Unternehmen ist die Basis für die Umsatzsteuerverprobung. Empfehlenswert ist es daher, im Rahmen der Verprobung den Vorgaben aus § 1 Abs. 1 UStG zu folgen. Unterteilt wird also nach steuerbaren Lieferungen und sonstigen Leistungen und den steuerbaren innergemeinschaftlichen Erwerben. Lieferungen und Leistungen aus einem Drittlandsgebiet sind für die Umsatzsteuerverprobung uninteressant, weil die Einfuhrumsatzsteuer im Zollverwaltungsverfahren erhoben wird und nicht innerhalb der Umsatzsteuerveranlagung. 

Darüber hinaus müssen die Umsätze noch unterteilt werden in Umsätze entgeltlicher Art und unentgeltlichen Wertabgaben. (§ 3 Abs. 1b UStG; § 3 Abs. 9a UStG) Diese Aufteilung ist aufgrund der verschiedenen Bemessungsgrundlagen von Bedeutung. Die Bemessungsgrundlage für entgeltliche Umsätze bestimmt sich durch das Entgelt, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Lieferung oder Leistung zu erhalten. Für die unentgeltlichen Wertabgaben bestimmt sich die Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 4 UStG. Es handelt sich um eine fiktive Bemessungsgrundlage, die für die Umsatzbesteuerung herangezogen wird. 

Warum und wann eine Umsatzsteuerverprobung erstellen?

Wie bereits erwähnt, kann mit der Verprobung die Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung nachgewiesen werden. Ratsam ist, dass jedes Unternehmen selbst eine solche Verprobung vornimmt. Doch auch das Finanzamt kann eine solche Umsatzsteuerverpobung während einer Betriebsprüfung vornehmen. Für Unternehmer besteht der Vorteil darin, dass sie bereits frühzeitig und vor allem rechtzeitig Fehler in Bezug auf die Umsatzsteuer entdecken können. Werden diese sofort korrigiert und treten sie in weiterer Folge nicht mehr in der Finanzbuchhaltung auf, so kann man sich unter Umständen Kosten ersparen. Entdeckt das Finanzamt, das zu wenig Umsatzsteuer abgeführt wurde, muss das Unternehmen zumindest mit Bußgeldern rechnen. Diese fallen in der Regel hoch aus.

Im Gegensatz dazu ist es bei zu viel gezahlter Umsatzsteuer innerhalb des Jahres nur durch eine Umsatzsteuerberichtigung der Umsatzsteuervoranmeldung möglich, sich diese wieder zurückzuholen. Manchmal muss man auch bis zur Jahressteuererklärung warten. Zu viele Berichtigungen von Umsatzsteuervoranmeldungen können wieder zu Betriebsprüfungen führen. Gleichzeitig beeinflusst das natürlich die Liquidität des Unternehmens. 

Die Verprobung der Umsatzsteuer sollte zumindest am Jahresende vor Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung stattfinden. Ratsamer ist es jedoch, eine solche Verprobung monatlich vorzunehmen. Die Umsätze werden entsprechend den Umsatzsteuersätzen getrennt. Das Gleiche wird mit den Vorsteuerbeträgen gemacht. Anschließend werden die Umsätze aus den Umsatzsteuervoranmeldungen oder der Umsatzsteuerjahreserklärung mit den Daten aus dem Monats- oder Jahresabschluss abgeglichen. Werden Abweichungen festgestellt, so sind diese zu überprüfen und zu korrigieren.

Wie erfolgt die Umsatzsteuerverprobung?

Zunächst einmal wird der Jahres- oder Monatsabschluss genommen. In beiden Fällen ist die Gewinn- und Verlustrechnung die Grundlage. So werden die Umsatzsteuererlöse ermittelt. Die Umsätze werden nun entsprechend den Umsatzsteuersätzen, die idealerweise auf getrennten Konten gebucht wurden, aufgeteilt. Jetzt werden diese Zahlen den Meldungen für die Umsatzsteuer gegenübergestellt. (Bemessungsgrundlage und Umsatzsteuer) Abweichungen sind zu korrigieren. Das Gleiche erfolgt mit den Vorsteuerbeträgen. 

In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass es aus folgenden Gründen zu Abweichungen kommen kann:
  • Nichtberücksichtigung von gewährten Rabatten, Skonti und Boni
  • Preisminderungen
  • Sonderangebote
  • Aktionen
  • Preisrückerstattungen wie etwa aus Garantiefällen.

Differenzen von bis zu 0,5 Prozent werden in der Regel nicht vom Finanzamt beanstandet. Trotzdem sollten natürlich die Ursachen gesucht und behoben werden. Es könnte sich schließlich um unrichtige Buchungen handeln. Fallen die Differenzen jedoch größer aus, so sieht man sich schnell dem Vorwurf der Steuerhinterziehung gegenüber.

Zeitraum: 

Umsatzsteuerverprobung Bild 1.jpg
* Kontobezeichnung beispielhaft, anzupassen entsprechend dem Kontenplan

Umsatzsteuerverprobung Bild 2.jpg
* Kontobezeichnung beispielhaft, anzupassen entsprechend dem Kontenplan

Verprobung:

   Summe Umsatzsteuer 19 %
+ Summe Umsatzsteuer   7 %
   Gesamtsummer Umsatzsteuer
-  Summe Umsatzsteuer Umsatzsteuervoranmeldung/Jahreserklärung
= Abweichung*

* Bei Abweichungen Differenzen klären!

Vorsteuer

Umsatzsteuerverprobung Bild 3.jpg
* Bei Abweichung Differenz klären
* Kontobezeichnung beispielhaft, anzupassen entsprechend dem Kontenplan

Verprobung:

   Gesamtsumme Umsatzsteuer
-  Gesamtsumme Vorsteuer
    Zwischensumme
-  1/11 Sondervorauszahlung
-  Zahlungen im lfd. Jahr lt. Konto
-  Zahlungen im Folgejahr lt. Konto
= Umsatzsteuerschuld/-guthaben



letzte Änderung E.R. am 11.04.2023
Autor(en):  Birgit Wichmann

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR für ein Jahr, 199,- für 2 Jahre oder 399,- für 5 Jahre Laufzeit! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Gruppenleitung (m/w/d) Finanzen
Das Helmholtz-Zentrum Hereon betreibt internationale Spitzen­forschung für eine Welt im Wandel: Rund 1.000 Beschäftigte leisten ihren Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels, der nachhaltigen Nutzung der welt­weiten Küsten­systeme und der ressourcen­verträglichen Steigerung der Lebens­qualität. ... Mehr Infos >>

Controller*in (m/w/d) Kaufmännisches Controlling
Das sind wir: Modernes Akut­kranken­haus in kommunaler Trägerschaft, Maximal­versorger, 833 Betten, 16 Kliniken, zwei Institute und ein medizinisches Versorgungs­zentrum. Unsere größte Stärke: Rund 2.500 engagierte Kolleginnen und Kollegen. Wir sind einer der größten Ausbildungs­betriebe der Stad... Mehr Infos >>

Kfm. Mitarbeiter/in im Rechnungswesen (m/w/d)
Die GROTH-GRUPPE und ihre Baugesellschaften sind Komplettanbieter für das Bauen im Norden. Regionale Präsenz verbunden mit der Leistungsfähigkeit der gesamten Gruppe ist unsere Stärke. Wir erbringen mit über 400 Mitarbeitern Bauleistungen für jeden Bedarf aus einer Hand. Mehr Infos >>

Data Analyst (m/w/d)
Die Richard Ditting GmbH & Co. KG ist ein Bauunternehmen mit Sitzen in Rendsburg und Hamburg. Als Generalunternehmer und -übernehmer sowie Projektentwickler gestalten wir den gesamten Lebenszyklus von Immobilien. Wir realisieren komplette Quartiere, Ensembles sowie einzelne Wohn- und Geschäftsgeb... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (m/w/d)
Die TPG – The Packaging Group ist ein Firmenverbund international führender Hersteller und Entwickler von hochwertigen Verpackungsmaschinen. Durch den Zusammenschluss der Unternehmen FAWEMA, HDG und WOLF vereint die TPG Traditionsmarken, die über einzigartiges Know-how und eine herausragende Tech... Mehr Infos >>

Teamleitung Controlling (m/w/d)
Als Teamleitung Controlling (m/w/d) verantworten und koordinieren Sie gemeinsam mit Ihrem Team zentrale Prozesse, um eine bestmögliche Basis für eine Vielzahl von Unternehmens­entscheidungen zu schaffen. Queisser Pharma entwickelt, produziert und vertreibt als erfolg­reiches mittel­stän­d... Mehr Infos >>

Abteilungsleiter:in Controlling Digitalisierung
Nachhaltig. Digital. Regional – die Stadtwerke Lübeck Gruppe ist der führende kommunale Anbieter für alle Dienstleistungen rund um Energie, Digitalisierung, Mobilität und Infrastruktur. Mit unseren leistungsfähigen Produkten verbinden wir Lebenswelten, vernetzen Menschen und Unternehmen, fördern ... Mehr Infos >>

Stellvertretende Abteilungsleitung Rechnungswesen (m/w/d)
Das Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen ist eine teilrechtsfähige Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft der Landesärztekammer Hessen. Wir sind die Rentenversicherung für hessische Ärztinnen und Ärzte und sichern in einem kapitalgedeckten Finanzierungssystem die Alters-, Ber... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

QL_Brandmark_CMYK_v1.jpg
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

Excel-Tool "doppelte Buchführung" für Buchhaltungs-Übungen

PantherMedia_Randolf-Berold_400x250.jpg
Dieses Excel-Tool zur Buchhaltung besteht aus 8 verschiedenen Tabellenblättern. Es besteht die Möglichkeit Buchhaltungsaufgaben zu berechnen und zum Abschluss zu bringen. Im Excel-Tool sind viele Formeln verbaut, die im Nachhinein mit einem Zellschutz versehen sind.  
Mehr Informationen >>

Forderungsverwaltung mit integrierter Kundendatenbank

Bild_Forderungsuebersicht.png
Mit dieser Excel-Vorlage können Sie Kundendatenbanken verwalten von bis zu 5.000 Kunden inkl. aller relevanten Kundendaten. Sie erhalten kundenbezogene Zuordnung von vergangenen und aktuellen Projekten (inkl. des akt. Status). Es gibt ein intelligentes Suchsystem nach Firma, Vor- oder Nachname, Straße, PLZ oder Stadt.
Mehr Informationen >>

ARAP Excel-Tool aktiv. Rechnungsabgrenzung leicht gemacht

Rechnungsabgrenzungsposten bilden beim Jahresabschluss Aufwendungen und Erträge, die dem Geschäftsjahr zuzuordnen sind, zu dem sie unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung wirtschaftlich gehören. Dieses ARAP Excel Tool übernimmt zuverlässig und genau monatliche zeitliche Abgrenzung und ermittelt den exakten Betrag automatisch.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>