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Ob Geschäftsessen mit Kunden im Restaurant oder Verpflegung bei einer Fortbildung im Betrieb - es fallen Kosten an. Oft handelt es sich um steuerlich absetzbare Bewirtungskosten. Steuerpflichtige können hier leicht Fehler machen, sodass das Finanzamt die Aufwendungen nicht anerkennt. So haben sich zum Beispiel die Vorgaben für einen Bewirtungsbeleg zum 1. Januar 2023 geändert. Hier einige Beispiele für typische Fehler beim Thema Bewirtung.|
letzte Änderung U.M. am 06.08.2025 Autor(en): Ulf Matzen Bild: Bildagentur PantherMedia / [email protected] |
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Herr Ulf Matzen
Ulf Matzen ist Volljurist und schreibt freiberuflich Beiträge für Online-Portale und Unternehmen. Ein wichtiges Thema ist dabei das Immobilienrecht, aber auch das Verbraucherrecht ist häufig vertreten. Ulf Matzen ist Mitautor des Lexikons "Immobilien-Fachwissen von A-Z" (Grabener-Verlag) sowie von Kundenzeitungen und Ratgebern. |
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