Lineare Abschreibung (AfA)

Redaktion RWP

Grundlagen

Durch Abschreibungen werden planmäßige und unvorhergesehene Wertminderungen von Vermögensgegenständen erfasst. Abschreibungen werden vorgenommen, um in der Buchführung den aktuellen Wert des Betriebsvermögens sichtbar zu machen und den Wertverlust der Anlagegüter als Kosten nachvollziehbar machen zu können. Der Wertverlust wird durch eine Aufwandsbuchung berücksichtigt. Um die Höhe der Abschreibungen zu berechnen, ist es notwendig, die gewöhnliche Nutzungsdauer des Vermögensgegenstands zu kennen. Hierfür gibt es die so genannten Abschreibungstabellen (Afa-Tabellen). Abschreibungen sind Aufwendungen, aber keine Ausgaben!

Lineare Abschreibung

Die lineare Abschreibung ist gekennzeichnet durch gleichbleibende Abschreibungsbeträge bei linearer Aufteilung der Anschaffungskosten auf die Jahre der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Anlageguts. Diese finden Sie in der AfA-Tabelle des Finanzamtes . Die Abschreibung beginnt mit dem Datum des Erwerbs des Anlagegutes (vorausgesetzt, es ist zu diesem Zeitpunkt betriebsbereit). Die Abschreibung endet mit dem Erreichen der angesetzten Nutzungsdauer bzw. dem Verkauf des Anlagegutes. Steuerrechtlich gelten hier stets ganze Monate.
Beispiel: Kaufdatum 26. Juli 2015
Für 2015 gilt noch eine Abschreibung von 6 Monaten
Verkaufsdatum: 5. Oktober 2016
Für 2016 gilt noch eine Abschreibung von 10 Monaten.


Formel:
Der Abschreibungsbetrag pro Jahr lässt sich wie folgt errechnen:

LAbsch..png

oder in Ausnahmefällen:

Abschreibungsbetrag_l.png

Durch die gleichbleibenden Jahresbeträge liegt eine Linearität vor, daher wird diese Methode lineare Abschreibung genannt. Der Abschreibungsbetrag lässt sich bei dieser Methode am einfachsten berechnen. Hierbei wird unterstellt, dass ein Anlagegut über den Zeitraum hinweg, gleichmäßig stark beansprucht wird.

Formel in Excel:
LIA




Grafik:
lineare-abs.jpg



Beispiel:
Eine Maschine wird am 2.01.11 zu einem Preis von insgesamt 200.000 Euro (netto) angeschafft. Die Bezahlung erfolgt auf Ziel. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Maschine beträgt 10 Jahre. Die Maschine wird linear abgeschrieben. Bilanzstichtag ist am 31.12.11.

Buchung am 2.01.11

Maschinen 200.000,00 €
VorSt 38.000,00 € an Verbindlichkeiten aus L. u. L. 238.000,00 €


Buchung am 31.12.11

Abschreibungen 20.000,00 € an Maschinen 20.000,00 €
GuV-Konto 20.000,00 € an Abschreibungen 20.000,00 €
SBK 180.000,00 € an Maschinen 180.000,00 €


Kommentar: Die Methode ist sowohl steuer- als auch handelsrechtlich zulässig (§7 Abs. 1 EStG und § 253 HGB).


2. Aufgaben

  1. Welche Voraussetzung muss für eine planmäßige Abschreibung (vgl. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB) vorliegen?

  2. Nennen Sie die Formel zur Berechnung des Afa-Satzes in %.

  3. Auf welche Erkenntnisse stützt sich die Afa-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter?

  4. Am 16.6.2016 wurde ein Pkw gekauft. Der Anschaffungspreis –netto – beträgt 24.000 €.

  5. In der Afa-Tabelle ist für PkW eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von sechs Jahren eingetragen.

  6. Nach den vertraglichen Unterlagen wurde eine sofortige Zahlung unter Abzug von 3 % Skonto veranlasst.
    1. Ermitteln Sie die aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten für den Geschäfts-Pkw.

    2. Wie hoch ist der Abschreibungsbetrag 2016?

    3. Bilden Sie den Buchungssatz am Ende des ersten Nutzungsjahres

  7. Wie wird der Buchwert bei der planmäßigen Abschreibung berechnet?

  8. Was erfassen die Abschreibungen?

3. Lösungen

  1. Bei zeitlich begrenzter Nutzungsdauer nach einer den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechenden Abschreibungsmethode.

  2. 100
    Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

  3. Die in dieser Tabelle für die einzelnen Anlagegüter angegebene betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beruht auf Erfahrungswerten der steuerlichen Außenprüfung (Betriebsprüfung).


  4. a)

    Anschaffungspreis - netto - 24.000 €
    Minderungen der Anschaffungskosten  
    3 % Skonto von 24.000 € 720 €
    = Aktivierungspflichtige Anschaffungskosten 23.280 €

    b)

  5. Aktivierungspflichtige Anschaffungskosten
    Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

    23.280 € = 3.880 €
    6 Jahre

    c)

    Abschreibungen auf Sachanlagen: 2.263 €
    an Fuhrpark: 2.263 €



  6. Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
    - Summe der Abschreibungen
    = Buchwert


    LinAbschr06.jpg

  7. Die Abschreibungen erfassen die Wertminderung von Anlagegütern. Dazu zählt: Abnutzung durch Gebrauch, natürlicher Verschleiß, Entwicklung neuer und verbesserter Anlagegüter aufgrund des technischen Fortschritts.

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letzte Änderung R. am 02.09.2022
Autor(en):  Redaktion RWP

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02.12.2015 10:03:37 - Dennis Schmidt

Guten Tag,

ich hätte folgende Frage:

Wie sieht aus aus bei Zusatzkäufen?

Beispiel:

Firmenwagen wird nachträglich mit einem Navi augerüstet.

Zählt dies dann noch zu den Anschaffungskosten?

Und wie wird bei der linearen Abschreibung gerechnet?

Auto 80.000 AFA 8 Jahre ergo 10.000 pro Jahr´

Heißt 70.000 Restwert.

Kaufen nach einem Jahr ein Navi für 800€.

Muss man hetzt 80.800 abschreiben und somit nachträglich -100 € ( und jedes weiteres Jahr 10.100) oder wird dann einfach nach einem Jahr von 70.800 ausgegangen und einer Abschreibung pro Jahr von ca. 10114,28?

Bitte um Antwort.
[ Zitieren | Name ]

02.12.2015 14:48:17 - wvr

Sehr geehrter Herr Schmidt,

Fragen zu Einzelfällen sollten Sie im Forum stellen.
http://www.rechnungswesen-portal.de/Forum/
Nur dort können sie von anderen Nutzern gefunden und beantwortet werden. Die Kommentare dienen für Anmerkungen direkt zum Artikel.

Beste Grüße
wvr
[ Zitieren | Name ]

27.10.2016 22:10:20 - Gast

hallo habe als Einzelunternehmer in 2003 einen PKW-Ford Ka gekauft
Anschaffungskosten 11.600m0 inkl. 16 % (damals) gesetzlicher Mwst.
Der PKW hat eine geringe Fahrleistung , so dass ab 2012 keine Kosten mehr angesetzt wurde. In der Betriebsprüfung 2016 wurde somit eine Entnahme in 2011 angenommen und der PKW mit einem Bruttowert von ursp. 3900 Euro festgesetzt. Nach Einspruch und Beleg eines Händlers aus 2009 mit einem Händlereinkaufspreis von 2550 Euro hat das FA den Wert jetzt mit 2700 Brutto festgesetzt.
Mittlerweile ist der PKW 13 Jahre bei der angenommenen PRIVATENTNAHME war das Auto acht Jahre und hatte Mängel, wie defekte Klima - u. Schließautomatik sowie leichte Hagelschäden. Die Kilometerleistung liegt bei insgesamt ca 35TKM , das Auto wurde ab 2010 bis heute kaum noch weder betrieblich noch privat gefahren...
WELCHE CHANCE habe ich... den die vermeintliche Privatentnahme erhöht die Gewinne bzw. verpflichtet auch noch zur Entrichtung der Ust. Paradox ist, das ich kein Geld für Reparaturen ausgeben konnte und das Auto nicht veräußern konnte um mir die Mobilität zu erhalten. ..
WAS sagen die FACHEXPERTEN ???  
:?:  :?:  :?:
[ Zitieren | Name ]

28.10.2016 08:36:14 - wvr

Liebe Leser,

Bitte nutzen Sie die Kommentare nur für Anmerkungen direkt zum Artikel. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir nicht in Einzelfällen Hilfe leisten können. Fragen zu Einzelfällen stellen Sie deshalb bitte in unserem Forum. Dort können sie von anderen Nutzern gefunden und beantwortet werden.

Vielen Dank
Die Redaktion
[ Zitieren | Name ]

01.11.2016 22:21:45 - Gast

Sollte der Wagen nicht über sechs Monate abgeschrieben werden?
Bei Zugängen wir der aktuelle Monat nach dem 15. Tag doch nicht mehr mitgezählt, oder?

Vielen Dank!
[ Zitieren | Name ]

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