Buchungsregeln

Günther Wittwer
Vor Ausführung einer Buchung sind die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Welche Konten werden durch die Erfassung des Geschäftsfalles in der Buchhaltung berührt.

Sind es Erfolgs-oder Bestandskonten?

Bei den Bestandskonten gilt die Regelung: Vor der ersten Buchung im neuen Geschäftsjahr sollte der Anfangsbestand vom Vorjahr auf dem Aktiv- und Passivkonten vorgetragen werden.


Beispiel

Aktivkonten an Eröffnungsbilanzkonto
Eröffnungsbilanzkonto an Passivkonten

2. Handelt es sich um Aktiv-oder Passivkonto?

Bei den Buchungen auf den einzelnen Bestandskonten gelten folgende Grundregeln:
  • Auf Aktivkonten werden Zugänge (Mehrungen) im Soll, Abgänge (Minderungen) im Haben eingetragen.
  • Auf Passivkonten werden Zugänge (Mehrungen) im Haben, Abgänge (Minderungen) im Soll eingetragen. 

3. Buchungen auf den Erfolgskonten

Zu Beginn eines Geschäftsjahres sind die Erfolgskonten ohne einen Saldo vom Vorjahr auszuweisen. Die Erfolgskonten mit ihrem Ergebnis auf dem Gewinn- und Verlustkonto sollen den Reingewinn / oder Reinverlust des laufenden Geschäftsjahres ausweisen. 

4. Ist bei den Bestands-und Erfolgskonten ein Zu-oder Abgang zu buchen?

5. Auf welche Kontenseite ist zu buchen?

Aufgaben:

1. Aufgabe:
  1. Jeder Geschäftsfall wird nur einmal gebucht, und zwar im Soll und danach im Haben.
  2. Bei der Buchung in den Konten wird jeweils das Gegenkonto angegeben.
Welche Aussage stimmt? 

2. Bei der Begleichung einer Liefererrechnung ohne Skontoabzug durch Banküberweisung bewegt 
  1. Eine Mehrung auf dem Aktivkonto
  2. Kein erfolgswirksamer Vorgang
  3. Eine Minderung auf dem Aktivkonto
  4. Eine Minderung auf dem Passivkonto
Welche Aussagen sind richtig?    

Lösungen

1. Die Aussage b) ist richtig, dagegen bei der Aussage a) gilt, dass jeder Geschäfts-Fall doppelt gebucht wird.  

2. Aufgabe
  1. Falsche Aussage. Auf dem Bankkonto geschieht eine Aktivminderung.
  2. Richtige Aussage. Bei Skontoabzug wäre es ein erfolgswirksamer Vorgang (Ertrag).
  3. Richtige Aussage.
  4. Richtige Aussage.

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letzte Änderung W.V.R. am 30.04.2024
Autor(en):  Günther Wittwer

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