Export

Günther Wittwer
Der Export (Ausfuhr) stellt die Verbringung von Waren ins Ausland dar. 

Verkauf im Rahmen einer innergemeinschaftlichen Lieferung

Eine innergemeinschaftliche Lieferung besteht bei der Beförderung oder Versendung von verkauften Handelswaren an den Käufer in einem anderen Land des Gemeinschaftsgebiets. Der Verkauf unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Der Käufer ist in seinem Land Schuldner der Umsatzsteuer. Das sog. Bestimmungslandprinzip liegt vor.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Die wesentliche Voraussetzung für die Teilnahme am EU-Binnenmarkt (innergemeinschaftliche Lieferung) ist der Erwerb einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers und Käufers.

In der vielfach monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung sind die innergemeinschaftlichen Lieferung wegen einer ordnungsgemäßen Umsatzsteuerverprobung gesondert auszuweisen 

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer muss auf der Rechnung des Käufers und Verkäufers vermerkt sein. Diese Anwendung gewährleistet eine Kontrolle über das gesamte Umsatzsteuervolumen zwischen den Finanzbehörden und den einzelnen EU-Mitgliedstaaten.    
Info
Zum Gemeinschaftsgebiet gehört das Zollgebiet de Europäischen Union. Die Binnengrenze ist die Grenze zwischen zwei Mitgliedstaaten.


Konteneinrichtung

Bei Ausführung von Außenhandelsgeschäften ist das Erfolgskonto Erlöse aus innergemeinschaftlicher Lieferung in der Finanzbuchhaltung einzurichten. 

Beispiel:

1) Mentoc-Gesellschaft GmbH, Export/Import, ansässig in Prüm/Eifel verkauft an Leon in Paris / Frankreich Handelswaren in einem Gesamtwert von 80.000 € mit einem Zahlungsziel von 90 Tagen für die Faktura.   

Buchung:  
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 80.000 €
an Erlöse innergemeinschaftlicher Leistung 80.000 €

Warenexport von Handelswaren in Drittländer

Eine Ausfuhr von Handelswaren in ein Drittland ist nach dem Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerfrei (§ 4 Abs. 1 und 3 UStG). Hierfür muss der Exporteur durch einen internationalen Frachtbrief oder einer Grenzübertrittsbescheinigung des Zolls nachweisen können, dass der Gegenstand der Lieferung in ein Drittlandsgebiet  befördert oder versendet worden ist.   
Hinweis: Seit dem 1.1.2014 ist die Gelangenbestätigung Pflicht. (siehe hierzu G = Gelangenbestätigung) 
Info: Drittländer
Es sind alle Gebiete außerhalb des Gemeinschaftsgebietes. Die Grenze zwischen einem EU-Mitgliedstaat und einem Drittland wird als Außengrenze oder Zollgrenze bezeichnet.

Beispiel:

Mentoc-Gesellschaft GmbH, Export-Import, ansässig in Prüm/Eifel verkauft an den Jägerhof-Hotelkette in Spiez/Schweiz Handelswaren im Werte von 5.000 sfr und Transportkosten von 450 €. Der Ausfuhrnachweis in Form einer Grenzübertrittsbescheinigung liegt ordnungsgemäß vor. Der Devisenkassamittelkurs beträgt 1,12 sfr/€. 

Buchung bei Mentoc-Gesellschaft GmbH  
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.866,07 €
an Erlöse aus Güteausfuhr  
oder an Erlöse aus Warenausfuhr (Drittländer) 4.866,07 €

Wegen der vielfach monatlichen Umsatzsteuerverprobung sollten die Erlöse aus den Außenhandelsgeschäften auf besonderen Konten (z.B. Erlöse aus Güterausfuhr) erfasst werden. Das Konto aus Güterausfuhr oder Erlöse aus Warenausfuhr gehört zu den Erfolgskonten und ist über das GuV Konto abzuschließen.    

Hinweis: Die Buchungen im Beschaffungsbereich durch innergemeinschaftliche Lieferung und Warenverkehr außerhalb der EG, siehe hierzu Import.

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letzte Änderung W.V.R. am 04.03.2024
Autor(en):  Günther Wittwer

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