Rückstellung für unterlassene Instandhaltungen

Günther Wittwer
1. Pflicht zur Bildung einer Rückstellung bei unterlassener Instandhaltung

Für dringend notwendige Instandhaltungsmaßnahmen, die im abgelaufenen Wirtschaftsjahr nicht mehr durchgeführt worden sind, besteht in der Handelsbilanz eine Passivierungspflicht (§249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB).

Eine in der Handelsbilanz gebildete Rückstellung für unterlassene Instandhaltung ist auch in der Steuerbilanz anzusetzen. (R 5.7 Abs. 11 EStR 2012). Die Buchung erfolgt überwiegend für unterlassene passivierungspflichtige Instandhaltungsmaßnahmen am Sachanlagevermögen.

2. Drei Monats-Frist 

Zwingend erforderlich im Rahmen der Bildung von Instandhaltungsrückstellungen in der Bilanz ist es, dass die Instandhaltungsmaßnahme innerhalb der ersten drei Monate des neuen Wirtschaftsjahres abzuschließen sind. Entspricht das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr, müssen die Instandhaltungsmaßnahmen bis spätestens 31. März des Folgejahres abgeschlossen sein. Für die Bildung einer Instandhaltungsrückstellung besteht für die Handels-und Steuerbilanz innerhalb der drei Monate eine Passivierungspflicht. 

3. Bildung einer Instandhaltungsrückstellung

Die Höhe der zu bildenden Instandhaltungsrückstellung  bemisst sich nach der Höhe des voraussichtlich entstehenden Unterhaltungs- /Reparaturaufwands nach vernünftiger Beurteilung der jeweiligen Maßnahme. Die Bildung erfolgt aufwandswirksam gegen das entsprechende Aufwandskonto.

Beispiel: Die Geschäftsleitung der Schmidt GmbH aus Ingolstadt gibt für die Bildung einer Instandhaltungsrückstellung ein Reparaturaufwand an einer Trennsägemaschine in einer Höhe von ca. 12.000 € an. Der Kostenvoranschlag von Industik GmbH aus München weist einen Betrag von 14.280 € incl. 19 % Umsatzsteuer aus. Absprachegemäß wird die Trennsägemaschine  erst  in der zweiten Monatshälfte im März des folgenden Geschäftsjahres zur vollen Nutzung eingesetzt. Aus diesem Grund beschließt die Geschäftsleitung der Schmidt GmbH die Reparatur an der Trennsägemaschine Mitte Februar im neuen Geschäftsjahr von Industik GmbH ausführen zu lassen.
 

Buchung einer Rückstellung für unterlassene Instandhaltungen


31.12.201x

Instandhaltungskosten an Instandhaltungsrückstellungen: 12.000 €

Folgejahr

instandhaltungsmassnahmen01.png

instandhaltungsmassnahmen02.png

Die gebildete Summe der Instandhaltungsrückstellung gleicht der Summe des Kostenvoranschlags (14.280 € : 119 x 100 = 12.000 €). Aus diesem Grund entfällt eine zusätzliche Buchung über Erträge aus der Auflösung der Instandhaltungsrückstellung oder Periodenfremde Aufwendungen.

Wird eine Instandhaltungsrückstellung nicht mehr benötigt, so ist sie ergebniswirksam als Ertrag aufzulösen. Ein Geldfluss findet nicht statt und deshalb entfällt die Buchung auf einem Finanzkonto (Kreditinstitute) auf der Habenseite.

Buchung:
Instandhaltungsrückstellungen
an Erträge aus der Auflösung der Instandhaltungsrückstellungen

 

Aufgaben
  1. Wann sind Instandhaltungsrückstellungen zu bilden?

  2. Die gebildete Rückstellung für unterlassene Instandhaltungsaufwendungen sind größer als die Zahlung. Auf welchem Konto ist der Ertrag zu erfassen?

  3. Mitte September 2015 wurde in der Produktionshalle A ein Schaden an der Verpackungsmaschine Modell STA 45/26.11.27 festgestellt. Im angeforderten Kostenvoranschlag wird ein Betrag von 5.000 € + 19 % Umsatzteuer ausgewiesen. Mitte Dezember 2015 wurde die Reparatur ausgeführt. Am 30.12.2015 wurde die Rechnung durch Banküberweisung bezahlt.
    Entfällt die Bildung einer Rückstellung für unterlassene Instandhaltungsaufwendungen?

  4. Liegt bei der Aufstellung der Steuerbilanz für die Bildung einer Rückstellung für unterlassene Instandhaltungsaufwendungen vor, wenn die Reparatur erst im April des Folgejahres ausgeführt werden kann?

  5. Wonach richtet sich die Höhe der zu bildenden Instandhaltungsrückstellung?


Lösungen
  1. Die Instandhaltungsrückstellungen sind zu bilden für unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen, die bis zum Bilanzstichtag erforderlich gewesen wären, aber nicht mehr durchgeführt werden konnten. Die Instandhaltungsmaßnahmen müssen binnen drei Monate nach dem Bilanzstichtag nachgeholt werden. Der Fälligkeitstermin der jeweiligen Rechnungen ist unerheblich. 

    Beispiel: Reparatur / Sanierung, Neue Asphaltdecke auf den Garagendecken.

    Festgestellter Zeitpunkt: 4.11.2015
    Warum keine Ausführung im alten Jahr? Wegen schlechter Witterung.
    Die Reparatur soll bis Ende Februar 2016 ausgeführt sein.

    Nach Einsicht in den vorgelegten Kostenvoranschlags kostet die Reparatur ca. 4.500 € ohne Umsatzsteuer.

    Bilanzstichtag 31.12.2015

    Die Voraussetzung für die Buchung einer Rückstellung für unterlassene Instandhaltungsaufwendungen im Geschäftsjahr zum Bilanzstichtag sind gegeben.

    Buchung: 
    Instandhaltungskosten an Instandhaltungsrückstellungen       4.500 €

  2. Erträge aus der Auflösung der Instandhaltungsrückstellungen

  3. Die Ausführung der Reparatur und die Zahlung der Eingangsrechnung erfolgte noch im alten Geschäftsjahr. Aus diesem Grund ist keine Rückstellung am Bilanzstichtag zu bilden.

  4. In diesem Fall entfällt in der Steuerbilanz die Erfassung einer Rückstellung für unterlassene Instandhaltungsaufwendungen. Die Reparatur ist nicht in den ersten drei Monaten im neuen Geschäftsjahr erfolgt. Die Tatbestandsvoraussetzungen liegen nicht vor. (§ 249 I 2 Nr. 1 HGB)

    Info
    Zurückgestellt werden können nur die Beträge, die als Erhaltungsaufwand einzuordnen sind. Handelt es sich bei den Instandhaltungsarbeiten um  einen aktivierungspflichtigen Aufwand (z.B. Generalüberholung), kann eine Rückstellung nicht gebildet werden, vgl. Rz. 359a.

  5. Die Höhe der zu bildenden Instandhaltungsrückstellung bemisst sich nach der Höhe des voraussichtlich entstehenden Reparaturaufwands nach vernünftiger Beurteilung der jeweiligen Maßnahme.

Zurück zum ABC der Bilanzierung >>



letzte Änderung W.V.R. am 29.06.2023
Autor(en):  Günther Wittwer

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

17.08.2018 17:33:50 - Gast

Sehr geehrte Damen und Herren,

Könnten Sie mir einen ungefähren Wert mitteilen, welche Instandhaltungskosten pro Quadratmeter man für eine Lagerhalle eines Spediteurs erwarten kann?

Mit freundlichen Grüßen
Philip Lütgerath
[ Zitieren | Name ]

22.08.2018 13:22:26 - sogehts

Das wird dir hier wohl kaum einer sagen können - das hängt doch stark vom Zustand und Alter des Gebäudes sowie den vertraglichen Vereinbarungen ab. Für die Instandhaltung ist in der Regel der Vermieter zuständig.
[ Zitieren | Name ]

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Sachbearbeiter / Sachbearbeiterin (m/w/d) in der Finanz- / Drittmittelbuchhaltung in Teilzeit oder Vollzeit
Das Chemotherapeutische Forschungsinstitut Georg-Speyer-Haus in Frankfurt am Main ist eine als gemeinnützig anerkannte private Stiftung mit großer Tradition in der deutschen biomedizinischen Wissenschaft und befasst sich mit Krebsforschung. Wir sind dem Universitätsklinikum der Goethe-Universität... Mehr Infos >>

Financial Controller (m/w/d)
Deine Zukunft – perfekt verpackt. Smurfit Westrock gehört mit weltweit 100.000 Mitarbeiter­innen und Mitarbeitern in 40 Ländern zu den führenden Anbietern von papier­basierten Verpackungs­lösungen. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen engagierten Financial Controller (m/w/d) am ... Mehr Infos >>

Controller*in – Forschungsinstitut
Die Fraunhofer-Gesellschaft (www.fraunhofer.de) betreibt in Deutschland derzeit 76 Institute und Forschungs­einrichtungen und ist eine der führenden Organisationen für anwendungsorientierte Forschung. Rund 32 000 Mitarbeitende erarbeiten das jährliche Forschungsvolumen von 3,4 Milliarden ... Mehr Infos >>

Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter Anlagenbuchhaltung – Schwerpunkt Immobilienbewertung
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in Buchhaltung (Teil (50%) - oder Vollzeit)
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 84 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geist... Mehr Infos >>

Spezialistin / Spezialist für die Stammdatenerfassung in der Kreditorenbuchhaltung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Controllerin / Controller im Fachgebiet Kennzahlen (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Business Partner (w/m/d) Controlling mit unternehmerischem Gestaltungswillen
Wir sind MAINGAU – ein ambitioniertes Energie- und Techunternehmen mit klarem Fokus auf technologiegetriebene Lösungen für die Energiewelt von morgen. Mehr als 1.000.000 Kundenbeziehungen europaweit und ein Umsatz von 1,3 Milliarden Euro in 2024 machen uns zu einem der am schnellsten wachsenden E... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

QL_Brandmark_CMYK_v1.jpg
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

Reisekostenabrechnung 2025

02_Reisekostenabrechnung.png
Diese Excel-Vorlage eignet sich zur Reisekostenabrechnung in allen Branchen für Unternehmen, deren Angestellte, Vereine und Organisationen, Gewerbetreibende sowie Freiberufler. Das Tool unterstützt die aktuellen in Deutschland geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien für die Abrechnung von Reisekosten.
Mehr Informationen >>


RS-Businessplan

Betriebsaufwand.png
Unternehmen mit Balanced Scorecard (BSC) im Einsatz sind erfolgreicher als ihre Wettbewerber. Erstellen Sie mit RS-BSC Ihre Balanced Scorecard! Definieren und überwachen Sie mit Hilfe dieser Excel-Vorlage ihre operativen und strategischen Ziele.
Mehr Informationen >>

Liquiditätsplanung XL

Liquiditätsplanung XL.png
Mit der RS-Liquiditätsplanung können Sie die Liquidität planen. Die Planung erfolgt dabei über einzelne Sichten, welche komprimiert im Liquiditätsplan ausgegeben werden. Das Tool beinhaltet unter anderem zwei Jahresplanung und eine Detailsicht für Ein- und Auszahlpositionen. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Erfolgreich mit Fernstudium

Fernkurse.jpgEin modernes Fernstudium bietet viele Vorteile. Sie selbst bestimmen, wann und wo Sie lernen - umfassend betreut von einem Team kompetenter Fernlehrer. Wir stellen Ihnen einige interessante Fernkurse bzw. Studiengänge zum Bilanzbuchhalter detailliert vor >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>