Rückstellung für unterlassene Instandhaltungen

Günther Wittwer
1. Pflicht zur Bildung einer Rückstellung bei unterlassener Instandhaltung

Für dringend notwendige Instandhaltungsmaßnahmen, die im abgelaufenen Wirtschaftsjahr nicht mehr durchgeführt worden sind, besteht in der Handelsbilanz eine Passivierungspflicht (§249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB).

Eine in der Handelsbilanz gebildete Rückstellung für unterlassene Instandhaltung ist auch in der Steuerbilanz anzusetzen. (R 5.7 Abs. 11 EStR 2012). Die Buchung erfolgt überwiegend für unterlassene passivierungspflichtige Instandhaltungsmaßnahmen am Sachanlagevermögen.

2. Drei Monats-Frist 

Zwingend erforderlich im Rahmen der Bildung von Instandhaltungsrückstellungen in der Bilanz ist es, dass die Instandhaltungsmaßnahme innerhalb der ersten drei Monate des neuen Wirtschaftsjahres abzuschließen sind. Entspricht das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr, müssen die Instandhaltungsmaßnahmen bis spätestens 31. März des Folgejahres abgeschlossen sein. Für die Bildung einer Instandhaltungsrückstellung besteht für die Handels-und Steuerbilanz innerhalb der drei Monate eine Passivierungspflicht. 

3. Bildung einer Instandhaltungsrückstellung

Die Höhe der zu bildenden Instandhaltungsrückstellung  bemisst sich nach der Höhe des voraussichtlich entstehenden Unterhaltungs- /Reparaturaufwands nach vernünftiger Beurteilung der jeweiligen Maßnahme. Die Bildung erfolgt aufwandswirksam gegen das entsprechende Aufwandskonto.

Beispiel: Die Geschäftsleitung der Schmidt GmbH aus Ingolstadt gibt für die Bildung einer Instandhaltungsrückstellung ein Reparaturaufwand an einer Trennsägemaschine in einer Höhe von ca. 12.000 € an. Der Kostenvoranschlag von Industik GmbH aus München weist einen Betrag von 14.280 € incl. 19 % Umsatzsteuer aus. Absprachegemäß wird die Trennsägemaschine  erst  in der zweiten Monatshälfte im März des folgenden Geschäftsjahres zur vollen Nutzung eingesetzt. Aus diesem Grund beschließt die Geschäftsleitung der Schmidt GmbH die Reparatur an der Trennsägemaschine Mitte Februar im neuen Geschäftsjahr von Industik GmbH ausführen zu lassen.
 

Buchung einer Rückstellung für unterlassene Instandhaltungen


31.12.201x

Instandhaltungskosten an Instandhaltungsrückstellungen: 12.000 €

Folgejahr

instandhaltungsmassnahmen01.png

instandhaltungsmassnahmen02.png

Die gebildete Summe der Instandhaltungsrückstellung gleicht der Summe des Kostenvoranschlags (14.280 € : 119 x 100 = 12.000 €). Aus diesem Grund entfällt eine zusätzliche Buchung über Erträge aus der Auflösung der Instandhaltungsrückstellung oder Periodenfremde Aufwendungen.

Wird eine Instandhaltungsrückstellung nicht mehr benötigt, so ist sie ergebniswirksam als Ertrag aufzulösen. Ein Geldfluss findet nicht statt und deshalb entfällt die Buchung auf einem Finanzkonto (Kreditinstitute) auf der Habenseite.

Buchung:
Instandhaltungsrückstellungen
an Erträge aus der Auflösung der Instandhaltungsrückstellungen

 

Aufgaben
  1. Wann sind Instandhaltungsrückstellungen zu bilden?

  2. Die gebildete Rückstellung für unterlassene Instandhaltungsaufwendungen sind größer als die Zahlung. Auf welchem Konto ist der Ertrag zu erfassen?

  3. Mitte September 2015 wurde in der Produktionshalle A ein Schaden an der Verpackungsmaschine Modell STA 45/26.11.27 festgestellt. Im angeforderten Kostenvoranschlag wird ein Betrag von 5.000 € + 19 % Umsatzteuer ausgewiesen. Mitte Dezember 2015 wurde die Reparatur ausgeführt. Am 30.12.2015 wurde die Rechnung durch Banküberweisung bezahlt.
    Entfällt die Bildung einer Rückstellung für unterlassene Instandhaltungsaufwendungen?

  4. Liegt bei der Aufstellung der Steuerbilanz für die Bildung einer Rückstellung für unterlassene Instandhaltungsaufwendungen vor, wenn die Reparatur erst im April des Folgejahres ausgeführt werden kann?

  5. Wonach richtet sich die Höhe der zu bildenden Instandhaltungsrückstellung?


Lösungen
  1. Die Instandhaltungsrückstellungen sind zu bilden für unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen, die bis zum Bilanzstichtag erforderlich gewesen wären, aber nicht mehr durchgeführt werden konnten. Die Instandhaltungsmaßnahmen müssen binnen drei Monate nach dem Bilanzstichtag nachgeholt werden. Der Fälligkeitstermin der jeweiligen Rechnungen ist unerheblich. 

    Beispiel: Reparatur / Sanierung, Neue Asphaltdecke auf den Garagendecken.

    Festgestellter Zeitpunkt: 4.11.2015
    Warum keine Ausführung im alten Jahr? Wegen schlechter Witterung.
    Die Reparatur soll bis Ende Februar 2016 ausgeführt sein.

    Nach Einsicht in den vorgelegten Kostenvoranschlags kostet die Reparatur ca. 4.500 € ohne Umsatzsteuer.

    Bilanzstichtag 31.12.2015

    Die Voraussetzung für die Buchung einer Rückstellung für unterlassene Instandhaltungsaufwendungen im Geschäftsjahr zum Bilanzstichtag sind gegeben.

    Buchung: 
    Instandhaltungskosten an Instandhaltungsrückstellungen       4.500 €

  2. Erträge aus der Auflösung der Instandhaltungsrückstellungen

  3. Die Ausführung der Reparatur und die Zahlung der Eingangsrechnung erfolgte noch im alten Geschäftsjahr. Aus diesem Grund ist keine Rückstellung am Bilanzstichtag zu bilden.

  4. In diesem Fall entfällt in der Steuerbilanz die Erfassung einer Rückstellung für unterlassene Instandhaltungsaufwendungen. Die Reparatur ist nicht in den ersten drei Monaten im neuen Geschäftsjahr erfolgt. Die Tatbestandsvoraussetzungen liegen nicht vor. (§ 249 I 2 Nr. 1 HGB)

    Info
    Zurückgestellt werden können nur die Beträge, die als Erhaltungsaufwand einzuordnen sind. Handelt es sich bei den Instandhaltungsarbeiten um  einen aktivierungspflichtigen Aufwand (z.B. Generalüberholung), kann eine Rückstellung nicht gebildet werden, vgl. Rz. 359a.

  5. Die Höhe der zu bildenden Instandhaltungsrückstellung bemisst sich nach der Höhe des voraussichtlich entstehenden Reparaturaufwands nach vernünftiger Beurteilung der jeweiligen Maßnahme.

Zurück zum ABC der Bilanzierung >>



letzte Änderung W.V.R. am 29.06.2023
Autor(en):  Günther Wittwer

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

17.08.2018 17:33:50 - Gast

Sehr geehrte Damen und Herren,

Könnten Sie mir einen ungefähren Wert mitteilen, welche Instandhaltungskosten pro Quadratmeter man für eine Lagerhalle eines Spediteurs erwarten kann?

Mit freundlichen Grüßen
Philip Lütgerath
[ Zitieren | Name ]

22.08.2018 13:22:26 - sogehts

Das wird dir hier wohl kaum einer sagen können - das hängt doch stark vom Zustand und Alter des Gebäudes sowie den vertraglichen Vereinbarungen ab. Für die Instandhaltung ist in der Regel der Vermieter zuständig.
[ Zitieren | Name ]

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie als StudentIn oder Auszubildene(r) Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de zum Vorzugspreis von 39,- EUR für 2 Jahre. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge, ausgewählte sonst kostenpflichtige Excel-Vorlagen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Weitere Informationen zum Ausbildungspaket >>
Anzeige
Buch: Kennzahlenguide für Controller

Stellenanzeigen

Finanzbuchhalter (m/w/d)
Die TPG – The Packaging Group ist ein Firmenverbund international führender Hersteller und Entwickler von hochwertigen Verpackungsmaschinen. Durch den Zusammenschluss der Unternehmen FAWEMA, HDG und WOLF vereint die TPG Traditionsmarken, die über einzigartiges Know-how und eine herausragende Tech... Mehr Infos >>

Objektbuchhalter:in (m/w/d)
DGIM ist seit 20 Jahren ein aufstrebendes familiengeführtes Immobilienunternehmen und im Sektor Health Care, seit Jahren der bundesweit führende Property Manager. In unserer Unternehmensgruppe betreuen wir mit über 180 Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter bundesweit in unsere acht Niederlassungen üb... Mehr Infos >>

Finanzkoordination für Drittmittelprojekte (m/w/d)
Die Ludwig-Maximilians-Universität München ist eine der führenden Univer­sitäten in Europa mit einer über 500-jährigen Tradition. Sie steht für anspruchs­volle aka­demische Aus­bildung und heraus­ragende For­schung. Das Referat beschäftigt sich mit Drittmitteln, die eine wichtige Finanzierungs­qu... Mehr Infos >>

Gruppenleitung (m/w/d) Unternehmenscontrolling
Das Helmholtz-Zentrum Hereon betreibt internationale Spitzen­forschung für eine Welt im Wandel: Rund 1.000 Beschäftigte leisten ihren Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels, der nachhaltigen Nutzung der welt­weiten Küsten­systeme und der ressourcen­verträglichen Steigerung der Lebens­qualität. ... Mehr Infos >>

Kaufmännischer Mitarbeiter (w/m/d) Buchhaltung mit Schwerpunkt Kreditoren
Energie Süd­bayern (ESB) bildet gemeinsam mit den Tochter­unter­nehmen Energienetze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unternehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeiterinnen und Mit­arbeitern, Auszu­bildenden und Trainees stehen wir für leistungs­fähigen Service, flexible Energie­produkte und ... Mehr Infos >>

Division Controller (m/f/d)
Exciting opportunities await you – as Division Controller (m/f/d), you will act as business partner for local SAP FICO teams in ELANTAS and corporate ALTANA Controlling, Accounting and Tax entities, you will review and analyze monthly closing results in AIDA reporting for actuals, forecas... Mehr Infos >>

Controller*in – Forschungsinstitut
Die Fraunhofer-Gesellschaft (www.fraunhofer.de) betreibt in Deutschland derzeit 76 Institute und Forschungs­einrichtungen und ist eine der führenden Organisationen für anwendungsorientierte Forschung. Rund 32 000 Mitarbeitende erarbeiten das jährliche Forschungsvolumen von 3,4 Milliarden ... Mehr Infos >>

Controller*in (m/w/d) Kaufmännisches Controlling
Das sind wir: Modernes Akut­kranken­haus in kommunaler Trägerschaft, Maximal­versorger, 833 Betten, 16 Kliniken, zwei Institute und ein medizinisches Versorgungs­zentrum. Unsere größte Stärke: Rund 2.500 engagierte Kolleginnen und Kollegen. Wir sind einer der größten Ausbildungs­betriebe der Stad... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Excel-Tool Bilanz- und Erfolgsanalyse

Bilanzanalyse-Tool 290px.jpg
Aus Bilanz und G+V werden alle gängigen Bilanz- und Erfolgskennzahlen errechnet und versucht, die Bewertung der Zahlen mit den Ampelfarben grün, gelb und rot deutlich zu machen. Die Ableitung bzw. Berechnung der Kennzahlen wird ausführlich dargestellt.

Jetzt hier für 34,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Buchtipp: Vermieter 1x1

vermieter1x1-umschlag-web_330px.jpgVermieter sein ist nicht leicht. Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung. E-Book 18,90 EUR hier bestellen >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.