Privat-Nutzung von Firmenwagen im Steuerrecht

Stefan Parsch
Häufig werden Geschäfts- und Firmenwagen auch privat genutzt. Hier ist zunächst zu unterscheiden, ob der Unternehmer oder Selbstständige das betriebliche Kraftfahrzeug (Kfz) privat nutzt oder ob es ein Angestellter tut. Um den Anteil der privaten Nutzung zu ermitteln, gibt es einerseits die Pauschalmethode (1%-Regelung) und andererseits den Einzelnachweis (Fahrtenbuch). Schließlich sind auch im Hinblick auf die Umsatzsteuer und den Vorsteuerabzug einige Regelungen zu beachten.

Auto im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen?

Vom Anteil der betrieblichen Nutzung hängt es ab, ob ein dienstlich wie privat genutztes Fahrzeug dem Privatvermögen eines Unternehmers oder dem Betriebsvermögen zugerechnet wird. Die betriebliche Nutzung ist in geeigneter Weise nachzuweisen. Zählt ein Wagen zum Betriebsvermögen, können sämtliche Ausgaben für ihn als Betriebskosten behandelt werden. Die private Nutzung des Kfz muss rechnerisch gegenüber dem Betrieb ausgeglichen und versteuert werden.

Der private Anteil der Firmenwagennutzung kann zum einen pauschal, zum anderen per Einzelnachweis ermittelt werden. Bei der Pauschalmethode (bei mindestens 50 % betrieblicher Nutzung) werden jeden Monat 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als Wert für die private Nutzung angesetzt. Dies ist in der Regel günstiger, wenn das Kfz häufig privat genutzt wird oder die laufenden Kosten, z. B. durch die Abschreibung für Abnutzung (AfA), hoch sind. Anderenfalls kann sich der höhere Aufwand der Fahrtenbuchmethode lohnen.

Firmenwagen für Mitarbeiter

Wenn ein Fahrzeug einem Firmenmitarbeiter zur Verfügung gestellt wird, zählt es stets zum Betriebsvermögen. Kann ein Mitarbeiter das Kfz auch nach Dienstschluss nutzen, etwa für Fahrten zur Wohnung, geht die Finanzverwaltung von einer privaten Nutzung des Dienstwagens aus. Auch in diesem Fall muss die private Nutzung ausgewiesen und versteuert werden. Wiederum besteht die Wahl zwischen der pauschalen 1%-Methode oder dem Fahrtenbuch. Besondere Regelungen gelten für Fahrten zwischen der Wohnung und der Betriebsstätte, Familienheimfahrten (bei doppelter Haushaltsführung) und bei Fahrgemeinschaften.

Firmenwagen in Umsatzsteuer und Einkommensteuer

Für die Berechnung der Umsatzsteuer gelten andere Vorgaben als für jene der Einkommensteuer. Deshalb kann ein Fahrzeug umsatzsteuerlich dem Betriebsvermögen zugeordnet werden, auch wenn es einkommensteuerlich zum Privatvermögen gehört. Bei einem Fahrzeug, das zu 100 % dem Betriebsvermögen zugerechnet wird, muss für die private Nutzung auch 19 % Umsatzsteuer erhoben werden. Für den betrieblichen Anteil der Fahrzeugnutzung kann die Vorsteuer der Anschaffungskosten gezogen werden. Bei den Unterhaltskosten des Kfz kann die Vorsteuer auch dann geltend gemacht werden, wenn der Wagen zu weniger als 10 % dienstlich genutzt wird. Aus Gründen der Vereinfachung können die für die Einkommensteuer ermittelten Beträge als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer verwendet werden.

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Ermittlung des Werts der privaten Kfz-Nutzung – 1%-Methode oder Fahrtenbuch >>

Private Nutzung eines Firmenwagens durch Arbeitnehmer >>

Privatnutzung von Firmenwagen: Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug >>






letzte Änderung S.P. am 27.04.2022
Autor(en):  Stefan Parsch
Bild:  panthermedia.net / zagandesign


Autor:in
Herr Stefan Parsch
Stefan Parsch ist freier Journalist und Lektor. Er schreibt Fachartikel für die Portale von reimus.NET und Artikel über wissenschaftliche Themen für die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Verein Deutscher Ingenieure lektoriert er technische Richtlinien. Mehr als zwölf Jahre lang war er Pressesprecher der Technischen Hochschule Brandenburg.
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Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

17.05.2020 12:57:19 - Ambilight

Guten Tag,
sehr verständlich geschrieben habe dennoch eine Frage die detaillierter ins Fahrtenbuch geht nur irgendwie keine richtige Anlaufstelle finde.

Wie gibt man die Fahrt von Zuhause zum Kunden beim elektronischen Fahrtenbuch  richtig an?
Habe gelesen es fällt unter eine Sonderfahrt welche als Mischfahrt anzugeben ist aber wie "verteile" ich die dabei gefahrenen Kilometer?
Zb 7km bis zum Kunden von zuhause (betriebs/arbeits/privatfahrt)
Habe auch ein Thema dazu erstellt aber irgendwie finde ich es nicht innerhalb der Suche. Um ehrlich zu sein weiß ich auch nicht ob es jemand nochmal freischalten muss

Thema "Fahrtenbuch Sonderfahrten" I'm Bereich Steuern
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