Das Gesamtkostenverfahren soll das Betriebsergebnis eines Unternehmens ermitteln. Im Gegensatz zum Umsatzkostenverfahren werden dabei alle Erträge den Aufwendungen gegenüber gestellt, die in einer Abrechnungsperiode anfallen. Einbezogen werden auch die Halb- und Fertigprodukte die auf Lager produziert oder verkauft wurden. Die zu ausweisenden Positionen sind in §275 Abs. 2 HGB festgehalten:
Bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens sind auszuweisen:
1. |
|
Umsatzerlöse |
2. |
|
Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen |
3. |
|
andere aktivierte Eigenleistungen |
4. |
|
sonstige betriebliche Erträge |
5. |
|
Materialaufwand: |
|
a) |
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren |
|
b) | Aufwendungen für bezogene Leistungen |
6. |
|
Personalaufwand: |
|
a) |
Löhne und Gehälter |
|
b) | soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, davon für Altersversorgung |
7. |
|
Abschreibungen: |
|
a) | auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs |
|
b) |
auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten |
8. |
|
sonstige betriebliche Aufwendungen |
9. |
|
Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen |
10. |
|
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen |
11. |
|
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen |
12. |
|
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens |
13. |
|
Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen |
14. |
|
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit |
15. |
|
außerordentliche Erträge |
16. |
|
außerordentliche Aufwendungen |
17. |
|
außerordentliches Ergebnis |
18. |
|
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
19. |
|
sonstige Steuern |
20. |
|
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag |
letzte Änderung Redaktion RWP am 27.07.2018 |
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