Konten - Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens

Redaktion RWP
Der häufigste Fall in diesen Konten ist die Wertkorrektur von Aktien, die das Unternehmen hält. Wenn der Kurs eines Wertpapieres dauerhaft unter die Anschaffungskosten sinkt oder zum Bilanzstichtag kleiner ist als die Anschaffungskosten, so kann über diese Aufwandskonten eine entsprechende Abschreibung vorgenommen werden. Die hier genannten Konten werden auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufsvermögens angewendet.


Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens
Bei der Anwendung der Abschreibung muss steuerlich beachtet werden, ob die Wertpapiere zum Anlagevermögen oder zum Umlaufvermögen gehören.

Wertpapiere des Umlaufvermögens können zum Bilanzstichtag oder zum davor liegende Verkaufstag auf den niedrigeren Kurswert abgeschrieben werden. Da diese Papiere nicht zum längerfristigen Verbleib im Unternehmen vorgesehen sind, wird hierbei von einer dauernden Wertminderung ausgegangen.

Bei den Finanzanlagen liegt aus Sicht der Finanzverwaltung erst eine dauernde Wertminderung vor, wenn zum Bilanzstichtag der Kurs des Wertpapiers über 40% der Anschaffungskosten gefallen ist oder der Kurs zwischem dem aktuellen und den vorangegangen Stichtig um 25% unter die Anschaffungskosten gefallen ist. Hierbei gilt es zu beachten, dass die aktuellen Kursentwicklungen mit berücksichtigt werden müssen.
SKR03: 4870 - 4879
SKR04: 7200 - 7260












letzte Änderung R. am 24.01.2023
Autor(en):  Redaktion RWP

Literaturhinweise
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