Der Anlagenspiegel stellt die Veränderungen des Anlagevermögens in einem Bilanzjahr dar. Diese Zusammenfassung muss von jeder Kapitalgesellschaft und von publizitätspflichtigen Gesellschaften im Jahresabschluss aufgestellt werden.
Er enthält alle Zu- und Abgänge sowie die Abschreibungen und Zuschreibungen des aktuellen Geschäftsjahres. Außerdem umfasst der Anlagenspiegel die kumulierten Anschaffungs- und Herstellungskosten, die kumulierten Ab- und Zuschreibungen sowie die Restbuchwerte des Geschäftsjahres und des Vorjahres.
Beim Ausscheiden eines Anlagegutes aus dem Betriebsvermögen während des Geschäftsjahres ist der Abgang zu Anschaffungs-oder Herstellungskosten in die Spalte Abgang einzutragen. Gleichzeitig ist die Summe der Abschreibungen (kumulierte Abschreibungen) um den Abschreibungsbetrag des ausgeschiedenen Anlagegutes zu vermindern.
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letzte Änderung Redaktion RWP am 27.07.2018 |
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