Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH
Münster
Wichtig: Wer eine digitale Kasse betreibt, darf im selben Geschäftsraum keine offene Ladenkasse besitzen. Unternehmer müssen sich für eine Form entscheiden.
Beispiel: Ein Bäcker, der in seinem Ladengeschäft eine Registrierkasse betreibt, darf an seinem Stand auf dem Wochenmarkt eine offene Ladenkasse betreiben.
Beim Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen gegen Barzahlung gilt die Einzelaufzeichnungspflicht nach § 146 Absatz 1 Satz 1 AO aus Zumutbarkeitsgründen nicht, wenn kein elektronisches Aufzeichnungssystem, sondern eine offene Ladenkasse verwendet wird (§ 146 Absatz 1 Satz 3 und 4 AO, vgl. AEAO zu § 146, Nr. 2.1.4).
Wichtig: Einen Kassenbericht in Word oder Excel wird das Finanzamt nicht akzeptieren, weil nachträgliche Änderungen nicht auszuschließen sind. Parallel sollte der Händler dann ein handschriftlich geführtes Kassenbuch vorlegen können.
Der Kassenbericht sollte folgende Angaben enthalten: |
Tagesendbestand (durch Zählen bei Geschäftsschluss ermittelt) |
./. Anfangsbestand (Kassenbestand am Ende des Vortages) |
= Zwischensumme (Saldo aus Tageseinnahmen und Tagesausgaben) |
+ Kassenausgaben des Tages in Bar |
+ Geldtransit auf das betriebliche Konto oder weitere Kassen |
+ Private Barentnahmen |
./. Private Bareinlagen |
./. Sonstige Tageseinnahmen |
= Summe der Kasseneinnahmen |
letzte Änderung W.V.R. am 24.03.2023 Autor(en): Wolff von Rechenberg Bild: panthermedia.net / Oleg Dudko |
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Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln. |
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