Arbeitnehmer müssen einen geldwerten Vorteil nicht zwingend lohnversteuern

Zeigt sich der Arbeitgeber gegenüber seiner Belegschaft spendabel, hält auch der Fiskus die Hand auf. Sachzuwendungen müssen von wenigen Ausnahmen abgesehen als geldwerter Vorteil mit dem üblichen Verkaufspreis über die Lohnsteuerkarte erfasst werden. Das erhöht gleichzeitig auch noch die Progression auf das übrige Gehalt. Das muss nicht mehr sein. Seit 2007 kann der Chef die Steuer auf Sachzuwendungen generell selbst übernehmen und pauschal versteuern, worauf die Kanzlei Dr. Ebner, Dr. Stolz & Partner aus Stuttgart hinweist.

Nach einer neuen Vorschrift deckt die Zahlung des Arbeitgebers die steuerliche Erfassung beim Empfänger ab. Damit können Mitarbeiter die Zuwendungen abgabenfrei und somit brutto genießen. In ihrer Steuererklärung tauchen diese Zuschüsse nicht auf. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium den Anwendungserlass zu dieser Neuregelung für den Alltagseinsatz veröffentlicht (Az. IV B 2 - S 2297-b/07/0001). Dabei ist die Gestaltungsmöglichkeit sehr großzügig ausgestattet, denn diese Pauschallösung ist auf Sachzuwendungen bis zu 10.000 Euro pro Empfänger und Jahr erlaubt. Erst wenn diese Schwelle bei äußerst großzügigen Betrieben überschritten wird, fällt wieder Lohnsteuer bei der Belegschaft an. Macht die Firma etwa dreimal im Jahr üppige Sachgeschenke von jeweils 5.000 Euro, darf der Chef die Pauschalsteuer für die ersten beiden aus eigener Tasche zahlen und der Fiskus hält erst anschließend wieder beim Arbeitnehmer die Hand auf.

"Allerdings kann der Betrieb nicht nach Lust und Laune auf die Pauschalregelung zurück greifen", erläutert Steuerberater Volker Schmidt von Ebner, Stolz & Partner. Das Wahlrecht ist einheitlich für alle im Jahr gewährten Zuwendungen auszuüben und kann anschließend nicht zurückgenommen werden, wenn dem Chef beispielsweise die Steuerübernahme zu teuer wird. Die Pauschalsteuer ist z.B. denkbar bei teuren Geschenken zu Weihnachten, Geburtstag oder anlässlich eines Jubiläums. Auch besondere betriebliche Anlässe wie etwas ein vom Arbeitgeber finanzierter, mehrtägiger Betriebsausflug lassen sich pauschal versteuern, die Teilnehmer können die Einladung ohne Blick aufs Finanzamt genießen.

Gleiches gilt für die Einladung in den VIP-Bereich bei Sport- oder Kulturveranstaltungen. "Die Arbeitnehmer können alle diese Vorteile ohne Reue in Anspruch nehmen und müssen anschließend kein böses Erwachen über die Lohnsteuerkarte befürchten", kommentiert der Experte. Nahezu sämtliche Zuwendungen, die nicht in Bar erfolgen, können über die neue Pauschalierungsmöglichkeit abgedeckt werden.

Wird die Freigrenze von 44 Euro monatlich für Sachbezüge nicht überschritten, liegt kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil vor. Bei der Prüfung dieser Freigrenze bleiben die vom Arbeitgeber pauschal versteuerten Beträge außer Ansatz. Gleiches gilt bei der Freigrenze für Aufmerksamkeiten in Höhe von 40 Euro. Der Chef kann also beispielsweise steuerfrei einen Benzingutschein über 20 Liter Super sowie Blumen für 15 Euro zuwenden und gleichzeitig die Steuer pauschal auf sonstige üppige Geschenke an die Belegschaft übernehmen.

Allerdings bietet der Fiskus diese Großzügigkeit nicht umsonst. Der Steuersatz ist mit 30 Prozent nicht gerade moderat bemessen. Hinzu kommen noch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Allerdings muss die Steuer gar nicht so hoch ausfallen. Bemessungsgrundlage hierfür sind grundsätzlich die tatsächlich angefallenen Kosten. Die Besteuerung eines geldwerten Vorteils an Arbeitnehmer enthält hingegen noch den Gewinnaufschlag. Bei der Pauschalierung werden die 30 Prozent hingegen von einer deutlich geringeren Basis aus berechnet. Dafür wird die Arbeitnehmerschaft bei Laune gehalten und solche Extras bekommen sie günstiger als die nächste voll steuerpflichtige Gehaltserhöhung.

Unternehmer können diese neue Pauschallösung auch für Zuwendungen an Kunden und Geschäftspartner nutzen. Soll beispielsweise ein Großabnehmer über einen Besuch in der VIP-Lounge bei Laune gehalten werden, musste der diese Einladung zuvor als Betriebseinnahme erfassen. Jetzt kann er hiervon freigestellt werden. "Der Zuwendende übernimmt die Steuer, informiert den Begünstigten hierüber und fördert dadurch das Geschäftsklima", resümiert Schmidt.

(Stand: 2009)




Quelle: Dr. Ebner, Dr. Stolz & Partner
letzte Änderung am 11.04.2023
Bild:  © PantherMedia / Ralph Goldmann

Excel-Tools
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Reisekosten leicht abgerechnet

Reisekostenabrechnung_152px.jpgEinfach zu bedienendes, anwenderfreundliches Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien. Preis 59,50 EUR  .... Mehr Informationen  hier >>
Anzeige
Buch: Kennzahlenguide für Controller

Stellenanzeigen

Accountant Debitoren (w/m/d)
GOhiring ist eine führende Software-Lösung für automatisiertes Jobposting und Recruiting Analytics. Mit unserem Tool managen Recruiter:innen den gesamten Jobposting-Prozess an einem Ort – von datengetriebenen Multiposting-Kampagnen bis hin zur tiefgehenden Analyse entlang der Candidate-Journey. G... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Die Jowat SE mit Sitz in Detmold gehört zu den weltweit führenden Anbietern von Industrieklebstoffen. Diese finden insbesondere in holzverarbeitenden Betrieben und der Möbelproduktion, in der Papier- und Verpackungsindustrie, dem grafischen Gewerbe sowie in der Textil- und Automobilbranche als au... Mehr Infos >>

Teamassistent:in in Teilzeit
Du hast eine Liebe zum Detail und für Deine Genauigkeit bist Du bekannt? Wenn Du Buchhaltung hörst, freust Du Dich? Du magst es, wenn Prozesse flutschen, und Dir fällt es leicht, den Überblick zu behalten? Es erfüllt Dich, wenn Du Anderen bei ihrer täglichen Arbeit helfen kannst? Dann haben wir h... Mehr Infos >>

Referent Rechnungswesen/Anlagenbuchhaltung (m/w/d)
ONTRAS betreibt 7.700 Kilometer Fernleitungsnetz in Ostdeutschland. Wir transportieren Erdgas und grüne Gase zu unseren Kunden, den nachgelagerten Netzbetreibern wie Stadtwerken und Industriekunden. Über 433 Mitarbeiter*innen bringen ihr Know-how am Leipziger Hauptsitz und an 12 weiteren Standort... Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d)
Wir sind einer der führenden Payment Provider Deutschlands und einziger Full-Service-Anbieter in deutscher Banken­hand. Als Spezialist für bargeldloses Bezahlen der Genossen­schaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisen­banken entwickeln wir innovative Lösungen für den On- und Offline-Handel. ... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter:in vorbereitende Buchhaltung in Teilzeit (20h)
Wir sind ein junges Unternehmen für liebevoll designte Babyprodukte aus natürlichen Materialien mit Wohlfühl-Garantie für jedes Baby. Beste Qualität, individuelle Designs und verantwortungsvolle Herstellung stehen bei uns an oberster Stelle. Zeitlose und moderne Designs anstatt Fast-Fashion und k... Mehr Infos >>

(Senior) Group Accountant / Konzernbuchhalter (m/w/d)
Kleine Dinge können Großes bewirken – mit unseren miniaturi­sierten Medizin­produkten für die Schlag­anfall­behand­lung helfen wir dabei, die Lebens­qualität tausender Menschen zu erhalten und zu verbessern. Werden Sie Teil unserer Mission und damit Teil von etwas Großem. Unsere Arbeit sorgt dafü... Mehr Infos >>

Expert / Senior Controller (m/w/d)
mey zählt zu den führenden Marken im Bereich Dessous, Tag- und Nacht­wäsche für Damen und Herren in Europa. Wir designen, produ­zieren und ver­markten unsere Produkte mit Kreati­vi­tät, Leiden­schaft und Sinn fürs Detail. Als inhaber­ge­führtes Familien­unter­nehmen legen wir seit 1928 großen Wer... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

Haufe_Akademie_290px.jpg    
Digitalisierung im Rechnungswesen: Das Live-Online-Training
Insbesondere im Hinblick auf das Ziel vieler Unternehmen den Jahresabschluss auf Knopfdruck zu implementieren, ist eine Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen unumgänglich. Erfahren Sie in diesem Online-Training, wie die Digitalisierung das Rechnungswesen nachhaltig beeinflusst und wie Sie sich und Ihr Rechnungswesen zukunftsfähig ausrichten. Erarbeiten Sie eine IST-Analyse Ihres Digitalisierungsgrads und definieren Sie ein klares SOLL-Ziel für Ihr Rechnungswesen. Mit diesem Online-Training gehen Sie auf die Überholspur bei der Digitalisierung des Rechnungswesens.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>
ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

RS Controlling-System

RS-Controlling-System.jpg Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren.  Alle Funktionen im Überblick >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>