Beispiel: Der Angestellte A. reiste 100 km (Hin- und Rückfahrt) mit seinem privaten PKW zu einer Tagung. Seine Abwesenheit betrug insgesamt 36 Stunden (Montag 8:00 bis Dienstag 20:00). Die Übernachtungskosten (ohne Frühstück) lagen bei € 155 brutto. Die Hotelrechnung liegt vor.
Bei Fahrten mit dem PKW werden pauschal € 0,30 pro km verrechnet. Die Höchstgrenze liegt allerdings bei € 130:
100 x 0,3 = € 30
Auch für den Verpflegungsmehraufwand gibt es Richtlinien:
8-24 Stunden → € 14,00
24 Stunden → € 28,00
In diesem Beispiel ergibt sich somit ein Wert von:
14,00 + 14,00 = € 28,00
Die Hotelkosten werden voller in Höhe von € 155 erstattet.
Es ergibt sich daher ein Gesamtbetrag von:
30 + 28 + 155 = € 213
Stand: 2022
letzte Änderung Redaktion RWP am 21.01.2022 |
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13.01.2013 16:38:35 - Gast
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