Neues Umsatzsteuersystem soll Steuerbetrug vorbeugen

Mathias Kahlke
Die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre verlief zur Freude von Unternehmen und Staat auffallend positiv. Unternehmensgewinne erklommen neue Höchststände und auch die Zahl der Beschäftigten steigt immer noch stetig. Ein Trend bereitet der Bundesregierung nach wie vor jedoch besondere Sorge: das Aufkommen aus der Umsatzsteuer – eine der Haupteinnahmequellen des Fiskus – scheint sich immer mehr von der Entwicklung des stetig steigenden Bruttosozialproduktes abzukoppeln. Einer der Gründe hierfür sind die zunehmenden Umsatzsteuerausfälle.

So beziffert das ifo-Institut das Ausfallvolumen im Jahr 2005 auf rund 17 Mrd. Euro. Dies entspricht 11% des gesamten deutschen Umsatzsteueraufkommens. Unternehmensinsolvenzen beanspruchten davon ungefähr einen Anteil von 5,7 Mrd. Euro. Besorgniserregend ist hingegen die Zahl der Umsatzsteuerbetrugsfälle durch sogenannte „Karussellgeschäfte“. Schätzungen gehen hier von bis zu 4 Mrd. Euro aus, die durch derartige Betrugsfälle dem Staat in 2005 verloren gingen.

Dass hier dringender Handlungsbedarf seitens der Bundesregierung besteht, scheint nicht verwunderlich. Seit 2001 sind deshalb mehrfach gesetzgeberische Maßnahmen innerhalb des geltenden Umsatzsteuersystems beschlossen und umgesetzt worden. Ziel ist es, der Steuerverkürzung offensiv entgegenzuwirken - was bisher jedoch nur in Ansätzen gelungen ist. Zu begrenzt sind die Verschärfungsmöglichkeiten innerhalb des bestehenden Systems, so dass eine grundlegende Änderung unausweichlich erscheint. Die Bundesregierung favorisiert hierbei die Ablösung der Vorsteuerabzugsmöglichkeit für Umsätze zwischen Unternehmen durch das „Reverse Charge Verfahren“. So soll national und international organisierter Steuerbetrug eingedämmt und unterbunden werden.


Die Diskrepanz zwischen Vorsteueranspruch und Umsatzsteuerzahllast

Die gängige Praxis war es bisher, dass das leistende Unternehmen dem Leistungsempfänger eine Rechnung über den geschuldeten Betrag ausgestellt hat. In dieser Rechnung war die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen und wurde vom leistenden Unternehmen im Zuge der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abgeführt. Der Leistungsempfänger konnte die ausgewiesene Umsatzsteuer im Gegenzug, sofern er vorsteuerabzugsberechtigt ist, als Vorsteuer geltend machen und mit seiner Umsatzsteuerzahllast verrechnen. Die Ein- und Auszahlung der Steuerbeträge für denselben Umsatz fallen in diesem Modell sowohl räumlich als auch zeitlich auseinander, da die beteiligten Unternehmen unabhängig voneinander gegenüber dem Finanzamt auftreten.

Verlagerung der Steuerschuld als Hoffnungsträger

Durch das Reverse Charge Verfahren wird diese Diskrepanz zukünftig vermieden. Eine der grundlegenden Neuerungen ist die Verlagerung der Steuerschuld: Lag sie bisher beim leistenden Unternehmen, so geht die Zahlung der Umsatzsteuerbeträge durch das neue Verfahren nun auf den Leistungsempfänger über. Dieser kann im selben Atemzug auch seinen Vorsteueranspruch aus dem Umsatz geltend machen. Damit wird die Umsatzsteuer nicht mehr vom leistenden Unternehmer abgeführt, sonder konzentriert sich zusammen mit dem Vorsteuerabzug auf den Leistungsempfänger. Dieser verrechnet beide Beträge miteinander und wickelt den entstehenden Anspruch oder Zahllast in einem Vorgang mit seinem Finanzamt ab.

Anwendungsgebiete und Vorraussetzung

Die Anwendung des neuen Verfahrens ist aber an die Erfüllung verschiedener Bedingungen geknüpft: Zum einen soll das Reverse Charge Modell nur bei Umsätzen zwischen Unternehmen zum Einsatz kommen, bei Leistungen an private Endverbraucher verbleibt die Steuerschuld nach wie vor beim leistenden Unternehmen; zum anderen muss der Umsatz eine Bagatellgrenze von 5000,- Euro überschreiten.

Änderungen im täglichen Geschäftsverkehr

Die Abfolge im neuen Verfahren unterscheidet sich ebenfalls von der herkömmlichen Prozedur: der Leistungsempfänger legt dem leistenden Unternehmen eine spezielle R-Nummer zur Prüfung vor. Hiermit weißt er seine Vorsteuerabzugsberechtigung nach. Das leistende Unternehmen ist zur Prüfung der Nummer auf Gültigkeit verpflichtet. Kann sich der Leistungsempfänger nicht durch R-Nummer ausweisen, oder ist die vorgelegte Nummer ungültig, so kommt das bisherige Umsatzsteuerverfahren zum Einsatz.

Die weitere Abwicklung über die Rechnung erfolgt wie gewohnt. Zusätzlich muss das leistende Unternehmen über den Rechnungsbetrag eine elektronische Einzelumsatzmeldung an sein Finanzamt abgeben. In der Umsatzsteuervoranmeldung werden diese so genannten R-Umsätze dann von beiden Unternehmen als gesonderte Positionen ausgewiesen. Das Finanzamt prüft im Anschluss die Ordnungsmäßigkeit der summierten R-Umsätze in der Voranmeldung durch Abgleich mit den elektronischen Einzelumsatzmeldungen.

Vorteile des neuen Modells und Umsetzungspläne

Das bisherige Umsatzsteuersystem wird in der Praxis durch das neue Modell nicht grundlegend verändert, sondern eher bereichert und ausgebaut. Viel relevanter ist jedoch die Verlagerung des Risikos: Geht einer der Beteiligten Unternehmen in Insolvenz oder wird die angemeldete Umsatzsteuer nicht abgeführt, während die Vorsteuer schon ausgezahlt wurde, blieb bisher der Fiskus auf den offenen Steuerbeträgen sitzen. Dies wird durch das Reverse Charge Verfahren zum größten Teil vermieden, da Steuerschuld und Erstattungsanspruch nicht mehr räumlich und zeitlich auseinanderfallen, sondern auf den Leistungsempfänger konzentriert werden. Auch die berüchtigten Karussellgeschäfte sollen durch das Modell effektiv eingedämmt werden.

Bisher war die Verlagerung der Steuerschuld nach dem Modell des Reverse Charge Verfahrens nur in den Fällen des § 13 b UStG möglich. Eine systemweite Umsetzung erfordert die Änderung der 6. EG Richtlinie, welche Steuerschuldnerschaft und Vorsteuerabzugsberechtigung nach dem bisherigen Modell regelt. Ein entsprechender Antrag bei der EU-Kommission wurde bereits 2006 durch die Bundesregierung gestellt. Die Mitgliedsstaaten der EU sind sich jedoch uneinig über die europaweite Einführung des Reverse Charge Verfahrens – zu groß scheint der finanzielle Einführungs- und Schulungsaufwand und zu ungewiss der Erfolg bei der Eindämmung von Umsatzsteuerbetrug. Die EU-Kommission hat zu diesem Thema deshalb im August 2007 eine öffentliche Konsultation eingeleitet und erhofft sich durch Meinungen aus der Wirtschaft ein klareres Bild hinsichtlich zusätzlicher Kosten und Vorteile des neuen Systems.


onlinesteuerrecht.de



Quelle: Grieger Mallison Steuerberatungsgesellschaft mbH
letzte Änderung Mathias Kahlke am 29.03.2023

Literaturhinweise
Excel-Tools
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
Premiummitgliedschaft Studenten

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft wahlweise für nur 119,- EUR inkl. MwSt. im Jahr oder 12,- EUR im Monat! Studenten und Auszubildende 39,- EUR für zwei Jahre! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Reisekosten leicht abgerechnet

Reisekostenabrechnung_152px.jpgEinfach zu bedienendes, anwenderfreundliches Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien. Preis 59,50 EUR  .... Mehr Informationen  hier >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen

Stellenanzeigen

Junior-Buchhalter (m/w/d) in der Immobilienwirtschaft
Die Optima-Aegidius-Firmengruppe ist ein Familienunternehmen, das seit über 50 Jahren rund 200.000 qm Immobilien im Wert von 2 Mrd. € im Eigen- und Fremdbestand in München, Berlin, New York, Kitzbühel und Cádiz verwaltet. Wir entwickeln Büro- und Wohnprojekte im In- und Ausland und stehen für ein... Mehr Infos >>

Leiterin Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Die Stadtreinigung Hamburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern ein. Wir möchten den Anteil des unterrepräsentierten Geschlechts in allen Bereichen erhöhen. Daher sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Sie werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fac... Mehr Infos >>

Steuerassistent / Steuerfachwirt (m/w/d)
Die LGG Steuerberatung GmbH ist ein modernes, erfahrenes Dienst­leistungs­unter­nehmen in den Bereichen Buchführung, Abschluss­erstellung und Steuer­beratung. Unser Hauptsitz befindet sich in Stuttgart, darüber hinaus sind wir über­regional an den Standorten Aalen, Bad Waldsee, Bondorf, Boxberg, ... Mehr Infos >>

Buchhalterin / Buchhalter im Fachgebiet Debitoren­buchhaltung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die Immobiliendienstleisterin des Bundes, die die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deu... Mehr Infos >>

Lohnbuchhalter (m/w/x)
Als mittelständisches, zukunftsorientiertes Familienunternehmen planen und fertigen wir seit 1960 Schaltanlagen für den Maschinenbau, Anlagenbau sowie Sondermaschinenbau. Mit rund 150 motivierten und engagierten Mitarbeitern sind wir stolz darauf, innovativ und zukunftsorientiert zu arbeiten und ... Mehr Infos >>

Finanz-/Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Die Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) ist eine internationale, gemeinnützige Stiftung für Hochschulakkreditierung mit Stiftungssitz in Zürich und Office in Bonn. Der Auftrag der Stiftung ist die gemeinnützige Förderung von Qualität und Transparenz ... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Kreditorenbuchhaltung
AccorInvest ist Eigentümer und Betreiber eines Immobilienportfolios von mehr als 750 Hotels, die sich in Besitz und Pacht in 25 Ländern Europas, Lateinamerikas und Asiens befinden. In Europa investiert der Konzern in den Ausbau seines Immobilienportfolios (Novotel, Mercure, ibis, ibis styles,... Mehr Infos >>

Specialist Taxation (m/w/d)
Wir sind ein Unternehmen mit 5.551 Mitarbeitenden, die sich für die Kabeltechnologie starkmachen. Mit einem konsolidierten Jahresumsatz von 1,92 Milliarden Euro im Jahr 2022/23, weltweit 21 Fertigungsstandorten und 36 Ländern mit eigenen Vertriebsgesellschaften gehören wir zu den führenden Anbiet... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

Candis-logo-black-beige.png

Effizienter, schneller, intuitiver: das Rechnungsmanagement mit Candis 
Vom automatischen Rechnungseingang, über reibungslose Freigabeprozesse und ein GoBD-konformes Rechnungsarchiv zur nahtlosen Übertragung in die Buchhaltung – mit Candis erleben Sie ein digitalisiertes Rechnungsmanagement, genau nach Ihren Bedürfnissen. Intuitiv und ohne Handbuch. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>