Korrekturen nach körperschaftsteuerlichen Vorschriften für eine Kapitalgesellschaft

Anna Werner
Um das zu versteuernde Einkommen für die Ermittlung der Körperschaftsteuer einer Kapitalgesellschaft zu ermitteln, sind noch körperschaftsteuerliche Sonderregelungen zu berichtigen. Die Korrekturen nach körperschaftsteuerlichen Vorschriften erfolgen nach folgendem Schema:

Steuerbilanzgewinn / Steuerbilanzverlust
+ / – Korrekturen nach körperschaftsteuerlichen Vorschriften:
+ verdeckte Gewinnausschüttungen (§ 8 Abs. 3 KStG, R 36 KStR)
+ nicht abzugsfähige Betriebsausgaben  (§ 4 Abs. 5 EStG)
+ sämtliche Spenden (§ 9 Abs. 2 KStG)
+ nichtabziehbare Aufwendungen (§ 10 EStG)
steuerfreie Einnahmen(§ 8 EStG):
Investitionszulage (§ 13 InvZulG)
Erträge und Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen (§ 8b KStG)
verdeckte Einlagen (R 40 KStG)
= Summe der Einkünfte

Verdeckte Gewinnausschüttungen

Nach ausdrücklicher Regelung des § 8 Abs. 3 KStG dürfen verdeckte Gewinnausschüttungen nicht das Einkommen der Kapitalgesellschaft mindern. Sie müssen daher außerbilanziell wieder hinzugerechnet werden und führen so in der Regel zu einer höheren Steuerbelastung.

Verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn Handlungen, die zu der Minderung des Jahresabschlusses führen, dazu bestimmt sind, den Anteilseigner einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen, ohne dass diese Zuwendung betrieblich begründet ist. Nicht jede Vorteilszuwendung stellt eine verdeckte Gewinnausschüttung dar. Die Identifikationskriterien für verdeckte Gewinnausschüttungen sind in den R 36 KStR definiert:
  • Die Gesellschaft erleidet eine Vermögensminderung oder eine verhinderte Vermögensvermehrung.
  • Der wirtschaftliche Vorteil ist durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst, den ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer gegenüber einem Nicht-Gesellschafter nicht hingenommen hätte.
  • Der wirtschaftliche Vorteil wirkt sich auf eine Einkommensminderung bei der Gesellschaft aus.
  • Es liegt kein den gesellschaftlichen Vorschriften entsprechender Gewinnverwendungsbeschluss vor.


Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

Nach dem Einkommensteuergesetz dürfen bestimmte Betriebsausgaben den Gewinn nicht mindern und damit steuerlich nicht geltend gemacht werden. Die Nichtabzugsfähigkeit der Betriebsausgaben richtet sich hauptsächlich nach § 4 Abs. 5 EStG. Nach § 4 Abs. 5 EStG sind beispielsweise folgende Aufwendungen vom Abzug ausgeschlossen:

§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG
R 4.10 (2-4) EStR  
Kundengeschenke

Freigrenze: 35 € netto

§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG
R 4.10 (5-9) EStR  
Bewirtungsaufwendungen

zu 30 % ( nur 70 % dürfen abgezogen werden)

§ 4 Abs. 5 Nr. 3 EStG
R 4.10 (10,11) EStR  
Gasthäuser

wenn der Steuerpflichtige nicht gerade einen solchen Betrieb unterhält

§ 4 Abs. 5 Nr. 4 EStG Luxusvergnügen Jagd und Fischerei, Motoryachten u. Ä.
§ 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG
R 4.10 (12) EStR   
Unangemessenes

Übernachtungskosten bei Geschäftsreisen

§ 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG
R 4.10 (2-4) EStR 
Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder

Geldstrafe nach § 10 Nr. 3 KStG

§ 4 Abs. 5 Nr. 8a EStG Kundengeschenke Zinsen auf hinterzogene Steuern


Sämtliche Spenden

Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) sind bei Kapitalgesellschaften abziehbar, sofern sie die Grenzen nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG nicht übersteigen:
  • bis 20 % des Einkommens oder
  • bis 4 Promille aus der Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter.
Es ist zu beachten, dass Zuwendungen für staatspolitische Zwecke nach § 10b EStG für Kapitalgesellschaften nicht abzugsfähig sind. Das für die Berechnung der abziehbaren Spenden maßgebende Einkommen ist das Einkommen vor Abzug der Spenden und vor Verlustabzug (§ 9 Abs. 2 KStG, § 10d EStG). Dies entspricht der Summe der Einkünfte in § 10b EStG.

Nichtabziehbare Aufwendungen

Nichtabziehbare Aufwendungen gem. § 10 KStG sind bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens hinzuzurechnen. Das Körperschaftsteuergesetz enthält bestimmte Regelungen über die Nichtabzugsfähigkeit von Betriebsausgaben. § 10 KStG ergänzt die allgemeinen einkommensteuerlichen Vorschriften, die auch bei der Körperschaftsteuer gelten und beinhaltet die nichtabzugsfähigen Ausgaben. Dazu zählen unter anderem:
  • Personensteuern und zugehörige steuerliche Leistungen nach § 10 Nr. 2 KStG, R 48 KStR.
  • Geldstrafen nach § 10 Nr. 3 KStG, R 49 KStR.
  • Die Hälfte der Aufsichtsratsvergütungen, die zur Überwachung der Geschäftsführung gewährt werden.


Steuerfreie Einnahmen

Steuerfreie Einnahmen werden bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte durch Kürzungen berücksichtigt. Hierzu gehören insbesondere:
  • Investitionszulage (§13InvZulG)
  • Erträge und Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen (§ 8b KStG).


Verdeckte Einlagen

Einlagen der Gesellschafter dürfen das Einkommen der Kapitalgesellschaft nicht erhöhen und sind somit erfolgsneutral zu buchen. Gegenstand der verdeckten Einlagen können nur einlagefähige oder immaterielle Wirtschaftsgüter sein (R 40 Abs. 1 KStG).


 


Quellen:

- Körperschaftsteuergesetz
- Braun, S/ Dennerlein B./ Wünsche, M. : Steuerrecht und Betriebliche Steuerlehre,  2. Aufl., Wiesbaden 2011
- Verspay, H.-P./Sattler, A. : Die kleine AG, 6. Aufl., Renningen 2009 <



letzte Änderung S.D. am 27.07.2024
Autor(en):  Anna Werner

Literaturhinweise

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

23.09.2015 10:15:48 - Gast

Können Sie zum Rechenbeispiel eine Erläuterung geben. Ich komme nicht auf Ihre Zahlen
[ Zitieren | Name ]

23.09.2015 15:28:59 - wvr

Lieber Leser,

können Sie genauer erklären, auf welches Rechenbeispiel Sie sich beziehen bzw. auf welche Zahlen Sie nicht kommen?

Vielen Dank
wvr
[ Zitieren | Name ]

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Stellvertretende Abteilungsleitung (m/w/d) Finanz- und Rechnungswesen / Bilanzbuchhaltung
Menschen machen den Unterschied. Seit der Gründung im Jahr 1919 hat sich unser Familienunternehmen zu einem führenden Anbieter in den Bereichen Feuerverzinkung, Beschichtung, Rietbergbehälter und Gitterroste entwickelt. Heute arbeiten mehr als 1.750 Mitarbeitende an 20 Standorten in Deutschland, ... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Finanz- und Rechnungswesen / Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Seit fünf Jahrzehnten stehen wir als Familienunternehmen METZ CONNECT für Präzision, Zuverlässigkeit und Erfindergeist im Bereich der elektrischen Verbindungstechnik. Mit rund 850 Mitarbeitenden an Standorten in Europa, Asien und Nordamerika entwickeln, produzieren und vertreiben wir Systeme für ... Mehr Infos >>

Financial Accountant / Buchhalter (m/w/d)
Die activ factoring AG ist eine Tochtergesellschaft der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Österreichs größte und erfolgreichste Regionalbank. Wir sind einer der führenden Factoring-Dienstleister in Deutschland und auch Ansprechpartner für maßgeschneiderte Lösungen zur Forderungsfinanzierung... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Flossbach von Storch zählt heute zu den größten unabhängigen Vermögensverwaltern in Europa. Mit mehr als 400 Mitarbeitenden betreuen wir rund 70 Mrd. Euro für private und institutionelle Kunden. Seit der Gründung im Jahr 1998 stehen wir für erstklassiges Investmentmanagement mit einem fundamental... Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d) Vollzeit/Teilzeit
Wir sind der erste Ansprechpartner für die Marken Volvo, Peugeot und Ford im Raum Aschaffenburg. Freuen Sie sich auf ein modernes, innovatives Autohaus und wachsen Sie mit uns! Wir bieten Ihnen: Flexible Arbeitszeiten, Ab dem ersten Tag einen unbefristeten Arbeitsvertrag, 30 Tage Urlaub, Verkürzt... Mehr Infos >>

Controller mit Schwerpunkt Pricing (m/w/d)
Als erfolgreiches mittelständisches Großhandelsunternehmen  gehören wir seit vielen Jahren zu den führenden Anbietern der Sanitär- und Heizungsbranche. Ein anspruchsvolles Warensortiment und ein umfangreicher Service bilden die Grundlage unseres Wachstums. Doch im  Mittelpunkt... Mehr Infos >>

Controllerin / Controller (m/w/d) Schwerpunkt Projekt und Vertrieb
Ob beim Bahnfahren, Parken, Tanken bzw. Laden oder bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs – mit großer Wahrscheinlichkeit hast du dabei schon unsere Technik genutzt. Seit über 150 Jahren entwickeln wir innovative und nachhaltige Systeme für eine Mobilitätsinfrastruktur, die weltweit Mensche... Mehr Infos >>

Senior Controller*in (w/m/div)
Du arbeitest gerne authentisch auf Augenhöhe von Mensch zu Mensch? Dann komm zu uns! Wir, die Sparda-Bank Berlin mit ca. 800 Kolleg*innen, sind als Genossenschaftsbank im und für den Osten von Deutschland tätig. Für unsere 460.000 Privatkund*innen arbeiten wir alle täglich daran positive Kundener... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg          
Neues Seminar: Rechnungsprüfung, Buchung & Reports mit KI
Automatisierte Workflows für die Buchhaltung selbst erstellen: Einlesen/Prüfen von Rechnungen, Buchungsvorschläge oder aktuelle Rechts-Updates – Erfahre, wie du Datenquellen wie E-Mails, Programmierschnittstellen und Texterkennungs-Dienste verknüpfst, KI-gestützte Validierungen einbaust und revisionssicher dokumentierst.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage

Verpflegungsmehraufwendungen_Bild_290px.jpg
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.

Jetzt hier für 15,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.