BRUNATA-METRONA GmbH & Co. KG
München
| Steuerbilanzgewinn / Steuerbilanzverlust | ||
| + / – | Korrekturen nach körperschaftsteuerlichen Vorschriften: | |
| + | verdeckte Gewinnausschüttungen (§ 8 Abs. 3 KStG, R 36 KStR) | |
| + | nicht abzugsfähige Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 5 EStG) | |
| + | sämtliche Spenden (§ 9 Abs. 2 KStG) | |
| + | nichtabziehbare Aufwendungen (§ 10 EStG) | |
| – | steuerfreie Einnahmen(§ 8 EStG): | |
| Investitionszulage (§ 13 InvZulG) | ||
| Erträge und Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen (§ 8b KStG) | ||
| – | verdeckte Einlagen (R 40 KStG) | |
| = | Summe der Einkünfte |
|
§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG R 4.10 (2-4) EStR |
Kundengeschenke |
Freigrenze: 35 € netto |
||
|
§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG R 4.10 (5-9) EStR |
Bewirtungsaufwendungen |
zu 30 % ( nur 70 % dürfen abgezogen werden) |
||
|
§ 4 Abs. 5 Nr. 3 EStG R 4.10 (10,11) EStR |
Gasthäuser |
wenn der Steuerpflichtige nicht gerade einen solchen Betrieb unterhält |
||
| § 4 Abs. 5 Nr. 4 EStG | Luxusvergnügen | Jagd und Fischerei, Motoryachten u. Ä. | ||
|
§ 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG R 4.10 (12) EStR |
Unangemessenes |
Übernachtungskosten bei Geschäftsreisen |
||
|
§ 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG R 4.10 (2-4) EStR |
Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder |
Geldstrafe nach § 10 Nr. 3 KStG |
||
| § 4 Abs. 5 Nr. 8a EStG | Kundengeschenke | Zinsen auf hinterzogene Steuern |
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letzte Änderung S.D. am 27.07.2024 Autor(en): Anna Werner |
Literaturhinweise |
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