Bank-Kassen-Vorgänge mit dem Geldtransitkonto

Mit Checkliste zur Kassenbuchführung

Birgit Wichmann
Das Geldtransitkonto ist innerhalb der Buchführung ein Hilfskonto. Es soll das Verbuchen der Geldflüsse einfacher und transparenter machen. Darüber hinaus lassen sich so die Zahlungsströme innerhalb eines Unternehmens, die über die Kasse oder Bank erfolgen, leichter nachvollziehen. Angelegt wird ein Geldtransitkonto meist im Zusammenhang mit einem Bankkonto und/oder der Kasse. Der Saldo des Kontos Geldtransit muss sich stets wieder ausgleichen. Wird ein Geldtransitkonto angelegt, so erfüllt das Unternehmen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB). Steuerlich ist das deshalb von Bedeutung, da alle Geschäftsvorgänge lückenlos dokumentiert werden. Betriebsprüfer des Finanzamtes können so die Geldströme des Unternehmens leichter nachvollziehen. Das Unternehmen selbst kann so Fehler vermeiden.

Zur Kassenbuchführung verpflichtet?

Jeder Gewerbetreibende, der buchführungspflichtig ist und Bargeschäfte tätigt, ist dazu verpflichtet, ein Kassenbuch zu führen. (§ 239 Abs. 4 Satz 1 HGB) Im Kassenbuch sind alle Einnahmen und Ausgaben lückenlos aufzuzeichnen. Auch Gewerbetreibende, die nicht buchführungspflichtig sind, aber auf freiwilliger Basis Bücher führen, haben dies zu beachten. Selbstständig Tätige, die ebenfalls freiwillig Bücher führen, sind von einer Kassenbuchführung nicht ausgenommen. Bei der Führung des Kassenbuches sind bestimmte Formalien einzuhalten, damit das Finanzamt es anerkennt und der Betriebsprüfer keine Mängel feststellt.


Alle Kasseneinnahmen, aber auch Ausgaben müssen zeitnah festgehalten werden. Täglich ist der Kassenbestand festzustellen und mit dem Sollbestand der Buchhaltung abzugleichen. Das beinhaltet die tägliche Kassensturzpflicht, denn auch ein Betriebsprüfer kann einmal unangemeldet vor der Tür stehen. Eine Ausnahme von der täglichen Verpflichtung zur Aufzeichnung besteht dann, wenn der Umsatz aus den Bargeschäften als gering einzustufen ist. Für einzelne Fälle besteht auch die Möglichkeit, die Aufzeichnungen am Folgetag vorzunehmen. Kommt der Unternehmer seiner Verpflichtung zur täglichen Kassenbuchführung nicht nach, so hat das Kassenbuch einen schweren Mangel. Das kann dazu führen, dass das Finanzamt die gesamte Kassenbuchführung als nicht ordnungsgemäß verwirft.

Betriebsprüfer beurteilen die tägliche Kassenbuchführung nach Indizien. Ein Indiz ist, dass der Kassenbericht stets ein gleichmäßiges Schriftbild aufweist und mit dem gleichen Kugelschreiber geschrieben wurde. Er zieht daraus die Schlussfolgerung, dass der Kassenbericht nachträglich erstellt wurde. Sind die einzelnen Belege nicht in der richtigen zeitlichen Reihenfolge erfasst, so ist das ebenfalls ein Indiz dafür, dass nicht täglich aufgezeichnet wird. Weitere Indizien sind:
  • der Kassenbestand ist zumindest zeitweise negativ
  • die Kassenbuchführung weist Unstimmigkeiten auf
  • Kassenfehlbeträge werden nicht unmittelbar aufgeklärt.

Allgemeine Aufbewahrungspflichten für Kassenberichte

Aufzubewahren sind neben den Kassenberichten auch die einzelnen Belege. Generell beträgt die Aufbewahrungsfrist zehn Jahre. Eine Ausnahme besteht für Registrierkassen. Werden elektronische Registrierkassen eingesetzt, so geht das Finanzamt in der Regel davon aus, dass die "Gewähr der Vollständigkeit" erfüllt ist. Kassenzettel, Kassenbons und Registrierkassenstreifen sind in so einem Fall als Ausnahmetatbestand nicht aufzubewahren. Doch auch für Registrierkassen besteht für folgende Dokumente eine Aufbewahrungspflicht:
  • alle Rechnungen, die mithilfe der Registrierkasse erstellt wurden
  • die Bedienungs- und Programmieranleitung der Registrierkasse
  • die Tagesendsummenbons mit dem Ausdruck des Nullstellungszählers
  • Retouren und Entnahmen
  • die Geldströme aus Barzahlungen, Scheck- und Kreditkartenzahlungen
  • alle Ausdrucke, die beim Tagesabschluss abgerufen wurden.

Das Unternehmen, welches Registrierkassen verwendet, muss die Vollständigkeit des Z-Bons durch Kontrollen sicherstellen. Diese können organisiert oder programmiert werden. Ein Problem ist häufig, dass der Z-Bon auf Thermopapier ausgedruckt wird. In so einem Fall muss sichergestellt werden, dass der Bon dauerhaft lesbar bleibt. Eine Kopie ist hier hilfreich. Der Originalbeleg ist trotzdem aufzubewahren.

Bank-Kassen-Vorgänge mit dem Geldtransitkonto

Wichtig zu wissen ist zunächst einmal, dass sich das Geldtransitkonto immer wieder ausgleichen muss. Für die Kasse gilt, dass alle Einnahmen im Soll gebucht werden müssen und die Ausgaben im Haben dagegen. Wird nun also aus der Kasse Geld entnommen, um es auf das Firmenkonto einzuzahlen, wird das Geldtransitkonto dazwischengeschaltet. Das Gleiche gilt, wenn Geld vom Firmenkonto abgehoben wird, um es in die Kasse einzuzahlen. Das Gegenkonto ist auch in so einem Fall das Geldtransitkonto und nicht die Kasse. Das ist der Grund, warum sich ein Geldtransitkonto immer ausgleichen muss.

Buchungsbeispiele und Konten

Wird Bargeld aus der Kasse auf das Firmenkonto eingezahlt, so ist Folgendes zu beachten:
  • Am Tag der Entnahme aus der Kasse wird der Betrag als Ausgabe erfasst.
  • Die Gutschrift auf dem Konto erfolgt erst einige Tage später. Deshalb ist die Kassenausgabe auf das Geldtransitkonto im Soll zu buchen.
  • Ist die Gutschrift auf dem Bankkonto erfolgt, so ist die Gutschrift ebenfalls entgegengesetzt im Haben auf dem Geldtransitkonto zu buchen.

Werden Barabhebungen von der Bank vorgenommen, um die Kasse aufzufüllen, so wird entsprechend umgekehrt gebucht. Bei Verwendung des SKR 03 wird das Konto 1360 angesprochen. Beim SKR 04 das Konto 1460.

Buchungsbeispiel:

Entnahme aus der Kasse/Einzahlung auf die Bank (SKR 03)
Entnahme Kasse 1360/1000
Eingang Bank 1200/1360

Entnahme aus der Bank/Einzahlung in die Kasse (SKR 04)
Abhebung von der Bank 14600/18000
Einzahlung Kasse 16000/14600

Die Vorteile eines Geldtransitkontos

Die Zwischenschaltung eines Geldtransitkontos als Interims- oder Verrechnungskonto bietet folgende Vorteile:
  • Doppelerfassungen werden vermieden,
  • die Geldflüsse des Unternehmens werden transparent dargestellt,
  • das Geldtransitkonto muss stets ausgeglichen sein,
  • Differenzen lassen sich schneller finden und klären,
  • keine Probleme diesbezüglich bei der Betriebsprüfung.

Checkliste zur Kassenbuchführung

  Erledigt
Der tägliche Kassenbericht ist vorhanden  
Die einzelnen Belege liegen vor  
Nachträgliche Änderungen bei elektronischer Kassenbuchführung sind ausgeschlossen  
Das Kassenbuch ist chronologisch geführt  
Kassenfehlbeträge sind nicht vorhanden  
Unregelmäßigkeiten sind dokumentiert  
Es ist nichts gestrichen oder überschrieben worden  
Alle Einnahmen sind getrennt nach Steuersätzen aufgeführt worden  
Die Entnahmen für die Bank sind zeitgemäß erfasst (ebenfalls die Einzahlungen aus der Bank)  
Der Kassenbestand ist nicht zu hoch  
Die Aufbewahrungspflichten wurden eingehalten  




letzte Änderung B.W. am 11.01.2025
Autor(en):  Birgit Wichmann
Bild:  Bildagentur PantherMedia / ajcabeza.yahoo.es


Autor:in
Birgit Wichmann
Birgit Wichmann ist seit zehn Jahren Autorin, Texterin und Lektorin. Sie schreibt als ausgebildete Steuerberaterin in Deutschland mit mehr als 30 Jahren Erfahrung als Bilanzbuchhalterin, kaufmännische Leiterin und kaufmännische Geschäftsführerin Fachartikel zum Thema Steuern/Rechnungswesen für verschiedene Onlineportale, textet für Websites und Onlinemagazine. Als mehrfache Bestsellerautorin mit vier Preisverleihungen hat sie sich auf historische Romane und Kinderbücher spezialisiert.
Homepage | weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
Premiummitgliedschaft Studenten

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft für nur 39,- EUR einmalig bei unbegrenzter Laufzeit! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Buchhalter Immobilien (m/w/d) – Schwerpunkt Mieten- und Objektbuchhaltung
Strohauer ist ein langjährig gewachsenes, familiäres Wohnungsunternehmen mit Immobilienbeständen in Berlin, Hamburg und Dresden. Durch die eigenständige Verwaltung der Immobilien soll ein qualitativ hochwertiges und soziales Arbeiten sichergestellt werden, das den Bestand umsichtig entwickelt. St... Mehr Infos >>

Beteiligungscontroller (m/w/d)
Als global führender High-End-Hersteller ent­wickelt und fertigt die Helmut Fischer Gruppe exzel­lente Mess­lösungen für die indus­trielle Qualitäts­sicherung. Mit einem starken Team aus welt­weit mehr als 800 Mit­arbeitenden, jeder Menge Know­how und viel Leiden­schaft defi­nieren wir die Grenze... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d) für Förder- und Innovationsprojekte
Gestalte mit uns die Zukunft der Halb­leiter­techno­logie und starte Deine Karriere bei Siltronic! Siltronic ist einer der welt­weit größten Her­steller für Wafer aus Reinst­silizium und Partner vieler führender Chip-Her­steller mit rund 4.300 Mitarbeitenden und Pro­duktions­stätten in Europa, As... Mehr Infos >>

Financial Controller (m/w/d)
Ihre Zukunft – perfekt verpackt. Smurfit Westrock ist der weltweit wegweisende Anbieter von papier­basierten Ver­pack­ungs­lösungen. Mit mehr als 100.000 Mitarbeitenden, 500 Ver­arbei­tungs­betrieben und 63 Fabriken in 40 Ländern bieten wir unseren Kunden eine breite Palette an un­verwechsel­bare... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in Buchhaltung in Voll- oder Teilzeit
Wir, das Max-Planck-Institut für medizinische Forschung, sind eines von 85 Instituten und Forschungs­stellen der Max-Planck-Gesell­schaft (MPG) zur Förderung der Wissenschaften e. V. Unser Schwerpunkt liegt in der medizinischen Grundlagen­forschung. Gegenwärtig beschäftigen wir rund 270 M... Mehr Infos >>

Controller strategisches Kapazitätscontrolling (w/m/d)
Hallo, lass uns WIR sagen! Wir - die HUK-COBURG Versicherungsgruppe - zählen zu den 10 größten in Deutschland. Vor über 90 Jahren gegründet sind wir mit über 13 Millionen Kund:innen heute der große Versicherer für Privathaushalte und der größte deutsche Autoversicherer. Dass wir oft preisgünstige... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Der VCI ist Europas größter Verband für Chemie und Pharma. Mit seinen 22 Fach- und 7 Landesverbänden repräsentiert er die Interessen von rund 2.000 Unternehmen – vom Global Player bis zum hoch spezialisierten Mittelständler. Mit 230 Milliarden Euro Umsatz im Jahr 2025 und rund 545.000 Beschäftigt... Mehr Infos >>

Mitarbeiter*in für die Debitorenbuchhaltung
Das Team der Finanz­buchhaltung im Geschäfts­bereich Finanzen kümmert sich um alle Prozesse und Themen, die im Rahmen der kaufmännischen Buchführung unter Nutzung von SAP anfallen (Debitorenbuchhaltung, Kreditoren­buchhaltung, Zahlungsverkehr, Anlagen­buchhaltung, Erstellung des Jahres­abschl... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg          
Neues Seminar: Rechnungsprüfung, Buchung & Reports mit KI
Automatisierte Workflows für die Buchhaltung selbst erstellen: Einlesen/Prüfen von Rechnungen, Buchungsvorschläge oder aktuelle Rechts-Updates – Erfahre, wie du Datenquellen wie E-Mails, Programmierschnittstellen und Texterkennungs-Dienste verknüpfst, KI-gestützte Validierungen einbaust und revisionssicher dokumentierst.  Mehr Infos >>

Berechnung der Abschreibungen in Excel

56588746_Smarterpix_VH_studio_290px (1).png
Mit Hilfe dieser auf MS Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist in diesem Tool übersichtlich nach Bilanzpositionen untergliedert. Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden für jedes Jahr automatisch berechnet. Es wird die lineare und degressive Berechnung der AfA berücksichtigt! Sonder- AfA kann im ersten Jahr angewendet werden.

Jetzt hier für 29,50 EUR downloaden!

Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage

Verpflegungsmehraufwendungen_Bild_290px.jpg
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.

Jetzt hier für 15,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel- Betriebskostenabrechnung

Nebenkostenabrechnung_Henke_290px.png
Mit diesem Nebenkosten- und Betriebskostenabrechner für Excel erstellst du deine Nebenkostenabrechnung strukturiert, nachvollziehbar und übersichtlich – ohne komplizierte Vorlagen oder manuelle Rechnerei. Ideal für private Vermieter, Hausverwaltungen und Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern..

Jetzt hier für 24,90 EUR downloaden!

Excel-Tool für Investitionsrechnung

meeting_diskussion_haende_pm_pressmaster_290px (1).png
Professionelle Investitionsrechnung in Excel – HGB-konform: NPV inkl. AfA-Tax-Shield, IRR, statischer und dynamischer Payback, BMF-AfA-Tabelle mit 33 Anlagenklassen, Priorisierung: PRIO 0–3, Szenarien, Leasing-vs-Kauf und ein fertiger DATEV-Aktivierungs-Buchungssatz. Druckfertige GF-Vorlage, KI-Prompt, keine Makros.

Jetzt hier für 69,90 EUR downloaden!

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.